23 February 2016
Lokale Zuzugssperren für Arme: für Straßburg kein Freizügigkeitsproblem
Das Recht auf Freizügigkeit hat es schwer in diesen dunklen Tagen in Europa. In der EU sowieso, wo die Freiheit, sich grenzüberschreitend in Europa frei zu bewegen und niederzulassen, massiv unter Beschuss ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein Urteil veröffentlicht, das die innerstaatliche Freizügigkeit betrifft – das ganz normale Recht von Staatsbürgern, im eigenen Land überall hinziehen zu dürfen, wo man hinziehen möchte, ohne dass der Staat sagen darf, dich wollen wir hier nicht. Mit diesem in Art. 2 Prot. 4 EMRK verankerten Grundrecht, zu dem es bislang nicht viel Judikatur gibt, weiß der Straßburger Gerichtshof offenbar nicht viel anzufangen. Continue reading >>
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