04 November 2019
Abwahl und was dann?
Der AfD-Abgeordnete Stefan Brandner macht immer wieder von sich reden. Dies allerdings nicht etwa durch seine parlamentarische Arbeit als Vorsitzender des Rechtsauschusses des Deutschen Bundestages, sondern durch skandalgeneigte Äußerungen auf Twitter, sei es zum Anschlag von Halle oder jüngst über Udo Lindenberg. Dass er noch im Amt ist, wird öffentlich teilweise damit begründet, eine Abwahl sei rechtlich schwierig. So entsteht der Eindruck, eine Amtsenthebung Brandners sei zwar eigentlich politisch gewollt, aber juristisch kompliziert. In Wirklichkeit liegen die Dinge umgekehrt: Eine Abwahl Brandners ist rechtlich einfach, aber politisch kompliziert, weil sie grundlegende Folgeprobleme für den Bundestag als Allfraktionenparlament mit sich bringen kann. Continue reading >>
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09 July 2019
Demokratische Tragödie in Sachsen
Vor wenigen Tagen hat der sächsische Landeswahlausschuss überraschend die Liste der AfD für die Landtagswahl am 1. September teilweise zurückgewiesen. Die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Landeswahlausschusses bedient den Opfermythos der AfD und spielt denjenigen in dieser Partei in die Hände, die die demokratischen Institutionen ohnehin verachten. Continue reading >>17 September 2018
Es geht auch ohne Seehofer: Wie die Bundeskanzlerin für eine Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten sorgen kann
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Bundesbeamter des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe B 9. Als solcher ist er politischer Beamter, den der Bundespräsident jederzeit gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Rechtlich entscheidender Akteur ist also eine Person, die in der öffentlichen Diskussion über den Fall Maaßen noch überhaupt keine Rolle gespielt hat: der Bundespräsident. Continue reading >>28 November 2014
No means No: Wie Bodo Ramelow jedenfalls nicht Ministerpräsident von Thüringen werden kann
Am 5. Dezember wählt der thüringische Landtag den neuen Ministerpräsidenten. Ist Bodo Ramelow der einzige Bewerber im dritten Wahlgang, dann – so ein Gutachten des Düsseldorfer Staatsrechtlers Martin Morlok – genügt ihm für die Wahl zum Ministerpräsidenten eine einzige Ja-Stimme, etwa seine eigene. Das kann aber nicht richtig sein. Continue reading >>27 September 2013
Lob der Fünfprozenthürde
Die Fünf-Prozent-Klausel hat ihre Berechtigung mitnichten verloren: Sie verlangt vom Wähler eine Stimmabgabe, die nicht allein höchstpersönliche Gesinnungen ausdrückt, sondern sich bereits in bescheidenem Maß einem Test auf ihre Verallgemeinerbarkeit unterzieht. Sie strukturiert und kanalisiert die spätere parlamentarische Willensbildung vor. Um so freier, offener und vielfältiger muss aber im Gegenzug die öffentliche Diskussion im vorparlamentarischen Raum sein. Die Zugangshürde verliert ihre demokratische Legitimität, wenn ihr angesonnen wird, zugleich Ideenpolizei des öffentlichen Raums zu sein. Continue reading >>27 September 2013
In Praise of the Five-Percent Hurdle
The five percent hurdle is far from having lost its justification. It structures and channels the later parliamentary decision-making process. But that means that as a countermove the public discussion must be all the more free, open and varied in the pre-parliament space. The five-percent hurdle loses its democratic legitimacy if enjoined to also perform the role of thought-police of the public space. Continue reading >>
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