Verfassungsblog Seminar: Einführung in das rechtswissenschaftliche Bloggen
Im Sommersemester 2014 bieten wir an der Humboldt-Universität zu Berlin folgende Lehrveranstaltung an:
Verfassungsblog Seminar
Einführung in das rechtswissenschaftliche Bloggen
Das Seminar soll in das rechtswissenschaftliche Bloggen einführen und die theoretischen und praktischen Grundlagen dazu vermitteln, selbst qualitativ hochwertige und für ein breites Publikum verständliche rechtswissenschaftliche Blogbeiträge zu verfassen.
Die Teilnehmer_innen sollen eigenständig zwei Blogposts zu jeweils einem gesetzten aktuellen Thema recherchieren und schreiben. Diese Texte werden im Seminar von den Verfasser_innen vorgestellt, kritisch diskutiert und bearbeitet. Die Themen werden jeweils eine Woche vor dem Seminarblock bekannt gegeben.
Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester, LL.M.-Studierende und Doktorand_innen. Die Teilnehmer_innen-Zahl ist begrenzt. Anforderungsprofil: vertieftes Interesse am öffentlichen Recht, journalistisches Interesse, idealerweise mit Vorerfahrung.
Wer teilnehmen möchte, wird gebeten, sich per Email bis zum 5. Mai 2014 an seminar@verfassungsblog.de mit kurzer Begründung zu bewerben.
(Im Vorlesungsverzeichnis hat sich hier ein Fehler eingeschlichen: Dort steht, zur Bewerbung sei verlangt, einen Blogpost zu entwerfen. Das ist nicht nötig, eine Begründung für die Bewerbung reicht!)
Um Fragen zu klären, Einzelheiten abzustimmen und als theoretische Einführung in das Thema findet am Montag, 12. Mai 2014, 8-11 Uhr s.t. eine verbindliche Einführungsveranstaltung statt. Weitere Seminartermine: Freitag, 16. Mai, 9:30-19:30 Uhr, Samstag, 17. Mai, 10-15:30 Uhr, Freitag, 4. Juli, 9:30-19:30 Uhr, Samstag, 5. Juli, 10-15:30 Uhr.
Zum Erwerb des Leistungsnachweises sind engagierte Teilnahme und die Fertigung von mindestens zwei publikationsreifen Blogposts erforderlich.
Studienpunkte (BZQ 1): 3
Maximilian Steinbeis, Alexandra Kemmerer
Kann man für die Nicht-Berliner irgendwie kurz zusammenfassen, was die Teilnehmer da beigebracht bekommen?
Etwa: “Aktuelles Thema, knackige These, nicht länger als 2 Manuskriptseiten, Schwierigkeitsniveau etwa wie JuS, keine Fußnoten”?
Das kommt schon ganz gut hin. Ich würde noch ergänzen: Abschied vom Nominalstil, Emanzipation vom Gutachten, Gespür für aktuelle und relevante Themen, Sinn für unterschiedliche Formate des Rechts und seiner Wissenschaft, Interaktion mit verschiedenen Öffentlichkeiten, Mut zum Urteil, Lust an der Positionierung, stringente Argumentation, überschaubare Gliederung.
“Schwierigkeitsniveau etwa wie JuS” finde ich schwierig, denn die Erträge des Seminar sollen keine Ausbildungs- und / oder Nachwuchsliteratur sein, nur weil sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung entstehen. Ziel ist es, die Teilnehmenden zur Kommunikation juristischer Themen und Inhalte auf Augenhöhe mit anderen Akteuren in den Fachöffentlichkeiten des Rechts, aber auch mit einer weiteren Öffentlichkeit zu befähigen.
Großes Lob an beide Veranstalter. Sehr gutes Angebot.
Vor allem aber soll etwas erlernt werden, was in der juristischen Ausbildung sonst leider kaum vorkommt: Die kritische Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Texten.
Inwiefern weicht die von Ihnen zu lehren beabsichtigte “kritische Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Texten” so sehr von dem ab, was sonst in der juristischen Ausbildung vorkommt?
Sollen wir, was den von Ihnen zu lehren beabsichtigten “Abschied vom Nominalstil” angeht, Ihren ersten Kommentar (Do 17 Apr 2014 um 13:04) als Beispiel dafür ansehen, wie man es Ihrer Meinung nach machen soll?
Natürlich sollen die Teilnehmenden auch lernen, Beitrag und Kommentar als Genres zu unterscheiden – da kann dann mein von Ihnen angeführter Kommentar als Exempel dienen.
In der juristischen Ausbildung geht es natürlich ständig um Texte, eigene und fremde, die zu lesen, zu verstehen, zu memorieren, zu schreiben, zu interpretieren, zu kommentieren sind. Selten haben Studierende aber die Gelegenheit, jenseits der Kategorieren “richtig” und “falsch” oder “alle Probleme erkannt, alle Streitpunkte abgehandelt” reflexiv an ihren eigenen Texten zu arbeiten und ein direktes, individuelles Feedback zu bekommen, das auf den Schreibprozeß selbst kleinteilig eingeht. Noch seltener gibt es Gelegenheiten, in einer Gruppe miteinander über die von den einzelnen Gruppenmitgliedern gefertigten Texte zu sprechen – und dabei auch den konstruktiven Umgang mit Kritik zu kultivieren.
Kann man auch Teilnehmen wenn man seinen Schwerpunkt im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht hat und das Öffentliche Recht entsprechend etwas weiter zurückliegt oder ist ” vertieftes Interesse am öffentlichen Recht” ein Muss?
Ansonsten klingt das ganze echt gut!
@jetkom: Einfach mal bewerben, Mail an seminar@verfassungsblog.de reicht
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