21 October 2021
Gorillas im Arbeitskampf
Seit vielen Wochen schon befindet sich der Online-Express-Supermarkt Gorillas in Berlin im Konflikt mit seinen Beschäftigten über deren Arbeitsbedingungen; er wird deshalb regelmäßig bestreikt. Nachdem der Arbeitgeber lange versucht hatte, die Streiks auszusitzen, hat er nun (mehr als 300) fristlose Kündigungen ausgesprochen. Konnten sich die Streikenden auf ihr Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen, oder haben sie mangels eines solchen Rechts ihre Vertragspflichten verletzt? Weil Gorillas zum großen Bereich der digitalen Plattformarbeit gehört, eignet sich der Fall gleichzeitig dazu, das Arbeitskampfrecht auf die Frage hin abzuklopfen, ob es für solche „modernen“ oder jedenfalls neuen Konstellationen von Erwerbsarbeit eigentlich gut konstruiert ist. Continue reading >>
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17 August 2021
Ein Losverfahren für mehr Solidarität
Der jüngste Lokführerstreik hat ein Stück Gesetzgebung wieder in den Blickpunkt gerückt, das von Anfang an umstritten war und es bis heute ist. Das Tarifeinheitsgesetz hat auf gesellschaftliche Entwicklungen in Richtung von mehr Diversität sowohl in Belegschaften wie in Betriebsstrukturen letztlich regressiv reagiert, indem es implizit auf ein Recht des Stärkeren setzte. Ein Losverfahren würde dagegen allen Gewerkschaften und den von ihnen vertreten Beschäftigungsgruppen eine faire Chance geben, ohne die Idee eines effizienten Tarifgeschehens dafür zu opfern. Und zugleich macht sie Spartengewerkschaften dadurch empfänglicher für die Interessen anderer Betriebsangehöriger, stärkt also letztlich die Solidarität unter den Erwerbstätigen. Continue reading >>13 August 2020
Parität und Asymmetrie im Arbeitskampf
Im Arbeitskampfrecht hat sich über die Jahre hinweg ein produktives Wechselspiel zwischen Bundesarbeitsgericht (BAG) und BVerfG entwickelt: Das BAG gestaltet den verfassungsrechtlichen Rahmen aus, und wird darin vom BVerfG weitgehend unterstützt, das an entscheidenden Stellen immer wieder Leitplanken festsetzt. Am 19. Juni 2020 sowie am 9. Juli 2020 hat die 3. Kammer des Ersten Senats dies wieder in zwei Entscheidungen getan. Ihre Bedeutung liegt vor allem darin, dass sie die Rechtsprechung zu Parität und Asymmetrie im Arbeitskampf angemessen fortschreiben. Continue reading >>08 August 2020
Zurechtgerückt
Am 6. August 2020 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss (1 BvR 842/17) zum Einsatz von Leiharbeiter*innen als „Streikbrecher*innen“, der das Potential hat, politisch sowie sozial Wirkmacht zu entfalten. Die 3. Kammer des ersten Senats stellt recht eindrücklich fest, dass sich Arbeitgeberinnen gegenüber der Arbeitnehmer*innenseite von Natur aus in einer überlegenen Position befinden und dass der Gesetzgeber daher Maßnahmen ergreifen kann, um Kampfparität zwischen beiden Seiten herzustellen. Diese Annahme wird auch in Zukunft Pate für Entscheidungen im Bereich des Streikrechts und insbesondere der Kampfparität stehen. Arbeitgeberinnen werden sich daher darauf einstellen müssen, dass auf Grund dieser strukturellen Überlegenheit ihre Arbeitskampfmittel anders beurteilt werden können als die der Arbeitnehmer*innenseite. Continue reading >>
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18 January 2018
Streikrecht für Staatsdiener? – Spagat am Bundesverfassungsgericht
Inoffiziell heißt es schon lange, dass das Streikverbot für Beamte überholungsbedürftig sei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, etwas daran zu ändern. Aber auch dann, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gegen das Beamtenstreikverbot entscheidet, ist eines deutlich geworden. Europarechtliche Vorgaben lassen sich nicht ohne weiteres ignorieren, auch nicht in Karlsruhe. Continue reading >>28 February 2014
Streikverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht: Auf dem Weg zur supranationalen EMRK?
Beamte dürfen nur noch für eine Übergangszeit generell vom Streikrecht ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.02.2014 unter Berufung auf die EMRK und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Az. 2 C 1.13). Damit wird nicht nur eine über hundertjährige Tradition in Deutschland gekippt. Das Urteil aus Leipzig dokumentiert auch einen Bedeutungsverlust des Bundesverfassungsgerichts, der den Richtern in Karlsruhe alles andere als gleichgültig sein dürfte. Sie sind die eigentlichen Verlierer im institutionellen Dreiecksverhältnis zwischen Leipzig, Karlsruhe und Straßburg. Continue reading >>
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