08 September 2020
Verbote sind Verbote sind Verbote
Letzte Woche hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin eine Entscheidung zur Praxis von „Schattenmieten“ veröffentlicht (Az. 65 S 76/20). Anders als zuvor die 67. und die 66. Kammer geht sie davon aus, dass die Vermieterseite auch weiterhin Mieterhöhungen vor Gericht durchsetzen kann, obwohl der Berliner „Mietendeckel“ (MietenWoG) laufende Mieten auf dem Stand vom 18. Juli 2019 einfrieren wollte. Die vertraglichen Vereinbarungen, so die Kammer, blieben nämlich durch die im MietenWoG geregelten Verbote überhöhter Mieten unberührt. Das Gesetz hindere während seiner Laufzeit lediglich, eine solche überhöhte Mietforderung durchzusetzen. Diese Lesart des Gesetzes hätte verheerende praktische Konsequenzen. Sie ist zivilrechtlich verfehlt und verfassungsrechtlich keinesfalls geboten. Continue reading >>
5
26 November 2019
Warum dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den „Mietendeckel“ zusteht
Der Senat von Berlin hat sich heute endgültig auf den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ (MietenWoG) geeinigt. Verfassungsrechtlich ist insbesondere die Kompetenzfrage umstritten. Die einen meinen, das Land Berlin habe weder für das Einfrieren noch für das Deckeln und Kappen der Mietpreise die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Andere gestehen dem Land grundsätzlich die Kompetenz zu, öffentlich-rechtliche Mietpreisregeln zu erlassen, sehen die Kompetenzgrenze jedoch mit der Deckelung und Kappung der Mieten überschritten. Wiederum andere streiten für eine umfassende Kompetenz des Landes Berlin. Letzteres halten wir für richtig. Continue reading >>20 April 2010