19 Oktober 2020
Towards a European Court of Fundamental Rights
With its judgments on bulk data retention issued at the beginning of this month, the European Court of Justice has entitled itself to examine virtually all surveillance measures in the digital sphere. In doing so, it has once more clarified its positioning as the decisive Fundamental Rights Court in Europe. In the midst of the ultra vires-storm caused by the PSPP-judgement of the Bundesverfassungsgericht – and questions arising with regard to German Legal Hegemony in Europe – a true shift of power to the ECJ can be spotted which is, surprisingly, supported by the national constitutional courts. Continue reading >>
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08 Oktober 2020
Goodbye Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist standhaft geblieben: Eine anlasslose Massenüberwachung der EU-Bürgerinnen und Bürger kann es nicht geben. Zum bereits dritten Mal haben die Luxemburger Richter klargestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) aller Kommunikationsdaten der EU-Bürgerinnen und Bürger mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Sie erklärten einige nationale Regelungen vor allem in Frankreich und Großbritannien für unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta und der E-Privacy-Richtlinie. Continue reading >>
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26 September 2019
Ein Weg aus der Zwickmühle für das Bundesverfassungsgericht
Zeichnet sich ein eleganter Weg zur Beilegung des grundrechtlichen Dauerstreits um die deutsche Vorratsdatenspeicherung ab? Gestern hat Bundesverwaltungsgericht mit seinem Vorabentscheidungsersuchen den Europäischen Gerichtshof wieder ins Spiel gebracht und damit das Bundesverfassungsgericht aus einer Zwickmühle befreit. Continue reading >>29 Juni 2017
Todesstoß für die Vorratsdatenspeicherung: der Beschluss des OVG NRW und seine Folgen
Die einen hatten es befürchtet, die anderen erhofft: den gerichtlichen Stopp der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Ergebnis war nach der Rechtsprechung des EuGH vorherzusehen. Überraschen dürfte aber so manchen, dass der Todesstoß nicht nur im einstweiligen Rechtsschutz, sondern auch noch durch ein Oberverwaltungsgericht – und nicht vom Bundesverfassungsgericht – versetzt wurde. So ist die Entscheidung aus Münster nicht nur für die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung von großem Interesse, sondern auch für den immer komplexeren Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem. Continue reading >>23 Dezember 2016