Warum ich für mehr Öffentlichkeit bei Verfassungsrichterwahlen wäre
Mein jüngster Einwurf zum Thema Verfassungsrichterwahl hat, juhuh!, eine kleine Kontroverse ausgelöst, die absolut kleinstmögliche Kontroverse genauer gesagt, nämlich zwischen mir und zwei (von zwei) Kommentatoren, aber immerhin: Anlass, sich genauere Gedanken zu machen.
Ich bin für eine öffentliche Debatte über Werk und Person von Verfassungsrichter-Kandidaten, bevor diese ins Amt gewählt werden. Warum?
Legitimation
Es heißt in dieser Debatte gerne, die Verfassungsrichter seien durch die Qualität ihrer Arbeit gewissermaßen im Nachhinein legitimiert – Output-Legitimation ist, wenn ich mich nicht irre, der politikwissenschaftliche Terminus dafür.
Da ist insofern was dran, als tatsächlich unleugbar das BVerfG von allen Verfassungsorganen das höchste Ansehen genießt, und das seit Jahrzehnten relativ konstant. Sind doch alle hoch zufrieden, könnte man sagen. Legitimationsproblem, was für ein Legitimationsproblem?
Aber so einfach ist das nicht. Zum einen geht es nicht nur um die Zufriedenheit der Leute im Lande. Sondern auch um das Gewicht, das eine Institution im Verhältnis zu anderen Institutionen auf die Waage bringt.
Autorität
Das Bundesverfassungsgericht kann keine Gerichtsvollzieher losschicken, um seine Ratschlüsse vollstrecken zu lassen. Es ist darauf angewiesen, dass seine institutionellen Konterparts ihm auch so folgen – insbesondere diejenigen, deren Arbeit das BVerfG am Maßstab des Grundgesetzes misst und gegebenenfalls korrigiert, also die Politik und die Justiz.
Was die Justiz betrifft, so ist es schon auffällig, dass immer mehr Obergerichte in jüngerer Zeit den Karlsruher Vorgaben offen und hartnäckig die Gefolgschaft verweigern (zuletzt etwa das OLG Oldenburg). Und Urteile wie das zum Lissabon-Vertrag kann das BVerfG auch nicht mehr oft bringen, ohne den Respekt, den es in der Politik genießt, ernsthaft aufs Spiel zu setzen.
Natürlich, unter den Richtern sind immer mal wieder welche, deren intellektuelle Kapazität weit über das sonst im politischen Raum anzutreffende Normalmaß hinausragt. Aber das ist erstens keinesfalls durchläufig der Fall und tut zweitens nichts zur Sache. Paul Kirchhof war (und ist) zweifellos ein Superbrain, aber der Autorität des BVerfG hat das nicht immer gut getan, um’s mal vorsichtig auszudrücken…
Philosophenkönige
Zum anderen ist keineswegs ausgemacht, dass die hohen Zufriedenheitsquoten des BVerfG unbedingt etwas mit der konkreten Arbeit des Gerichts zu tun haben. Es gab ja auch Zeiten, wo sich alle Welt furchtbar aufregen musste über die Richtersprüche aus Karlsruhe – ich erinnere nur an das Jahr 1995 mit dem Kruzifix- und dem Soldaten-sind-Mörder-Urteil. In den Umfragen zum Ansehen der Institution hat sich das kaum oder gar nicht niedergeschlagen.
Mir scheint die Vermutung nicht fernliegend, dass sich das hohe Ansehen des Gerichts auch noch aus ganz anderen Quellen speist als der Anerkennung für die hohe Qualität seiner Rechtsprechung. Deutschland ist das Land der Professorenhörigkeit. Die Vorstellung, durch Ausgleich von auseinanderstrebenden Interessen Politik zu machen, hatte es hierzulande schon immer schwerer als etwa in der angelsächsischen Welt. Hier herrscht immer noch die platonische Sehnsucht nach Philosophenkönigen vor, die ihre Entscheidungen aus höherer Weisheit heraus treffen statt durch Kompromiss und Verhandlung.
Das Bundesverfassungsgericht, zur Hälfte aus Universitätsgelehrten bestehend, mit seinen günstigenfalls bestechend scharfsinnigen und differenzierten, schlechterenfalls lähmend ausführlichen und wolkigen Urteilsbegründungen bedient diese antipluralistische Sehnsucht, ob es will oder nicht.
Deliberation
Aber ich bin auch noch aus ganz anderen Gründen gegen das gegenwärtige intransparente und entmündigende Verfahren der Verfassungsrichterwahl.
Wir haben hierzulande zu wenig Debatten über unsere Verfassung. Wir haben 1949 nicht darüber debattiert, was für ein Grundgesetz wir bekommen. Wir haben 1990 nicht darüber debattiert. Wir führen kaum je einen Wahlkampf über verfassungspolitische Themen. Und Plebiszite gibt es bekanntlich auch keine. Das finde ich im Prinzip auch in Ordnung, jedenfalls glaube ich anders als viele nicht daran, dass alles prima würde, wenn wir nur mehr direkte Demokratie hätten.
Aber der Befund bleibt: Die Selbstvergewisserung, die darin liegt, sich tüchtig über die Verfassungsgrundlagen von Politik und Recht zu kloppen, versagen wir uns. Und das ist nicht gut für uns.
Die Urteile des BVerfG sind, auch wenn sie ad hoc viel Aufmerksamkeit und kommentatorische und exegetische Aktivität erregen, nur selten Anlass zu einer längeren öffentlichen Auseinandersetzung (Ausnahmen wie Lissabon bestätigen die Regel). Im Normalfall beenden sie einen Streit, und das ist auch gut so.
Um so mehr wäre es nötig, diese Auseinandersetzung um die Verfassung abstrakt und ex ante zu führen – insbesondere, wenn es um die Personen geht, denen wir das Urteil darüber anvertrauen, “what the constitution is”. Wir sollten uns Gedanken machen, was uns wichtig ist und was der Kandidat wohl dazu denkt. Wir sollten uns ansehen, was der Kandidat so alles veröffentlicht hat, was er geschrieben und gesagt hat, und unsere Schlüsse daraus ziehen. Wir sollten uns eine Meinung zu ihm oder ihr machen und uns heftig darüber streiten.
Das wäre gemein gegenüber den Kandidaten? Die besten Leute würden sich einer solchen öffentlichen Durchleuchtung niemals unterziehen? Dass ich nicht lache. Den Staatsrechtsprof möchte ich sehen, der nicht springt, wenn im ein Job in Karlsruhe winkt. Und wenn er sich tatsächlich zu fein dafür ist, über seine Positionen der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen, dann ist es um ihn auch nicht schade.
Der Fall Dreier
Natürlich gibt es in den USA Ansschauungsmaterial genug, dass die Anhörungen zur Richterwahl für Schmutzkampagnen missbraucht werden und sich die Opposition bemüht, allerhand Unappetitliches über den Kandidaten zutage zu fördern. Das will man natürlich nicht haben.
Aber diese Gefahr wäre hier viel kleiner. Erstens sind wir nicht so bigott und mit moralisierenden Lebenswandel-Enthüllungen schwerer zu beeindrucken wie viele Amerikaner. Zweitens wandeln sich auch in den USA die Zeiten; dass sechs von neun Supreme-Court-Justices Katholiken sind, wäre vor ein paar Jahrzehnten auch noch undenkbar gewesen. Drittens: Wenn tatsächlich bei der Anhörung zu einem Verfassungsrichter-Kandidaten eine Professorin aufträte, die aussagt, der Kandidat habe sie über längere Zeit mit widerlichsten sexuellen Anspielungen belästigt, dann… öhm… dann wäre ich auch echt dagegen, dass der Typ Verfassungrichter wird?
Jetzt hatten wir mit Horst Dreier ja tatsächlich jüngst so etwas wie eine öffentliche Debatte anlässlich einer Verfassungsrichterwahl. Die SPD wollte Dreier als Nachfolger von Winfried Hassemer im Vorsitz des Zweiten Senats und künftigen Präsidenten des Verfassungsgerichts. Daraus wurde nichts, weil die Union ihn ablehnte und plötzlich eine Debatte losbrach, ob Dreier ein Apologet der Rettungsfolter ist (was er wohl nicht ist). Da kann man mal sehen, wohin sowas führt, schallt es allenthalben: Ein ehrbarer Staatsrechtler wird mit Verleumdungskampagnen überzogen und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt.
Kann sein, dass Dreier Unrecht widerfahren ist. Aber in einem offeneren Verfahren wäre die Debatte auch anders abgelaufen. Da wäre die Union mit ihrem Doppelspiel (in Wahrheit war ihr wohl eher Dreiers liberale Haltung in der Stammzellendebatte ein Dorn im Auge) nicht so ungeschoren davongekommen. Und dass sich die Auseinandersetzung um die Frage, ob das Grundgesetz zum Schutz von Menschenleben im Extremfall auch Folter legitimiert, gelohnt hat, das lässt sich schwerlich bestreiten.
So, und jetzt wäre ich froh, wenn mehr als zwei Kommentatoren mir meine Irrtümer und Fehleinschätzungen um die Ohren hauen.
Zunächst der Verweis auf meine längere “Antwort” zum Thema Verfassungsrichterwahlen: http://www.konstitutionalismus.de/blog/?p=52
Ich weiß, eine völlig klare rechtspolitische Linie habe ich da nicht vertreten, aber auf einige Probleme mit möglichen Reformen der Verfassungsrichterwahl verwiesen.
Noch ein paar kleinere Punkte:
Kruzifix-BESCHLUSS und die anderen Entscheidungen des Jahres 1995 UND DAS ANSCHLIESSENDE ÖFFENTLICHE ECHO haben sich sehr wohl negativ auf das Ansehen des BVerfG ausgewirkt – freilich nur temporär.
Ich glaube nicht, dass es die “PROFESSOREN-“hörigkeit ist, aber, da haben Sie recht, es ist der Respekt vor einer Art von Aristokratie, die in Deutschland noch weit verbreitet ist.
Und mit “Superbrains” ist das auch so eine Sache. Wir wollen mal außer Acht lassen, ob P. Kirchhof dazu zu zählen ist; er hat sich jedenfalls durch seine reichlich selbstbewusste Art schon im Senat nicht nur Freunde gemacht und somit seine eigene Wirksamkeit begrenzt. Will man die Frage nach dem wirksamsten Richtertypus stellen – eine sehr interessante Frage (sollten wir bei anderer Gelegenheit mal diskutieren) – dann kommen wir wahrscheinlich nicht am Typ Rechtssoziologe vorbei (Limbach, Hassemer, Hoffmann-Riem, Bryde, durch seine Egozentrik eingeschränkt auch di Fabio), die alle die Mechanismen der Verfassungsgerichtsbarkeit zwischen Politik und Recht sehr wohl begreifen, ohne vielleicht die allergrößten Verfassungsdogmatiker zu sein. Aber auch die Politiker (von denen es derzeit gar keine gibt – ein großer Fehler!).
Ich wage im Übrigen sehr zu bezweifeln, ob Dreier durch ein Anhörungsverfahren zu “retten” gewesen wäre.
Was halten Sie eigentlich von der Idee, auch verdiente Nichtjuristen als BVerfG-Richter einzusetzen? Das Grundgesetz sieht dies ja ausdrücklich in Art. 94 GG vor; nur das BVerfGG grenzt (mal wieder) dies ein, § 2 BVerfGG.
Na, direkt vorgesehen ist es in Art. 94 nicht, nur halt nicht ausgeschlossen.
Ich weiß nicht, das scheint mir nicht das allerdringlichste Problem zu sein, das wir haben. In den 50ern, als die Staatsrechtslehrerschaft noch klar von konservativen Etatisten dominiert war und die zurückgekehrten sozialistischen oder liberalen Emigranten in die Politikwissenschaft auswichen, da gab es dafür vielleicht gute Gründe (wobei das auch so vom Ergebnis her ganz gut gelaufen ist damals mit der Besetzung der Verfassungsrichterposten). Aber heute gibt es da genügend gute Leute jeglicher Couleur. Und das Argument, dass mit der Beschränkung auf Volljuristen Klassengrenzen zementiert werden, ist heute auch nicht mehr so zwingend.
Die allermeisten Verfahren in Karlsruhe sind Urteilsverfassungsbeschwerden. Da geht es um knüppelhartes Jura, selbst wenn am Ende nur ein Nichtannahmebeschluss dabei herauskommt.
Gut, das könnte auch ein Argument dafür sein: Dann würde man das BVerfG ein Stück weit aus der Justiz herauslösen, und das könnte helfen, dass sich das BVerfG weniger oft als Super-Revisionsinstanz geriert.
Andererseits bin ich schon stark dafür, dass das BVerfG ganz klar seinen Charakter als Gericht behält, dass es nach den Regeln der juristischen Kunst subsumiert und begründet und mit philosophischen Weltanschauungstraktaten möglichst sparsam umgeht.
Also unterm Strich: Ich halte die Befähigung zum Richteramt schon für richtig, würde aber auch nicht Selbstmord begehen, wenn man sie kippen würde.
Ergänzung: Ich meine natürlich § 3 Abs. 2 BVerfGG.
Danke für den engagierten Beitrag, aber ich glaube nicht, dass es die Qualität der Verfassungsgerichtsrechtsprechung heben wird, wenn man die Richter “politischer” bestellt. Es lassen sich ohnehin keine abstrakten Aussagen darüber treffen, welche institutionelle Regelung der Richterwahl per se besser oder demokratischer ist – es kommt immer auf den konkreten Kontext an, insbesondere welche Parteienkonstellation im Parlament gerade besteht. Institutions matter, aber hier gilt noch mehr: people matter… Wie Dietrich Herrmann schon schrieb, der Witz bei der Sache ist weniger der “Input” als der “output”. Eigentlich ist man sich in der Verfassungsgerichtssoziologie darüber einig, dass das bisherige Verfahren (mit Ausnahmen natürlich) “middle-of-the-roader” hervorbringt, die vor allem juristische Qualitäten mitbringen. Was hätte man von einem Scalia im Verfassungsgericht, oder davon, wenn das Privatleben der Richter in der Tagespresse diskutiert wird, weil ein heftiger politischer Kampf um sie entbrennt? Der Vorteil davon ist mir noch nicht ganz klar.
Der Vorwurf an Dreier war nicht, dass er ein “Apologet der Rettungsfolter” sei, sondern dass er eine uneindeutige Haltung zur Rettungsfolter hat. Er lehnt Folter nicht immer und unter allen Umständen ab, sondern will laut Kommentar eine Rechtfertigung im Falle einer Würdekollision “nicht von vornherein ausschließen”. So jemand sollte mE nicht Präsident des BVerfG sein.
Der Vorwurf, Dreier sei von den linken Kritikern falsch verstanden worden, ist eine Polemik, die von den Verteidigern Dreiers stammt. Da Du (Max) ja für eine offene Debatte über Verfassungsrichter plädierst, gibt es zumindest keinen taktischen Grund für Dich, diese Polemik zu übernehmen.
@ Christian Boulanger: Es geht nicht allein um die Qualität der Verfassungsgerichtsrechtsprechung. Da, insoweit stimme ich zu, ist es schwer, mittels Gestaltung des Auswahlsverfahrens Feintuning zu betreiben. Ob das jetzige System jetzt Richter “mit Kanten” (D. Hermann) oder Richter “in the middle of the road” (C. Boulanger) hervorbringt – mich stört vor allem daran, dass es zu einer verfassungspolitischen Kultur der Teilnahmslosigkeit beiträgt.
@ Christian Rath: Polemik nicht, und taktische Gründe schon sowieso nicht. Ich weiß gar nicht, worauf Du damit rauswillst. Ohne die Schlachten von damals noch mal schlagen zu wollen: Mich hat Dein und Prantls Versuch, Dreier unter die schwefligen Menschenwürderelativierer vom Schlage eines Winfried Brugger oder Fabian Wittreck einzureihen, nicht überzeugt. Wenn mich jemand fragen würde, ob ich die Vorstellung einer Pflichtenkollision bei der Menschenwürde abstrakt und von vornherein ausschließen würde, dann würde ich da auch nicht Ja sagen. Und trotzdem würde ich in Hunderttausend Jahren nie auf die Idee kommen, die Folter von Menschenwürdeträger A zur Rettung von Menschenwürdeträger B als etwas verfassungsrechtlich Legitimiertes oder gar Gebotenes zu bezeichnen.
Ich kann mich an Prof. Horst Dreier in seiner Zeit in Würzburg erinnern und hätte mich gefreut, diesen integren und unaufgeregt-intellektuellen Kopf beim BVerfG zu wissen. Wenn “öffentliche Diskussion” darauf hinausläuft, Zitate aus wissenschaftlichen Publikationen unter politischen Auspizien durch die Gegend zu feuern, dann möchte ich den Akademiker erleben, dessen Vita das überlebt. Bzw. sollte man Akademiker, die keinen Gedanken riskieren, der die Vita gefährden könnte, von den Gerichten fernhalten wollen. Aber offenbar passiert das bashing so oder so, warum dann nicht einen rationalen, rechtsstaatlichen, transparenten Prozess dafür schaffen?
Zurückkommend auf die Frage des Wahlverfahrens für die Bundesverfassungsrichter will ich zunächst nur auf einige bisher nicht zur Sprache gekommenen Gesichtspunkt hinweisen: Nicht ohne Grund sieht das BVerfGG vor, dass jeweils drei Richter eines Senats aus dem Kreis der Bundesrichter ernannt werden müssen. Das dürfte auch der Arbeitsfähigkeit des Gerichts dienen. Es geht also bei der Wahl der Verfassungsrichter nicht nur um Hochschullehrer und Politiker, die im Prinzip jedenfalls im HInblick auf öffentliche Auftritte sozialisiert sind.
Mit Nichtjuristen bestehen wohl Erfahrungen aus Landesverfassungsgerichten. Auch wenn man jeweils nicht die Alternativ-Entscheidung vor Augen hat, weisen die Entscheidungen der betreffenden Gerichte soch teilweise erhebliche und offensichtliche Mängel auf, die sich ein Bundesverfassungsgericht mit seiner ungleich höheren Bedeutung auch im Verhältnis zu den obersten Bundesgerichten nicht leisten könnte und sollte. Im Falle eines Nichtjuristen hätten die wiss. Mit. auch noch größeren Einfluss, und zwar ohne unmittelbare Legitimation. Das gilt gerade im Hinblick auf die tägliche Flut an Urteilsverfassungsbeschwerden, aber wegen der erforderlichen und üblichen Tiefe der Bearbeitung (Votum idR. von mehreren hundert Seiten nebst Anlagenapparat) auch für die Senatsentscheidungen.
Schließlich: Mag das gegenwärtige Auswahlverfahren auch nicht optimal sein, würden öffentliche Anhörungen doch sicher nicht zu besseren Ergebnissen führen. Denn hier würden Fähigkeiten prämiert, die größtenteils wenig mit den später am Bundesverfassungsgericht gefragten Fähigkeiten zu tun haben. Sicher spricht wenig gegen eine Änderung eines derart intransparenten Verfahrens wie des gegenwärtig praktizierten. Bevor man aber ein Verfahren vorschlägt, muss man wissen, welche Fähigkeiten man wünscht. Das Verfahren muss dann so ausgerichtet werden, dass es diese und nicht andere Fähigkeiten begünstigt. Dabei sollte die Funktion des Bundesverfassungsgerichts im Vordergrund stehen.
MfG
Papier in einem Interview mit der Welt am Sonntag zum Thema Richtersuche/-wahl:
Welt am Sonntag: Das Verfahren der Richtersuche ist reichlich intransparent. Die Parteien kungeln ohne öffentliche Kontrolle. Ist das noch zeitgemäß?
Papier: Es sind viele Alternativen diskutiert worden, aber letztlich muss ich sagen: Ich erkenne keine, die besser geeignet wäre. Das bestehende Verfahren hat ja auch ganz überwiegend hervorragende Ergebnisse hervorgebracht.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article6587967/Bundesrichter-mahnt-moderate-Steuersaetze-an.html
[…] Dreier abgesehen) als vollendete Tatsache präsentiert. Darüber habe ich an dieser Stelle schon oft und ausführlich […]
[…] ist zunächst das Verfahren der Richterwahl. Dazu ist schon viel gesagt worden, auch von mir, aber der Skandal ist ungebrochen. Dass wir es uns seit so vielen Jahrzehnten gefallen lassen, […]
[…] Dreier abgesehen) als vollendete Tatsache präsentiert. Darüber habe ich an dieser Stelle schon oft und ausführlich […]