26 July 2021
Warum die Kanzlerin sich gegen Mehrheiten mithilfe der AfD stellen darf
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade darüber mündlich verhandelt, ob die Kanzlerin die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD im Februar 2020 einen „unverzeihlich[en]“ Vorgang nennen durfte, der „rückgängig gemacht werden“ müsse, weil er „mit einer Grundüberzeugung für die CDU“ und auch für sie gebrochen habe, „dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen“. Es scheint keineswegs ausgeschlossen, dass das Gericht in diesen Äußerungen, wenn es sie als amtliche einstuft, einen Verfassungsverstoß sieht. Das zeigt, dass in der Rechtsprechung des BVerfG bislang das Recht zur kommunikativen Verteidigung der Verfassung zu kurz kommt: Die verfassungsrechtlichen Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebote dürfen nicht das Recht zur Verfassungstreue relativieren. Continue reading >>
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