11 June 2021
Kein „body-count“ bei subsidiärem Schutz
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg muss über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden und hat den EuGH um Klärung der unionsrechtlichen Kriterien zur Gewährung subsidiären Schutzes gebeten. Am 10. Juni entschied der EuGH nun gegen den rein quantitativen „body-count“ Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts. Continue reading >>
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22 February 2021
Die Quantifizierbarkeit von Gefahr
Die deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz ist in mehrfacher Hinsicht europarechtlich bedenklich. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen im Vorabentscheidungsverfahren CF, DN gegen die BRD. Insbesondere die Feststellung des Generalanwalts, dass es sich bei der Asylentscheidung um eine Zukunftsprognose handelt, statistische Erhebungen aber vergangenheitsbezogen sein müssen und für sich genommen daher keine ausreichende Grundlage dafür sein können, die künftige Gefährdung bei einer unterstellten Rückkehr zu bewerten, rüttelt an einer Grundkonzeption der deutschen Asylrechtsdogmatik. Continue reading >>
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20 November 2020
Am Schutz orientiert
Gestern hat der EuGH über den Fall eines Syrers entschieden, der sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen hat. Der Gerichtshof argumentiert völker- und europarechtlich überzeugend und vor allem schutzorientiert – etwas, das der Rechtsprechung der meisten deutschen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oft fehlt. Continue reading >>01 October 2018
Ein Schritt hin zum erweiterten europäischen Flüchtlingsbegriff
Stellt der subsidiäre Schutz einen gegenüber dem Flüchtlingsstatus inferioren Schutzstatus dar, oder ist er eher eine tatbestandliche Alternative innerhalb desselben Konzepts? Und welche Anforderungen sind an die Beurteilung zu stellen, ob die von einer ausländischen Person begangene Straftat eine „schwere“ ist? Der EuGH hat zu diesen Fragen vor kurzem Stellung genommen. Continue reading >>27 April 2018
Ein Recht auf Rehabilitation für Folteropfer oder: Wenn der EuGH die Flüchtlingseigenschaft vergisst
Schwer kranke Drittstaatsangehörige erhalten nur dann Schutz vor Abschiebung, wenn sie mangels medizinischer Behandlung im Heimatstaat eines qualvollen Todes sterben würden. Diese Linie hat der EGMR mittlerweile zwar etwas gelockert, aber subsidiären Schutz gibt es auf dieser Basis jedenfalls nicht. Jetzt hat der EuGH seine Rechtsprechung aktualisiert und für Folteropfer, die an schweren psychischen Folgeschäden leiden und in ihrem Heimatstaat keine adäquate Behandlung erhalten können, die Anforderungen an die Verfügbarkeit medizinischer Behandlung im Herkunftsstaat herabgesetzt. Doch so richtig glücklich macht auch dieses Urteil nicht. Continue reading >>22 December 2016