“Wegsperren für immer” ist in ganz Europa verboten
Ich kann nicht alles nachholen, was während meines Urlaubs alles an Bloggenswerten aufgelaufen ist. Das ist eine ganze Menge, allem voran natürlich die NSA-Affäre, die uns ja wohl hoffentlich noch eine Weile erhalten bleiben wird. Eine letzte Woche ergangen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finde ich aber doch so aufregend, dass ich hier doch kurz auf sie hinweisen möchte.
Es geht um die Frage, ob lebenslange Haft mit dem Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung in Art. 3 EMRK vereinbar ist. Wirklich lebenslange Haft, wohlgemerkt: “Wegsperren für immer”, um einen früheren Bundeskanzler zu paraphrasieren.
In Deutschland wird die so genannte lebenslange Freiheitsstrafe bekanntlich so praktiziert, dass nach 15 Jahren geprüft wird, ob sie zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür hat 1977 das Bundesverfassungsgericht in einem selbst für Karlsruher Verhältnisse philosophisch und soziologisch außergewöhnlich anspruchsvollen Richterspruch gesorgt. (Damit wir uns aber nicht allzu viel auf unsere Pionierstellung einbilden: In Italien hat das der Verfassungsgerichtshof schon 1974 getan.) Mittlerweile ist das europäischer Mainstream: 32 EMRK-Mitgliedsstaaten verlangen nach einer Mindestfrist zwischen 10 und 30 Jahren eine Überprüfung der Strafe und gegebenfalls deren Aussetzung zur Bewährung; neun Mitgliedsstaaten haben überhaupt keine lebenslange Freiheitsstrafe; ein weiterer – das idyllische Island – hat zwar theoretisch eine, aber hat sie offenbar noch nie verhängen müssen.
Unter den Verbleibenden sind ein paar, die uns ziemlich nahe sind, die Niederlande etwa, die Schweiz, Frankreich und England. Aus England kommen die drei Fälle, die dem aktuellen EGMR-Urteil zugrundeliegen: drei Männer, die jeweils außergewöhnlich scheußliche Morde begangen haben. In England gibt es die “Whole Life Order”, und die kann man tatsächlich wörtlich verstehen: Wer so ein Urteil empfangen hat, kommt als lebendiger Mensch allenfalls gnadenhalber kurz vor dem Tod noch frei.
Letztes Jahr hatte eine Kammer des EGMR noch mit knapper Mehrheit die Klagen der drei Mörder zurückgewiesen. Vier der sieben Richter unterschieden, ob die lebenslange Strafe mit richterlichem Ermessen oder automatisch verhängt wird. Ein Problem mit Art. 3 EMRK konnten sie nur im letzteren Fall erkennen. Die drei Minderheitsrichter dagegen schlugen eine ganz andere Stoßrichtung ein: Nicht die Strafe selbst sei das Problem, sondern
the absence of some mechanism that would remove the hopelessness inherent in a sentence of life imprisonment from which, independently of the circumstances, there is no possibility whatsoever of release while the prisoner is still well enough to have any sort of life outside prison.
Vor der Großen Kammer hat sich diese Sichtweise jetzt durchgesetzt, und zwar mit nur einer einzigen Gegenstimme (die des Liechtensteiners Marc Villiger). Das Urteil der Großen Kammer leistet auf europäischer Ebene das, was 1977 das Karlsruher Urteil auf bundesdeutscher Ebene geleistet hat – mit weniger Worten zwar, aber mit vergleichbarer Tragweite.
Dass jemand sein ganzes Leben lang hinter Gittern verbringen muss, sei für sich genommen noch kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK. Welche Strafe für welche Tat angemessen sei, könne man so oder so sehen und jeder Staat autonom entscheiden, und das schließe auch die Möglichkeit ein, im Extremfall jemanden bis zum Tod einzusperren, zumal die Große Kammer anerkennt, dass es Täter gibt, die auch nach noch so langer Haft noch zu gefährlich sind, um sie freizulassen.
Aber das heißt nicht, dass man diese lebenslange Haft ohne Aussicht auf Bewährung von vornherein als Strafe für eine bestimmte Tat verhängen darf.
Ein Rechtszustand, der vorsieht, dass sich hinter bestimmten Menschen die Gefängnistore für immer schließen wie der Sargdeckel über dem Sarg, der aus ihrem Leben jegliche Freiheit restlos tilgt und nur noch eine unfreie vegetative Rumpfexistenz übrig lässt, ein solcher Rechtszustand ist prinzipiell nicht anders zu beurteilen als einer, der Todesstrafe oder Sklaverei zulässt – nämlich als Verstoß gegen die Menschenwürde.
So hat es das BVerfG 1977 gesehen, und so sieht es jetzt der EGMR für ganz Europa von der Algarve bis zum Kaukasus (Nicht-Mitglieder Vatikanstaat und Weißrussland ausgenommen).
..wie der Sargdeckel über dem Sarg, …
Ist das zynisch zu verstehen ???
Denn für die Opfer dieser bestimmten Menschen dürfte das allemal gelten.
Da es ja auch nicht akzeptabel wäre, jemanden für ein paar Jahre zu versklaven und ihn dann, früh genug vor seinem Tod, wieder freizulassen, erscheint mir der Vergleich mehr als ein bisschen schief.
Äpfel und Klaviere verglichen.
Die Hoffnungslosigkeit des Lebenslänglich als Verstoß gegen die Menschenwürde zu sehen — ein begrüßenswerter Fortschritt.
@storax — auch mit Rücksicht auf die Opfer!
Gibt’s Informationen dazu, welche praktischen Auswirkungen das haben wird und wieviele Menschen das betrifft?
Ja,, Täterschutz wird in unserer Gesellschaft nunmal sehr wichtig genommen. Leider wird sich daran nicht wirklich was ändern und die Opfer leiden doppelt.
@Storax Di 16 Jul 2013 um 20:27
@Lutz Mi 17 Jul 2013 um 9:58
Unrecht (am Täter) wird nicht durch Unrecht (durch den Täter) Recht.
Strafe sollte nicht der Befriedigung von “moralisierenden Rachegelüsten” dienen. Vielmehr sollte sie der ethischen Verantwortung des Täters für die Tat, seiner Umerziehung (Resozialisierung, falls möglich) und – durchaus auch – der Generalprävention dienen. Aus diesem Grund finde ich die Entscheidung sehr in Ordnung.
Vielleicht solltet Ihr Euch auch mal mit der Sichtweise von Schmidt-Salomon auf “Willensfreiheit” und “Schuld” beschäftigen (Jenseits von Gut und Böse, ISBN-10: 3492273386, ISBN-13: 978-3492273381). Sicher in dem Zusammenhang auch interessant. Man kann sich zumindest mit Teilaspekten anfreunden, finde ich.
omnibus, du bist einer dieser Gutmenschen, die auf polemische Art immer nur Sonnenschein, Friede Freude Eierkuchen propagieren und es immer für angebracht halten das Gute im Menschen heevorzuheben, selbst wenn die Verbrechen besagter Menschen jegliche Vorstellungskraft sprengen. Die Gesellschaft als Ganzes muss geschützt werden und nicht dem Rechtsstaatfetischismus einzelner Gutmenschen genüge getan werden.
Das ist absolut kein “befriedigen von Rachegelüsten”, denn das wäre die Forderung nach der Todesstrafe.
Der Gedanke der Resozialisation ist schön, nur zeigen (selbst die offiziellen) Statistiken, das nicht wirklich funktioniert.
1. Knast bis zum Tod ist genauso hoffnungslos und damit nicht weniger grausam als Todesstrafe, genau darauf hat der EGMR ja abgestellt.
2. Klar geht’s da um Rache. Darum wird ja auch nie erläutert, was das den Opfern denn bringen soll, geschweige denn dass eine vernünftige Abwägung zwischen Opferschutz und Rechten von Straftäter_innen vorgenommen wird.
3. Resozialisation funktioniert durchaus, auch wenn da sicher einiges verbesserungsbedürftig ist. Vor allem aber ist sie, tatsächlich mal: alternativlos. Denn ob mit echtem lebenslänglich oder ohne: Die allermeisten Straftäter_innen kommen irgendwann wieder frei. Und dann besser mit Resozialisierungsmaßnahmen als ohne, denn die senken Rückfallrisiken doch ganz erheblich.
Es gibt letztlich kaum einen besseren Opferschutz als Resozialisierungsmaßnahmen. Dass die häufig so unzureichend sind, daran haben die, die sowas immer als Kuscheljustiz verunglimpfen, einigen Anteil. Und zeigen damit, wie egal ihnen der Opferschutz tatsächlich ist, solange sie nur ihre Strafgelüste befriedigt sehen.
So. Ich sollte mir mal einen Browserfilter gegen rechte Dumpfbackenkommentare zulegen. “Täterschutz” wird da der zweite Eintrag, gleich nach “Gutmensch”.
1. Das ist ganz und gar nicht hoffnungslos. Es kann sich ja tatsächlich rausstellen, das die Beteuerungen, das es jemand anders war, stimmen.
2. Was es den Opfern bringt ist so offensichtlich, das es nicht gesondert erwähnt werden muss. Zum Beispiel ganz profan auch noch aus Rache umgebracht zu werden, weil man als Zeuge im Prozess ausgesagt hat.
3. Eine (offizielle) Rückfallquote von >50% (Dunkelziffer deutlich höher) ist jetzt nicht gerade “Resozialisierung funktioniert”.
Viel Glück mit dem Browserfilter. Wenn der dann funktioniert werden ja gleich die eigenen Kommentare gelöscht.
Don’t feed the troll!
du hast geschrieben “Der Gedanke der Resozialisation ist schön, nur zeigen (selbst die offiziellen) Statistiken, das nicht wirklich funktioniert.”
vorweg: resozialisierung und rückfälligkeit sind nicht das gleiche (viele meinungen implizieren das).
ich weiß nicht, welche (offiziellen) statistiken du kennst und welche du als grundlage für deine aussage genommen hast.
“Erneut weisen die schwersten Delikte relativ geringe Rückfallquoten auf. So traten von 595 Personen, die wegen Mordes und Totschlags verurteilt wurden, 457 (ca. 77 Prozent) nicht erneut strafrechtlich in Erscheinung. Grund hierfür ist unter anderem, dass solchen Taten oft keine langen kriminellen Karrieren vorhergehen, sondern diese Taten häufig Konflikt- und Beziehungstaten sind.
Personen, die wegen Mordes oder Totschlags bereits verurteilt waren, begehen selten ein weiteres Tötungsdelikt. Im Untersuchungszeitraum konnten 2 Personen (0,3 Prozent) ermittelt werden. Nur jeder Zwanzigste (insgesamt 46 Personen, 5,8 Prozent) wurde mit einem Gewaltdelikt rückfällig. Rückfälle dieser Täter betreffen überwiegend andere Rechtsgüter wie beispielsweise das Eigentum (94 Personen, 11,8 Prozent) …” (BMJ, http://www.bmj.de/cln_102/DE/Recht/Strafrecht/KriminologieKriminalpraevention/_doc/Rueckfallstatistik_doc.html?nn=1470118)
das sind doch ganz andere zahlen als du suggerierst.
lesenswert in diesem zusammenhang ist auch folgendes: http://www.sueddeutsche.de/politik/bestrafung-von-sexual-und-gewaltstraftaetern-therapie-als-opferschutz-1.1376040
und nochwas im allgemeinen: versucht bitte, sachlich zu bleiben und persönliche angriffe wegzulassen, das wäre dann konstruktiver.
Wer wird denn hier persönlich? Ich jedenfalls nicht.
Ich beziehe mich auf die Studien, die in der verlinkten Zusammenfassung zwar erwähnt, aber auf die nicht weiter eingegangen wird. Da sieht das ganze nämlich deutlich düsterer aus, als auf der -natürlich auf “alles ist gut” – getrimmten Hauptseite.
Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: DON’T feed the troll!
hm, nicht persönlich? “Viel Glück mit dem Browserfilter. Wenn der dann funktioniert werden ja gleich die eigenen Kommentare gelöscht.” und “Dumpfbacke” ist es wohl ebenso nicht? (bevor der vorwurf kommt, das sei nicht von dir – das weiß ich und ich habe den aufruf ja auch nicht nur an dich gerichtet.
“alles ist gut”-getrimmt: könntest du uns bitte sagen, wo es in den ausführlichen studien, insbesondere natürlich in der von 2010 (auf die sich die zusammenfassung in erster linie bezieht), “düsterere” zahlen bzw. aussagen gibt als in der zusammenfassung?
Hallo?? hört ihr mich überhaupt?
Jeder Kommentar, der diese Diskussion über “persönlich” jetzt noch weiterführt, wird von mir gelöscht.
“So offensichtlich, das es nicht gesondert erwähnt werden muss”, und dann nur ne rein theoretische Möglichkeit anführen können. Wieviele Zeugen wurden denn von nach einigen Jahrzehnten entlassenen Straftätern umgebracht, hm?
Schon gut, Herr Steinbeis, ich hör jetzt auf, versprochen. Füttern macht halt manchmal Spaß, sorry… Krieg ich dafür ne Antwort auf meine Frage von heute morgen? :)
zu den praktischen Auswirkungen? Puh. Gibt es bestimmt irgendwo, aber ich hab keine zur Hand jetzt.
Interessant, was in meine Bemerkung alles hineininterpretiert wird und von mir nicht gesagt worden ist.
Das EMGR hat Recht gesprochen und Mördern soll Recht geschehen, nicht mehr und nicht weniger.
Herr Steinbeis gebraucht in diesem Zusammenhang ein Bild, das ich als Verhöhnung der Opfer empfinde, nämlich
“Ein Rechtszustand, der vorsieht, dass sich hinter bestimmten Menschen die Gefängnistore für immer schließen wie der Sargdeckel über dem Sarg, der aus ihrem Leben jegliche Freiheit restlos tilgt und nur noch eine unfreie vegetative Rumpfexistenz übrig lässt…”
Wir reden hier über Mörder, das sind die bestimmten Menschen! Und da ein mitleidheischendes Bild von einem schließenden Sargdeckel und einer vegetative Rumpfexistenz (Was ist das überhaupt?) zu gebrauchen ist für mich nichts anderes als Zynismus und Verhöhnung der Opfer. Denn über die haben sich die Sargdeckel für immer geschlossen und die können nicht mal von einer vegetativen Rumpfexistenz träumen, geschweige von Freiheit.
Herr Steinbeis, bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe.
@Storax: Sie meinen, ob ich das intendiert habe, dass Sie das als Verhöhnung der Opfer empfinden? Habe ich natürlich nicht. Ich hatte die Todesstrafe im Sinn bei dem Bild.
hallo herr steinbeis, ich bin das erste mal in diesem blog. es ist für mich in diesem thread nicht erkenntlich, daß “lutz” ein troll sein könnte, seinen beiträgen stimme ich zwar nicht zu, aber sie sind für mich nicht trollhaft, wobei das natürlich auch einer subjektiven definition unterliegt.
und ein klein wenig fühle ich mich auch getreten, denn ich habe ja gerade auch aufgefordert, die persönlichen agriffe sein zu lassen … bin ich deshalb jetzt der böse, dessen kommentar man löscht?
https://staging.verfassungsblog.de/de/in-eigener-sache-unsere-kunftige-troll-policy/#.UebXjlMQ5DI
Auf jeden Fall ein unangebrachtes Bild, das von mir als Verhöhnung der Opfer betrachtet wird. Wenn Sie eine andere Intention hatten, ist das gründlich daneben gegangen.
Nochmal, Mördern soll Recht geschehen, nicht mehr, nicht weniger. Es gibt keinen Grund, mit solchen Bildern Mitleid für sie zu erwecken. Diese bestimmten Menschen haben den Tod gebracht!
@storax: man mag das bild als unangebracht betrachten. es ist aber schon ein zutreffendes bild für das lebenslange wegschließen. und ich habe keinerlei gedanken dabei empfunden, daß das für die opfer bzw. hinterbliebenen einen mehr als bitteren geschmack hervorrufen kann, was auf jeden fall auch zutreffend sein kann.
aber, und da muß ich widersprechen, es geht nicht um mitleid mit den tätern, es geht um die einhaltung von menschenrechten, die eben unteilbar sind. wer tätern die menschenrechte abspricht (was ich dir nicht vorwerfe), egal welch scheußliches verbrechen sie begangen haben, begibt sich zumindest teilweise auf ein niveau, das man gerade verurteilt, und ist (nur) auf rache aus.
Das Bild ist mitleidheischend und der Absatz ist überflüssig. Alles andere war sachlich formuliert. Warum wird denn dort von “bestimmten Menschen” gesprochen und nicht das Wort “Mörder” eingesetzt, denn um die geht es hier doch, oder sehe ich das falsch?
Mit diesem Absatz will man Mitleid mit den Tätern erzeugen, warum auch immer. Und das mit einem mehr als missglücktem Sprachbild. Ich betrachte das als eine Verhöhnung der Opfer und Hinterbliebenen.
Undich wiederhole mich gerne: Mördern soll Recht geschehen, nicht mehr, nicht weniger. Und damit meine ich, dass die lebenslange Strafe in Deutschland vernünftig geregelt ist.
Zur Erinnerung:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Ich finde das interessant, dass etwas, das, wenn ich das richtig verstehe, lt. EGMR (nahezu) so schlimm ist (aus Sicht des Art. 3 der Konvention) wie die Todesstrafe eben durch diesen Artikel verboten ist.
Die Todesstrafe selbst ist ja “nur” durch Zusatzprotokolle verboten, die, wenn ich das richtig weiß, nicht alle Mitglieder der Konvention auch ratifiziert haben. Siehe http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/hrpolicy/Others_issues/Death_Penalty/default_en.asp
Wozu bräuchte es diese Zusatzprotokolle 6 und 13, wenn selbst lebenslang komplett ohne Nachprüfungsmöglichkeit von vornherein per Art. 3 der Konvention selbst verboten ist, und die Todesstrafe als mindestens so gravierend gilt?
@storax: daß du das bild als falsch und mitleidheischend empfindest, ist dir unbestritten. aber du mußt auch akzeptieren, daß andere das anders sehen, vor allem der autor. und bitte, konzentriere dich nicht auf die einzelne formulierung, es ist auch immer der kontext, in dem so etwas steht. für mich steht “hinter bestimmten menschen” schon dadurch der begriff “täter” oder “mörder”, weil vorher von mördern und tätern die rede ist. “bestimmt” wurde hier nach meinem verständnis in dem sinne verwendet, daß es eben möglicherweise nicht für alle mörder zutrifft.
@entejens: Ja, sicher akzeptiere ich die Meinung anderer. Aber nichtsdestotrotz artikuliere ich meine auch, vieleicht etwas strikt und streng, aber bei diesem Thema halte ich das für angebracht.
Die Worte Mord und Mörder kommen im Text je genau einmal vor (Mord in der Mehrzahl).
Wenn man in dem von mir kritisierten Absatz, nämlich Mörder einsetzt, kriegt es eine ganz andere “Klangfarbe”.
“Ein Rechtszustand, der vorsieht, dass sich hinter Mördern die Gefängnistore für immer schließen wie der Sargdeckel über dem Sarg, der aus ihrem Leben jegliche Freiheit restlos tilgt und nur noch eine unfreie vegetative Rumpfexistenz übrig lässt, ein solcher Rechtszustand ist prinzipiell nicht anders zu beurteilen als einer, der Todesstrafe oder Sklaverei zulässt – nämlich als Verstoß gegen die Menschenwürde.”
@storax: ja und was soll das jetzt bringen, die wörter zu auszutauschen? meinst du nicht, daß ich das in gedanken gemacht habe, als ich das vorherige schrieb? was ändert das am kontext?
die wiederholung bekräftig deine aussage, bringt aber nichts neues in die diskussion, schade.
@storax: Deine Version des Absatzes sagt doch genau dasselbe aus, ich kann da nicht mal ne andere Klangfarbe erkennen. Mörder sind bekanntlich auch Menschen, und dass es sich bei lebenslang Eingesperrten zumeist nicht um Taschendiebe handelt, ist doch jedem klar, selbst wenn das nicht explizit vorher im Text erwähnt worden wäre. Versteh nicht, warum du dich an diesem Detail so hochziehst.
Wir haben eben unterschiedliche Meinungen, also alles gut.
Ich bin nicht für die Todesstrafe. Aber für eine lebenslange Freheitsstrafe, die genau das ist: lebenslänglich.
Ist die “echte” lebenslange Freiheitsstrafe genauso “grausam” wie die Todesstrafe? Mag sein. Ich halte die Todesstrafe auch nicht für zu grausam, um sie den schlimmsten Mördern zuzumuten. Die Mordopfer werden auch nie wieder lebendig, leider. Gegen die Todesstrafe spricht nicht etwa, dass sie menschenunwürdig wäre. Vielmehr ist entscheidend, dass man sie auch dann nicht wieder rückgängig machen kann, wenn das Urteil sich als falsch erweist. Deshalb ist die Todesstrafe zu recht abgeschafft. Als man das im deutschen Grundgesetz festgeschrieben hat, ging man aber davon aus, dass es für die Täter, die eigentlich den Tod verdienen, die lebenslange Freiheitsstrafe gibt: Wegsperren, und zwar für immer.
Ich halte das Urteil des BVerfG zur lebenslangen Freiheitsstrafe trotz sorgfältiger Begründung für ein historisches Fehlurteil (eines von nur wenigen des BVerfG) und das des EGMR für ein aktuelles Fehlurteil.
(Die oben in den Kommentaren erwähnte und verlinkte Statistik erfasst übrigens nur Rückfallzeiträume von 3 Jahren; ein erneutes Tötungsdelikt ist nur erfasst, wenn es in diesem Zeitraum nach der Entlassung nicht nur begangen und aufgeklärt, sondern rechtskräftig abgeurteilt war. Das müsste man bei einer seriösen Interpretation der Zahlen bedenken.)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/haftpruefung-fuer-gladbeck-taeter-degwoski-anwaeltin-kritisiert-justiz-a-916340.html
Da bin ich mal gespannt, wie das aussgeht.
Ich persönlich bin der Meinung, dass Degowski und Rösner nicht freigelassen werden sollten. Aber ich muss das – zum Glück – nicht entscheiden.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/jahre-nach-gladbeck-
geiselnehmer-degowski-bleibt-in-haft-1.1746438
[…] Maximilian Steinbeis greift ein seinem Verfassungsblog dieses Urteil auf und schildert, wie die europäischen Staaten bisher mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe umgehen. Das Ergebnis vorweg: Mittlerweile verlangen 32 EMRK-Mitgliedsstaaten nach einer Mindestfrist zwischen 10 und 30 Jahren eine Überprüfung der Strafe und danach gegebenenfalls deren Aussetzung zur Bewährung; neun Mitgliedsstaaten kennen gar keine lebenslange Freiheitsstrafe. […]
Und das war nicht nötig, ein überflüssiger Versuch mit tragischem Ausgang:
http://www.stern.de/panorama/mutmasslicher-mord-waehrend-freigang-fluechtiger-vergewaltiger-gefasst-2058095.html
http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article128436447/Moerder-toetete-kurz-nach-Haftentlassung-erneut-15-Jahre-Haft.html
Nun, vielleicht ist es doch richtig, manche Leute für immer wegzusperren.