08 May 2019
Zum Sozialstaatsprinzip bei Ernst-Wolfgang Böckenförde
Ernst-Wolfgang Böckenförde hat den Sozialstaat als historisch zwingende Weiterentwicklung des bürgerlichen Rechtsstaats verstanden und daraus weitreichende Folgerungen für die Interpretation des Grundgesetzes gezogen, die bis heute von nicht zu unterschätzender Aktualität sind. Continue reading >>
0