11 September 2020

Thug Life

Räuberromantik gibt es, seit es den modernen Staat gibt. Die Gesellschaft, die sich als Produkt der Vertragsfreiheit ihrer Mitglieder imaginiert, produziert notwendig Übergangene, Überstimmte und Marginalisierte, die an diesem Vertragsschluss keinen Anteil haben und die Imagination als Schrecknis heimsuchen und ihr im gleichen Moment einen verlockenden Außenblick auf sich selbst ermöglichen. Das macht die Rechtsbrecher und Außenseiter, und hier spreche ich aus eigener Erfahrung, als Gegenstände literarischer Bemühungen attraktiv.

Neu scheint mir dagegen, dass sich ganze Regierungen als Outlaws inszenieren, und zwar als Mittel der Politik. Einen Oppositionellen auf eigenem Territorium einigermaßen spurenlos und abstreitbar umzubringen, dazu sollte ein gescheiter Geheimdienst in der Lage sein, sollte man meinen – aber nein, es landet ein militärisches Massenvernichtungsgift in seinem Tee, auf dass auch ja jeder mitbekommt, dass es der Staat höchstselbst ist, der hier einen Mord begehen wollte. Das wirkt wie ein Statement. Das ist nicht der moderne Staat, der Outlaws rechtlos stellt. Das ist der Staat als Outlaw selbst. Der moderne Staat als mordender Staat. (Disclaimer: man weiß natürlich nix genaues, und vielleicht war doch alles ganz anders, aber das ist womöglich auch Teil des Statements, etc. pp.)

Boris Johnsons Regierung wird gottlob nicht des Mordversuchs beschuldigt, aber ihre Ankündigung, ihre Rechtspflichten aus dem Withdrawal Agreement gezielt und bewusst zu brechen, wirkte auf viele kaum weniger schockierend. Das scheint mir nicht zuletzt auch daran zu liegen, dass sie so offen geschah. Dass Regierungen völkerrechtliche Verpflichtungen, die ihnen lästig fallen, missachten und zu umgehen trachten, kommt ja immer wieder mal vor. Aber dass sie das so klar sagt und offen ankündigt, noch dazu durch den zur Memifizierung wie geschaffenen Zusatz eher verstärkt als eingeschränkt, das geschehe “in a very specific and limited way”, das ist das extra Verstörende daran: Das wirkt wie ein Statement.

Die literarische Funktion des Outlaws ist es, der gegebenen Normenordnung ein personifiziertes Außen gegenüberzustellen: Sie wird dadurch als etwas denkbar, das auch ganz anders sein könnte, aber eben nicht ist. Das Innen der Norm stellt sich im Outlaw vor, wie es von außen betrachtet aussähe, und damit sich selbst als etwas Ganzes und Kompaktes. Gleichzeitig erlaubt der Outlaw dem Innen der Norm, sich selbst als etwas Entrinn- und Opponierbares vorzustellen, etwas, wofür oder wogegen man sich entscheiden kann. Das macht den Outlaw, gerade aus dem Inneren der Norm betrachtet, attraktiv: Held einer guten Geschichte im buchstäblichen heroischen Sinne. Aufregend, sexy, mächtig. Souverän.

Wie kommt ein Staat dazu, diese Rolle für sich zu suchen? Ist nicht der Staat selbst zuvörderst Normenordnung? Wie kann er sich selbst sein eigenes Außen sein wollen?

Es sei ja nicht britisches Recht, das hier gebrochen werden soll, sondern internationales, behauptet die Johnson-Regierung. Aber das ist Humbug. Den Vertrag, um dessen Bruch es hier geht, hat die selbe britische Regierung, die ihn jetzt brechen will, erst vor wenigen Monaten selbst abgeschlossen. Das war Boris Johnsons großer Sieg, dass er, anders als seine Vorgängerin, eben diesen Deal durchs Parlament bekam, von dem er jetzt eines schönen blauen Sonntags pfeifend davonspazieren will. Dazu kommt, dass das geplante Gesetz ausdrücklich anordnet, dass seine zoll- und beihilferechtlichen Regelungen in Artikel 42 und 43 “ungeachtet allen internationalen und nationalen Rechts gelten, mit dem sie unvereinbar oder unverträglich sind”. Das zielt erkennbar darauf ab, auch und gerade die britischen Gerichte daran zu hindern, den Rechtsbruch als solchen zu markieren und Konsequenzen daraus zu ziehen. Der Rechtsbruch soll da sein, klar und eindeutig und für jedermann erkennbar. Gleichzeitig soll er justiziell so folgenlos bleiben, als sei er eigentlich gar nicht da.

Die Outlaw-Rolle für sich zu reklamieren, ist ein Akt der Selbstermächtigung: Man inszeniert sich als wilden Kerl, als tollkühn und rücksichtslos, und schindet damit Eindruck bei all jenen, die all das nicht sind und nicht sein können, weil sie eingespannt sind im lichtlosen Innen der Normenordnung und daher um so lieber bereit, an alle Projektionen eines vermeintlichen Außen zu glauben.

Outlaw kann man immer nur im Verhältnis zu einer Normenordnung sein, von der man abhängt wie der Parasit vom Wirt. Im Fall UK mag es der Regierung attraktiv erscheinen, das EU-Recht in dieser Weise zu bewirtschaften, solange das politischen Profit abwirft. Aber damit wird es nicht sein Bewenden haben. Recht – das ist das Statement hier – ist womit wir davonkommen. Die Norm, zu der sich die Regierung hier als Outlaw-Außen inszeniert, ist die Herrschaft des Rechts als solche.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Zur Thema Internal Market Bill analysiert KENNETH ARMSTRONG, ob Großbritannien die Auswirkungen des Withdrawal Agreement durch nationale Gesetzgebung einschränken kann. NIKOS SKOUTARIS fühlt der Behauptung von Boris Johnson auf den Zahn, der Bruch des Withdrawal Agreements sei nötig, um den Frieden in Nordirland und die Integrität des Vereinigten Königreichs zu schützen. Überraschung: ist es nicht.

Als ob die Brexit-Verhandlungen nicht ohnehin schon schwierig genug wären gerade. Das liegt auch daran, dass sich Großbritannien weigert, sich formell zur fortgesetzten Einhaltung und innerstaatlichen Anwendung der Europäische Menschenrechtskonvention zu verpflichten – eine Hauptforderung der EU. Wo die tradierte Skepsis Großbritanniens gegenüber kodifizierten Menschenrechten herkommt, erklärt RENÉ WOLFSTELLER

Ein regelrechter Skandal ist unterdessen um den neuen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Robert Spano, entbrannt, und zwar anlässlich seines Besuchs im EGMR-Mitgliedsstaat Türkei, in dessen Rahmen er sich u.a. von der von regimekritischen Wissenschaftler_innen gesäuberten Universität Istanbul einen Ehrendoktor hat umhängen lassen und auch sonst für den Geschmack vieler türkischer Menschenrechtler_innen eine verstörende Nähe zu dem Regime an den Tag gelegt hat, das sein Gericht so oft wegen Menschenrechtsverstößen verurteilt wie kaum ein zweites. TOLGA SIRIN und NECDET UMUT ORCAN sehen das Ansehen des einstigen Hoffnungsträgers und Symbol für Gerechtigkeit EGMR in der Türkei ohnehin schon geschädigt und halten Spanos Besuch für den symbolischen Höhepunkt dieses Niedergangs. DILEK KURBAN fordert Spano offen auf, sein Amt zu räumen. Der einstige italienische EGMR-Richter VLADIMIRO ZAGREBELSKY hingegen nimmt Spano in Schutz und argumentiert, dass er bei seinem Besuch für Meinungs- und Pressefreiheit und die Freiheit der Wissenschaft einzutreten sei.

Apropos Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit: Der Entschluss der Fidesz-Regierung in Ungarn, die Universität für Theater und Film zu „privatisieren“ und damit unter staatliche Kontrolle zu bringen, sorgt in Budapest für ein bemerkenswertes Maß an studentischem Widerstand und revolutionärem Spirit, wie VIKTOR KAZAI berichtet.

Und apropos Menschenrechte in Europa: Das Lager Moria auf der griechischen Insel Lesvos, ohnehin schon Anlass zur nie verlöschenden Schande für den gesamten Kontinent, ist abgebrannt, und immer noch, immer noch schaut sich ganz Europa achselzuckend wechselseitig an und meint: Na, sollte sich schon irgendwer kümmern, nur halt nicht wir. ITAMAR MANN fordert unterdessen, das abgebrannte Lager als Denkmal stehen zu lassen wie die Ruine der Gedächtniskirche in Berlin.

Meanwhile bei der zivilen Seenotrettung: Das Transparenzportal FragdenStaat hat interne Unterlagen veröffentlicht, die zeigen, wie Andi Scheuers Bundesverkehrsministerium das Schiffssicherheitsrecht dazu einsetzt, Seenotrettungs-NGOs das Leben bzw. Lebenretten möglichst schwer zu machen. Dass dies nicht nur rechtsstaatlich äußert bedenklich ist, sondern unmittelbar dazu führt, dass noch mehr Menschen im Mittelmeer ertrinken, zeigen VERA MAGALI KELLER, NASSIM MADJIDIAN und FLORIAN SCHÖLER.   

In Italien werden am 20./21. September die Italiener_innen in einem Referendum darüber entscheiden, ob ihr Parlament von 945 auf 600 verkleinert werden soll. Die Frage ist, wie viele Italiener_innen. Denn die italienische Öffentlichkeit interessiert sich nicht so recht dafür. Was Gründe dafür sein könnten und Italiens Demokratie eigentlich ganz andere Sorgen hat, erklärt MARCO GOLDONI und fordert eine radikale Debatte über das politische System in Italien.

Was schief gegangene Verfassungsreformen anrichten können, kann man in Frankreich sehen. Anlässlich des 150. Jahrestags der französischen Republik unterhält sich MAXIMILIAN STEINBEIS mit PATRICK WEIL in Folge 48 unseres Krisenpodcasts darüber, was es für Folgen haben kann, wenn man die Amtszeit des Präsidenten mit der Legislaturperiode des Parlaments synchronisiert und die Ämterhäufung für Mandatsträger verbietet.  

In Berlin hat das Verwaltungsgericht dem AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek Recht gegeben und die in der Corona-Krise eingerichteten Pop-Up-Radwege einstweilig untersagt. CHARLOTTE HEPPNER erklärt die rechtlichen Hürden beim Errichten eines Fahrradwegs, und wie die bestehenden Pop-Up-Radwege vielleicht doch noch gerettet werden können.

Zudem entschied kürzlich eine Kammer des Landgerichts Berlin, dass Vermieter trotz des Berliner „Mietendeckels“ vor Gericht weiterhin Mieterhöhungen durchsetzen können. FLORIAN RÖDL und SELMA GATHER zeigen, warum solche sogenannten „Schattenmieten“ zivilrechtlich verfehlt und verfassungsrechtlich keineswegs geboten sind.

Im Hessischen Landtag tagt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord und versucht bislang vergebens, das OLG Frankfurt und den Generalbundesanwalt dazu zu bringen, ihm die relevanten Prozessakten zu überlassen. PAUL GLAUBEN hält eine interessengerechte Abwägung für möglich – wenn beide Seiten kompromissbereit sind.  

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich Eltern einstweiligen Rechtsschutz verweigert, denen vorgehalten wird, das Kindeswohl gefährden, wenn sie ihr behindertes Kind auf eine Regel- statt auf eine Förderschule schicken. Sehr zum Entsetzen von VOLKER IGSTADT: Dies schmälere nicht nur den Rechtschutz für betroffene Eltern und Kinder, sondern gefährde auch die Umsetzung des Rechts auf Inklusion nach Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Soviel für diese Woche. Ihnen alles Gute, und bitte unterstützen Sie unsere Arbeit auf Steady oder per Paypal (paypal@verfassungsblog.de) oder per Überweisung (DE41 1001 0010 0923 7441 03). Vielen Dank!

Ihr

Max Steinbeis

Mitarbeit: Johanna Kuchel


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