05 November 2019
VB vom Blatt: Acht Gedanken zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Bundesrepublik ist nach Art. 20 Abs. 1 GG ein Sozialstaat. Bekanntlich ist der konkrete Inhalt des Sozialstaatsprinzips umstritten und lässt dem Gesetzgeber als primärem Adressaten einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls zeichnet in seinem heutigen Hartz-IV-Urteil das herrschende Paradigma des apertistischen Liberalismus bei der Auslegung des Art. 1 Abs. 1 GG und des Sozialstaatsprinzips nach. Continue reading >>
16
14 September 2019
The UK Constitution and Brexit – Five Brief External Observations
As a constitutional lawyer one therefore cannot help but ask: What is happening to the British Constitution? What is going on with the political and parliamentary culture of a nation so proud of its parliamentary history? And what about the Queen? In the following, I would therefore like to share five very brief and somewhat unsystematic observations of these recent developments from a German perspective. Continue reading >>08 August 2019
Die Frankfurter Zähmung
Ende Juli hat sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Zulässigkeit der Anleiheankaufprogramme der EZB auseinandergesetzt. Dabei offenbart sich vor allem eines: Die Rechtswissenschaft und auch die Rechtspraxis tun sich mit der Bewertung und Kontrolle von Zentralbankhandeln außerordentlich schwer. Anstatt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in das Zentrum zu stellen, sollte ein neuer Kontrollansatz die genannten Besonderheiten aufnehmen und in seiner Ausgestaltung daher sowohl für die Zentralbank selbst als auch für die Marktteilnehmer die größtmögliche Rechtssicherheit bieten. Möglich wird das letztlich allein durch ein Kontrollraster, welches vor allem auf formalen Verfahrens- und Begründunganforderungen fußt. Continue reading >>
0
01 March 2019
Karlsruhe ist kein Schiedsrichter: Warum der Normenkontrollantrag gegen § 219a StGB ein Fehler ist
Der Bundestag hat sich auf eine Reform des § 219a StGB geeinigt. Anstatt den Kompromiss und die partielle politische Niederlage zu akzeptieren, wollen die allesamt für eine Abschaffung eintretenden Oppositionsparteien (FDP, Grüne und Linke) nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das Grundgesetz ermöglicht dies. Gleichwohl zeugt der Schritt von einem verfehlten Verständnis parlamentarischer Prozesse und trägt zudem zu einem weit verbreiteten Misstrauen gegen das Parlament bei. Continue reading >>23 January 2018
Der Sozialstaat: Im Dienst der Freiheit…und der Gleichheit
Die Vermögensungleichheit ist in Deutschland nach einer soeben veröffentlichten Studie des DIW möglicherweise sehr viel größer als bisher angenommen. Nach liberaler Lesart ist das allerdings kein Problem des Sozialstaats, solange nur jeder Einzelne über ausreichend (finanzielle) Mittel verfügt. Der Beitrag plädiert hingegen für eine Interpretation des Sozialstaatsprinzips, die auch das Verhältnis des Individuums zu den anderen Mitgliedern der politischen Gemeinschaft in den Blick nimmt. Continue reading >>24 July 2017
Art. 7 EUV im Quadrat? Zur Möglichkeit von Rechtsstaats-Verfahren gegen mehrere Mitgliedsstaaten
Ungarns Veto blockiert einen Beschluss nach Art. EUV, Polen das Stimmrecht im Rat zu entziehen, und umgekehrt. Lässt sich das Veto umgehen, indem ein Verfahren gegen beide Mitgliedsstaaten gleichzeitig eingeleitet wird? Continue reading >>11 July 2016
Das Brexit-Referendum: Sieg für die Demokratie?
War das Referendum doch zumindest ein Sieg für die Demokratie? Im Ergebnis wohl nicht. Demokratietheoretisch darf die Kritik freilich nicht beim Ergebnis, sondern bei der Entscheidung für das Referendum ansetzen: War die Austrittsfrage eine für ein Referendum geeignete Frage, oder hätte diese dem Parlament vorbehalten sein müssen? Vieles spricht hier für Letzteres. Continue reading >>11 April 2016
Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann
Jan Böhmermanns Spottverse auf den türkischen Präsidenten Erdoğan sind erklärtermaßen Schmähkritik und als solche nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt – eigentlich. Kann Schmähkritik so verpackt werden, dass diese ausnahmsweise die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitet? Fällt sie auch dann aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, wenn ihr Verfasser mit dieser „Verpackung“ deutlich macht, dass es ihm erkennbar gerade nicht um den Inhalt der Schmähkritik selbst, sondern um etwas (wiederum erkennbar) anderes geht. Einiges spricht hier dafür, die Meinungsfreiheit tatsächlich in diesem Sinne zu interpretieren. Continue reading >>04 March 2015