Wenn Frauenfeinde und Fundamentalisten die Polizei rufen
Wir hatten hier eine Menge Glaubensfreiheits-Themen in letzter Zeit, dem EGMR sei Dank. Aber bekanntlich kommt der Appetit beim Essen, und so will ich meinen Lesern diesen jüngsten Fund nicht vorenthalten:
Stellen Sie sich, sagen wir mal, eine Moschee vor. Ein privates Gebäude, in dem sich Moslems von besonders konservativer Observanz zum Beten versammeln. Und zwar Männer und Frauen strikt von einander getrennt.
Stellen Sie sich weiter vor, eine muslimische Frauenrechtsgruppe bekommt Wind davon. Sie gehen hin und verschaffen sich Zutritt zu der Moschee bzw. zu deren den Männern vorbehaltenem Teil und sagen, sie gehen hier nicht wieder weg, denn die Segregation beim Gebet sei diskriminierend.
Die Männer sind empört, weil sie nicht mehr nach ihrem Glauben beten können mit den ganzen Frauen im Raum. Sie fordern sie auf, zu gehen, berufen sich dabei auf ihr Hausrecht. Die Frauen gehen nicht. Die Männer rufen die Polizei. Die kommt nicht: Da halte man sich raus, lässt sie den Männern ausrichten.
So geschehen in Washington D.C., höchst umstrittenerweise.
Also, eine kleine Leserumfrage:
Muss die Polizei kommen und die Frauen aus dem Gebetsraum schleppen, ja oder nein?
Nach deutschem Recht, vorbehaltlich eventueller Fragen im Detail, ja. Wegen § 123 StGB i.V.m. der jeweiligen polizeirechtlichen Generalklausel.
als Laie,
ja, ich denke die Gruppe hatte nich das Recht selbst das Unrecht zu beseitigen. Eine Klage wegen des Diskrimierungsverbot wäre für mich nur denn denkbar, wenn die Frauen schlechtere Bedingungen beim Beten hätten. Eine Trennung von Männern und Frauen kann aus meiner Sicht üblich sein. Siehe Toiletten XD
Nach deutschem Recht: Jupp, die Polizei hätte eingreifen müssen (Hausfriedensbruch). Allerdings gibt es ein paar Fallstricke.
Auch wenn es sich um einen privaten Raum handelt, ist dieser zumindestens teilweise öffentlich und ohne Hinderung (ge- oder verschlossene Tür) betretbar.
Insofern ist ein – aus geschlechtsspezifischen Gründen – Verbot bestimmte Teile betreten zu dürfen (möglicherweise) verfassungswidrig (Analog zu einer Gaststätte, die ebenfalls – obwohl privat – nicht Gäste wegen Hautfarbe, Religion usw. ausschließen darf). Allerdings kann diese Verfassungswidrigkeit nicht von den Polizisten festgestellt werden. Auch wenn schon vorher ein Urteil über ein ähnlich gelagerten Fall erging, kann dieses nicht automatisch auf jeden anderen Fall bezogen werden, es müsste also erstmal gerichtlich festgestellt werden, ob hier tatsächlich ein verfassungwidriges Verbot vorliegt. Läge ein solches Urteil vor, so dürfte die Polizei nicht einschreiten, insofern sich die Männer tatsächlich darauf berufen, dass man die Personengruppe deshalb nicht in den Räumen haben möchte, weil sie Frauen sind.
Sagen die Männer allerdings, dass es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt und man diesen Personenkreis – ohne weitere Angabe der Gründe – bittet zu gehen und dieses dem nicht nachkommt, ist die Polizei wieder zum Handeln verpflichtet.
So meine Einschätzung als Laie ;).
Ich denke auch, deutsches Recht angenommmen, dass die Polizei vorerst den Hausfriedensbruch abwenden muss.
Auf jeden Fall macht es auch für die Frauen Sinn – denn wenn die Polizei erklärt, dass sie sich da raushält, könnte einer der in seinem Glauben verletzten Männer schnell auf den Gedanken kommen, Selbstjustiz walten zu lassen – insofern hätte der Polizeieinsatz auch eine Schutzfunktion für die Frauen.
Interessanter als die juristische Würdigung ist in diesem Fall doch die Frage, auf wessen Seite sich der solidarisierungswütige Linkskonformist schlagen soll. Angesichts der derzeit hM des Kulturrelativismus würden die Unbelehrbaren und Ewiggestrigen, die aus der Geschichte gar nichts gelernt haben, wohl zu einem “Mulier taceat” anstimmen. So ein Frauendeck in Moscheen und auf Friedensschiffen, das hat doch was …