21 July 2020
Verteidigung eines formalen Gleichheitsverständnisses im Wahlrecht
Am Mittwoch der vergangenen Woche, dem 15. Juli 2020 erklärte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Paritätsgesetz für verfassungswidrig. In der medialen Berichterstattung wurde das Urteil teils als „enttäuschend“ bezeichnet, an anderer Stelle als „wenig überraschend“ eingeordnet. Auch wenn man sich in politischer Hinsicht mit der Antragstellerin des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle in keinerlei Hinsicht identifiziert, so ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes dem Grunde nach zu begrüßen. Continue reading >>
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21 July 2020