18 August 2011

Zahnärzte dürfen “Zahnärztehaus” gründen

Und warum auch nicht, sollte man meinen.

Aber wer sich erinnert, was noch in den 90er Jahren berufs- und standesrechtlich in der Anwaltschaft los war, den wundert es vielleicht nicht so sehr, dass sechs Dentisten, die sich gemeinsam in einem “Zahnärztehaus” niedergelassen hatten, Ärger mit der Zahnärztekammer bekamen, als sie diesen Begriff auch für die Werbung verwendeten, z.B. für einen gemeinsamen Webauftritt unter www.daszahnaerztehaus.de.

Dem sei die Berufsfreiheit vor, fand jetzt das BVerfG in einer gestern veröffentlichten Kammerentscheidung: Wenn eine Standesorganisation einem ihrer Mitglieder aus dessen Werbung einen Strick drehen will, so lässt sich der Einwand der Verfassungsrichter zusammenfassen, dann hat sie sich zumindest im Rahmen des semantisch Vertretbaren zu bewegen.

Die Entscheidung wirkt ein bisschen wie aus einer anderen Zeit, aus jener Epoche, als Renate Jaeger noch im Ersten Senat für die Freiheit der Freiberufler stritt…

Foto: George M. Calger, Flickr Creative Commons


One Comment

  1. Andreas Moser Thu 1 Sep 2011 at 09:36 - Reply

    Wenn Al-Qaida sich mal so ein Zahnaerztehaus vornehmen wuerde, koennten sie Sympathien gewinnen.

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