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09 October 2012

Das Kölner Beschneidungsurteil und das Judentum, Teil 2: Jüdische Beschneidungspraxis

Wie das Judentum mit unbeschnittenen Mitgliedern umgeht, muss den Gesetzgeber nicht interessieren. Dennoch wäre es für die Debatte hilfreich, wenn jüdische Vertreter etwa darlegen würden, wieso die Beschneidung Minderjähriger nicht wenigstens bis zum 13. Lebensjahr verschoben werden könnte, ein Termin, der zumindest deutlich näher an dem staatlicherseits gesetzten Zeitpunkt der uneingeschränkten Religionsmündigkeit des 14. Lebensjahrs läge.

Ob der Gesetzgeber so weit gehen würde, den Betroffenen bereits zu einem so frühen Zeitpunkt die notwenige Eigenständigkeit für eine solche Entscheidung zuzutrauen, ist offen; Zweifel sind auch hier angebracht. Ähnlich wird es sich mit den eigenartigen, kaum mehr als Kompromiss zu bezeichnenden Empfehlungen des Ethikrats verhalten: Es kann davon ausgegangen werden, dass keines der Mitglieder des Rates sich oder gar seine Kindern zumal einer so invasiven Operation wie die Beschneidung unter den hier formulierten vagen Vorgaben unterziehen würde.

Denn was mit “qualifizierter Schmerzbehandlung“ und „fachgerechter Durchführung“ gemeint sein soll, bleibt offen. Die Brisanz dieser vagen Formulierungen wird deutlich, wenn man die breite Debatte um die Operationstechnik im Judentum kennt. Das vom Vertreter des Zentralrats der Juden im Ethikrat gezeigte Video belegt dies eindrücklich. Hier wurden – abgesehen von einer eher symbolischen Desinfektion des Penis offenbar allerdings mit einem Handdesinfektionsmittel – nicht nur die üblichen medizinischen Hygienevorschriften für das Umfeld, die Hände und die Instrumente nicht eingehalten. Es handelte sich dabei zudem um die auch in der innerjüdischen Diskussion vielfach kritisierte ultra-orthodoxe Umsetzung des Rituals mit dem Einreißen des inneren Vorhautblatts mithilfe der Fingernägel, dem Aussaugen der Wunde mit dem Mund und der ebenso häufig kritisierten Art der Blutungsstillung durch einen Druckverband, alles ohne jede Betäubung. Würde der Vertreter des Zentralrats, wohlgemerkt ein Mediziner und kein Rabbiner, in seiner ärztlichen Praxis so arbeiten, würde ihn dies vermutlich die Zulassung kosten.

Auch das aktuelle Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums schreibt diese Unklarheiten fort, obwohl diese das Vorhaben insgesamt fraglich erscheinen lassen. Die Probleme, die sich aus einem solchen Bruch mit der bestehenden Gesetzgebungstradition ergeben, sind zahllos. Zwar versucht man in diesem Entwurf der zweifachen Problematik einer Bevorzugung einiger Religionsgemeinschaften und der rechtlich für den Gesetzgeber nicht zulässigen Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was nach einer religiösen Tradition angemessen sei oder nicht, zu entgehen: Damit ist die Beschneidung, und hier zudem jede mögliche Form, männlicher Minderjähriger jedoch für alle Personenkreise zulässig. Verdecken kann dies dennoch die Sonderstellung zweier spezifischer Religionsgemeinschaften keineswegs, denn schon die Begrenzung der Regelung auf die Genitalbeschneidung männlicher Personen unter implizitem Ausschluss der Vielzahl anderer religiöser oder sonst möglicher Körpermodifikationen legt dies nahe. Zugleich wird eindeutig die jüdische Religion gegenüber der islamischen Tradition bevorzugt, wie sich klar aus der eigenartigen Begrenzung der Vornahme der Operation durch Nicht-Mediziner auf die ersten sechs Lebensmonate ergibt.

Offenbar hofft man durch ein solches Gesetz den grundlegenden Einwand, dass dies nicht im Sinne des Kindeswohls sein kann, auszuhebeln: Tatsächlich wird dies dadurch aber keineswegs beantwortet, denn bislang war das einzige halbwegs nachvollziehbare Argument in dieser Hinsicht, die  nahtlose Eingliederung in den Religionsverband. Die grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem Aufweichen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit sind keineswegs beseitigt. Ein solches Gesetz stellt, wie zu Recht schon gemahnt wurde und wie der Entwurf bestätigt, ein dramatischer Sündenfall der Rechtsgebung dar. Zugleich bleibt das logische Problem bestehen, dass man zwar die religiösen Traditionen der Beschneidung nicht benennt, die Körperverletzung allerdings eben nur auf Beschneidungen begrenzt bleiben soll: Hier könnte man sich mit einigem Recht fragen, warum nicht etwa Tätowierungen und dergleichen weit weniger eingreifende Modifikationen des Körpers nicht auch zulässig sein sollten. Gleiches gilt für den fragwürdigen Spagat, einen weiterhin illegalen Akt straffrei zu stellen, was einen direkten Bezug zu der bestehenden Abtreibungsregelung herstellt, wo abermals unter dem Einfluss von Religionsgemeinschaften eine vergleichbare, logisch schwer verständliche Regelung getroffen wurde.

Auch die damit erfolgte Begrenzung des Rechts der körperlichen Unversehrtheit auf Personen männlichen Geschlechts wird so nicht einzuhalten sein, will man nicht gegen den tragenden Gedanken der Gleichbehandlung verstoßen. Sogar die bei den Empfehlungen des Ethikrats bereits erkennbaren Probleme aufgrund unklarer Anforderungen an die Operationstechnik werden fortgeschrieben. Dies wird schon aus der eigenartigen Formulierung ersichtlich, dass die Operation nicht nur von Medizinern, sondern in den ersten sechs Lebensmonaten auch von ‚vergleichbar befähigten Personen‘ vorgenommen werden dürfe: Letztlich werden damit die vernünftigen Regelungen der Ausbildungsgänge zum Arzt sowie die ärztliche Zulassung in Frage gestellt, wenn sogar eine zweifellos ernsthafte Operation nunmehr Personen überlassen bleibt, deren eigentliche Befähigung sicherlich keine ärztlich angemessene ist und die in der vorgelegten Regelung insgesamt unklar bleibt.

Gleiches gilt für die an sich vernünftige Forderung nach einer “gebotenen und wirkungsvollen Schmerzbehandlung“ – warum es hier eine Einschränkung auf den ‚Einzelfall‘ geben sollte, bleibt unklar –, was dann aber Nicht-Medizinern sogar das Verabreichen von Lokalanästhesien oder sogar Vollnarkosen erlauben würde, eine ebenso unvorstellbare Missachtung von Patientenrechten bzw. hier der zu Beschneidenden, da eine medizinische Indikation ja nun nicht mehr gefordert wird, auch dies ein Novum, das gegen die bestehenden zentralen Grundlagen ärztlichen Handels verstößt: Gegen all diese Aspekte dürften die Interessensvertretungen der Mediziner in ihrem und im allgemeinen Interesse aller Erwartung nach zu Recht protestieren, während andere Berufsgruppen wie die Tätowierer, letztlich aber jedermann, hier vielleicht ganz neue Berufsfelder sehen könnten, von denen bisher niemand zu träumen wagte.

Die doch eher verhaltene Reaktion und erste Kritiken von Seiten der jüdischen Gemeinden und der Muslime zeigen, dass dieser vorauseilende Regelungsversuch ohne eingehende Kenntnis der eigentlichen Problemfelder zustande kam, da man einer eingehenden Debatte bislang auswich. All dies scheint man gar nicht zu bemerken: Solange nicht klar gesagt wird, dass man hier die für jede Impfung geltenden medizinischen Standards von Hygiene, Operationstechnik und Betäubung fordert – und dies gilt auch für die Aufklärung vor dem Eingriff –, bleiben es im wahrsten Sinne des Wortes fromme Wunschvorstellungen.

Zwar bieten diese vagen Vorschläge den jüdischen Gemeinden nunmehr die Möglichkeit, sich als kompromissbereit darzustellen und eine ‚medizinische‘ Ausbildung der Beschneider an einem Rabbinerseminar und entsprechende Regelungen in den Gemeinden anzukündigen. Damit werden jedoch nur Versäumnisse nachgeholt, denn solche Regelungen sind in anderen Staaten längst selbstverständlich. Und dies nicht nur von staatlicher Seite, sondern auch von jüdischer: Die jüdische Gemeinde Frankfurt am Main erließ aus Sorge um ihre Kinder bereits in den 1840er Jahren derlei interne Vorschriften. In anderen großen jüdischen Gemeinschaften wurden schon längst sowohl der Ausbildungsgang, die Zulassung, die Praxis und die Kontrolle geregelt, und dies oft in Absprache mit den öffentlichen Verwaltungen.

Zudem stellt sich die Geschichte dieses Rituals insbesondere in der Moderne und auch bei der Orthodoxie als allmähliche Anpassung an einen modernen Begriff von Medizin dar. Sieht man einmal von sehr kleinen Gruppierungen ab, die jüngst die vormoderne Praxis des direkten Aussaugens der Wunde mit dem Mund wieder propagieren, wurden durchgängig erste hygienische Grundstandards etabliert. Zweifellos entsprechen dennoch weiterhin wohl die meisten Beschneidungen in vielerlei Hinsicht nicht dem medizinischen Standard. Immerhin erklärte aber auch das orthodoxe Rabbinat das Benutzen medizinischer Instrumente für zulässig, etwa für das Aussaugen, ebenso wie man das innere Blatt der Vorhaut, das bei Kleinkindern noch fest mit der Eichel verklebt ist, nicht mehr mit angeschärften Fingernägeln einreißen und ablösen muss. Es gibt generell auch keine Vorschriften, die sich gegen Desinfektion, Mundschutz und sterile Handschuhe aussprächen. Es wäre bereits ein Fortschritt, wenn diese bestehenden Zugeständnisse überhaupt durchgängig umgesetzt würden.

Derlei Änderungen gingen bezeichnenderweise oft von der Neuregelung der Beschneidung Erwachsener auf diejenige achttägiger Säuglinge über. Im Bezug auf die Schmerztherapie geschah dies jedoch nur unzureichend: Bei der Beschneidung von Erwachsenen toleriert man bei Einhaltung der Rituale inzwischen eine zeitgemäße medizinische Operation, also sowohl eine medizinische Hygiene- und Operationstechnik, vor allem aber eine angemessene Anästhesie, zum Teil sogar die umstrittene kurzzeitige Vollnarkose. Man akzeptiert dies notgedrungen, da sich sonst niemand mehr beschneiden ließe, schließt diese Zugeständnisse jedoch zugleich für Säuglinge aus. Obwohl sich zentrale orthodoxe Gutachter inzwischen trotz erheblicher Bedenken selbst für die Möglichkeit einer Schmerztherapie bei Kleinkindern aussprechen, wurde selbst dies bislang nur teilweise und nicht verpflichtend in die Praxis übernommen. Aus medizinischer Sicht kann die dabei angedachte Schmerztherapie kaum überzeugen, weshalb vage Hinweise wie die des Ethikrats das Problem nicht lösen.

Hierzu muss man sich ein wenig mehr mit den letztlich medizinischen Aspekten der jüdischen Beschneidung befassen, die nicht nur eine Reihe spezifischer Techniken voraussetzt, sondern zugleich eine ganz besondere Form der Beschneidung fordert. Die Hauptargumente gegen eine Anästhesie leiten sich aus älteren Regelungen ab, so etwa dem Verbot, ein schlafendes Kind zu beschneiden, da dies ‚Anfälle‘ – vermutlich war damit die Epilepsie gemeint – hervorrufen könne. Diese Entscheidung wird nunmehr auf die Vollnarkose übertragen.

Hinzu kommt, dass die wache Wahrnehmung einen ganz zentralen Bestandteil des Aktes darstellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Erduldung des Schmerzes diskutiert. Obwohl vom orthodoxen Rabbinat der Schmerz mehrheitlich nicht als notwendiger Bestandteil der rituellen Beschneidung anerkannt wurde, konnte sich die etablierte Rechtsauslegung nicht dazu durchringen, einem generellen Verbot der Beschneidung ohne Betäubung oder gar einer wirksamen Lokalanästhesie geschweige denn einer kurzen Narkose zuzustimmen.

Eine Argumentationslinie schätzt die Betäubung als gefährlicher ein als die Beschneidung – ein medizinisch zweifellos überholtes Argument, zumal wenn argumentiert wird, dass der Schmerz durch eine Injektion schwerer als der der Beschneidung selbst sei. Eine zweite zentrale Argumentationslinie bezieht sich entweder auf die Wahrnehmung des Aktes durch den Beschnittenen oder auf die Vorstellung, dass ein nicht vollständig funktionsfähiges, etwa ein betäubtes Organ letztlich nicht mehr wirklich belebt sei, weshalb an diesem kein religiöser Akt vollzogen werden könne: Dies führte zu dem Verbot der Lokalanästhesie, da hier die Nervenbahnen blockiert werden. Erlaubt wurde lediglich die Anwendung einer äußerlich aufgetragenen anästhesierenden Salbe, die den Schmerz jedoch nicht wirklich ausschalten  kann: In den seit Jahren anhaltenden Debatten plädierte die medizinische Seite stets für eine umfassende Lokalanästhesie, wobei gerade bei Kleinkindern nur die problematische kurzzeitige Vollnarkose völlige Schmerzfreiheit zu garantieren scheint.

Warum man bei Erwachsenen pragmatisch all dies zumindest toleriert, ausgerechnet bei Säuglingen aber fundamentalistisch darauf beharrt, dass man am alten Ritual so wenig wie möglich ändern dürfe, bleibt unverständlich: Die jüdische Gemeinschaft müsste für sich klären, ob man Säuglingen nicht dasselbe zugestehen kann, was bei Erwachsenen bereits die Regel ist und ob der Verweis auf die Unveränderlichkeit des Rituals, das bereits vielfach modifiziert wurde, und das Beharren auf vormodernen medizinischen Vorstellungen beispielsweise parallele religiöse Gebote wie den Erhalt der Gesundheit oder das Verbot, unnötige Schmerzen zuzufügen wirklich aufwiegt?

Ähnlich verhält es sich denn auch mit der Forderung, dass dies auch weiterhin durch religiöse Beschneider, auch wenn diese keine Ärzte sind, möglich sein muss. Dies erklärt sich religiös allein dadurch, dass man den religiös positiven Verdienst, eine Beschneidung vorzunehmen, weiterhin einer möglichst großen Anzahl jüdischer Männer gestatten möchte. Jenseits dessen könnten die Gemeinden sogar vorschreiben, Beschneidungen ausschließlich durch jüdische Ärzte in der Klinik vornehmen lassen. Mehr sogar: Religionsgesetzlich muss einem Mann, der bereits in der Klinik von einem nichtjüdischen Arzt beschnitten wurde, als Ersatz für das hiermit nicht vollzogene religiöse Aufnahmeritual lediglich durch einen Nadelstich ein Blutstropfen entnommen werden. Beide Ausnahmeregelungen widersprechen den religiösen Vorstellungen und Intentionen zweifellos; sie zeigen jedoch, wie kompromissfähig das Judentum tatsächlich ist.

Auch wenn derlei interne Debatten den Gesetzgeber bei seiner Entscheidung, ob man zugunsten religiöser Normen ein Grundrecht aufheben kann, nicht leiten dürfen: Eine öffentliche Diskussion, die differenziert die Sachverhalte beleuchtet, wäre aber auch den Religionsgemeinschaften dienlich. So würde beispielsweise nicht der Eindruck entstehen, dass es sich beim Judentum generell um eine anti-moderne, religiös-fundamentalistische Tradition handle.

Die rechtlichen Implikationen einer solchen Gesetzesänderung sind tiefgreifend. Sie betreffen das Verhältnis von Staat und Kirche und stellen zugleich auch eine ganze Reihe weiterer grundlegender Rechte in Frage: Denn wie sollte man ein solches Recht nur auf zwei religiöse Traditionen und nur auf Männer begrenzen können, um nur zwei grundlegende Aspekte zu nennen. Zumal in der Übertragung auf ganz andere Rechtsgebiete und Zusammenhänge würde dies unabsehbare Wirkungen auf das Gemeinwesen haben, die man sich nicht ausmalen möchte.

Man mag gar nicht darüber nachdenken, was der ultra-orthodoxe Berliner Gemeinderabbiner Yitzhak Ehrenberg meinte, als er laut TAZ auf die Frage nach der Verschiebung des Zeitpunkts der Beschneidung antwortete, dies sei ‚noch schlimmer als physische Vernichtung‘. Doch wäre es entscheidend, von den Vertretern der jüdischen und der muslimischen Gemeinden, insbesondere ihren religiösen Würdenträgern, zu erfahren, wie sie derlei Veränderungen des gesellschaftlichen Rechtslebens verantworten und mit welchem Recht sie ihren Söhnen jenes Grundrecht der Entscheidungsfreiheit entziehen wollen, das sie für sich ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen?

Prof. Dr. Andreas Gotzmann ist Professor für Judaistik an der Universität Erfurt.


35 Comments

  1. Mark Swatek-Evenstei Tue 9 Oct 2012 at 14:54 - Reply

    Ein interessanter Kommentar, der die Vielschichtigkeit der Problematik aus jüdischer Sicht aufzeigt. Dass auch im Judentum mit der Frage Beschneidung ja/nein viel ergebnisoffener umgegangen werden sollte/müßte, habe ich schon vor Jahren betont. Die Frage, die der Kommentar jedoch nicht beantwortet, ist, woher die Autorität des LG Köln kommt, die Vorgaben dieser Diskussion bestimmen zu dürfen.

  2. zirp Tue 9 Oct 2012 at 15:37 - Reply

    Anscheinend sehen Sie die Gefahr, einen “Eindruck des Fundmentalismus” zu erzeugen, v.a. dann, wenn Juden strikt an dieser Praxis festhalten. Das finde ich noch gar nicht einmal so problematisch: Wenn gläubige Menschen im Ergebnis dogmatisch an ihrem Glauben festhalten, ist das doch gerade ein Ausdruck, dass sie von ihrem Glauben wirklich überzeugt sind. Ich habe großen Respekt davor, wenn jemand trotz aller Widerstände an seinen Überzeugungen festhält und sie konsequent vertritt. Das ist auch völlig unabhängig davon, was ich persönlich von diesen Überzeugungen halte: Ich mag grundsätzlich Menschen, die Prinzipien haben, die zu ihren Prinzipien stehen und an diesen Prinzipien auch festhalten, wenn es schwer fällt. Das gilt auch und gerade dann, wenn ihre Prinzipien sich von meinen deutlich unterscheiden.

    Mein Hauptproblem in dieser Debatte ist ein anderes. Und zwar finde ich die Art und Weise, wie viele Rabbis diese Praxis verteidigen, fürchterlich. Z.B. der ZdJ behauptet immer noch steif und fest, eine Zwangsbeschneidung von Säuglingen habe “nur Vorteile” und “führe zu keinerlei Beeinträchtigung”: http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3731.html Ganz ähnlich “argumentieren” oft auch Moslems und (US-)Ärzte mit entsprechenden Überzeugungen. Die meisten Befürworter von Zwangsbeschneidungen sind nicht bereit, sich ernsthaft mit den Nachteilen und Schäden einer solchen OP zu beschäftigen. Und das ist kein Ausdruck von Prinzipientreue oder Glaubenstreue. Es ist einfach Ignoranz.

    Diese Art der “Diskussions”führung, sämtliche Probleme von (Zwangs-)Beschneidungen schlicht zu leugnen, die ist wirklich erschüttert. Das ist Fundamentalismus im schlechten Sinne: Kritikunfähigkeit. Vielleicht sind diese Leute noch nicht einmal wirklich überzeugt von ihrem Glauben, sondern im Gegenteil: Sie nicht gewillt oder nicht in der Lage, ihn auch nur zu hinterfragen. Okay, vom Islam habe ich eigentlich auch nichts anderes erwartet. Aber meine Achtung vor dem institutionalisierten jüdischen Glauben ist im Laufe der letzten Monate erheblich gesunken.

    Ich würde das deutlich anders bewerten, wenn Juden und Moslems sagen würden: “Okay, vielleicht tun wir unseren Jungs hier wirklich etwas Fürchterliches an, oder wir setzen sie zumindest enormen Risiken aus. Aber unser Gott verlangt nun einmal, dass wir das tun. Und wir wollen Ihm gehorchen, also müssen wir das auch tun”. Vor einer solchen Überzeugung hätte ich großen Respekt. Ich würde sie sicherlicht nicht teilen. Und man müsste natürlich auch dann diskutieren, ob man das Umsetzen einer solchen Überzeugung erlauben sollte. Aber ganz unabhängig von der politischen und rechtlichen Bewertung hätte ich große Achtung davor, wenn jemand so konsequent zu seinen Überzeugungen steht.

  3. Andreas Gotzmann Wed 10 Oct 2012 at 09:15 - Reply

    to Mark Swatek-Evenstei..

    nun: die jüdischen Gemeinden muessten m.E. ihre Tradition sowie ihre Vorstellungen zur Gestaltung dieses Rituals innerhalb des deutschen Rechts überhaupt erst einmal adäquat darstellen. Davon kann bislang nicht die Rede sein… .

    Die das deutsche Recht betreffende Diskussion musste hier aus Raumgruenden aussen vor bleiben: Die Berechtigung, den spez. Fall zu entscheiden, erhielt das Gericht natuerlich durch die Klage. Dass es dadurch die Debatte anschob, duerfte aller Wahrscheinlichkeit nach kaum im Interesse der Richter gelegen sein.

    Ich vermute, die Frage zielt darauf ab, wie das Gericht so entscheiden konnte: Nach meiner Einschaetzung vollzieht das Urteil jedoch nur nach, was bestehendes Recht ist.
    Wenn man ueberhaupt etwas an diesem kritisieren moechte, so den Aspekt, dass das Koelner Urteil – ebenso wie die jahrzehntelange Duldung einer offenkundig rechtswidrigen Praxis von seiten der Eltern/Religionsgemeinschaften sowie der involvierten Aerzte und noch mehr der ohne aerztliche Zulassung agierenden Personen durch den Staat – erneut eine minimale Position bezieht, indem letztlich niemand bestraft wird etc.pp.

    Dies ist im Hinblick auf den Arzt nicht zu verstehen, denn selbst wenn man wie das Gericht es tat zubilligt, dass dieser eine etablierte Praxis als rechtskonform missverstand, bleibt der zweite Umstand, der notwendige Voraussetzung jeder aerztlichen Taetigkeit ist, bestehen: naemlich, dass es auch in diesem Fall keine medizinische Indikation zur der Operation gab.

    Hinsichtlich des zweiten zentralen Aspekts, ob die Eltern hier zum Kindeswohl handeln, lässt sich nur mit erheblichen Schwierigkeiten ein Argument erzwingen, dass das EInschränken des Grundrechts auf koerperliche Unversehrtheit rechtfertigen koennte. Auch hier hat das Koelner Gericht sich im Rahmen des Moeglichen weitgehend zurueck gehalten.

    Dass das Argument des Kindeswohls problematisch ist, zeigt sich schon, da hier offenkundig religioese Normsetzungen, die auf ein definiertes Kollektiv ausgerichtet sind, das Handeln der Eltern bestimmen. Die Definition des Kindeswohls ist jedoch notwendigerweise auf ein spezifisches Kind bezogen; die religioese Regelung erkennt subjektive Befindlichkeiten allerdings nur als strikt beschraenkte Ausnahme, zB. bei Erkrankung.
    Zudem bedeutet das Kindeswohl nicht das Wohl der Eltern, die tatsaechlich sozusagen treuhaenderisch im Interesse des Kindes zu handeln haben; die religioese Regelung (s. den Beitrag) zielt auch bzw. sogar primär aber dezidiert auf die Erfuellung eines positiven religioesen Gebots ab, dass den Eltern obliegt.

    Selbst wenn man diese Bezuege zwischen religioesem und staatlichem Recht ausser acht laesst – was aus Sicht des staatlichen Rechts ohnedies der Fall sein sollte -, liesse sich hier ein Wohl des Kindes, das eine Koerperverletzung rechtfertigen wuerde, m.E. kaum konstruieren. Das staerkste Argument ist sicherlich, die nahtlose Integration in die (religioese) Gemeinschaft: spaetestens wenn nachweislich ist, dass unbeschnittene Personen keine oder wenige Ausgrenzungen zu erwarten haben, bzw. wie im Beitrag dargestellt, die Religionsgemeinschaften hier zu einem recht unproblematischen Umgang gefunden haben, duerfte dieses – ohnedies in Abwägung mit einem Grundrecht doch sehr gezwungene Argument – nicht ueberzeugen.
    Das vielfach angefuehrte Argument der Religionsfreiheit greift ohnedies gar nicht, da auch dieses Recht auf ein Individuum und seine spez. Freiheit bezogen ist – aber niemals die Freiheit einer Person einzuschränken, zB. andere zu verletzen, meinen kann.

  4. Mark Swatek-Evenstei Wed 10 Oct 2012 at 09:24 - Reply

    @Andreas Gotzmann: Danke für die Antwort, ich sehe das (“Berechtigung des Gerichts”, “das Urteil vollzieht nur nach, was bestehendes Recht ist”) anders, siehe mein früherer Beitrag hier beim verfassungsblog.

  5. sol1 Wed 10 Oct 2012 at 11:12 - Reply

    @ zirp

    Ich würde das deutlich anders bewerten, wenn Juden und Moslems sagen würden: “Okay, vielleicht tun wir unseren Jungs hier wirklich etwas Fürchterliches an, oder wir setzen sie zumindest enormen Risiken aus. Aber unser Gott verlangt nun einmal, dass wir das tun. Und wir wollen Ihm gehorchen, also müssen wir das auch tun”. Vor einer solchen Überzeugung hätte ich großen Respekt. Ich würde sie sicherlicht nicht teilen. Und man müsste natürlich auch dann diskutieren, ob man das Umsetzen einer solchen Überzeugung erlauben sollte. Aber ganz unabhängig von der politischen und rechtlichen Bewertung hätte ich große Achtung davor, wenn jemand so konsequent zu seinen Überzeugungen steht.

    Solche Leute gibt es – wenn auch offenbar nicht in Deutschland:

    Rabbi Worch: “It’s painful. It’s abusive. It’s traumatic. And if anybody who is not in a covenant does it, I think they should be put in prison. I don’t think anybody has an excuse for mutilating a child, depriving them of their glans penis. We don’t have rights to other people’s bodies and a baby needs to have it’s rights protected. I think anybody who circumcises a baby is an abuser, unless it’s absolutely medically advised because of some complication that a urologist says ‘this baby has to be circumcised.’ Otherwise, what for?”

    Eliyahu-Ungar-Sargon: So how does this covenant alleviate your ethical responsibility that you just so articulately posed? How is it that being in this covenant somehow exempts you from that term. How can you not call yourself an abuser?

    Rabbi Worch: “I’m an abuser.I do abusive things because I’m in covenant with God. And ultimately God owns my morals. He owns my body. And he owns my past and my future and that’s the meaning of this covenant; that I agreed to ignore the pain and the rights and the trauma of my child to be in this covenant.”

    http://www.noharmm.org/CArabbi%20admits.htm

  6. Rudi Gems Thu 11 Oct 2012 at 18:12 - Reply

    Das Problem der Betäubung, ist die Anästhesie als Solches. Auch bei Erwachsenen, kommt es in hohem Maße, zu Nebenwirkungen, die unerwünscht bis tödlich ausgehen können. Bei einem Säugling, könnte sich das Risiko, bis auf 50% steigern. Schon dieses Risiko, sorgt dafür, das kaum Erfahrungen mit Anästhesie bei Säuglingen gemacht werden, und es deshalb keine Studien gibt. Daneben, weis man aus der islamischen Beschneidung, das der Penis eines Knaben, schwer zu betäuben ist. Ca. 10% der Beschneidungen, müssen, obwohl Betäubungsversuch, ohne Betäubung auskommen. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, das man bei einem 4 bis 12-jährigen, durchaus Nachbetäubungen machen kann, die bei einem Säugling, wegen der fehlenden Resonanzmöglichkeit, nicht machbar sind. Insofern wäre also eine Betäubung schlimmer, als die Beschneidung. Und nicht wegen dem Piekser, den eine Spritze verursacht.

    Die jüdische Religion, hat in ihrer tausenden Jahre alten Geschichte, soviele Änderungen, die in der Thora vorgeschrieben werden, hinnehmen müssen, ich denke da an Vielweiberei, Opfergesetze, Sabbatgesetze, Sklavenhaltung oder Sexualvorschriften, das es einfach nur abwegig und unverständlich erscheint, wenn um diese Beschneidung, ein solcher Bohei gemacht wird. Ja, selbst auf der Seite, im Zusammenhang mit der Beschneidung in der Thora, werden Bestimmungen gemacht, z.B. gegenüber Sklaven, die heute gar nicht mehr machbar sind.

    Völlig unverständlich, wie die Regierung, mit diesem Problem umgeht. Nicht nur völlig unnachvollziehbar, wie hier Richterschelte verteilt wird (Komikernation), nein, es wird auch noch das Recht, insbesondere das Grundgesetz verbogen, das es einem Angst und Bange um den Rechtsstaat werden kann. Man fragt sich wirklich, wovon einige Abgeordnete geritten werden.

    Wie will man Eltern klar machen, das zwar Ohrfeigen verboten sind, aber Beschneidungen ohne Anästhesie, dem Wohl des Kindes dienen? Wie will man Ärzten klar machen, das jeder medizinische Eingriff, von Laien, strafrechtlich relevant ist, aber das Rumschnippeln an Säuglingen, ohne Betäubung und unter folterähnlichen Bedingungen, von jedem Mohel ausgeführt werden dürfen? Wie will man Autofahrern klar machen, das sie besondere Rücksicht um Kleinkindern üben müssen, wenn man bei Beschneidungen, „zum Wohl des Kindes“, sogar Gesundheit und Leben riskiert? Und, wie will man einem Pädophilen klar machen, das das liebevolle Behandeln eines Geschlechtsteiles, strafrechtlich erheblich relevant ist, aber eine „Beschneidung“, die man durchaus in den Bereich des Sadismus bei Kindern, einordnen kann, ein völlig normaler und gesetzlich geschützter Vorgang ist? Ich fürchte, hier wird eine Büchse der Pandora geöffnet, die fest verschlossen bleiben müsste. Und ich kann nur hoffen, das beim Bundesverfassungsgericht, mehr Weisheit herrscht, als bei einigen Regierungsmitgliedern.

    Grüße, Rudi Gems

  7. me Fri 12 Oct 2012 at 01:04 - Reply

    “Gleiches gilt für den fragwürdigen Spagat, einen weiterhin illegalen Akt straffrei zu stellen, was einen direkten Bezug zu der bestehenden Abtreibungsregelung herstellt,”

    hier fehlen leider einige Kenntnisse im Strafrecht, die fehlen allerdings auch etlichen in der Presse:

    Das hier vorgestellte Model hat nichts mit dem Model straffreie Abtreibung zu tun:

    “Auch mit dem Gesezt bleibt die Beschneidung eine Körperverletzung, aber …” hört man immer. Und das ist richtig.

    Das heißt aber nicht, daß es weiterhin eine rechtswidrige oder illegale Tat bleibt.

    Im Strafrecht wird zuerst geguckt, ob ein Verhalten den Tatbestand des Verbotsgesetzes erfüllt.

    Da wird schlicht jeder Eingriff in den Körper als KV angesehen. (vereinfacht)

    Ob das ganze dann wirklich strafbar ist, entscheidet sich (u.a.) an der Frage, ob die Tat rechtswidrig war. Normalerweise geht man davon aus, was einen Tatbestand erfüllt, ist rechtswidrig, wenn keine Ausnahme vorliegt. Eine solche Ausnahme ist zB Notwehr oder eben die Einwilligung eines dazu Berechtigten.

    Und mit dem Gesetz wird diese Berechtigung klargestellt.

    Gleiche Konstellation:

    Der medizinische Eingriff des Arztes bleibt auch immer eine KV – dem Tatbestand nach. Es ist aber keine Straftat, weil eben eine rechtfertigende Einwilligung vorliegt.

    Damit liegt klar keine Straftat vor – kein Vergleich mit der rechtswidrigen, aber straffrei bleibenden Abtreibung. Kein fragwürdiger Spagat.

  8. Rudi Gems Fri 12 Oct 2012 at 13:51 - Reply

    Die Abtreibung ist mit der Beschneidung überhaupt nicht vergleichbar. Bei einer Abtreibung, versucht man eine Notlage der Frauen zu verstehen, die sich gegen ein Kind entscheiden, weil sie die sozialen Folgen fürchten. Eine Frau die abtreibt, entscheidet für sich, als Opfer. Sie ist wenigstens schon so mündig, das sie Geschlechtsverkehr machen kann. Auch das eigentliche Opfer, das abgetriebene Kind, ist mit der Beschneidung, nicht vergleichbar. Bei einer Beschneidung fällt als „Opfer“, lediglich ein Stück Haut an. Auch bei der strafrechtlichen Bestrafung, geht es gegen das Opfer, das in einer Notlage war. Bei der Beschneidung, wird gegen einen Täter ermittelt, der sich der Körperverletzung schuldig gemacht hat.

    Bei einer Beschneidung liegt die Sache eben ganz anders. Das Opfer, hat, wenn man mal von ein paar Spinnern absieht, keinerlei böse Folgen zu erwarten, wenn es nicht beschnitten ist. Und, die Beschneidung oder Nichtbeschneidung, lässt sich lebenslang verbergen, im Gegensatz zu einer Geburt. Und weiter, durch die Beschneidung, wird in keinster Weise, so wie bei der Abtreibung, die Gefahr einer brutalen sozialen Ausgrenzung vermieden. Und noch weiter, das Opfer, kann in keiner Weise aktiv an der Ausführung der Beschneidung teilhaben, was bei einer Abtreibung, in fast jedem Falle möglich ist.

    Bei dem Vergleich, Beschneidung gegen Abtreibung, werden einfach nur Äpfel mit Birnen verglichen.

    Grüße, Rudi Gems

  9. Balanus Fri 12 Oct 2012 at 16:49 - Reply

    me schrieb:

    »“Auch mit dem Gesezt bleibt die Beschneidung eine Körperverletzung, aber …” hört man immer. Und das ist richtig.

    Das heißt aber nicht, daß es weiterhin eine rechtswidrige oder illegale Tat bleibt.«

    Doch, die Beschneidung als solche bleibt eine rechtswidrige Tat, nämlich dann, wenn sie nicht an Jungen, sondern an Mädchen vorgenommen wird. Sogar dann, wenn beim Mädchen die Schwere des Eingriffs geringer ist als beim Jungen (etwa bei der sogenannten „milden Sunna“).

    Wenn das kein „fragwürdiger Spagat“ ist, was dann?

  10. zirp Sat 13 Oct 2012 at 00:09 - Reply

    @ Balanus:

    Aber Sie wissen doch: Bei Mädchen gibt es für Schnarrenberger und Co. nur Infibulation und das Wegschneiden der Klitoris. Die vergleichsweise leichteren Formen weiblicher Genitalbeschneidung, bei denen z.B. nur die Vorhaut weggeschnitten wird, existieren für die Befürworter dieses Gesetzes schlicht nicht.

    Kein Wunder. Wenn man nämlich berücksichtigt, dass es die gibt, lässt sich das Gesetz in dieser Form auch auf keinen Fall mehr halten.

  11. noram Sat 13 Oct 2012 at 08:56 - Reply

    Den zweiteiligen Artikel von Prof. Gotzmann empfinde ich als enttäuschend. Es wäre zu mühsam, alle die Punkte aufzuführen, an denen seine Argumentation krankt. Mich verwundert vor allem seine Verwunderung darüber, warum die Juden nicht einfach dieses Ritual auf das 13. Lebensjahr verlegen. Kennt ein Professor für Judaistik wirklich so wenige Juden, dass er sich nicht in sie einzufühlen vermag und nicht weiss, wie tief die Beschneidung in der jüdischen Kultur — also auch bei säkularen Juden — verwurzelt ist?

    Zuzustimmen ist ihm nur insofern, dass der Gesetzesentwurf zu vieles im unklaren lässt. Hier müssen die Ausführungsbestimmungen nachliefern. Den mitlesenden Beamten im Justizministerium empfehle ich die Lektüre der Schrift “Die Beschneidung vom historischen, kritischen und medicinischen Standpunkt” von J. Bergson (Berlin 1844): http://books.google.de/books?id=lAg_AAAAcAAJ&hl=de&source=gbs_similarbooks

    Die darin enthaltenen Vorschläge, speziell bezüglich der Anforderungen an die Qualifikation von Beschneidern, könnten auch heute als Grundlage für die flankierenden Ausführungsbestimmungen genommen werden. Darüber hinaus könnten sich einige ein Beispiel daran nehmen, wie eine gründliche Befassung mit dem Thema aussehen kann.

  12. noram Sat 13 Oct 2012 at 09:10 - Reply

    Die “vergleichsweise leichteren Formen weiblicher Genitalbeschneidung, bei denen z.B. nur die Vorhaut weggeschnitten wird” kommen so gut wie gar nicht vor.

    in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris)

    Quelle: http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

  13. sol1 Sat 13 Oct 2012 at 18:35 - Reply

    @ noram

    Kennt ein Professor für Judaistik wirklich so wenige Juden, dass er sich nicht in sie einzufühlen vermag und nicht weiss, wie tief die Beschneidung in der jüdischen Kultur — also auch bei säkularen Juden — verwurzelt ist?

    So tief kann die Verankerung nicht sein, wenn in den Niederlanden nur ca. 30 % der neugeborenen Juden beschnitten werden.

    Rabbi Binyomin Jacobs, President of the Dutch Association of Rabbis, said only about 50 male Jewish babies are circumcised in the Netherlands each year.

    http://www.reuters.com/article/2011/09/23/us-dutch-circumcision-health-idUSTRE78M3R620110923

    In Deutschland sollen es laut Rabbi Walter Rothschild (Interview in der taz vom 27. August 2012) 100 Knaben pro Jahr sein – demzufolge wäre der Anteil hierzulande noch viel niedriger.

  14. sol1 Sat 13 Oct 2012 at 18:52 - Reply

    @ noram

    … in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris)

    Sie unterschlagen hier den Typ IV der WHO:

    Other: all other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, e.g. pricking, piercing, incising, scraping and cauterizing the genital area.

    Von der Verätzung abgesehen sind alle diese Formen der weiblichen Genitalverstümmelung weitaus weniger schwerwiegend als das männliche Pendant – trotzdem sind sie alle verboten.

    Eine Einstufung der männlichen und weiblichen Beschneidungsformen nach ihrem Schadenspotential findet sich hier:

    http://3.bp.blogspot.com/-FEO4Jfcrznc/Taiz-K7MwAI/AAAAAAAABhY/tM8PNdnLgeE/s1600/MGC-FGC.jpg

  15. noram Sat 13 Oct 2012 at 19:28 - Reply

    @Sol1 Ich unterschlage überhaupt nichts, Sie Hirni. Jeder kann die von mir angegebene Quelle anklicken und selbst lesen, was da steht. Grotesk, dass Sie mir unsauberen Umgang mit Quellen vorwerfen, da in der von Ihnen angebenen Quelle gar nichts von “30 Prozent” steht. Immerhin eine feine Ironie: in dem Reuters-Artikel sagt der holländische Arzt und Beschneidungsgegner, dass die religiöse Beschneidung tief verwurzelt (“deeply embedded”) ist und bestätigt damit, was ich oben schon geschrieben habe.

  16. zirp Sat 13 Oct 2012 at 19:28 - Reply

    @ noram:

    Zur Häufigkeit habe ich auch schon andere Angaben gehört, nach denen diese Typ-I-a Beschneidungen z.B. in Ägypten und Nigeria recht weit verbreitet seien. Und gerade in Ägypten werden sie oft sogar von Ärzten vorgenommen.

    Allerdings kommt es dabei ohnehin nicht auf die Häufigkeit an. Selbst wenn das zwangsweise Entfernen der Vorhaut bei Mädchen tatsächlich nur sehr selten sein sollte: Es muss trotzdem vor dem Gesetz immer noch ebenso behandelt werden wie das zwangsweise Entfernen der Vorhaut bei Jungs. Eine Ungleichbehandlung würde allermindestens einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung voraussetzen. Und “das machen doch ohnehin nur sehr wenige Leute” ist kein sachlicher Grund. Das ist schlicht Ignoranz gegenüber Minderheiten.

    Übrigens: Gerade die WHO ist ein Aushängeschild genau der Doppelmoral, die ich kritisiere. Die WHO definiert Vorhautamputationen bei Mädchen ganz zwanglos als “Genitalverstümmelung”, und schert sie weitgehend über einen Kamm mit den wirklich schweren Formen von FGM. Die entsprechende Amputation bei Jungs soll dann aber plötzlich nur ein ganz harmloser, kleiner Eingriff sein.

    Sehen Sie diesen Widerspruch?

  17. zirp Sat 13 Oct 2012 at 19:34 - Reply

    Zur tiefen Verwurzelung im Judentum auch interessant:

    http://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article108847257/Die-Vorhaut-des-Herzens.html

    Und der Einwand mit dem teilweise milderen Typ-4-Formen bei Frauen bleibt natürlich besthen. Den können Sie auch mit Beschimpfungen nicht beseitigen.

  18. emelei Sat 13 Oct 2012 at 22:00 - Reply

    Wer sich ernsthaft mit dem Thema Genitalverstümmelung bei Frauen beschäftigt, findet leicht heraus, dass die relativ harmlose Klitorisvorhautbeschneidung in Asien sehr verbreitet ist. In Malaysia und Indonesien werden fast alle Frauen nach dieser Variante beschnitten. (Es handelt sich dabei übrigens um viele Millionen von Frauen.) Die Frauen-Beschneidung ist religiöse Pflicht bei den Shafiiten, einer der vier Rechtsschulen der Sunniten. In Malaysia wird der Eingriff an der Klitorisvorhaut von Ärzten vorgenommen, und zwar an Mädchen im Alter ca. 50 Tagen. Der Eingriff ist weitaus weniger gravierend als die Jungenbeschneidung und dennoch in Deutschland und internatioal geächtet. Die deutschen Politiker ignorieren diese Tatsachen. Für mich ist es absolut bizarr, dass unsere Politiker bei Mädchen den allerkleinsten Piekser unter Strafe stellen wollen und bei Jungen gerne beide Augen zudrücken.

    http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html?_r=1

    http://www.aandes.blogspot.de/2010/04/circumcision.html

    http://www.unhcr.org/refworld/topic,45a5fb512,46556aac2,46d57879c,0.html

    http://www.irinnews.org/Report/90366/INDONESIA-Female-genital-mutilation-persists-despite-ban

  19. noram Sun 14 Oct 2012 at 05:35 - Reply

    Ja ja, auch die WHO ist Teil der Verschwörung.

    Whatever.

    Ich bin raus.

  20. sol1 Sun 14 Oct 2012 at 07:58 - Reply

    @ noram

    Ich unterschlage überhaupt nichts, Sie Hirni. Jeder kann die von mir angegebene Quelle anklicken und selbst lesen, was da steht. Grotesk, dass Sie mir unsauberen Umgang mit Quellen vorwerfen, da in der von Ihnen angebenen Quelle gar nichts von “30 Prozent” steht.

    Der “Hirni” sind Sie selbst, wenn Sie nicht in der Lage sind, die allgemein zugänglichen Zahlen für die Niederlande (30.000 Juden, 11 Geburten pro Jahr und 1000 Einwohner) zueinander ins Verhältnis zu setzen.

  21. zirp Sun 14 Oct 2012 at 16:11 - Reply

    @ noram:

    Es gibt natürlich keine “Verschwörung”. Das Problem ist einfach eine ganz schlichte Doppelmoral. Und genau von dieser Doppelmoral spreche ich.

    Es gibt nun einmal einen Haufen von (US-) Ärzten, die bei dem Thema ideologisch vorbelastet sind. Dazu kommen noch Traditionalisten mit ähnlichen Zielrichtungen. Die Positionen dieser Leute sind oft noch nicht einmal in sich selbst schlüssig. Und genau diese Widersprüche zeige ich auf.

    Wenn Sie das als “Verschwörungs”theorie ansehen, dann sagt diese Haltung wohl vor allem etwas über Ihre eigene Weltsicht aus.

    Ich verzichte jetzt mal darauf, Ihren Abgang hier noch in irgendeiner Weise zu kommentieren.

  22. Balanus Mon 15 Oct 2012 at 12:27 - Reply

    @zirp:

    »Doppelmoral«

    Ich denke, wir haben es hier nicht mit „Doppelmoral“, sondern einfach nur mit einem Problem der Wahrnehmung zu tun. Vermutlich ist aus kulturellen Gründen für jeden dritten WHO-Mitarbeiter die männliche Beschneidung etwas ganz Normales. Hinzu kommt, dass dieser Eingriff seit Urzeiten vorgenommen wird und auch entsprechend weit verbreitet ist. Und im Gegensatz zur weiblichen Beschneidung glaubt man, es gäbe für die männliche Variante unterm Strich einen Nutzen für den Betroffenen oder gar die Gesellschaft (die höchst umstrittenen Studien zur HIV-Prävention in Afrika haben bei der WHO leider ihre Spuren hinterlassen).

    Solange das in den Köpfen der meisten Entscheider drin ist, wird sich bezüglich der männlichen Beschneidung von Säuglingen und Kindern nichts ändern. Die vorherigen Blog-Beiträge zu diesem Thema zeigen das sehr deutlich.

    (Ein schöner Beleg für die „Blindheit“ für das das, was eine Zirkumzision für ein Kind wirklich bedeutet, ist auch die WHO-Schrift “Neonatal and child male circumcision: a global review (April 2010 | UNAIDS) (http://www.who.int/hiv/pub/malecircumcision/neonatal_mc/en/). Auf dem inneren Titelblatt sehen wir einen friedlich schlafenden nigerianischen Jungen nach der Zirkumzision, und im Text (S. 10, Abb. 2) wird bezeichnenderweise nicht von einem intakten, sondern von einem „unbeschnittenen“ („uncircumcised“) Penis gesprochen.)

  23. zirp Mon 15 Oct 2012 at 14:55 - Reply

    Ich denke, wir sind uns da völlig einig. Die Ursache der Probleme ist, dass viele kulturellen Traditionen diese Praxis befürworten (insbesondere die puritanisch geprägten USA, sowie erhebliche Teile von Judentum und Islam).

    Diese Traditionen haben einen großen Einfluss. Und sie prägen natürlich die Wahrnehmung der Leute mit, die unter ihrem Einfluss aufgewachsen sind. Deswegen beurteilen viele dieser Leute die Zwangsbeschneidung von Jungen dann später nicht auf sachliche Weise, sondern voreingenommen. Dagegen gibt es eine solche Voreingenommenheit gegenüber der Zwangsbeschneidung der Vorhaut von Mädchen im Westen zum Glück nicht ansatzweise (und wenn, dann negativ). Deshalb wird diese Praxis insgesamt viel objektiver bewertet, und dementsprechend auch viel treffender. Da sieht ja eigentlich jeder sofort die Probleme. Bei der Zwangsbeschneidung von Jungen dagegen gibt es im Grunde die gleichen Probleme – und die wirken sich soger eher noch schlimmer aus als bei Mädchen. Aber in diesem Fall wollen viele Leute von den Problemen nichts hören. Und ich fürchte, manche dieser Leute können die Probleme wohl auch gar nicht begreifen.

    Im Ergebnis messen viele Leute die Zwangsbeschneidung der Vorhaut von Jungen und der Vorhaut von Mädchen mit unterschiedlichen Maßstäben. Für sie ist das eine ist eine erhaltensweise “Tradition”. Das wurde schon immer so gemacht, ist angeblich auch alles ganz nützlich oder/und absolut heilig – Und das kann/darf dann ja gar nicht schlecht sein. Das gleiche bei Mädchen dagegen ist ein primitives, meschen- und lebensverachtendes Ritual. Da bestreitet kaum jemand die erheblichen Schäden und Risiken. Diese Variante hat im Westen zum Glück keine Lobby – und in dem Fall sieht auch praktisch jeder auf Anhieb die Grausamkeit und die Unterdrückung.

    Ich denke, das sind ist “Problem in der Wahrnehmung”, das Sie ansprechen.

    Eine Folge dieser verzerrten Wahrnehmung ist nun, dass beide Rituale mit entsprechend unterschiedlichen Maßstäben bewertet werden. Und dann ist natürlich auch das Ergebnis dieser Bewertungen entsprechend verzerrt: Im Westen lehnen sehr viele Befürworter von Zwangsbeschneidungen von Jungen die Zwangsbeschneidung der Vorhaut von Mädchen strikt ab. Oft wird dann auch so getan, als sei das etwas völlig anderes, als seien diese Praktiken grundverschieden.

    Diese Haltung ist in der Form einfach in sich nicht schlüssig. Oder ich verstehe sie einfach immer noch nicht. In dem Fall wäre ich dankbar, wenn jemand mir das noch einmal Schritt für Schritt erklärt.

    Jedenfalls: Nach meinem derzeitigen Verständnis muss die Zwangsbeschneidung der Vorhaut von Mädchen und Jungen im Grundsatz gleich bewertet werden. Und man muss sie auch im Grundsatz gleich behandeln. Diese pauschale Ungleichbehandlung ist zwar weit verbreitet, aber ich halte sie für in sich widersprüchlich. Das meine ich mit “Doppelmoral”: Eine Folge dieses Wahrnehmungsproblems. “Doppelmoral” ist natürlich ungenau – Ich glaube, der Fachausdruck dafür ist “kognitive Dissonanz”.

  24. Balanus Tue 16 Oct 2012 at 20:39 - Reply

    @zirp

    Ja, „kognitive Dissonanz“ trifft es wohl ganz gut.

    Wikipedia gibt als ein Beispiel für kognitive Dissonanz eine Fabel von Äsop: Nachdem der Fuchs die Trauben nicht wie gewünscht erreichen kann, wertet er sie ab („zu sauer und nicht der Mühe wert“).

    Ganz ähnlich verhält sich der Gesetzgeber: Nachdem er die medizinisch nicht indizierte Vorhautamputation an Säuglingen und Kinder aus politischen Gründen nicht unter Strafe stellen kann, wertet er die Vorhaut ab (unnützes Körperteil, vermutlich sogar schädlich) und erklärt die zugefügten Schmerzen für hinnehmbar.

    Und genau so verfährt die WHO in ihrer Broschüre “Neonatal and child male circumcision: a global review”. Dort wird auf Seite 9 umfassend der Kenntnisstand der Autoren zur Physiologie der Vorhaut bei Neugeborenen und Jungen wiedergegeben:

    “There is debate about the role of the foreskin, with possible functions including keeping the glans moist 56 and protecting the developing penis in utero. 51”.

    Das war’s auch schon.

    Da fasst man sich doch an den Kopf. Eine Debatte (!) über mögliche (!) Funktionen soll es also geben, das scheint alles zu sein, was die WHO zur Funktion der Vorhaut berichten kann.

    Mit diesem „Wissen“ fällt es dann natürlich leicht, dieses „Stückchen“ Haut (tatsächlich sind es fast 50% der Penishaut) mal eben zu entfernen.

    Beschneider halten die kindliche Vorhaut offenbar für einen Irrtum der Natur.

    Mark Swatek-Evenstein fragt oben, woher die Autorität des LG Köln kommt, die Vorgaben dieser Diskussion bestimmen zu dürfen.

    Offenbar war die fachliche Autorität des LG Köln groß genug, um den Gesetzgeber zu veranlassen, nur fünf Monate nach dem Urteil einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der in Zukunft die Straffreiheit einer medizinisch nicht erforderlichen Körperverletzung (Beschneidung) des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes garantiert (unter bestimmten Bedingungen).

    Hat es nach 1945 so etwas schon einmal gegeben? Innerhalb eines halben Jahres ein neues Gesetz aufgrund eines „popeligen“ LG-Urteils?

  25. Mark Swatek-Evenstei Tue 16 Oct 2012 at 21:21 - Reply

    “Offenbar war die fachliche Autorität des LG Köln groß genug, um den Gesetzgeber zu veranlassen, nur fünf Monate nach dem Urteil einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der in Zukunft die Straffreiheit einer medizinisch nicht erforderlichen Körperverletzung (Beschneidung) des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes garantiert (unter bestimmten Bedingungen).”

    Die “fachliche” Autorität des LG wird dies nicht gewesen, eher der durch das schlecht begründete Fehlurteil aufgerissene Abgrund an Intoleranz, in den gesellschaftlich nicht ganz unbedeutende Minderheiten blicken, seit die Mehrheitsgesellschaft mal wieder zur “Zivilisierung” der “Barbaren” aufruft. Da versucht der Gesetzgeber dann eben mit einem juristisch gesehen nicht notwendigen Gesetz sich ein weiteres Mal an der Erziehung des eigenen Staatsvolks zu Toleranz. Minderheitenschutz durch symbolische Gesetzgebung.

  26. emelei Wed 17 Oct 2012 at 00:40 - Reply

    Ich finde, der Gesetzgeber müsste nun auch die religiös begründete Vielehe zulassen. Sie ist gesundheitlich unbedenklich!

  27. Balanus Wed 17 Oct 2012 at 22:29 - Reply
  28. sol1 Thu 18 Oct 2012 at 00:26 - Reply

    @ emelei

    Ich finde, der Gesetzgeber müsste nun auch die religiös begründete Vielehe zulassen. Sie ist gesundheitlich unbedenklich!

    Warum sollen auch die Mormonen gegenüber Juden und Moslems benachteiligt werden?

    Und mit welchem Recht verbietet man den Rastafaris das Kiffen und den Kopimisten das Filesharing urheberrechtlich geschützter Dateien? Das ist doch alles viel harmloser, als Kleinkindern Körperteile zu amputieren…

  29. zirp Wed 24 Oct 2012 at 02:30 - Reply

    @ Mark Swatek-Evenstein:

    Klar: Toleranz ist enorm wichtig. sie ist ein ganz zentraler Bestandteil eines “freiheitlichen Rechtsstaats”.

    Zu allererst eineinmal heißt “Toleranz”: Der Staat muss alles erlauben, bei dem niemand anderes zu Schaden kommt. Ausnahmen gibt es ggf. für Selbstschädigungen durch nicht voll Mündige – ansonsten gibt es an dieser Regel aber nichts zu rütteln.

    Wenn diese Regel greift, ist die Sache also einfach: Das entsprechende Verhalten ist zu tolerieren.

    Dieser einfache Fall liegt bei Zwangsbeschneidungen aber eben nicht vor. Eine Zwangsbeschneidung ist eine Schädigung des betroffenen Jungen, und zwar eine erhebliche. Zum einen führt jede Beschneidung prinzipbedingt zu anatomischen Nachteilen, die den Rest des Lebens bestehen bleiben. Zweitens wird diesen Jungen dadürch die Möglichkeit genommen, das später eigenverantwortlich selbst zu entscheiden, ob sie mit Vorhaut leben möchten oder ohne Vorhaut. Drittens besteht bei Zwangsbeschneidungen, also bei solchen ohne Zustimmung des Opfers, eine erhebliche Gefahr massiver psychischer Schäden.

    Es gibt also eine Handlung, die andere massiv gefährdet oder/und schädigt. Und die Frage ist: Soll man diese Handlung tolerieren, bzw. soll der Staat sie erlauben, oder soll er sie verbieten? In so einem Fall kann man nicht einfach kurz und knapp sagen “Toleranz ist wichtig, Minderheitenschutz auch, und Glaubensüberzeugungen erst recht. Deswegen müssen wird das also tolerieren. Ende der Debatte”. Das ist eine Un-Diskussion.

    Stattdessen muss man sich schon genau anschauen: Wie wichtig ist es, diese Handlung zu tolerieren. Und man muss sich genau anschauen: Wie groß sind die Schäden, die anderen durch diese Handlung drohen? Dann folgt eine Abwägung

    Und viele Leute, die Zwangsbeschneidungen erlauben wollen, vernachlässigen die zweite Seite dieser Abwägung. Sie weigern sich praktisch komplett, über die Schäden und Risiken auch nur nachzudenken, denen diese Jungen dadurch ausgesetzt werden. Das geht ja schon los mit der Frage der Betäubung. Etliche US-Ärzte und Rabbis erklären bis heute eine Betäubung für vollkommen überflüssig: “Die spüren das doch noch nicht” “Ist wie Fingernägelschneiden”. Und auch gegenüber den anatomischen und psychischen Folgewirkungen findet sich da teilweise eine enorme Ignoranz.

    Ich habe den Eindruck, viele Leute denken da vom Ergebnis her. Zwangsbeschneidungen gehören zu ihrer Kultur/Religion; vielleicht wunder sie selbst zwangsbeschnnitten, oder/und haben das mit ihrem Sohn machen lassen – Jedenfalls darf das nicht schlimm sein. Oder aus Sicht der Regierung: Es ist ein jüdisches Ritual – und jüdische Rituale dürfen nicht schlimm sein. Und was nicht sein darf, kann dann eben auch nicht sein. Zwangsbeschneidungen können demnach nicht schlimm sein, sondern stattdessen sind sie völlig harmlos. Alles, was nicht in dieses Bild passt, wird ignoriert oder verlacht. Schauen Sie sich die Bundesregierung an: Bei den Beratungen zu dem Gesetzesentwurf wollte sie keine Vertreter derjenigen Betroffenen hören wollte, die sich trotz aller Indoktrination als Opfer sehen. Man legte auf deren Sichtweise wohl keinen Wert.

    Das ist genau das, was ich schon in meinem ersten Kommentar hier kritisiert habe. Und dieselbe Reaktion zeigen Sie selbst hier ebenfalls. Sie sagen einfach nur: “Toleranz! und Minderheitenschutz! Und Glaubensfreiheit!”. Alles wichtig, gar keine Frage. Aber: Sie ignorieren sämtliche Gründe, die es für ein solches Verbot gibt, komplett. Auf Seite der Gegner sehen Sie nichts als einen “Abgrund an Intoleranz”. Die ganzen Erklärungen zu anatomischen Risiken und Schäden, die Erklärungen zu Traumata, die Sichtweise der Opfer – all das ist bei Ihnen anscheinend überhaupt nicht angekommen.

    Ach so: Ich weiß nicht, ob Ihr Kommentar zu einer “Zivilisierung” der “Barbaren” auch auf mich zielt. Falls dem so sein sollte, möchte ich klarstellen, dass ich das nicht so sehe. Zunächst einmal sind “zivilisiert” und “barbarisch” ohnehin Begriffe, die für mich keine große Bedeutung haben. Sie sind auch beide sehr vage, und eigentlich kann jeder etwas anderes als “zivilisiert” ansehen. Deshalb meide ich beide Begriffe eher. Auch in meiner Denkweise spielen sie so gut wie keine Rolle.

    Zweiter Punkt: Ich habe Zwangsbeschneidungen als grausam bezeichnet, und als Akt der Unterdrückung. Ich sehe sie aber nicht als “barbarisch” an. Man kann eben auch hoch “zivilisiert” sein, aber zugleich schreckliche Grausamkeiten begehen. Und “zivilisiert” Leute unterdrücken geht erst recht. Ist halt auch immer eine Frage, was man unter “Zivilisation” versteht.

  30. zirp Thu 25 Oct 2012 at 20:29 - Reply

    Noch eine kurze Ergänzung: Ich bezeichne Zwangsbeschneidungen hier ja als “grausam”, als einen “Akt der Unterdrückung”. Ich möchte noch klarstellen, dass darin kein persönlicher Vorwurf an die Leute liegt, diese diese Operationen durchführen oder durchführen lassen.

    Insbesondere meine ich mit dem Begriff “grausam” nicht, dass diese Leute ihre Kinder quälen wollten. Die weitaus meisten wollen das ganz bestimmt nicht. Es ist ja gar keine Frage, dass die weitaus meisten Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollen. Das gilt für Moslems, Juden und Amis natürlich genauso wie für jeden anderen Menschen auch.

    Nur: Aus der Perspektive eines Kindes, das zwangsbeschnitten wird oder wurde, ist es herzlich egal, ob seine Eltern es damit quälen wollten oder nicht. Das Resultat ist das gleiche. Ausnahmen mögen ältere Kinder sein, die zumindest ansatzweise verstehen können, was da passiert und warum es passiert. Sofern die einer Beschneidung dann tatsächlich aus Überzeugung zustimmen, dürfte es da zumindest keine so großen psychischen Schäden mehr geben. Die körperlichen Folgen sind natürlich auch da immer noch die gleichen. Und bei Kleinkindern und Säuglingen dürften auch die psychischen Gefahren gleichermaßen bestehen, unabhängig von den Motiven der Eltern. Kleinkinder merken halt nur, dass ihnen ein Stück der Genitalien abgeschnitten wird. Sie können aber nicht wissen, warum das mit ihnen geschieht. Man kann ihnen dann zwar Jahre später erklären, dass das ein heiliges Ritual gewesen sei, oder dass sie halt “aussehen sollten wie ihr Dad”. Und so eine nachträgliche Erklärung mag auch gelegentlich noch psychische Schäden abmildern können. Die Grundprobleme bleiben aber bestehen. Die sind völlig unabhängig davon, was die Eltern sich dabei gedacht haben. Aus Sicht des Kindes ist das ein grausamer Akt der (Sexual-)Unterdrückung. Das gilt insbesondere bei Kindern, die nicht aus eigener Überzeugung zustimmen (was gerade bei Kleinkindern regelmäßig nicht der Fall sein wird). Die Motive der Eltern spielen dagegen kaum eine Rolle.

    Kurz: Trotz der Wortwahl “grausam” ist das Problem nicht, dass Amis, Juden und Moslems ihre Kinder quälen wollten. Das wollen sie sicherlich nicht – ebenso wenig wie andere Leute. Das Problem ist, dass viele Leute aus diesen Kulturen nicht verstehen, was sie ihren Kindern da eigentlich antun. Da steckt sicher keine Böswilligkeit hinter. Ich denke, viele dieser Leute können das auch gar nicht verstehen. Sie können anscheinend diese Praxis nur massiv voreingenommen betrachten: Das ist halt seit 200, 1300 oder 3000 Jahren Tradition, es wurde vielleicht auch mit ihnen selbst oder mit ihrem Sohn gemacht, außerdem sagen die Imame/Rabbis/Ärzte seit langem, man solle das machen – also darf es nicht schlecht sein. Und was nicht sein darf, kann dann eben auch nicht sein. Häufiges Problem, und hier wegen mehrerer sensibler Themenbereich besonders ausgeprägt.

    Nochmal: Ich werfe das keinem der Beteiligten persönlich vor. Ich werfe niemandem diese gerade beschriebene Ignoranz vor. Ich kann sie nachvollziehen. Aber sie ist ein Problem, weil sie eine Diskussion unmöglich macht.

    Ebenso werfe ich auch niemandem, der sein Kind zwangsbeschneiden lässt, persönlich vor, dass er das getan hat. Aber auch Zwangsbeschneidungen sind ein Problem. Sie können schwere Schäden bei den betroffenen Kindern anrichten. Nur: Wenn ich dieses Problem anspreche und kritisiere, ist das nicht ein persönlicher Vorwurf gegen irgendjemandem. Ich zumindest trenne scharf zwischen Kritik an Handlungen und Vorwürfen an Personen. Ich kann jemandes Handlungen kritisieren, ich kann diese Handlungen auch sehr scharf kritisieren, ohne eine persönliche Abneigung gegen ihn zu haben. Auch Leute, die ich sehr schätze, machen gelegentlich mal großen Bockmist. Ich kann ihnen das dann durchaus sagen, ohne dass sich an meiner Wertschätzung etwas ändert.

    Es ist mir wichtig, das hier nachzuschieben. Ich merke schon länger, dass viele Leute sich bei dem Thema schnell persönlich angegriffen fühlen, wenn jemand diese Traditionen kritisiert. Und mir ist vorhin aufgefallen, dass gerade Formulierungen wie “grausam” und “Akt der Unterdrückung” natürlich leicht als persönliche Beleidigung empfunden werden können. Deswegen möchte ich klarstellen, dass es aus meinem Mund keine sind. Es ist häufig so, dass ich völlig wertungsfrei über Dinge spreche, die andere Leute als wüste Beschimpfungen empfinden. Z.B. kann ich völlig ruhig und wertungsfrei über “Perversionen” sprechen. Dinge, die ich als “pervers” bezeichne, sehe ich als Problem, oder zumindest als Symptom eines Problems – Aber für mich steckt darin kein persönlicher Vorwurf.

    So ist es auch hier: Ich kritisiere Zwangsbeschneidungen als grausam. Aber ich kritisiere eben diese Praxis: Es geht mir um die Handlung, nicht um die handelnden Personen. Da stecken von meiner Seite aus keine persönlichen Anfeindungen hinter. Ich versuche ohnehin generell nach Kräften, keine persönliche Abneigung gegen irgendjemanden zu entwickeln. Und in diesem Fall ist das auch recht einfach: Diese Leute sind ja nun wirklich in keiner Weise böswillig, sondern einfach fehlgeleitet. Zugegeben, manchmal reagiere ich trotzdem etwas gereizt. Dann bin ich einfach frustriert und genervt von der Art der “Diskussions”führung mancher Leute bei dem Thema.

  31. Rudi Gems Fri 26 Oct 2012 at 16:28 - Reply

    Die Beschneidungen von Knaben, sind keine religiöse Erfindung. Deshalb, haben Israelis, auch kein Alleinvertretungsrecht, bezüglich dieser Problematik. Sie haben lediglich diesen Brauch übernommen, der schon seit Jahrtausenden Brauch war.Völlig abenteuerlich, zu glauben, ein Gott hätte sowas, erfunden und befohlen, und ab da, wären alle Männer und Knaben, in dieser Religion, beschnitten worden. Er hätte ja dann, auch eine Anleitung und eine Vorführung liefern müssen, sonst hätten die Juden ja gar nicht gewusst, was der Gott eigentlich wollte. Es dürfte ein Narr sein, der sowas glaubt.

    Die Beschneidung ist erfunden worden, als man scharfe Gegenstände hatte, und damit schneiden konnte. Es dürfte etliche tausend Jahre alt sein. Und zwar, hatte man an Phimose erkrankten Männern, die schon im Sterben lagen, die Vorhaut entfernt, um den darunter liegenden Eiterherd, freilegen zu können. Und tatsächlich, haben das dann, einige Männer sogar überlebt. Da aber trotz des Eingriffes, sehr viele Männer starben, ging man dazu über, es bei gesunden Männern vorsorglich zu machen. Das gab aber Probleme, weil es kaum möglich war, bei gesunden Männern, die Vorhaut zu entfernen. Das größte Problem war, das die Operation, nicht zu Ende geführt werden konnte, weil die Männer, sich wegen den Schmerzen, wehrten. Deshalb führte man die Operation, an wehrlosen Kindern aus, weil die sich nicht so erfolgreich wehren konnten.

    Solange es keine moderne Medizin gab, war dieser Vorgang, als Vorsorge, durchaus gerechtfertigt. Ja, über die Jahrhunderte, erfuhren die Mohels (jüdische Beschneider), soviel Fertigkeit bei der Beschneidungstechnik, das sie sich hinter den Fertigkeiten der Mediziner, nicht zu verstecken brauchten. Seit ca. 200 Jahren, ist die moderne Medizin, aber soweit, das sie auf diese vorsorglichen Beschneidungen, verzichten kann. Damit ist aber auch die Grundlage für dieses grausame Ritual weggefallen.

    Nachdem die ersten “Beschneider” eine ausreichende Technik entwickelt hatten, um eine optimale Beschneidung zu garantieren, versuchte man die Beschneidung, flächendeckend vorzuschreiben. Das war aber zur damaligen Zeit, nicht so einfach. Es gab noch nicht ein Zusammenleben, wie wir es kennen. Bestenfalls, lebten die Menschen, in Dorfgemeinschaften zusammen. Das hieß, es gab Dörfer wo beschnitten wurde, und welche, wo es nicht gemacht wurde.

    Erst vor ca. 5.000 Jahren, entstanden größere Siedlungen, wo über 1000 Menschen zusammenlebten. Gesetze, gab es nicht. Es gab aber die “gesellschaftlichen Konventionen”, “Du sollst nicht töten”, oder “Du sollst nicht stehlen”, waren solche Konventionen. Diesen fügte man dann bei, “Du sollst dich als Knabe beschneiden lassen.”. Das war aber schwer durchzusetzen, weil es eine so schlimme Prozedur bedeutete. Deshalb, musste man Strafen aussetzen. Dies endete, wegen der fehlenden ausreichenden Wirkung, damals immer mit der Todesstrafe. (Wenn es damals schon Sicherheitsgurte gegeben hätte, wäre das Nichtanlegen des Gurtes, auch mit der Todesstrafe geahndet worden). Und, hier kamen damals, den Menschen, die Religionen entgegen. Mit Religionen, hatte man die Möglichkeit, solchen gesellschaftlichen Konventionen, Nachdruck zu verleihen. Natürlich, konnte man Angst, dadurch steigern, das man mit einem imaginären Gott drohte, und sich nicht, mit dem irdischen Inventar an Strafen, begnügen musste.

    Wenn jetzt, ein Israeli oder Jude, davon überzeugt ist, das sein Gott die Beschneidung angeordnet hat, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, das er sich nicht ausreichend historisch informiert hat. Die Beschneidung, hat völlig weltliche und profane Gründe, bei ihrer Einführung gehabt, und sollte auch mit völlig weltlichen und profanen Gründen, wieder abgeschafft werden. Wenn hier Religionen, meinen, sie hätten hier höhere Rechte, dann könnte es sein, das es Menschen gibt, so wie ich, die so ein Gelaber, nicht Ernst nehmen können.

    Grüße, Rudi Gems

  32. zirp Fri 26 Oct 2012 at 21:16 - Reply

    @ Rudi Gems: Ich denke, das spielt alles keine Rolle.

    Art. 4 GG schützt persönliche Glaubensüberzeugungen. Es spielt keine Rolle, was für historische Ursprünge diese Überzeugungen möglicherweise einmal hatten. Vielleicht beruhen manche Glaubensüberzeugungen tatsächlich auf metaphysischer Erleuchtung, andere sind vielleicht verklärte Traditionen und wieder andere stammen vielleicht aus der Psyche des Gläubigen selbst. Das alles spielt aber keine Rolle. Ein weltanschaulich neutraler Staat darf nicht beurteilen, ob bistimmte Glaubensüberzeugungen auch auf eine andere Weise erklärt werden können. Er darf nicht einmal beurteilen, ob diese Ansichten auch nur in sich konsistent sind. Die Glaubensfreiheit schützt auch das Recht, offensichtlichen Unsinn zu glauben. Das einzige, worauf es ankommt, ist eine ernsthafte Überzeugung des einzelnen Grundrechtsträgers von dem, was er erzählt. Sofern es um Handlungsgebote geht, ist auch noch wichtig, für wie zwingend er diese Gebote hält. Aber auch den Punkt kann man nur auf Ernsthaftigkeit prüfen, aber nicht inhaltlich prüßen. Sobald ein Staat anfängt, Glaubensüberzeugungen inhaltlich zu bewerten, ist er nicht mehr weltanschaulich neutral. Aus rechtlicher Sicht sind ihre Ausführungen also leider ziemlich egal.

    Ihr Punkt ist aber trotzdem wichtig: Vielleicht bringt er das eine oder andere Elternteil dazu, seine Glaubensüberzeugungen noch einmal ernsthaft zu hinterfragen. Allerdings übersehen Sie einen wesentlichen Aspekt, nämlich die massive Sexualfeindlichkeit von Zwangsbeschneidungen. In den USA hat sich diese Tradition im 19. Jh. ja gerade mit dem Ziel entwickelt, die Sexualentwicklung von Jungen zu stören (Desensensibilisierung, Masturbationserschwernis, Traumatisierung[!]). Und vermutlich ist genau dieses Ziel auch ein wesentlicher Grund dafür, dass sich diese Praxis im Judentum und v.a. im Islam entwickelt und gehalten hat.

    Zu Ihren “imaginären Göttern”: Ich werde jetzt keinen Streit um die Existenz von Göttern oder Geistern mit Ihnen anfangen. Es dürfte aber ohnehin Konsens sein, dass etliche der Götter und Geister, die im Laufe der Geschichte von Menschen verehrt wurden, so nicht tatsächlich existier(t)en. Insofern haben Sie sicher recht: Viele Götter und Geister, an die Menschen glaub(t)en, sind imaginär.

    Aber: Sie implizieren, dass diese Götter und Geister bewusst erfunden worden seien. Das ist nicht so zwingend. Ich denke, in vielen Fällen steckt da keine böse Absicht hinter, sondern die Leute glaub(t)en das, was sie da erzähl(t)en, tatsächlich auch selbst. Nicht wenige Menschen bilde(te)n sich diese Götter oder Geister, diese “Mächte” oder esoterischen Energien tatsächlich ein. Und das gilt auch für Religionsgründer. Wenn jemand bescheuerte Ansichten mit mystischen Geschichten begründet, kann es auch gut sein, dass ihm da einfach sein Unterbewusstsein einen Streich spielt. Es gibt nicht nur die beiden Möglichkeiten “gezielte Irreführung anderer” und “spirituelle Erleuchtung”, sondern auch noch die Möglichkeit”Einbildung/Selbstbetrug”.

    Übrigens: Sie würden sich selbst und anderen einen Gefallen tun, wenn Sie ein bisschen Zeit investieren, um die Kommaregeln besser zu erlernen. In Ihrem Beitrag sind sehr viele Fehler in der Zeichnsetzung, die teilweise wirklich den Lesefluss stören.

  33. Rudi Gems Sat 27 Oct 2012 at 00:23 - Reply

    @ zirp, Ich, denke aber eben, das spielt eine große Rolle.

    Wir haben auf der Erde, zwei große und teils tödliche Probleme, die eng miteinander zusammen hängen. Das größte Problem, ist die Gewalt, die aus Religionen hervorgeht. Wir hier, beschäftigen uns z.B. mit der Gewalt, die man Kindern antut, und die sogar legalisiert werden soll. Es gibt aber noch andere Gewalten auf der Erde, bis hin zu Kriegen, die sich eindeutig aus dem Wahnsinn der Religionen ableiten lassen. Zu welchen Blüten dieser Wahnsinn fähig ist, zeigt sich z.B. in dem Begriff, “Heiliger Krieg”. Das zweite Problem, ist die Tatsache, das religiöse Aufklärung, in den Schulen noch nicht angekommen ist. Ja, hier wird sogar das Rad der Geschichte zurückgedreht, indem man islamische Glaubenslehre, in den Schulen einführt. Würde man Kinder, schon von der Grundschule an, mit kritischer, wissenschaftlicher Religionslehre vertraut machen, könnten sicher viele Lebenswege unproblematischer ablaufen.

    Nun zum Glauben. Natürlich darf jeder glauben was er will. Von mir aus, darf auch ein Jude oder Muslime, fest daran glauben, das ein Kind, das beschnitten ist, feierlich und fest, vom jeweiligen Gott, in die Religion, aufgenommen wird. Dies wird von unserem Grundgesetz und der Rechtsprechung, eindeutig für gut erachtet, und auch verteidigt. Problematisch, wird es immer dann, wenn diesem Glauben Taten folgen. Und dann müssen eben Regeln beachtet werden, die wichtiger sind als Religionen. Ich denke hier an Freiheit, Verhältnismäßigkeit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Ethik.

    Und da, mangelt es an allen Punkten. Beschneidung missachtet die Freiheit des Kindes. Sie ist unverhältnismäßig, weil sie medizinisch völlig überholt und veraltet ist. Und gegen die Grundzüge der Sicherheit, verstößt die Beschneidung in vielen Fällen. Erstmal, gibt es Verletzung von Sicherheiten, bezüglich der Beschneidung selbst. Dies führt immerhin, auch bei einem Risiko von 0,00001, in den USA, zu geschätzten 100 toten Kindern, was alleine auf die völlig unsinnige Beschneidung zurückzuführen ist. Die Kinder, wären jedenfalls, in ihren Bettchen, besser und sicherer aufgehoben, wenn sie während ihrer Beschneidung, in ihrem Bettchen unbehelligt hätten liegen bleiben können. Fest steht aber auch, das Kinder durch die Beschneidung, Traumata erhalten. Inwieweit hier sicherheitstechnische Überlegungen gerechtfertigt sind, liegt leider im Spekulativen, und lässt sich kaum quantifizieren. Nachdenklich, sollte aber machen, das es ernsthafte Überlegungen in Fachkreisen gab, ob der Terrorist Atta, der in die “Türme” geflogen ist, diese Tat nicht gemacht hätte, wenn er nicht beschnitten gewesen wäre. Es ist zu befürchten, das beschnittene Menschen, zu lebenden Bomben werden können, was einzig auf die Beschneidung zurückzuführen ist, und ein Sicherheitsrisiko bedeutet, das nach meinem Gefühl, untragbar ist.

    Die Gerechtigkeit, wird bei einer Beschneidung, mit den Füßen getreten, und entbehrt jeglicher Entwicklung, die wir in den letzten 200 Jahren, in Punkto Rechtsstaat genommen haben. Das man Religionen, gesetzlich erlaubt hat, völlig unsinnige Körperverletzungen durchführen zu dürfen, dürfte Jahrhunderte her sein. Das man Menschen erlaubt hat, solche unsinnigen Körperverletzungen, am Fließband durchzuführen, sucht seinen historischen Vergleich. (vielleicht, bei den Naturvölkern?) Ja, selbst bei dem rechtsempfindlichen aktuellen Thema, wie der Geschlechtergerechtigkeit, hat man auf ein Level zurückgeschraubt, das noch im 19. Jahrhundert, seine Pendants sucht. Von den ganzen Gerechtigkeitslücken, die entstehen, wenn man das Thema unter Humanität, sanfte Erziehung, kindgerechte Erziehung, Ethik, Toleranz und Modernität, betrachtet, will ich hier gar nicht schreiben.

    Und, nun ja, wenn man ethische Überlegungen anstellt, müsste sich jeder Mohel, bei jeder Beschneidung, selber auch beschneiden, um den Grundzügen der Ethik, gerecht zu werden. Aber, vielleicht, wäre das ja auch die Lösung? Wir handeln nach den ethischen Prinzipien, und ich garantiere dafür, die Sache mit der Beschneidung, erledigt sich in wenigen Monaten, von selbst.

    Grüße, Rudi Gems

  34. Wolfgang Gosejacob Sat 27 Oct 2012 at 14:02 - Reply

    @ NoRAM

    “noram wrote:
    @Sol1 Ich unterschlage überhaupt nichts, Sie Hirni.” …
    Saturday, October 13, 2012 at 19:28

    Ist das der von Ihnen im ersten Artikel erwähnte Stil?
    Schade, dass Sie sich dann ausgeklinkt haben. Ich habe langsam Spaß an Ihren Ausführungen gefunden.

    Nachdem Sie sich um Sunday, October 14, 2012 at 05:35 mit der Verschwörungstheerie der WHO verabschiedet haben möchte ich Sie noch an Ihr eigenes Treppenbeispiel erinnern:
    Es geht immer nur abwärts. – Sie haben es geschafft.

    Auf das erfolgreiche Update
    Wolfgang Gosejacob

  35. […] um den schwers­ten Angriff auf jüdi­sches Leben seit dem Holo­caust han­delt.12 Dabei wird eine Ein­mü­tig­keit und Homo­ge­ni­tät inner­halb die­ser Reli­gio­nen […]

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