27 November 2009

Vorratsdatenspeicherung: Rumänisches Verfassungsgerichtsurteil liegt jetzt auf deutsch vor

Das rumänische Verfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung ist jetzt in deutscher Übersetzung online, nicht amtlich, sondern beim AK Vorratsdatenspeicherung.

Das Gericht stellt offenbar auf das Regel-Ausnahmeverhältnis beim Grundrechtsschutz ab: Der Staat sei verpflichtet, das Recht der Bürger, frei und vertraulich zu kommunizieren, zu schützen und nicht in diese Rechte einzugreifen, und davon könne es Ausnahmen geben. Durch die Vorratsdatenspeicherung werde diese Ausnahme aber zur Regel, und die freie und vertrauliche Kommunikation sei nur noch als Ausnahme möglich.

Außerdem bemängelt der rumänische Verfassungsgerichtshof die Unverhältnismäßigkeit der VDS: Sie stehe in keinem Verhältnis zu ihrem Anlass, weil sie sowieso anlasslos und kontinuierlich stattfinden müsse. Sei sei exzessiv, weil sie auch den Empfänger erfasst, der ja gar nichts dafür kann, wenn ihn ein Krimineller anruft. Die allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur VDS heble die Unschuldsvermutung aus und stelle alle Nutzer moderner Kommunikationsmittel unter Kriminalitätsverdacht. Dass es sich nur um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten handelt, die gespeichert werden müssen, imponiert den Richtern nicht: Dies reiche aus, um Furcht und Misstrauen zu säen, und Schutzvorkehrungen wie Genehmigungsvorbehalte und Strafandrohungen gegen Missbrauch könnten daran nichts ändern.

Das ist nicht nur für sich genommen interessant, sondern auch in dem Maß, in dem es in Deutschland wahrgenommen wird. Die Kläger werden das Urteil bestimmt auch bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zur Sprache bringen. Und wer weiß, vielleicht gehen die Richter sogar in ihren Urteilsgründen auf die Position ihrer rumänischen Kollegen ein. Das wäre ein erfreulicher Nebeneffekt, wenn auf diese Weise das vergleichende europäische Verfassungsrecht gestärkt würde.


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