Verfassungsrechtliche Expertise und politischer Raum können sich aneinander gewöhnen
Während der Corona-Pandemie befinden sich viele Akteure im öffentlichen Raum auf der anhaltenden Suche nach ihrer Rolle. Das gilt für die drei Staatsgewalten ebenso wie für die Verfassungsrechtswissenschaft und die Medien. Dabei geht es nicht nur um das inhaltliche Ergebnis der eigenen Arbeit, sondern vor allem um prozedurale Fragen. So herrscht etwa bei verschiedenen der hier genannten Akteure Frustration über das Format der Ministerpräsidentenkonferenz. Es wird kritisch über das richtige Maß an Parlamentsbeteiligung an den Entscheidungen über bestimmte Corona-Maßnahmen gestritten. Und innerhalb der Verfassungsrechtswissenschaft wird über die Rezeption der eigenen Expertise im politischen Raum diskutiert. Mit der aktuellen Pandemie ist die Chance verbunden, dass sich der politische Raum und die Verfassungsrechtswissenschaft besser aneinander gewöhnen. In diesem Zusammenhang möchte ich zur Debatte folgende Thesen beitragen, mit denen einige Reibungspunkte zwischen Verfassungsrechtswissenschaft und Politik näher beschrieben werden sollen:
Verfassungsrechtliche Expertise kann die Qualität der Rechtsetzung erhöhen. Man denke an Regelungen während der Corona-Pandemie wie Beherbergungsverbote und bestimmte Formen von Ausgangsbeschränkungen, die innerhalb weniger Tage oder Wochen von Verwaltungsgerichten kassiert wurden. Es erscheint möglich, dass bestimmte Qualitätsmängel durch eine intensivere Eibindung der Wissenschaft hätten vermieden werden können. Heute existieren unterschiedliche formelle (etwa die Expertenanhörung in den Ausschüssen des Parlaments) und informelle (etwa die Einholung von Gutachten durch politische Akteure) Wege, um verfassungsrechtliche Expertise in den politischen Betrieb einzubinden. Indem die Wissenschaft der Politik Handlungsmodi, Regelungskonzepte, Alternativen und Spielräume darlegt, leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur politischen Debatte. In der Corona-Pandemie wurden sehr schnell in ihrer Tiefe und Breite neue und bisher unbekannte Freiheitsbeschränkungen erlassen. Das Aufzeigen der verfassungsrechtlichen Grenzen durch die Rechtswissenschaft und das Zusammenführen mit epidemiologischen Erkenntnissen sind wichtige Debattenbeiträge. Gleiches gilt für die verfassungsrechtliche Einordnung der Stärkung der Exekutive zulasten der Legislative durch Verordnungsermächtigungen.
Damit sich eine Qualitätsverbesserung aber auch tatsächlich einstellen kann, muss insbesondere das Parlament von den möglichen Instrumenten der Einbindung der Verfassungsrechtswissenschaft auch Gebrauch machen (können). Die Diskussion, wie Bundestag und Länderparlamente während der Corona-Pandemie besser in die Rechtsetzung eingebunden werden können, ist auch vor dem Hintergrund des Dialogs mit der Verfassungsrechtswissenschaft relevant. Denn zu einem Parlamentsgesetz kann das Parlament eine Anhörung durchführen – zu einer Rechtsverordnung in der Regel nicht.
Über die Corona-Pandemie hinaus sollte sich das Parlament allerdings fragen, ob die Art, wie formelle Anhörungen durchgeführt werden, das Potential an Qualitätsverbesserungen, das im Dialog mit der Wissenschaft steckt, wirklich ausschöpft. Es ist schade, wenn die Fragen zwischen Parlamentariern und Wissenschaftlern während einer Expertenanhörung bis ins letzte Detail abgesprochen sind. Auch die Unart, ausschließlich die eigenen Sachverständigen zu befragen, ohne auf die Argumente der anderen Gäste einzugehen, lässt den politischen Betrieb nicht als offen für wissenschaftliche Expertise erscheinen. Die steifen Regeln zu Anzahl und Dauer der Fragen tun ihr Übriges. Eine offenere und lebhaftere Debatte würde den Anhörungen gut zu Gesicht stehen. Sie sollte auch über die formelle Einbindung der Wissenschaft hinaus das Ziel sein.
Findet zwischen Politik und Verfassungsrechtswissenschaft eine solche offene und lebhafte Debatte statt, so nähern sich zwangsläufig auch die kommunikativen Codes beider Welten an. Eine breite rechts- oder verfassungspolitische Debatte an der Schnittstelle von Politik und Verfassungsrechtswissenschaft ist niemals rein politisch und niemals rein wissenschaftlich. Deswegen müssen politische Akteure es schlichtweg ertragen, wenn ihnen aus den Reihen der Verfassungsrechtswissenschaft unsauberes Arbeiten vorgeworfen wird. Wenn Parlamentarier einzelne Wissenschaftlerinnen in die Nähe des parlamentarischen Rechtspopulismus rücken, weil diese im Zusammenhang mit einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes auf die Unzulänglichkeiten des Koalitionsentwurfs hinweisen, ist das kein guter Stil.
Umgekehrt muss es die Verfassungsrechtswissenschaft aber auch ertragen, wenn sich die Politik bewusst gegen eine wissenschaftliche Expertise entscheidet und dass jeder einzelne Parlamentarier nicht nur einer Handvoll ausgesuchter Experten gegenüber rechenschaftspflichtig ist, sondern auch einer Vielzahl anderer Akteure – von Menschen aus dem eigenen Wahlkreis, über die Fraktion und die Parteibasis bis hin zur medialen Öffentlichkeit. Wenn im Wahljahr 2021 mitunter davor gewarnt wird, der Wahlkampf erschwere die gesellschaftliche Debatte über den richtigen Weg zur Bekämpfung der Pandemie, kann die Politik Schützenhilfe aus der Verfassungsrechtswissenschaft gut gebrauchen. Sie könnte die besondere Rolle des Parlaments als Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Staatssphäre und als Quelle demokratischer Legitimation staatlicher Maßnahmen herausstellen.
Die wichtige Rolle der Medien erhöht den Schwierigkeitsgrad des Austauschs zwischen Verfassungsrechtswissenschaft und Politik zusätzlich. Denn Gutachten für eine Fraktion werden nicht zum Abheften in Auftrag gegeben, sondern selbstverständlich, damit man sie im Dienste der eigenen politischen Agenda medial verwerten kann. Die Politik sollte Verständnis dafür mitbringen, dass Wissenschaftler sich nicht vor einen Karren spannen lassen wollen. Umgekehrt sollten Vertreter der Wissenschaft erkennen, dass politische Debatten von der Erkennbarkeit einzelner Standpunkte leben. Und die Anschlussfähigkeit wissenschaftlicher Positionen an die politische Debatte erhöht am Ende auch die Wahrnehmbarkeit dieser Positionen insgesamt. Schon so mancher Wissenschaftler hat sich als Stichwortgeber für die Politik eine beachtliche mediale Reichweite erarbeitet.
In diesem Zusammenhang muss es die Politik aushalten, wenn wissenschaftliche Standpunkte zugespitzt oder pointiert vorgetragen werden. Die Kehrseite ist, dass Vertreter der Wissenschaft damit leben müssen, wenn in bestimmten Konstellationen Gutachten, Namensbeiträge und weitere Formate nicht ausschließlich nach streng inhaltlicher Expertise, sondern auch nach der Strahlkraft und der Zuspitzung der Argumente ausgewählt werden.
In dem Moment, in dem die Verfassungsrechtswissenschaft unter medialer Begleitung das politische Parkett betritt, wird sie zum Teil einer politischen Diskussion. Sie sollte diesen Auftritt auf dem politischen Parkett nicht scheuen. Dabei sollte die Politik die nötige Offenheit und den nötigen Respekt für wissenschaftliche Expertise mitbringen. Die Verfassungsrechtswissenschaft sollte Verständnis für die politischen Mehrebenen-Mechanismen der Mediendemokratie mitbringen. Mithilfe dieser Gewöhnungsprozesse können beide Akteure voneinander lernen.