11 November 2015
„Asyl auf Zeit“ in Österreich: bloße Symbolik oder drastische Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage?
Österreich will ein „Asyl auf Zeit“ einführen. Die österreichische Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine systematische Überprüfung der Fluchtgründe nach drei Jahren und gekoppelt daran ein Aberkennungsverfahren vorsieht. Zurzeit gibt es zwar bereits die Möglichkeit, den Asylstatus wieder abzuerkennen, doch ein zeitlich beschränktes Aufenthaltsrecht für Asylberechtigte ist nicht vorgesehen. Ist das mehr als bloß symbolische Gesetzgebung? Und sinkt dadurch wirklich der Verwaltungsaufwand oder steigt er nicht vielmehr sogar? Continue reading >>
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