22 March 2011

Warum Viktor Orbán nie wieder vor Wahlen Angst haben muss

Mittlerweile gibt es eine englische Übersetzung des ungarischen Verfassungsentwurfs, zu finden hier: Draft of Fundamental Law of 14 March 2011_RP. Das ist wichtig, weil die Orbán-Regierung darauf pocht, dass im Ausland niemand mitkriegt, was hier läuft. Weil niemand den ungarischen Text versteht. So lief das beim Mediengesetz ja anfangs auch.

Das Bild klärt sich weiter, wird aber nicht schöner.

Nach weiteren zwei Tagen in Budapest und vielen, vielen Gesprächen zeigt sich das Konstrukt Viktor Orbáns zur Zementierung seiner Kontrolle über das Land auf Jahrzehnte hinaus in seiner ganzen schillernden Pracht.

Ihre Zweidrittelmehrheit werden Orbán und seine nationalkonservative Koalition 2014 womöglich wieder verlieren. Aber das macht nichts. Denn mit der neuen Verfassung ist auf das Schönste dafür gesorgt, dass ohne Orbán weiterhin nichts geht. Auf Jahrzehnte nicht. Orbán bleibt der starke Mann, selbst wenn er den Ministerpräsidentenposten verliert. Und zwar ziemlich egal, wen die Ungarn wählen.

Und das ist so raffiniert gemacht, das ringt mir schon fast wieder Bewunderung ab.

Jetzt durchregieren, später Kompromisse erzwingen

Es gibt in Ungarn die Besonderheit, dass die Verfassung einige grundlegende Gesetze an eine Zweidrittelmehrheit knüpft. Das war bisher schon so und hat dafür gesorgt, dass die Parteien miteinander reden mussten. Das mag Orbán bekanntlich überhaupt nicht, und deshalb hatten nicht wenige damit gerechnet, dass Orbán jetzt die Zahl dieser Zweidrittelmehrheits-Gesetze reduzieren würde.

Hat er aber nicht. Er hat sie sogar noch ausgeweitet.

Der Grund liegt auf der Hand: Er selbst hat ja eine Zweidrittelmehrheit, für ihn ist das also fürs erste kein Hindernis. Aber wenn er die einmal verliert, wenn er abgewählt wird, wenn er in die verhasste Opposition zurück muss: Dann wird das für ihn sehr nützlich. Denn dass die Sozialisten, Liberalen und Grünen jemals gegen Orbáns Fidesz und die rechtsextreme Jobbik-Partei eine Zweidrittelmehrheit zusammen bekommen, kann man getrost vergessen.

Das heißt: Bis 2014 kann er tun und lassen, was er will. Und danach muss er vor jedem wichtigen Schritt gefragt werden.

Dieses Tool setzt Orbán gezielt ein, um seine Politik vor einer Korrektur nach einer eventuellen Wahlniederlage zu schützen: So steht beispielsweise in Art. 40, dass grundlegende Reformen des Steuerrechts und der Altersversorgung einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.

Orbán hat eine radikale Flat Tax eingeführt: Milliardäre zahlen den gleichen niedrigen Steuersatz wie kleine Angestellte. Wer jemals in Ungarn wieder eine steuerrechtliche Progression einführen will, braucht dafür zwei Drittel. Und die wird er nicht bekommen.

Orbán hat weiter die private Altersversorgung verstaatlicht. Auch das soll von den diebischen Sozialisten nie, nie wieder revidiert werden können. Dafür ist gesorgt.

Orbán geht, Orbáns Leute bleiben

Auch personell sorgt Orbáns Verfassung dafür, dass Wahlniederlagen der Macht von Fidesz nicht viel anhaben können.

Schon im letzten Jahr hatte Orbán die Amtszeit vieler Schlüsselpositionen auf neun Jahre verlängert: der Generalstaatsanwalt, der Chef des Rechnungshofs, die Leitung der Medienaufsichtsbehörde – alles treue Fidesz-Anhänger, die zur Stelle sein werden, sollten 2014 die Sozialisten erneut durch einen Wahlsieg die ungarische Nation erniedrigen.

Und wenn die neun Jahre um sind? Auch dann braucht Orbán keine Angst zu haben, dass ihm unangenehme Leute in diese Positionen rücken. Denn sie werden ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Zumindest im Fall des Generalstaatsanwalts, zu dessen Aufgaben es gehört, die Korruption der sozialistischen Regierung zu verfolgen (die es zweifellos gegeben hat), wird der gegenwärtige Fidesz-Mann wohl bis ins Greisenalter im Amt bleiben. Denn solange keine Zweidrittelmehrheit für einen Nachfolger zustande kommt (und warum sollte sie?), wird er auch nicht abgelöst.

Das trifft auch die Justiz: Die Amtszeit der Verfassungsrichter wird auf zwölf Jahre verlängert. Einige, die echt nah dran sind am Prozess, halten es nicht für ausgeschlossen, dass Orbán die Gelegenheit ergreift, im Sommer oder Herbst die Richter komplett auszutauschen. Schließlich betont die Präambel, dass es keine Rechtskontinuität zur alten Verfassung geben soll – da kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die alten Verfassungsrichter ihre Legitimation verloren haben. Die Folge: Eine komplett mit Fidesz-Leuten besetzte Richterbank sorgt dafür, dass fortan nach Orbáns Geschmack geurteilt wird.

Ob sich Orbán das traut, ist allerdings die Frage. Der Skandal wäre sicher enorm. Eins kann er aber jetzt schon nach der neuen Verfassung: Der Präsident des Gerichts, bisher den Richtern selbst zur Wahl überlassen, wird künftig vom Parlament gewählt. Amtsinhaber Péter Paczolay wird wohl im Juli, wenn seine dreijährige Amtszeit abläuft, durch einen der Fidesz-treuen Kollegen ersetzt. Der bleibt dann Präsident bis zum Ablauf seiner Amtszeit.

Auch der Präsident des Obersten Gerichtshofs könnte seinen Job verlieren. Das Gericht soll künftig “Kuria” heißen – eine weitere Anspielung auf die protofaschistische Hórthy-Republik der Vorkriegszeit, in der das Gericht diesen Namen trug. Diese Umbenennung, so mutmaßen manche, könne man auch als Neugründung deuten – und auf die Weise den aktuellen Gerichtspräsidenten András Baka loswerden und durch einen Parteigänger ersetzen. Amtszeit: Neun Jahre, und der Nachfolger braucht eine Zweidrittelmehrheit.

Mit 2/3-Mehrheit oder gar nicht regieren

Dann gibt es da noch eine Neuerung: ein so genannter Haushalts-Ausschuss, bestehend aus dem Notenbankchef, dem Chef des Rechnungshofs und einem Leiter des Ausschusses – Amtszeit: sechs Jahre. Dieser vom Parlament unabhängige Ausschuss kann sein Veto gegen den Haushalt einlegen, wenn dieser gegen die ebenfalls neue, sehr strenge Schuldenbremse verstößt.

Das ist super: In Zeiten der Not kann die Regierung weder sparen – weil sie für eine Reform des Steuer- und Rentenrechts eine Zweidrittelmehrheit braucht. Noch kann sie Schulden machen – weil sonst dieser Ausschuss ihren Haushalt nicht genehmigt. Wenn aber das Parlament bis 31. März des jeweiligen Jahres keinen Haushalt beschließt, kann nach Art. 3 III der Präsident Neuwahlen ausrufen. Dann schlägt Viktor Orbáns Stunde zur Rückeroberung der Zweidrittelmehrheit.

Ergebnis: Unter dieser Verfassung kann man nur entweder mit Zweidrittelmehrheit oder gar nicht regieren.

Die Ungarn werden sich daran gewöhnen müssen: Wenn sie keine Hänge-und-Würge-Politik haben wollen, dann müssen sie halt Fidesz wählen.

Man reibt sich die Augen: Diese Verfassung könnte tatsächlich Orbáns Identifikation seines Führungsanspruchs mit dem Willen der ungarischen Nation zu einer sich selbst reproduzierenen Realität machen.

Diktatoren der Welt, wenn ihr nicht so enden wollt wie Mubarak: So müsst ihr es machen. So sorgt man auf strikt demokratische, strikt legale Weise dafür, dass man immer und ewig mächtig bleibt. Von Viktor Orbán lernen, heißt herrschen lernen. Hut ab: Der Mann ist in gewisser Weise richtig gut.

Eins immerhin, und das tröstet mich ein bisschen, stellt die Geschichte ein für allemal unter Beweis: Constitutions do matter.

Update: Neben der Präambel ist jetzt auch der erste Teil “Grundlagen” ins Deutsche übersetzt.

Update: Ich habe für den Comparative Constitutions Blog einen Artikel auf Englisch über die Situation in Ungarn verfasst.

Update: Mein Interview für die FAZ mit János Kis jetzt hier. Und mein Essay über die verfassungsrechtlichen Auswirkungen ds Verfassungsentwurfs ist in der Montagsausgabe im Feuilleton abgedruckt. Eine Reportage über die politischen Hintergründe wird folgen (wenn nicht wieder ein Krieg oder ein Kernkraftwerk oder sonstwas dazwischen kommt…)

Update: Im Deutschlandfunk stimmt mir (bzw. János Kis) Paul Lendvai zu.

Update: Zu sehr ähnlichen Schlüssen kommt Eva Balogh im Blog Hungarian Spectrum:

In brief, this constitution provides for Fidesz supremacy in the coming decades. In the case of a lost election, the country will be ungovernable. To change the constitution in the future will be well nigh impossible because of the two-thirds rule; Hungary is unlikely to see an electoral victory any time soon that is as sweeping as Fidesz’s was in 2010.

Update: Die Budapester Zeitung pinkelt mir wegen meines FAZ-Artikels ans Bein. Der Vorwurf mangelnder journalistischer Sorgfalt ist aber gottlob selbst so eklatant unsorgfältig geführt, dass ich mir grinsend eine saubere Hose anziehen gehe.

Update: Die Einwände der Venice Commission des Europarats gegen den Verfassungsentwurf, v.a. gegen den engen Zeitplan und den Mangel an Öffentlichkeit, hier. Eine Liste der wichtigsten Fehler der offiziellen englischen Übersetzung, die den Schluss zulassen, dass die ungarische Regierung womöglich die EU und die europäische Öffentlichkeit bewusst über ihre Absichten täuschen will, gibt es hier bzw. hier.

Update: Bei Hungarian Voice gibt es die Übersetzung eines Aufsatzes, der der Frage nachgeht, ob jetzt die gesamte feinst ziselierte Rechtsprechung des ungarischen Verfassungsgerichts in die Tonne getreten werden müssen.

Update: Andrew Arato, der ungarischstämmige New Yorker Demokratietheoretiker, hält die neue Verfassung mit bedenkenswerten Gründen nicht nur für illegitim, sondern sogar für illegal: Eigentlich ist nämlich für eine neue Verfassung eine 4/5-Mehrheit nötig, nur hatte FIDESZ dies mittels ihrer 2/3-Mehrheit kurzerhand geändert – jetzt reicht eine 2/3-Mehrheit. Das ist so, als würde im Grundgesetz Art. 79 III mit Zweidrittelmehrheit eingeschränkt – kann gar nicht sein.

Update: Die deutsche Übersetzung der Verfassung ist jetzt auf der Website der Andrassy-Universität verfügbar.


22 Comments

  1. Denker Tue 22 Mar 2011 at 22:51 - Reply

    Was mich sehr wundert ist, dass die Reaktion der Presse, sowie der EU (Mitgliedsstaaten) zu der neuen Verfassung quasi gegen Null geht.
    Wie kann es sein, dass diese Änderung, insbesondere vom derzeitigen Vorsitzstaat, ohne Widerspruch durch die EU abgeht?

  2. Max Steinbeis Tue 22 Mar 2011 at 23:01 - Reply

    Was die Presse betrifft: Sagen wir so – ich arbeite dran. Im Moment ist mit Krieg und Kernkraft einfach so irrsinnig viel los, dass das Thema einfach untergeht. Aber so Gott will, wird sich das noch in dieser Woche ändern.

    Und die EU? Die kann nicht viel machen. Es wird bestimmt Resolutionen des EP geben. Aber die Kommission hat rechtlich keine wirkliche Handhabe. Sarko und Merkel könnten den Herrn höchstens politisch unter Druck zu setzen versuchen, aber ob das viel bringt?

    Was allerdings Dynamik in die Sache bringen kann, ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Ungarn wegen eines neuen Gesetzes zur Besteuerung von Telekomunternehmen läuft. Das ist so ein Fall, wo das ungarische Verfassungsgericht neuerdings keine Kompetenz mehr hat (vermutlich jedenfalls, das ist noch anhängig). Aber vom EuGH könnte Orbán tüchtig einen eingeschenkt bekommen.

  3. Clemens Prinz Tue 22 Mar 2011 at 23:17 - Reply

    so schnell schießen die ungarn nicht. den ungarn wird ja nachgesagt, ein volk von rechtsanwälten zu sein, das sind sie auch. egal was orbán verabschiedet, die verfassung wird in der nächsten legilaturperiode einfach für ungültig erklärt und die sache hat sich. das kann man schon so drehen und wenden.
    was man nicht vergessen darf, es formt sich im moment auch eine “zivile” opposition, die wohl nicht zu unterschätzen sein wird, wenn sie schon jetzt imstande ist 50.000 menschen zu einer demo auf die straßen budapests zu bringen.
    die sozialisten haben sicher kein “leiberl” bei der nächsten wahl. dafür sind einfach zu viele völlig unbegabte politiker dabei.

  4. Max Steinbeis Tue 22 Mar 2011 at 23:25 - Reply

    “einfach für ungültig erklärt”, was? Wie soll das denn gehen? Staatsstreich? Verfassungskrise?
    Die zivile Opposition: Das wäre natürlich toll. Aber nach meinem Eindruck sind die meisten hier eher politikverdrossen/indifferent/apathisch bisher.

  5. Clemens Prinz Wed 23 Mar 2011 at 00:45 - Reply

    in ungarn geht vieles, was man sich in dt. zb. nicht vorstellen kann. wenn die neue verfassung verfassungswidrig ist, ist sie automatisch ungültig. und das wird sie wohl sein.

  6. Gabor Wed 23 Mar 2011 at 07:55 - Reply

    Eigentlich erklärt die neue Präambel die jetzige Verfassung null und nichtig aber die neue Verfassung wird auf Grund dieser verabschiedet. Das ist mindestens ein Paradox und kann auch die Möglichkiet anbieten die neue Verfassung einfach zu ignorieren, die frühere nochmals einzuleiten. Daneben wird es auch nicht wenige Fälle sein wenn die Verfassung mit EU Recht zusammenstieß. Z. B. es ist wahrscheinlich des das EuGH über Telekomsteur nur im nächsten Jahr entscheiden will, wann aber diese Steuer durch die Verfassung geschützt wird und dadurch mit EU recht kollidieren wird. Oder die neue Regierung kann sich zum Stabilitätspakt anschließen das auch eine Änderung das Steuerrecht benötigt werden würde.

    Da gibt es auch politische und keinesfalls verfassunsrechtliche Überlegungen. Es ist möglich daß Orban, der nach fünf Jahren noch acht Jahren harter Sparkurs in der Verfassung verankern will wird nicht einmal 1/3 der Mandate im 2014 erzwingen.

  7. Dierk Wed 23 Mar 2011 at 08:44 - Reply

    Wow, der eine beantragt ein ErmächtigungungsGESETZ, der nächste bastelt sich gleich eine ganze Verfassung. Nicht übel. Gut, andere, weniger begabte Regierungen ignorieren einfach den von ihnen selbst beantragten Willen des Parlaments.

    Das eigentlich Schlimme an der neuen ungarischen Verfassung ist ja gar nicht die faktische Ausrufung eines segregagistischen Führerstaates, sondern der implizite Aufruf, Orban, seine Schergen und eben die Verfassung per Gewalt los zu werden. Denn anders lässt er ja nicht zu. Das ist schon weit entfernt von der Mitte Europas nicht schön, aber einen offenen Bürgerkrieg im Herzen Europas, im Umfeld auch nicht immer gefestigter Staaten mit großen oder doch lautstarken “Volks”minderheiten?!

    Ich hoffe doch, dass EU und UN diesmal rechtzeitig diplomatisch vorgehen, nicht bis zuletzt warten und dann mögliche Gewalt als alternativlos verkaufen.

  8. Max Steinbeis Wed 23 Mar 2011 at 09:17 - Reply

    @ Gabor: Stimmt. Das ist immer ein logisches Paradox, wenn man eine neue Verfassung macht, hier aber besonders, wenn die alte noch explizit für ungültig erklärt wird.

    zur Mehrheit: Dass Fidesz UND Jobbik unter 1/3 rutschen? Kann sein, aber nicht wahrscheinlich, oder?

  9. Gábor Wed 23 Mar 2011 at 10:28 - Reply

    @Dierk: Das macht mir Nervös auch, mit dieser Verfassung lenkt Orbán Ungarn nach einer Revolution. Oder mindestens nach eine Periode der Aufruhr. Das kann aber sehr leicht Jobbik von Nutzen sein.

    @Max: Ich zweifle ob Jobbik würde Fidesz in einer solchen Situation unterstützen um “Inventionen” wie flat-tax zu bewharen. Taktisch und strategsich kann es für ihn sehr vorteilhaft sein gegen den systemgründenden Fidesz aufzutreten wenn sie wirklich in der Macht wollen. Daneben haben in den 20 Jahren seit 1990 drei größe Parteine bei der nächsten Wahlen so zusammengerumpft wie niemend es eben ein-zwei Jahre früher erawartet hatte.

  10. Clemens Prinz Wed 23 Mar 2011 at 18:40 - Reply

    fidesz UND jobbik gemeinsam unter ein drittel, glaub ich nicht. obwohl jobbik im moment schon langsam leichte zerfallserscheinungen aufweist. jobbik ist eine protestpartei und daß jetzt bataillone der ungarischen garde sich anmaßen, recht und ordnung in verschiedenen dörfern zu schaffen, stößt auch manchen jobbik-wählern auf.
    die verfassung ist nicht wirklich ein problem, die wird man schon irgendwie los – das problem ist eher, daß fidesz bis zum heutige tage, also seit ungefähr einem jahr, alle institutionen und die verwaltung mit ihr treuen leuten besetzt. also die, die was können, hinauswirft und die eigenen ja-nicker und durchwinker einstellt. und die sind oft wirklich auf (k)einem fachlichen niveau zum schreien!
    es gibt inzwischen auch politkommissare in den ministerien, die leute aushorchen und dafür sorgen, daß durchgesetzt wird, was man oben ausgeschiwtzt hat.
    lustig ist der fall mit der unbenennung des ungarischen flughafens zB. die regierung wollte, daß er franz list internationaler flughafen heißen soll. die staatliche kommission für geographische namen hat das abgelehnt, daraufhin hat man alle mitglieder entlassen! nicht aus der kommission, aus ihren beamtenposten. und anschließend die kommission aufgelöst.
    wenn ich mich deshalb beruhigt habe, schreibe ich vielleicht die geschichte auf meinem blog: http://republikschilda.blogspot.com
    schönen abend.

  11. xRatio Wed 23 Mar 2011 at 22:45 - Reply

    @Max Steinbeis meint:
    “Orbán hat eine radikale Flat Tax eingeführt: Milliardäre zahlen den gleichen niedrigen Steuersatz wie kleine Angestellte. Wer jemals in Ungarn wieder eine steuerrechtliche Progression einführen will, braucht dafür zwei Drittel. Und die wird er nicht bekommen.”

    Wenn das alles ist was Sie materiell zu beanstanden haben, dann kann man diese Verfassung nur begrüßen.

    Anscheinend soll mit der sozialistischen Pest gründlich aufgeräumt werden.

    Gut so!

  12. Spinnzessin Thu 24 Mar 2011 at 20:28 - Reply

    Niemand hat die Absicht eine Demokratur zu errichten!

  13. Ariane Fri 25 Mar 2011 at 02:09 - Reply

    Ich hab da nochmal zwei Fragen, bzgl EU:
    Hat die EU von sich aus überhaupt irgendeine Handhabe (immer den politischen Willen vorausgesetzt). Also könnte sie abseits von “Nörgeln” irgendwie aktiv werden, nach dem Motto: “das verträgt sich nicht mit europäischem Recht”?

    Dass es wirtschaftspolitisch komplizierter werden könnte mit dem EuGh leuchtet mir ein, da hat man ja absurderweise hunderttausende von Regeln.
    Aber wie sähe es abseits der Wirtschaft aus? Könnte zb ein Sinti zu einem europäischen Gericht gehen und melden, dass er sich durch die Verfassung diskriminiert fühlt? Mit irgendeiner Aussicht auf Erfolg? (oder ähnliche Fälle, in denen es wirklich um die Menschen und nicht Wirtschaftsunternehmen gibt)

  14. Mormoloc Sat 26 Mar 2011 at 21:36 - Reply

    @xRatio:

    Wenn eine Flat Tax für Sie etwas mit dem “Aufräumen der sozialistischen Pest” zu tun hat… nun ja, gute Besserung.

    Und Max Steinbeis hat nun wirklich genügend Material zusammengetragen, das zeigt, wie problematisch diese neue Verfassung ist. Einfach mal in Ruhe lesen…

  15. Martina Gemmar Thu 31 Mar 2011 at 09:41 - Reply

    Guten Tag,

    ich hing ja immernoch beim Mediengesetz und seiner EU-weiten Bedeutung. Ich schätze mal, die Lähmung der EU gegenüber der Verfassungsplänchen von Orban hat die gleichen Wurzeln, wie die gegenüber des Mediengesetzes. Bei beidem geht es letztlich um eine Aushebelung der Gewaltenteilung- ich denke, man kann das Interesse der EU-Bürger am ehesten wieder auf Ungarn richten, wenn man die Medienmanipulationen anspricht, denn die sind EU-weit ein Thema.
    Aufmerksamkeit entsteht immer erst dann, wenn man selbst betroffen ist. Und ohne zivile Solidarität mit den protestierenden Ungarn, wird zunächst wohl kaum etwas zu bewegen sein.

    Mich würde die Meinung von Leuten wie Ihnen zu diesem Artikel hier interessieren :

    Die Garantie der Unkontrollierbarkeit der Medien –

    eine unverschiebbare Herausforderung moderner Demokratien

    (ich schick Ihnen den auf gut Glück mal per Mail, würde ja jetzt die ganze Kommentarseite füllen sonst :)

  16. Jean-Louis Fri 1 Apr 2011 at 03:43 - Reply

    @ Denker, Number One… (first post!)

    Exotisch die Sprache.
    Die EU-Oberen brauchen Zeit, um zu VERSTEHEN!
    Die aus Budapest eingereichten, übersetzten Versionen der “TEXTE” sind ja mangelhaft, weil gemäss “Mediengesetz” sorgfältig GE-SIEBT!!

    Auch sonst gilt: Die ungarische “Regierung” spricht mit gespaltener Zunge… Dasselbe wird durch “Minister”, d.h. “Diener”, in Brüssel ungleich Orbán Viktor zu hause (zB. kürzlich, die Rede im Parlament: “THE KING”) stets und immer “in anderen Worten erzählt”…

    Bis EU-Brüssel darüber erwacht, vergehen Jahre… Dann ist “auf Viktorianische Art” das ZWEITE VIKTORIANISCHE ZEITALTER, für die Historiker der Zukunft, in Ungarn – auf ungarisch – längst ZEMENTIERT… “Das Glaubensbekenntnis (Hitvallás)schon längst verfasst!” (Abstimmung/Verabschiedung an Ostern 2011)

    Bittär scheen… Des sin hojt die FAKTEN:
    Orbán Viktor rächt sich rechtzeitig, im 21.sten Jahrhundert, für die verlorene Schlacht auf dem Lechfeld in Bayern…[10. August 955].
    Er “verfasst” deshalb seine Verfassung… (Solche Menschen gab es schon immer… MACHTHUNGRIGE… MACHTBESESSENE… Wie LEHEL blasen sie noch vor dem Tode ins Horn… Leider pflegen sie MYTHEN aus alter Zeit. Gar im 21.sten Jahrhundert!)

    Die Frage bleibt: Wie ist das möglich? Innerhalb so genannter “DEMOKRATIE”?
    Stimmt da etwas NICHT? Bei der Konstruktion von DEMOKRATIE…??
    Gewiss nicht. Das VOLK (demos) ist ja “blöd”… Lässt sich geduldig “mani pullere”… d.h. manipulieren… Bis zur blutigen REVOLUTION… Das sind dann eben – rückblickend – die “historischen Einschnitte”!!

    Zweidrittel in Ungarn sind eben Zweidrittel. NICHT dasselbe, wie Theo Waigels “DreiKommaNull sind DreiKommaNull!”…

    Nur die zukünftigen Historiker werden beurteilen können, wer nun sich “durchgesetzt hat”?
    Der Zweidrittel Orbán Viktor oder der DreiKommaNull Theo Waigel… pardon… Das ZWEITE VIKTORIANISCHE in Europa, oder die “EU”?

    In diesem Sinne wünsche ich allen Bloggern alles Gute für die Zukunft

    Jean-Louis

  17. Jean-Louis Fri 1 Apr 2011 at 04:49 - Reply

    @ Martina Gemmar

    Was heisst da “Verfassungsplänchen”?? Das war ein “VERFASSUNGS-PLAN”…

    Das neue Zeitalter des Orbán Viktor bricht aber auch durch die Wortwahl an:

    Wir sprechen NICHT von “Verfassung” (Alkotmány), sondern von ALAPTÖRVÉNY (“Grundgesetz”!!??).

    Ganz GERMANIA müsste doch stolz sein, wie diese EXOTEN nun endlich, nach der Niederlage auf dem Lechfeld, sich ERGEBEN… Assimilieren, INTEGRIEREN…

    LEHEL blies noch sein Horn, irgendwann um 955, Anno Domini (AD)…
    VIKTOR sagt jedoch heute, 2011: “GRUNDGESETZ”… Ein Grundgesetz, das Ungarn ERNEUERN soll… weil die bisherige “VERFASSUNG” (Alkotmány) lediglich eine PROVISORISCHE war…

    Dabei verrät er, für die EU-RatsPräsidentschaft gänzlich ungeeignet zu sein, weil das unfreiwillig entstandene, “provisorische GRUNDGESETZ” sogar die Vereinigung Deutschlands (1989/1990)- ohne zur “VERFASSUNG werden zu müssen” – verkraftet hat! Und immer noch als “GG” zitiert wird…

    Die Frage der NACH-HALTIGKEIT bleibt offen: Was aus dem Alaptörvény (Grundgesetz) in Ungarn wird, werden wohl nur NACH-FOLGENDE HISTORIKER der Brüsseler Historikerkommission erwägen und beurteilen können.

    Der Ohnmacht folgt das Erwachen…
    Nach rund 2000 Jahren kommt die “ERNEUERUNG” (Felújulás!) erneut aus dem OSTEN… in die “EU”!

    PRINCIPIIS OBSTA… Wehret den Anfängen! Oder auch
    AN NESCIS LONGAS REGIBUS ESSE MANUS?
    (Weisst Du nicht, dass die Hand der Könige weit reicht?)

    Révolution?! Évolution?
    Wer weiss??
    Sarkozy, “Le Président”, wird es wissen! Merkel wird sich’s merken…

    Orbán Viktor wird auch dies Alles bei einem “Cup-chen” Allen Herumstehenden “erläutern”…

    In diesem “europäischen Geiste”…
    Gute Nacht.
    ES WIRD ABEND IM ABENDLAND!

    Jean-Louis

  18. Martina Gemmar Sun 10 Apr 2011 at 17:31 - Reply

    @Jean-Louis

    “Verfassungsplänchen” sollte nicht den Fakt verniedlichen, sondern die Dreistigkeit und vermeintliche Harmlosigkeit ausdrücken, mit der er den Leuten so etwas mal eben unterjubelt…
    Ich denke, an meinen sonstigen Ausführungen lässt sich meine Haltung zu Orban, der den Faschismus als EU-Vorreiter gesellschaftsfähig machen will und EU-weit miese & verdeckte Mitstreiter hat, ja durchaus erkennen…
    Ich hoffe, dass sich, was die medienmäßige Aufmerksamkeit betrifft, bis zum 18. April noch gründlich was tut.
    Selbst wenn nichts mehr zu verhindern sein sollte.

  19. […] die es während der “Debatte” im Parlament über den hier schon ausführlich diskutierten Verfassungsentwurf gegeben hat, gehört, dass darin künftig festgelegt sein soll, dass […]

  20. […] Zeitung; Hungarianvoices; Neue Rheinische Zeitung; Deutschlandradio; AG-Friedensforschung; Verfassungsblog; Tweet id: shareButton title: Ungarn – das Ende einer Demokratie description: Das […]

  21. Jean Louis Tue 24 May 2011 at 13:37 - Reply

    18. @Martina Gemmar
    @“Verfassungsplänchen”!!

    Ich bedauere sehr, dass der “Geschmack” der “Dreistigkeit und vermeintliche Harmlosigkeit” bei mir so nicht angekommen ist.

    Im Rückblick wissen wir jedoch:
    Das war ein “VERFASSUNGS-PLAN”… >>Ungarn wurde auf dem Papier “NEU-VER-FASST”… Durch ein “GRUNDGESETZ”,welche ein einseitig-geartetes Weltbild zu zementieren versucht.

    Weshalb jedoch immer noch an der “alten Verfassung”, die ja spätestens ab 01.01.2012 nicht mehr “anerkannt” ist, herum-modifiziert wird, werden nur “geniale”, machthungrige Köpfe wie Orbán Viktor erläutern können.

    Doch… Pardon…
    Solche Köpfe “er-läutern” ja nichts…

    Im Machtrausch gönnen sie ausgewählten Gefolgsleuten etwas Machtrausch (Kövér, Lázár, Rogan, Kósa, Semjén etc. gar auch Schmitt, der zeremoniell die Schreibhand feierlichst bewegt…)… und rennen schliesslich kopflos an die Wand (Sowas passiert halt “im Rausch”!).

    Es tat sich einiges bis zum 18. April… dann bis zum 25. April. Und – hoffentlich – wird sich noch “einiges tun” bis 31.12.2011! Gar auch danach…

    Ganz langsam und bedächtig seitens der EU.

    Hoffnungsvoller bleibt jedoch, was in Ungarn selbst, “von unten” kommt! Weil im 21.-sten Jahrhundert gar eine leidgeprüfte, ungarische Gesellschaft sich nicht “von Oben” wird bevormunden lassen wollen.

    Was das weitere “Herumdoktern” an der jetzt noch gelten Verfassung betrifft, ob ab 2012 nur noch das “Neue Grundgesetz” [Alaptörvény] oder daneben weiterhin auch die “Alte Verfassung” [Alkotmány], inkl. Modifikationen der allerletzten parlamentarischen Minuten, richtungsweisend wären, überlasse ich gerne den “Verfassungs-Experten”.

    Eine Frage der Zeit: Auch dies “ZWEITE VIKTORIANISCHE ZEITALTER” ist dem Untergang geweiht, denn ES WIRD ABEND IM ABENDLAND!

    Jean Louis
    2011/05/24

  22. […] ihre Macht behält. Im Verfassungsblog gibt es eine detaillierte Auflistung der Mechanismen “Warum Viktor Orbán nie wieder vor Wahlen Angst haben muss“; so sollen Frauen mit Kindern eine extra Stimme bekommen (in der Hoffnung Familien wählen […]

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