06 February 2013

Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?

Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen: Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an, ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen (§ 81 StPO).

Die Entnahme der Körperzellenprobe hat die 3. Kammer des Zweiten Senats jetzt per Einstweiliger gestoppt.

Eine solche einstweilige Anordnung heißt erst mal nur, dass es schlimmer wäre, wenn die Körperzellen entnommen werden und sich das dann im Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig herausstellt, als der umgekehrte Fall. Aber hier wäre ich schon sehr überrascht, wenn etwas anderes dabei herauskäme als eine krachende Aufhebung der Beschlüsse der Thüringer Justiz.

Karlsruhe verlangt bei § 81g StPO eine

Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe, dass wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftaten, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind.

Hier gab es nichts dergleichen. In den Beschlüssen steht offenbar nicht einmal etwas dazu drin, dass der Junge 14 war und seiner Behauptung nach die Knutscherei “auf gegenseitiger Zuneigung” beruhte.

Strafjustiz, mir graut wieder mal vor Dir.


141 Comments

  1. I. Wengel Wed 6 Feb 2013 at 15:32 - Reply

    Tja, so ist das, wenn sich die staatlichen Gewalten nicht an die Rechtsbefehle des Grundgesetzes ((Art. 1 Abs. 1 Satz 2 (Schutz der Grundrechte), Art. 1 Abs. 3 (unmittelbare Rechtswirkung und -bindung), Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetzes- und Rechtsbindung) usw.usf.)) halten und dazu kein Straftatbestand des Amtsmissbrauchs existiert. Weiterhin gibt es zu denken, dass die einzige Strafvorschrift für die Nichtbefolgung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen – § 42 BVerfGG – mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 05.08.1964 im dortigen § 28 Abs. 1 Ziff. 1 ersatzlos aufgehoben worden ist. Angst zu haben nutzt da auch nichts, da geht nur Öffentlichkeitsarbeit und das kompromisslose Einfordern der Grundrechte gegenüber der staatlichen Gewalt.

    Im Übrigen ist es auch merkwürdig, dass Ihr Beitrag zwar mit dem Tag »Grundrechtliches« markiert wurde, die Grundrechte zu o.a. Fall von Ihnen jedoch nicht einmal erwähnt wurden.

  2. Alex Wed 6 Feb 2013 at 15:44 - Reply

    Irgendjemand muss den Jungen ja angezeigt haben, der vermutlich von Verhältnismäßigkeit keine Ahnung hat…

  3. Susanne Stetter Wed 6 Feb 2013 at 16:02 - Reply

    Wer bringt sowas vor Gericht? Die Eltern der “mehrmals am bedeckten Geschlechtsteil” begrappschten?

  4. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 16:13 - Reply

    @Susanne Stetter: Sie pöbeln doch hier normalerweise immer gegen Herrn Brüderle. Wieso beschweren Sie sich jetzt, wenn der Staat gegen einen überführten (!) Sexualstraftäter vorgeht?

  5. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 16:31 - Reply

    Das Opfer ist 13 Jahre alt. #aufschrei

  6. Aufmerksamerer Leser Wed 6 Feb 2013 at 16:47 - Reply

    Naja, wenn der 14. Geburtstag seiner Freundin nicht gerade unmittelbar bevorsteht, ist wohl tatsächlich zu befürchten, dass es da zu weiteren Fällen von “Kindesmissbrauch” kommen wird. Und der gilt ja gemeinhin als “Straftat von erheblicher Bedeutung”.

    Das Hauptproblem in diesem Fall sehe ich schlicht und einfach in völlig lebensfremden Strafrechtsregelungen – Was ist denn bitte schlimm an einvernehmlichen sexuelle Handlungen zwischen 13- und 14-Jährigen? Diese Regelung war vielleicht zu Kaisers Zeiten sinnvoll, als Jugendliche durchschnittlich mit etwa 15 Jahren körperlich geschlechtsreif wurden. Heutige Jugendliche werden aber wesentlich früher geschlechtsreif, so etwa mit 11 bis 12. Insofern passt diese Altersgrenze einfach nicht mehr zur Lebenswirklichkeit heutiger Jugendlicher.

    Neben dieser ohnehin schon fragwürdigen Kriminalisierung gibt es noch das Problem, dass Sexualstraftaten oft pauschal als besonders gefährlich und verachtenswert hingestellt werden – deshalb die Einstufung dieses Jungen als schlimmen Gefährder. Natürlich *gibt* es sehr schwere Sexualstraftaten (etwa Vergewaltigungen, insbesondere von Kindern). Aber ebenso gibt es eben auch Sexualdelikte, bei denen es sich bestenfalls um Bagatellen handelt.

  7. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 17:22 - Reply

    @Aufmerksamerer: Sehr origineller Nick. Aber zur Sache: Das Bundesverfassungsgericht hat das Problem ganz ausdrücklich nicht in dem von Ihnen als “Hauptproblem” bezeichneten Umstand gesehen. Ob in Deutschland sexuelle Handlungen an unter 14 jährigen Kindern strafbar sind oder nicht, entscheidet der Bundestag. Und zwar nicht so, wie Sie sich das anscheinend wünschen. Sondern im Sinne von: Strafbarkeit.

    Es handelt sich also völlig eindeutig um einen verurteilten Straftäter.

  8. Schulz Wed 6 Feb 2013 at 17:25 - Reply

    Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf …

  9. Aufmerksamerer Leser Wed 6 Feb 2013 at 18:19 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser: Gern geschehen ;-)

    Wenn eine Regelung erst einmal vom Bundestag ordnungsgemäß beschlossen (oder beibehalten) worden ist, lehnen Sie also anscheinend jegliche Diskussion darüber ab, ob diese Regelung überhaupt richtig ist. Da stellt sich dann schon die Frage, wie nach Ihrer Ansicht jemals Gesetze geändert werden sollten.

    Jedenfalls müssten Sie nach dieser Logik dann ja auch sagen: Wann Daten von Straftätern erhoben und gespeichert werden können, entscheidet der Bundestag. Der hat das unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wie ich oben schon dargelegt habe, sind die Voraussetzungen in diesem Fall wohl erfüllt. Ist das für Sie nun das Ende der Diskussion über den Fall?

  10. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 18:29 - Reply

    @aufmerksamerer: Ich erkläre es einfacher: Das Bundesverfassungsgericht erlässt keine eA, weil jemand als Straftäter verurteilt wird. Ok? Das Gericht entscheidet nämlich nicht über die Zweckmäßigkeit von Strafrecht, also über den Punkt, der Ihnen anscheinend am Herzen liegt.

    Wenn Sie den Schutz für unter 14 jährige Kinder aufheben wollen, was Sie ja anscheinend für fortschrittlich halten, brauchen Sie Mehrheiten im Bundestag. Kein Gericht. In Betracht kommen für Ihre Zwecke wohl nur die Grünen.

  11. yogameister Wed 6 Feb 2013 at 18:43 - Reply

    also…wenn ein vierzehnjähriger wegen eines knutschflecks ein überführter sexualstraftäter ist, haben wir ja bald bigotte amerikanische verhältnisse.
    da haben ich und meine altersgenossenInnen ja vor 35 jahren mächtig schwein gehabt, dass knutschfleckanfertigung und fummeln überm t-shirt in der elterlichen kellerbar niemanden interessiert hat. eine verurteilung als sexualstraftäter und zwei jahre später noch das mofa frisiert…puuh. das wäre der beginn einer kriminellen einbahnstrasse gewesen.

  12. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 18:47 - Reply

    @yogameister: Die Annahme ist korrekt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung selbstverständlich nicht aufgehoben. Verteidigen Sie doch lieber Hernn Brüderle. Soweit ich weiß, hatte die rasende Reporterin keinen Knutschfleck.

  13. -thh Wed 6 Feb 2013 at 18:52 - Reply

    Sexuelle Handlungen werden nicht allein deshalb einvernehmlich, weil die übergriffige Partei das behauptet …

    Sicherlich ist es denkbar, dass prüde Eltern mit einer knallharten Justiz zusammentreffen, die eine einverständliche Knutscherei mit marginalem “Petting” – wenn man Berührungen durch die Kleidung überhaupt so benennen kann – bei einem gerade erst strafmündigen Jugendlichen nicht mit der zu erwartenden Einstellung ohne Auflagen, sondern mit einer jugendrichterlichen Sanktin ahnden.

    Ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts erscheint es allerdings zunächst wahrscheinlicher, dass es mit dem Einverständnis nicht allzuweit her war. Und wenn ein 14jähriger eine 13jährige gegen ihren Willen massiv sexuell bedrängt, sie begrapscht und besaugt, dann liegt allerdings eine Wiederholungsgefahr dieser und anderer, dem altersgemäßen Fortschritt entsprechend gravierenderer Sexualdelikte nicht sehr fern.

    (Besonders fasziniert mich aber immer die Eindeutigkeit der Beurteilug bei offensichtlich noch völlig ungeklärter Sachlage. Der Unterschied, ob die Handlungen einverständlich waren oder nicht, ist nämlich tatsächlich ein ganz gravierender, von dem die Beurteilung entscheidend abhängt.)

  14. chibi Wed 6 Feb 2013 at 18:58 - Reply

    Völlig unverhältnismäßig wie hier vorgegangen wurde. Da waren vermutlich paranoide Eltern am Werk, dazu Ermittlungsbehörden, die nicht nur an den Paragrafen kleben, sondern auch jeglichen Verstand an der Bürotür abgeben.
    Selbst wenn man akzeptiert, dass Unter-14-Jährige mit 14-Jährigen und älteren keinerlei sexuellen Kontakt haben dürften (wie steht das dann eigentlich, wenn beide unter 14 sind?) – was Schülern der 8. oder 9. Klasse völlig konstruierte Probleme bereiten dürfte – ist doch auf keinen Fall von einer Straftat erheblichen Ausmaßes auszugehen, wenn zwei Gleichaltige, im gegenseitigen Einvernehmen Küsse oder Knutschflecke austauschen. Damit wäre die Anordnung Genmaterial des “Straftäters” zu entnehmen selbst illegal (sofern man Amtsmissbrauch ahnden würde).
    Die Stigmatisierung durch Verfolgung und Verurteilung des “Täters” dagegen ist ein Schaden für den ihn keiner entschädigen kann und wird.
    Mal abgesehen davon: dies ist nicht der erste Fall bei dem ein Minderjähriger belangt wurde, weil er mit einer Minderjährigen angebandelt hat. Ist jemals ein Fall aufgetaucht, bei dem ein Mädchen belangt wurde, weil sie eine Romanze mit einem Unter-14-Jähringen begonnen hatte? Oder sind nur Jungs in dem Alter offensichtliche Sexualstraftäter?

  15. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 18:58 - Reply

    Spielt die Einvernehmlichkeit überhaupt eine Rolle? Kinder sind doch per se einwilligungsunfähig, laut Gesetzgeber und daher sind die Handlungen auch per se gegen das Einverständis des Opfers.

    @-thh
    „Ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts erscheint es allerdings zunächst wahrscheinlicher,”

    Und worauf basiert diese Einschätzung?

  16. Spacko Wed 6 Feb 2013 at 19:01 - Reply

    Hier wird leider unterschlagen, dass es nicht nur um einen Knutschfleck, sondern auch um das Berühren des Geschlechtsteils ging.

    Journalismus, mir graut vor dir.

  17. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 19:03 - Reply

    @thh: Sie liegen völlig richtig, nur nicht mit Ihrem Klammerzusatz.

    Der “Witz” bei unter 14 Jährigen ist gerade, dass die Kinder nicht über ihren eigenen Schutz disponieren können. Die Rechtsordnung schützt Kinder vielmehr vollständig. Insofern ist es für die Verurteilung unerheblich, ob das missbrauchte Kind sein “Einvernehmen” erklärt hat oder nicht (das ist anders als bei Brüderle, die rasende Reporterin war ja schon “groß”).

    Fragen der “Einwilligung” durch Einwilligungsunfähige spielen nur für die Strafzumessung eine Rolle, aber darum kümmert sich das BVerfG wirklich nicht, schon gar nicht mit einer eA.

  18. GMV verfechter Wed 6 Feb 2013 at 19:09 - Reply

    Könnte man nicht einfach mla wieder statt Gerichten,einfach GMV (Gesunden Menschen Verstand) walten lassen.

    Bei jedem nicht-juristen führt so ein verfahren doch zwangsläufig zu einer Gehirnerschütterung bedingt durch *face-palming* bzw. *Kopf-Tisch* Handlungen.

    Juristen ….. m(

  19. yogameister Wed 6 Feb 2013 at 19:34 - Reply

    http://www.jurablogs.com/de/anordnung-dna-analyse-14-jaehrigen-knutschflecks
    ich lese hier nichts davon, dass die dreizehnjährige fast vergewaltigt worden ist, es scheint schlicht nicht einmal interessiert zu haben.
    dem recht entsprechend, wurde hier also wohl darauf verzichtet, den einzelfall zu untersuchen. fazit also: U14 ist man per se hirnamputiert, weil: steht ja so im gesetz.
    entschuldigung, mir wird da ganz flau im magen. damit sind hunderttausende jugendlicher potentielle sexualstraftäter, und die legislative will nur “deren bestes”.
    ich als rechtlicher laie finde es abenteuerlich, gesetze, nur weil sie da sind, als unfehlbar hinzustellen. in diesem fall ist der sinn des gesetzes, kinder vor übergriffen erwachsener zu schützen, anscheinend deutlichst überinterpretiert worden.

  20. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 19:42 - Reply

    @yogameister: Wenn Sie die Kommentare hier alle sorgfältig lesen, müssten Sie es eigentlich verstehen können. Wenn nicht, grämen Sie sich nicht. Ist leider nicht alles so einfach, dass man es in einem Satz erklären kann.

    U14 ist natürlich niemand “gehirnamputiert”, aber in seiner Entwicklung noch nicht soweit wie man als “Einwilligungsfähiger” sein muss. Das hat den Vorteil, dass sie sich nicht mit jedem Kinderschänder darüber unterhalten müssen, ob es sein Opfer wirklich gewollt hat. Wollen Sie doch sicherlich nicht, oder?

  21. Zaius Wed 6 Feb 2013 at 19:43 - Reply

    Warum wird in dem Artikel verschwiegen, dass der Junge dem Mädchen an die Geschlechtsteile gefasst hat und nur der harmlosere Aspekt des Knutschflecks erwähnt?

  22. yogameister Wed 6 Feb 2013 at 19:54 - Reply

    @aufmerksamer leser :
    mir ist die rechtliche grundlage schon klar. ihnen ist aber hoffentlich auch klar, dass in ihrem rechtsverständnis im zweifel ein tag den unterschied zwischen einem kinderschänder (achten sie da mal bitte selber auf die verhältnismäßigkeit ihrer formulierung!) und einem…ja was denn, neugierigen kind macht? das ist doch nicht ihr ernst?
    bei deutlich älteren “echten” straftätern um die 18 wird doch im zweifel auch erstmal überprüft, ob der täter überhaupt altersgemäße geistige reife besitzt. ich denke schon, dass man da auch eine dreizehnjährige befragen kann und muss, ob sie den vorfall als missbrauch oder nur rumfummeln bemisst. immerhin wird hier ein anderes kind (und mit 14 ist man eben noch kind und auch nicht voll strafmündig!) nachhaltig als straftäter gebrandmarkt. ich bin heilfroh, dass in meiner jugend das ausprobieren von sex noch nicht zwangsweise vor den richter führte. das ist doch wahnsinn! sie stellen den jungen ja auf eine stufe mit leuten, die ihre kinder über jahre vergewaltigen!

  23. 666packs Wed 6 Feb 2013 at 19:56 - Reply

    hmm… so, wie sich das aus dem bericht liest, haben da zwei kinder miteinander rumgemacht. großes drama…
    wenn das so stimmt sind die urteile aus thüringen natürlich gnadenlos überzogen.

    das problem ist nur, wir wissen nicht wirklich viel.
    der junge sagt, es wäre einvernehmlich gewesen.
    (auch wenn das rechtlich bei einer unter-14-jährigen keine rolle spielen mag).
    wenn diese aussage falsch ist erscheint das ganze gleich in einem anderen licht.

    langer rede kurzer sinn: wir wissen zuwenig, um intelligent darüber sprechen zu können.

  24. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 20:02 - Reply

    @yogameister: Tut mir leid, dass Sie den Punkt nicht sehen können/wollen. Aber es wird Sie vielleicht beruhigen zu hören, dass die Strafen sehr viel drastischer ausfallen, wenn der Täter über 18 Jahre alt ist. Dann wird das “schwerer sexueller Missbrauch von Kindern” (§ 176a ABs. 2 Nr. 1 StGB). Dann wäre der Täter nicht mehr mit 60 Arbeitsstunden weggekommen.

  25. yogameister Wed 6 Feb 2013 at 20:02 - Reply

    @666packs :
    wir wissen aber, dass die 13-jährige gesetzestextlich unterstützt dazu gar nicht befragt wurde, ergo wussten auch die beteiligten richter eigentlich gar nicht, worums überhaupt geht sondern haben schlicht nach aktenlage entschieden, pädagogik scheint an diesem jugendgericht ja eher drittrangig zu sein. und das finde ich zusammen mit dem aus meiner sicht extrem kruden, obrigkeitsgläubigen und lebensfernen rechtsverständnis, das hier im blog teilweise zu tage tritt, schon arg bedenklich!

  26. Clestialfighter Wed 6 Feb 2013 at 20:04 - Reply
  27. yogameister Wed 6 Feb 2013 at 20:11 - Reply

    @aufmerksamer leser:
    was sie, in einklang mit den thüringer richtern, offenbar nicht verstehn können/wollen ist: kinder unter 16 knutschen nunmal zusammen und fassen sich an und haben sogar sex miteinander. das gehört alles zum leben und zum erwachsen werden dazu. und wenn sie dann altersmäßig auch nur wenige monate auseinander sind, sollte ein richter da mit etwas fingerspitzengefühl herangehen und nicht mit dem holzhammer. da ist der vierzehnjährige möglicherweise für seine weitere entwicklung erheblich traumatisierter als die dreizehnjährige. und stellen sie sich vor: es gab schon immer und gibt auch weiterhin 12-jährige mädchen, die ziemlich wachen bewusstseins sex haben! auch wenn sie es, so entnehme ich ihren worten, wohl für eher verwerflich bis rechtlich schlicht unmöglich halten. that’s life, wie oft weit weg von der gesetzgebenden.

  28. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 20:17 - Reply

    @yoga: Vielleicht stellen Sie sich vor, dass das Tatopfer traumatisiert ist. Es geht um Kinder!

    Wollen Sie nun auch ein paar Worte zur Freigabe von Drogen, zu Steuerhinterziehung, Kaufhausdiebstählen und zu Urheberrechtsverletzungen sagen? Gehört auch alles zum Leben. In den Bereichen hätten wir zumindest nicht Kinder als Geschädigte.

  29. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 20:26 - Reply

    @Aufmerksamer Leser

    Freiwillige Sexualkontakte gleichaltriger Menschen zu kriminalisieren, erfüllt schlicht keinen Zweck; viktimisiert und kriminalisiert aber Menschen, die niemanden geschadet haben.

    Die Regelung ist nunmal undurchdacht. Bisher wurde das Gesetzt ja unter anderem damit verteidigt, dass die Richter schon nicht in Fällen, wo kein Missbrauch vorliegt, schon mit Augenmaß urteilen würden, aber das scheint ja anscheinend nicht der Fall zu sein.

  30. Freizeichen Wed 6 Feb 2013 at 20:47 - Reply

    Wozu benötigt man geschlechtliche Reife, um sich gegenseitig Knutschflecken zu verabreichen? Und wo ist der Missbrauch, wenn man im Spaß andere ablutscht?

    Fand ich ganz normal ehemals. Und die Mädels auch. Wir haben überall probiert und festgestellt, am Hals gehts am leichtesten. Das wars dann auch. Ich hatte endlos viele Knutschflecken überall…

  31. Freizeichen Wed 6 Feb 2013 at 20:50 - Reply

    @Aufmerksamer Leser

    Ich befürchte, das einzige Trauma zu diesem Thema ist das, was sie mit sich herumschleppen.

    Es wollte ihnen kein Mädchen einen Knutschfleck machen.

  32. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 20:50 - Reply

    @Kinch:

    Ihr Kommentar erfüllt schlicht keinen Zweck; kostet mich und andere Leser, die niemandem geschadet haben, aber Zeit.

    Ihr Kommentar ist nunmal nicht durchdacht. Bisher wurde die Regel, dass hier jeder schreiben darf ja unter anderem damit verteidigt, dass die Kommentatoren schon nicht in Fällen, wo sie nichts zu sagen haben, schon mit Augenmaß darauf verzichten würden, herum zu texten, aber das scheint ja anscheinend nicht der Fall zu sein.

  33. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 20:54 - Reply

    @Aufmerksamer Leser

    Eine langweile Polemik ohne Sachbezug. Das Sie nicht argumentativ diskutieren können oder wollen spricht wohl für sich.

  34. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 20:56 - Reply

    @Krich: Oh. Anscheinend ist Ihnen der Subtext entgangen.

  35. Dennis Wed 6 Feb 2013 at 20:59 - Reply

    Offenbar haben die Richter und einige Foristen hier in ihrer Jugend die Phase der Doktorspiele verpasst. Ihr tut mir leid.

  36. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 21:01 - Reply

    @Aufmerksamer Leser

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dem nicht so ist. Darüberhinaus, wäre es mir lieber, mich über das Thema als über Sie und ihre Subtexte zu unterhalten.

  37. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 21:04 - Reply

    @Kinch: Schauen Sie ruhiger genauer hin.

  38. triangolum Wed 6 Feb 2013 at 21:09 - Reply

    Der Klaeger geht nicht gegen die Ermahnung und den Sozialstunden vor sondern gegen den Eintrag in diese Datei incl. einer Hinterlegung seiner DNA beim BKA.

    Den vorgebrachten Gruenden wurde von BVG gefolgt.
    Vorerst…

    Aus meiner Sicht duerften solche Handlungen erst ab 16 ueberhaupt geahndet werden duerfen.

    Der Eintrag und die DNA Abgabe auch nur wenn fundierte Gruende vorliegen das ein Mensch solche Handlungen wiederholt.

    Bei einem 14 Jahre alten Menschen ist dies sicherlich schwer bis unmoeglich vorzubringen aber nicht einmal das wurde von den Richtern erfragt sondernschlicht angenommen.

    Das Jugendamt wird doch sicher mit Erkenntnissen zu Rate gezogen werden.
    Zumal in diesem Alter Gruende vorliegen muessten welche nicht bei diesem Jungen sondern in seinem Umfeld zu suchrn waeren wenn es ein ernster Fall waere. Also versuchte Vergewaltigung oder begangene oder Noetigung etc. Was ja ueberhaupt nicht vorliegt hier.

    Daher ist eine DNA Abnahme und Speicherung unverhaeltnismaessig.

  39. bambambam Wed 6 Feb 2013 at 21:10 - Reply

    was ist denn das wieder mal fürn scheiß ?
    lehrer und richter in unserem land kennen anscheinend kein maß mehr, schlimm dass diese indikator sind für die masse und ihr denken-

    der richter dürfte mir nich unterkommen –

  40. hoelty Wed 6 Feb 2013 at 21:12 - Reply

    Der arme Junge !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  41. achim Wed 6 Feb 2013 at 21:21 - Reply

    mit 13 fing das an, da haben wir uns gegenseitig und gerne Knutschflecken am Hals gegeben, dann kam der Schal darüber um das ganze noch spannender zu machen, meiomei, mit 14 hätten die mich dann verklagt? Also irgendwas verstehe ich an dem ganzen nicht. Da bin ich gespannt wie das weiter geht!

  42. Aufmerksamer Leser Wed 6 Feb 2013 at 21:22 - Reply

    @hoelty: Wer jetzt? Brüderle? Oder der strafrechtlich Verurteilte?

  43. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 21:25 - Reply

    @achim: Nein, er ist nicht wegen Knutscherei verurteilt worden, sondern wegen “sexuellen Missbrauchs von Kindern”.

    Ist ja auch viel Text. Da kann man nicht alles lesen, bevor man sich selbst qualifiziert äußert…

  44. Ralph Wed 6 Feb 2013 at 21:29 - Reply

    Strafe setzt verschulden voraus, Schuld ist Vorwerfbarkeit. Einem 14jährigen kann man einvernehmliche Handlungen mit einer 13jährigen nicht vorwerfen, da sie zu seiner normalen Entwicklung, wie auch zu der der 13jährigen gehören. Oswald Kolle und ko sind offenbar an diesem Gericht spurlos vorbeigegangen. Das Straftrecht hat genügend Möglichkeiten solche Fälle prozessual auszuscheiden. Und Schulz hat da etwas offensichtlich nicht verstanden. Gesetze regeln eine Vielzahl von Fällen abstrakt. Der Besitz eines Joints oder eben auch sexuelle Handlungen bei 13-14jährigen gehören zu jenen Fällen in denen strafrechtliche Sanktionen gegen das Übermaßverbot verstoßen.

  45. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 21:31 - Reply

    @Ankläger

    „Nein, er ist nicht wegen Knutscherei verurteilt worden, sondern wegen “sexuellen Missbrauchs von Kindern”. ”

    Und das sexualisierte Küssen von Kindern, fällt nicht unter sexuelle Handlungen?

  46. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 21:35 - Reply

    @Kinch: Ich habe Ihnen gesagt, wegen was er verurteilt wurde. So steht es im Urteil. Vielleicht interessiert Sie das ja.

  47. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 21:40 - Reply

    @Ankläger

    Das Beantwortet aber weder meiner noch Achims Frage.

    Ist das sexualisierte Küssen von Kindern ein sexueller Missbrauch von Kindern? Meiner Meinung nach schon, als müsste man Achims Frage bejahen.

    Was ist denn Ihr Argument, um das zu negieren? Oder wozu sollte Ihr Einwand dienen?

  48. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 21:46 - Reply

    @Kinch: Ja, wenn das Kind unter 14 ist.

  49. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 21:50 - Reply

    @Ankläger

    Danke, für die Antwort.

    Also, wenn eine Gruppe von 13 Jährigen regelmäßig rumknutscht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis einer nach dem Willen des Gerichts und Staatsanwaltschaft in einer DNA-Datenbank für Sexualstraftäter aufgenommen wird. Wenn es zuerst trifft, entscheidet das Los der Geburt. Na, wenn das nicht vernünftig klingt…

  50. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:05 - Reply

    @Kinch: Nein, unter 14 Jährige sind nicht strafmündig, Da wird niemand verurteilt.

  51. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 22:09 - Reply

    @Ankläger

    Unter 14 zu sein, ist jedoch nur ein temporärer Zustand. Irgendwann wird einer aus der Gruppe Geburtstag haben.

  52. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:09 - Reply

    @Korrekt. Dann sollte er die Finger von den Kindern lassen.

  53. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:11 - Reply

    Ist das alles so schwer zu begreifen mit Altersgrenzen? Wir können ja auch mal das Wahlrecht diskutieren. Da dürfen 17 Jährige nicht wählen, 18 Jährige schon. Skandal!

  54. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 22:13 - Reply

    „Wir können ja auch mal das Wahlrecht diskutieren. Da dürfen 17 Jährige nicht wählen, 18 Jährige schon. Skandal!”

    Zwischen nicht wählen dürfen und als Sexualstraftäter verurteilt werden, sind doch zwei recht unterschiedliche Dinge, oder?

  55. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:14 - Reply

    @Kinch: Gute Beobachtung. Eine wichtige Gemeinsamkeit gibt es aber auch. Ich hatte sie erwähnt.

  56. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 22:20 - Reply

    @Ankläger
    „Ich hatte sie erwähnt.”

    Aber leider kein Argument.

    Sexualkontakte in dem Alter sind nicht atypisch und wenn freiwillig auch nicht negativ für die Entwicklung. Das Gesezt beschützt also niemanden, noch sanktioniert es problematisches Verhalten.

    Es ist rational nicht nachvollziehbar, warum freiwillige Sexualkontakt zwischen annährend Gleichaltrigen gehandet werden sollte.

  57. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:23 - Reply

    @Kinch: Das Argument ist schon mehrfach genannt worden:

    Kinder unter 14 Jahren werden umfassend geschützt. Gegenüber allen über 14 Jährigen, die meinen, sie müssten sexuelle Handlungen an den Kindern vornehmen. Wenn Sie das nicht gut finden, ist das Ihr gutes Recht. Wir sind ein freies Land. Wenn Sie aber sexuelle Handlungen an unter 14-Jährigen vornehmen, machen Sie sich strafbar.

  58. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 22:25 - Reply

    @Ankläger

    „Es ist halt Gesetz!” ist kein Argument, wenn das Gesetz zur Diskussion steht. Das ist eine Tautologie.

  59. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:28 - Reply

    “Kinder unter 14 Jahren werden umfassend geschützt.” Worin sehen Sie da eine Tautologie?

  60. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 22:31 - Reply

    @Ankläger

    Dieser Schutz ist es der zur Diskussion steht. Und etwas aus sich selbst heraus zu begründen ist nunmal eine Tautologie.

  61. Freedom_Fighter Wed 6 Feb 2013 at 22:31 - Reply

    Diejenigen die hier die Vorgehensweise der Justiz befürworten, sowie es gutheißen, dass ein 14-jähriger Junge als Sexualstraftäter behandelt und seine DNS in eine Datenbank aufgenommen wird, sollten unbedingt zusammen mit den verantwortlichen Behörden an die Wand gestellt und erschossen werden.

    Wir sind hier nicht in irgendeinem Dritte-Welt-Land oder in Nordkorea, wo man mit der Bevölkerung treiben kann, was man will. Die Menschen hier haben Rechte! Menschen unter Generalverdacht zu stellen und mit fadenscheinigen Gründen in eine DNS-Datenbank zu schieben, sind Dinge, vor denen man sich schon vor 30 Jahren gefürchtet hat.

    Die sogenannte Elite vergisst regelmäßig, dass egal welche Armee, egal welche Polizei, Spezialeinheit niemals mehr “Soldaten” besitzt als die Bevölkerung des Landes. Und wenn ihr es euch mit der Bevölkerung verscherzt, die Bürger richtig angepisst sind, dann sind Mistgabeln und Fackeln das kleinste Problem.

    Für die Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit!!!

  62. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:32 - Reply

    @Kinch: Der Artikel ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewidmet. Darin ging es nicht um den Schutz. Sie haben als Laie wohl irgend etwas missverstanden.

  63. Ankläger Wed 6 Feb 2013 at 22:34 - Reply

    @Kinch: Jetzt haben Sie jedenfalls einen Gleichgesinnten gefunden in “Freedom_Fighter”. Ich werde mich unter diesen Umständen nicht mehr an der Diskussion beteiligen.

  64. Kinch Wed 6 Feb 2013 at 22:37 - Reply

    @Ankläger

    Der Artikel ist dem Unbehagen gegenüber der Strafjustiz gewidmet. Und diese wird hier gerade diskutiert.

    Es war ja ganz lustig, aber mein Unsinnsempfinden rät mir dann doch, die Nonsens-Diskussion mit Ihnen abzustellen.

  65. Dennis Wed 6 Feb 2013 at 23:07 - Reply

    Ich kann mich ja nur wiederholen. Einige hier wurden im Kindesalter von ihren Spielgefährten offenbar zu wenig geknutscht. Sind ja schon US Zustände hier.

  66. […] Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei – Verfassu… […]

  67. NKA23 Thu 7 Feb 2013 at 00:26 - Reply

    Kann ich diese Diskussion mal kurz zusammenfassen?

    Hier gibt es zwei Fraktionen.
    1. “Eine 13jährige ist nach dem Gesetz ein Kind und daher umfassend durch das Gesetz geschützt. Unter 14jährige gelten nicht als konsensfähig, wenn es um sexuelle Handlungen geht, daher spielt es keine Rolle, ob sie den Knutschfleck gemacht haben wollte, oder nicht. Das Urteil ist sowohl moralisch, ethisch wie juristisch richtig.”
    2.”13jährige sind heute in der Regel keine Kinder mehr, das ist jedem klar, der häufiger mit 13jährigen zu tun hat. Das Mädel hätte gefragt werden müssen, ob sie “die Tat” als Missbrauch empfundet hat und danach hätte entschieden werden müssen, nicht nach dem wortwörtlichen Inhalt des Gesetzes, sondern nach seinem SINN.”

    Verstehe ich das richtig?

    Sofern ich das tue, verstehe ich die Argumente beider Seiten.
    Als Mensch mit jahrzehntelanger Erfahrung in Jugendarbeit, kann ich das Urteil allerdings nicht nachvollziehen, vor allem weil (so viel ich weiß) auch das Gesetz verlangt, dass IM EINZELFALL geprüft werden muss, ob es sich um sexuellen Missbrauch oder eine einvernehmliche Handlung zwischen Gleichaltrigen gehandelt hat.

    Sollte es der Fall sein, dass die 13jährige einvernehmlich geknutscht und befummelt wurde, dann ist das Urteil für nicht-Juristen nicht nachvollziehbar, nur schwer vermittelbar und aus der Sicht eines Sozialpädagogen (also aus meiner) nicht vertretbar.

    Hätte der Junge vorher die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern des Mädels eingeholt, wäre es sogar juristisch in Ordnung gewesen ihr einen Knutschfleck zu machen, solange sie das auch wollte, jedenfalls nach meinem Wissensstand, ich räume aber ein, dass ich mich täuschen kann.
    Ich bin nämlich eher ein Mensch der Praxis und in der Praxis sind wir froh, wenn 13jährige keine Pornos schauen und alles nachmachen, was sie da sehen….

  68. Nadja Thu 7 Feb 2013 at 01:20 - Reply

    Hallo

    gibt es mehr Informationen zu diesem Fall als auf dieser Seite zu finden ist? lch konnte oben nur entnehmen, dass es um einen Knutschfleck geht. In den Kommentaren wird hier aber auch von “begrabschen” berichtet.

    Wie dem auch sei. Mit diesen Informationen kann man nur spekulieren. Wir haben in dem Alter eigentlich nichts anderes im Kopf gehabt. Thema Nummer 1 waren Jungs und bei den Jungs waren, so denke ich, wir Mädchen das Hauptthema. Dabei hat auch mal jemand übertrieben und es hat auch schon mal Tränen gegeben. Hin und wieder ein peinlicher Ansc**** auf Klassenfahrten. Aber niemand wäre auf die Idee gekommen die Justiz einzuschalten.

    Mit den gegebenen Informationen wäre meine Theorie: Die Eltern des Mädchens haben den Knutschfleck entdeckt und sie hat sich in ihrer Erklärungsnot was zurecht gelogen. Jetzt kommt sie aus der Nummer nicht mehr raus.

    Ich denke, Kinder mit 13 und 14 Jahren lassen sich noch lenken. Daher denke ich, können solche Vorfälle am besten durch die Eltern geklärt werden.

    All das ist aber wie gesagt nur Spekulation.

    14 Jährige in irgentwelche Verbrecherkarteien zu stecken, sollte man sehr genau abwägen. Kinder bzw Jugendliche machen Fehler. Auch Fehler die für den durchschnittlichen Erwachsenen als absolutes No Go erscheinen. Deshalb sind sie nicht sofort schwerst kriminell.

    Außerdem sollte man auch überlegen, wie sich diese Geschichte auf den Jungen auswirkt. Der kann sich doch in der Schule und bei seinen Freunden nicht mehr sehen lassen. Bei der Schule wird ihm aber keine Wahl bleiben. Als Folge ein sozialer Aussenseiter. Der Weg in kriminelle soziale Alternativen wäre gelegt. Muss ja nicht jetzt bei diesem Fall so sein – aber generell.

    Grüße
    Nadja

  69. blurks Thu 7 Feb 2013 at 02:29 - Reply

    @ NKA23: Es gibt im Gesetz (§ 176 StGB) keinerlei Ausnahme für einvernehmliche Handlungen unter Gleichaltrigen. Sexuelle Handlungen mit einer Person unter 14 Jahren sind *ausnahmslos immer* sexueller Kindesmissbrauch. Ab dem 14. Geburtstag des Täters (Strafmündigkeit) sind solche Handlungen auch strafbar. Ein Einverständnis des Opfers kann daran nichts ändern, und eine Zustimmung der Eltern auch nicht.

    In der Kommentarliteratur wird teilweise die Ansicht vertreten, dass zwar all diese Fälle strafbar seien, aber bei einvernehmlichen Handlungen unter grob Gleichaltrigen das Verfahren wegen geringer Schwere der Schuld grundsätzlich eingestellt werden sollte. Das wird teilweise auch so gemacht – Es hängt aber leider völlig von der Gnade der jeweiligen Staatsanwälte und Amtsrichter ab, wie sie das handhaben.

  70. Irrsinn Thu 7 Feb 2013 at 03:08 - Reply

    Das ist schon in Ordnung. Wenigstens weiß dann einer mehr bereits im Teenageralter, dass man von den Frauen am besten die Finger lässt.

    Lieber 60 Tage gemeinnützige Arbeit (U-Bahn-Schlaeger lässt man laufen..), als später zu heiraten und von der Frau lebenslang abgehockt zu werden.

    Dieses Urteil ist ein weiterer Fall von krasser Machtausübung der Femokratie in Deutschland.

    Männer halten Deutschland am Laufen – irgendwann ist der Punkt erreicht, wo wir aus dem Hamsterrad aussteigen werden.
    Dann kann die Femokratie sehen, wie sie mit hochausgebildeten Psycho-Historik-Linguistik-“Powerfrauen”, die 24h am Tag von Annehmlichkeiten umgeben sind, die so gut wie vollständig von Männern entwickelt, hergestellt, geliefert, aufgebaut und wieder entsorgt werden, den Karren wieder aus dem Dreck ziehen.

    Ich bin so einer, ich lebe und arbeite nur noch für mich. Männer brauchen nicht viel. Mehr werden folgen..

  71. Götz Thu 7 Feb 2013 at 04:24 - Reply

    @Irsinn: es geht nicht um Frauen. Es geht um Kinder.

  72. x Thu 7 Feb 2013 at 05:34 - Reply

    KinderInnen werden vom Feminat zu AbzockerInnen erzogen. Das Schnuppern an der Macht dieses Apparates wird in den Seelen dieser Kinder nicht folgenlos bleiben.
    Ich habe mich auch von diesem Staat entkoppelt und arbeite wie @Irrsinn nur noch für mich selbst.

  73. XX. Thu 7 Feb 2013 at 08:07 - Reply

    Mich würde mal interessieren, ob das auch mit vertauschten Rollen gilt, denn einen Knutschflecken bekommen Mädchen auch ganz gut hin. Wobei Mädchen mit wasserfestem Lippenstift noch ein viel höheres Risiko als Jungen eingehen, von aufgebrachten Eltern kriminalisiert zu werden.

  74. Lachhaft Thu 7 Feb 2013 at 08:24 - Reply

    Ich schieß mich weg…sowas von lächerlich…dann hätten sie mich vor 8 Jahren gleich in Knast stecken müssen, als meine Freundin mit 13 Jahren 2 Jahre jünger war wie ich.

    Die Leute müssen sich mal an Kopf fassen. Das ist doch Erbsenzählerei, ob der/die 13 oder 14 war, was macht das schon. Wenns einverständlich war ist doch i.O. …diese Spiesser Eltern die einfach nicht akzeptieren wollen dass ihr Kind auch irgendwann mal erwachsen wird.

    Wie schon von anderen gesagt, hier muss der Einzelfall geprüft werden bevor so krasse Anschuldigungen in den Raum geworfen werden. Das ist so ein sensibles Thema zur Zeit. Wenn das vor Gericht durchgeht bzw. wenn das nur vor Gericht kommt, wird der Junge seines Lebens nicht mehr glücklich.

  75. Dr.Eck Thu 7 Feb 2013 at 08:49 - Reply

    Irrsinn und X: Vollste Zustimmung!

  76. […] Näheres bei verfassungsblog.de […]

  77. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 11:21 - Reply

    @Aufmerksamer Leser:

    – Wenn ich schon pöble, dann immer gegen die Brüderles und Vetterles.

    – Zu “überführter Straftäter”, ist das nicht ein wenig zu ausdrucksstark statt angemessen (Alter!)? Hier ist die Hausnummer die Begründung, nicht die “Tat”.

  78. Odin Thu 7 Feb 2013 at 11:23 - Reply

    Man könnte das auch positiv sehen: je eher der Junge begreift, dass er solo viel besser lebt, umso eher bleibt er von anderen negativen Erfahrungen mit Frauen verschont. Der Feminismus hat es dann geschafft, dass die ganze Bevölkerung genau so verklemmt, sexuell frustriert und abnorm ist, wie es die Femis schon immer waren. So passiert es immer, wenn “kranke” plötzlich die Regeln des Zusammenlebens aufstellen dürfen. Dann werden eben die Kranken nicht gesund, sondern die Gesunden krank. Die Justiz hilft dabei mit.

  79. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 11:33 - Reply

    @Susanne Stetter: Ihnen ist aber schon bewusst, dass wir hier eine Tat haben und einen Verurteilten Täter? Das ist ein wichtiger Unterschied gegenüber Ihren “Brüderles und Vetterles”, die Sie ja schlimmer finden als verurteilte Straftäter.

    Ein schönes Beispiel für Privatmoral, die Sie trotzdem der Gesellschaft aufzwängen wollen.

  80. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 12:51 - Reply

    @Aufmerksamer Leser:

    Vielleicht wie Sie kenne ich den Text des Beschlusses. Um mich geht es nicht.

  81. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 13:10 - Reply

    @Susanne Stetter: Es freut mich ganz außerordentlich, dass Sie nicht die Geschädigte sind. Das Kind schreibt hier wohl tatsächlich keine Kommentare.

  82. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 13:23 - Reply

    @Aufmerksamer Leser:

    Viel interessanter: Gehört der 14jähr. in die DNA-Kartei? Wenn ja, warum?

  83. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 13:32 - Reply

    @Susanne Stetter: DNA-Kartei soll, wie Sie vielleicht ahnen, – unter anderem – andere Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen, jedenfalls die Aufklärung zukünftiger Taten erleichtern. Dieses Anliegen ist Ihnen doch bestimmt wichtig. Oder ging es Ihnen bei der Brüderle Debatte gar nicht um den Schutz von Frauen??? Oder wollen Sie Frauen erst schützen, wenn sie alt sind, nicht aber, wenn es noch um Kinder geht? Fragen über Fragen…

  84. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 13:43 - Reply

    @Aufmerksamer Leser:

    “überführter Straftäter”: Bleiben Sie dabei? Ist der nicht “verwarnt” worden?

    Nach der von Ihnen vorgeschlagenen Methode gehört jeder in die Datei, Frauen nicht ausgenommen.

  85. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 13:49 - Reply

    @Susanne Stetter: Korrekt. Verwarnung ist ein terminuns technicus. Das Gesetz nennt so ein Zuchtmittel im Jugendstrafrecht. Das kommt nur in Betracht, wenn wie eine vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Tat haben, mithin einen Straftäter.

    Die “Verwarnung”, die Sie immer wegen Falschparkens bekommen, ist etwas anderes. Heißt aber auch so. Sie kommen aber wegen Falschparkens nicht in die DNA-Kartei.

  86. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 14:19 - Reply

    Verwarnung: Bei leichtem, einmaligen VERGEHEN (nicht Verbrechen).

    Der 14jährige darf demnach nicht als “Straftäter” bezeichnet werden, wie wir den Verkehrs”sünder” auch nicht als “Verbrecher” wahrnehmen.

  87. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 14:21 - Reply

    @Susanne Stetter: Wie kommen Sie darauf, dass jemand kein Straftäter ist, der wegen eines Vergehens verurteilt wurde? Derjenige, der Ihnen das gesagt hat, hat Ihnen wieder einen Bären aufgebunden…

  88. Rita-Eva Neeser Thu 7 Feb 2013 at 14:35 - Reply

    Der Junge ist Opfer von militanten Emanzen, die der Meinung sind: “Männlich gleich Sextäter”!

    Der Junge ist das Opfer von Internetseiten, die das durchaus in Ordnung finden, aber nicht vor den rechtlichen Folgen warnen:

    Einen Freund mit 13 – so klären Sie Ihr Kind richtig auf
    Einen Freund mit 13 zu haben ist für ein Kind eine große Herausforderung – unterstützen Sie mit gezielter, kompetenter Aufklärung die sexuelle Entfaltung Ihres Kindes!

    Ohne Frage – einen Freund mit 13 Jahren zu haben erscheint vielen besorgten Eltern als sehr früh. Mittlerweile hat sich dieses Alter für Beziehungen allerdings vollständig etabliert. Es ist also keinesfalls Anlass für Panik gegeben. Dennoch ist es wichtig, dieses Thema nicht gänzlich unbeachtet zu lassen. Teenager brauchen viele gute Ratschläge, um das Thema Sexualität in Freiheit und Sicherheit erleben zu können.
    http://www.hilfreich.de/einen-freund-mit-13-so-klaeren-sie-ihr-kind-richtig-auf_15161

    Leider steht ja auch nicht mehr in diesem Knutschfleck-Artikel – man stelle sich vor, die Kleine will vor ihren Freundinnen angeben schon einen Freund zu haben.

    Ist ja nicht schlimm, im Internet kann sie nachlesen, wie viele mit 13 einen solchen haben und darüber berichten. Es ist ja soooooooo toll!

    Sie knutschen und jung und dumm wie sie eben noch sind, macht er den Fleck. Alles paletti – die Freundinnen werden grün vor Neid.

    Aber dann sieht Mami den Fleck und flugs konstruiert das kleine Fräulein einen Vorfall, den es so nicht gegeben hat: Der Kevin,Niklas oder wie er heisst hat das gemacht, ich wollte das gar nicht! Sie lügt, dass sich die Balken biegen und alle glauben ihr. Weil jeder einem weiblichen Wesen immer glauben und erst gar nicht nachfragen.

    Damit ist das Schicksal des Jungen besiegelt – er wird verurteilt, er steht also mit 14 schon als “Sextäter” fest. Und idiotische Richter setzen noch eines drauf in dem sie die DNA konservieren, für alle Zeiten in der Sextäterkartei?
    Er ist der Dumme! Für Immer! Der Kleinen passiert gar nichts!

    In den aufgelisteten Fällen war das jüngste Mädchen 9 Jahre (Berliner Fall) die eine Falschbeschuldigung wegen sexueller Belästigung losgelassen hat.

  89. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 14:43 - Reply

    @Rita -Eva Neeser: Es steht viel im Internet, was Sie besser mal nicht nachmachen. Wenn doch, werden Sie vielleicht verurteilt. Ist so!

    Der “arme Kleine” wäre auf der sicheren Seite gewesen, wenn seine Mami ihm rechtzeitig erklärt hätte, dass man Kinder nicht sexuell missbrauchen darf. Das gleiche gilt auch für 14jährige, die meinen, man dürfe im Kaufhaus klauen, mit Drogen handeln oder andern Kindern das Handy abnehmen. Ein gutes Elternhaus macht manches leichter.

  90. Rita-Eva Neeser Thu 7 Feb 2013 at 14:59 - Reply

    Fein, “Aufmerksamer Leser” sie bestätigen genau das, was ich sagen wollte.

    Ich will ihnen gar nicht unterstellen weltfremd zu sein, aber unsere Jugend orientiert sich überwiegend an dem, was im www zu lesen ist!

    Der Junge(Mann) ist ein Täter und das Mädchen(Frau) ist ein unschuldiges Opfer. immer und jederzeit – weil es nicht sein kann das Frauen lügen oder falschbeschuldigen. Gar nie nicht!

    Und nur Jungen(Männer) klauen, nehmen Drogen, schlagen und stehlen Handys – Mädchen(Frauen niemals. Und Elternhäuser von Mädchen( Frauen) sind gut- die von Jungen(Männern) sind schlecht.
    Schwarzer-Thesen lässt grüssen!

  91. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 15:04 - Reply

    @Rita-Eva Neeser: Nein, Sie haben wohl nicht die Kommentare gelesen, die das alles schon erklärt haben: Das Kind ist das Opfer, weil es jünger als 14 Jahre ist. Es kommt nicht auf das Geschlecht an. Unter 14 = Kind. Wer über 14 ist und Kinder sexuell missbraucht, ist deswegen Straftäter. Das Gilt auch für Frauen (15 Jähriges Mädchen würde also 13 jährigen Jungen missbrauchen). Das hat alles mit Emanzen nichts zu tun.

  92. NKA23 Thu 7 Feb 2013 at 15:49 - Reply

    Nun, wenn es denn wirklich so ist, dass eine 13jährige vor dem Gesetz ein Kind ist, genau wie eine 6jährige oder eine 8jährige, dann ist das Gesetz in der heutigen Zeiten und bei heute allgemein akzeptierten gesellschaftlichen Normen nicht mehr angemessen.

    Gerade das müsste allerdings Juristen alarmieren, denn wenn man unangemessene Gesetze weiter wortwörtlich umsetzt, dann wird aus Recht ganz schnell Unrecht, wie möglicherweise in diesem Fall geschehen.

    Roland Freisler hat auch “nur” gültige Gesetze angewendet und umgesetzt und keiner zweifelt daran, dass das trotzdem verbrecherisch war, weil eben die Gesetze verbrecherisch waren.

    Es ist richtig, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden müssen, auch dass entsprechende Täter bestraft werden müssen, auch eine Erfassung solcher Täter in einer DNA-Kartei halte ich trotz der ethisch schwierigen Situation für angemessen. Es ist nur so, dass 13jährige heute weder biologisch noch sozial noch als Kinder betrachtet werden können.

    Meine Mutter war Jahrgang 1940, ich habe mal ein Foto von 1953 gesehen, von ihren 13. Geburtstag. Meine Mutter und ihre Freundinnen auf dem Foto waren 12-14 Jahre alt und es war deutlich erkennbar, dass die meisten dieser Mädels keine jungen Frauen waren, keine Jugendlichen, sondern KINDER, sowohl was ihre Kleidung als ihre körperliche Entwicklung anging.

    Heute ist das anders.

    13jährige Mädchen haben heute meist seit mehreren Jahren ihre Periode, sind also geschlechtsreif und damit im biologischen Sinne keine Kinder mehr.
    Sie kleiden sich meist nicht wie Kinder, sondern wie Jugendliche, sie zeigen deutlich das typische Verhalten von Jugendlichen, d.h. sie versuchen das Verhalten von Kindern abzulegen, sie testen ihre Grenzen, probieren das, was eigentlich den Erwachsenen vorbehalten ist. Sie probieren Tabak, Alkohol und eben auch bewusst und einvernehmlich sexuelle Aktivitäten mit anderen. Damit sind sie auch im sozialen und entwicklungspsychologischem Sinne keine Kinder mehr. Dass Jugendliche sich mit solchen Dingen beschäftigen ist natürlich, gesund und innerhalb eines gewissen Rahmens auch sinnvoll. Sie daran zu hindern oder sie dafür zu kriminalisieren ist FALSCH.

    Wenn das Gesetz sie TROTZDEM genau so bewertet wie 10jährige oder 6jährige, dann ist das Gesetz FALSCH. Genau so falsch, wie es falsch wäre 16jährige oder 18jährige als Kinder einzuordnen, wie es in vergleichbaren Fällen zum Teil ja z.B. in den USA geschieht.

    Das alles setzt natürlich voraus, dass im vorliegenden Fall beide JUGENDLICHE (!!!) einvernehmlich an der “Tat” beteiligt waren, wovon ich aber bei den genannten “Spuren” ausgehen möchte.

    Den Herren Juristen, die in dieser Diskussion hier so vehement das Urteil verteidigen, das den jungen Mann zu einem Sexualstraftäter macht, möchte ich nahelegen, sich folgendes Brecht-Zitat mal durch den Kopf gehen zu lassen:
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  93. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 15:53 - Reply

    @Aufmerksamer Leser: Da es m.E. keine Legaldefinition von “Straftäter” gibt, kann der Begriff außerhalb des Gerichtssaals nur so verwendet werden, wie er in verkehrsüblichem Sinne Verwendung und Verständnis findet, nämlich für voll Schuldfähige, die Gefängnis- oder Bewährungsstrafen zu verbüßen haben. Sie stecken den 14jährigen in den Sack mit den Sexualdelinquenten übelster Machart. So etwas verbietet unsere Werteordnung.

  94. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 15:59 - Reply

    @Susanne Stetter: Ein Straftäter ist eine Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde, nicht mehr und nicht weniger. Wie wollen Sie die Verurteilten, die Straftaten verübt haben, denn lieber bezeichnen?

    @NKA23: Kinder unter 14 vor sexuellen Übergriffen zu schützen, wollen Sie ernsthaft als Unrecht bezeichnen? Im Sinne von national-sozialistischem Unrecht? Ich bitte Sie. Das muss man schon sehr pädophil sein, um so zu denken…

  95. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 16:09 - Reply

    @NKA23: Wenn eine 13jährige einem 12jährigen abknutscht und begrapscht ist das in der Sache nicht viel anders, nur beide sind nicht strafmündig. Vom 14jährigen wird erwartet, dass er sein Handeln so koordinieren kann, dass es nicht zu Rechtsverletzungen anderer kommt (in begr. Umf.).

  96. blurks Thu 7 Feb 2013 at 17:26 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser: Natürlich muss man Kinder vor sexuellen Übergriffen schützen.

    Der Punkt ist: Einvernehmliche, altersentsprechende sexuelle Handlungen zwischen grob Gleichaltrigen *sind* eben keine Übergriffe.

  97. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 17:31 - Reply

    @Blurks: Das sehen Sie so. Daraus, dass Sie keinen Übergriff sehen können, folgt aber nicht, dass es keinen gibt. Anders gewendet: Nicht alles, was Sie nicht verstehen, gibt es auch nicht.

    Verstehen Sie das Problem vielleicht besser, wenn ich Ihnen das Beispiel nenne:

    “Natürlich muss man fremdes Eigentum vor Diebstahl schützen. Aber wenn man Herrn Blurks sein Auto wegnimmt, ist es kein Diebstahl.”

  98. blurks Thu 7 Feb 2013 at 17:42 - Reply

    Eben: Darüber, was sexuelle Übergriffe sind und was eine altersangemessene Sexualentwicklung von Jugendliche, *darüber* muss man sich hier streiten.

    Nun bleibt die Frage, *wer* von uns beiden dazu eine verquere Vorstellung hat, und wer ein besseres Verständnis …

  99. Ralph Thu 7 Feb 2013 at 17:43 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser: Ein Kind ist aber kein Auto, sondern selbst Grundrechtsträger. Und ein “Kind” in diesem Alter ist nur noch bei den Juristen ein Kind. Sexuelles Verhalten gehört unter Kindern und zwischen Jugendlichen und im Rechtssinne “Kindern” einfach dazu. Die Rechtslage in Deutschland ist einfach Unfug, 13 Jähriger mit 13 Jährigen: Es liegt tatbestandlich eine Straftat vor, Rechtswidrigkeit, aber keine Schuldfähigkeit. Wird jetzt einer 14, so kommt die Schuldfähigkeit dazu und er macht sich strafbar. Das ist schlicht Unfug., Dass die in dem Alter mitunter rummachen (Ingmar Bergmann beschreibt auch wie ihn in diesem Alter die Mutter von einem Mädchen runtergezogen hat). Es liegt hier schlichtweg kein deviantes Verhalten vor, es liegt noch nichtmal Ordnungsunrecht vor, damit gibt es keine Vorwerfbarkeit solcher Taten und somit keine Schuld. Die Deutschen sollen hier im DACH Raum bei den lieben Nachbarn abschreiben, wie diese eine 3 Jahresfrist ins Gesetz schreiben und damit ist es gut.

  100. Kinch Thu 7 Feb 2013 at 17:44 - Reply

    @blurks und andere

    Mit „Aufmerksamer Leser” ist schlicht keine vernünftige Diskussion möglich. Er ergeht sich ausschließlich in Störkommunikation. Mein unverbindlicher Rat wäre, ihn zu ignorieren.

  101. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 17:52 - Reply

    @blurks, ralph: Ihr “Argument” ist nicht so clever, wie sie beide glauben. Denn Sie setzen beide voraus, dass die Kinder einwilligungsfähig sind. Das ist aber eine normative Wertung, die man treffen muss. Ihr Argument läuft also darauf hinaus, dass Sie sagen, die Wertung des Gesetzgebers ist falsch, weil Ihre Wertung richtig ist.

    @ralph: Ja. Altersgrenze. Was finden Sie daran so toll? Was macht es für die betroffenen Kinder für einen Unterschied, ob sie von quasi-Altergenossen missbraucht werden oder von Älteren?

  102. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 17:53 - Reply

    @kinch: Sehr guter Beitrag.

  103. eulenspiegel Thu 7 Feb 2013 at 20:09 - Reply

    Ich will einfach mal ganz kurz diese Frage in den Raum werfen:
    Ist es wirklich fair, dass ein 14 Jähriger Junge, weil er mit einem Mädchen “rumgemacht” hat, dass grade mal ein paar Monate Jünger ist stigmatisiert wird und mit Drogendealern, Dieben und Hannibal Lektor auf eine Stufe gestellt werden?

    Mag sein, dass das 13 Jährige Mädchen noch ein halbes Kind ist, aber ich bezweifle dass der Junge mit 14 soviel Erwachsner und Reifer ist, als dass man von einem sexuellen missbrauch sprechen kann. Da gibt man einen klaps auf die Finger und sagt wartet noch ein halbes Jahr damit und stuft niemanden als Kinderschänder ein……-.-

  104. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 20:13 - Reply

    @eulenspiegel: Deswegen hat er auch nicht lebenslänglich bekommen, sondern 60 Arbeitsstunden.

  105. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 20:32 - Reply

    Und diese 60 Sozialstunden sind auch keine 3Monate bis 10 Jahre wie für sexuellen Mißbrauch von Kindern vorgesehen.

  106. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 20:39 - Reply

    @Susanne Stetter: Es ist Jugendstrafrecht.

  107. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 21:02 - Reply

    @Aufm.Leser: Und weil es Jugendstrafrecht ist, ist es eben kein “überführter Sexualstraftäter” in dem Sinne wie man den Begriff landläufig deutet. Sie wissen ganz genau, dass so ein Fall äußerst bedenklich beurteilt worden sein dürfte.

  108. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 21:09 - Reply

    Der 14jährige hat den Vorwurf kn.+beg. nicht bestritten. Somit hat er sich höchstens selbst überf. Weil man das so nicht stehen lassen darf: die Verwarnung mit Sozialstd, damit reichts dann wohl doch (Verwarnung wird doch nur ausgesprochen, wenn absehbar ist, der tut s wohl nicht noch einmal).

  109. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 21:09 - Reply

    @Susanne Stetter: Das hatte ich Ihnen doch schon erklärt. Natürlich ist er verurteilter (Sexual-) Straftäter. Nur die Rechtsfolge, also die Strafe, wird im Jugendstrafrecht modifiziert, weil da der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.

  110. XX Thu 7 Feb 2013 at 21:25 - Reply

    Mich würde mal interessieren, ob sich auch Mädchen strafbar machen können, z.B. wenn ein 13-jähriges Mädchen Verkehr mit einem 13-jährigen Jungen hat.

  111. Sascha Thu 7 Feb 2013 at 21:36 - Reply

    Lieber aufmerksamer Leser,
    das Problem ist nicht, dass man Kinder schützen will, dass wollen hier alle, und es gibt zum Glück ein Schutzalter (gibts leider nicht in allen Staaten, in Saudi-Arabien werden 10jährige Mädchen mit 40jährigen verheiratet und sterben dann mit 11 an der Geburt), das zufällig seit 1871 (ja, schon so lange) 14 ist (davor gabs übrigens auch in Deutschland noch keins, sondern Sexualkontakte unter nicht verheirateten waren als “Unzucht” verboten.)

    Das Problem ist hier diese lächerliche Grenzziehung: am Ende des 14. Lebensjahrs (sprich zum 14. Geburtstag.)…

    wieso, nur als Frage, machen es andere Länder da anders? In Japan ist Sex ab 13 erlaubt, jedoch nur wenn der Partner unter 18 ist. In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16, jedoch wird im Fall, dass die Partner höchstens 4 Jahre auseinander sind, keine Strafverfolgung gemacht (sprich eine 12jährige und ein 15jähriger dürfen alles miteinander machen, unter 12 ist absolut verboten). Damit werden Kinder auch geschützt, denn das Problem stellen doch nicht 14jährige dar, die 13jährige befummeln, sondern 45jährige, die sich an 11jährigen vergehen. Und nebenbei, gegen ungewollte Sexualkontakte sind Kinder als auch Erwachsene IMMER geschützt. Denn nicht einvernehmlicher Sex oder Petting stellt eine Vergewaltigung dar, für die auch ein 14jähriger streng verurteilt wird.

    Und wie gesagt, dass der Junge Sozialstunden bekam, wurde genausowenig angefechtet wie seine Schuld, was aufregt ist, dass hier ein VIERZEHNJÄHRIGER in eine Sexualkartei eingetragen werden soll, so wie in Amerika viele 18jährige in der Kartei stehen, weil sie beim Petting mit ihrer 17jährigen Freundin (die in dem Staat zufällig noch ein juristisches “Kind” war) erwischt wurden. Sowas kann man aber in einem aufgeklärten Land nicht wollen, vor allem nicht bei der “Ersttat”.

    Vielleicht sollte sich dieser Staatsanwalt, der unbedingt die DNA-Daten haben will und das stur wie ein Amtsbock nur sein kann bis zum BVG verfolgt lieber echte Vergewaltiger verfolgen, damit würde er mehr Kinder schützen.

    Und nebenbei, ein Jugendlicher ist auch noch nicht voll strafmündig, haben Sie das vergessen in ihrer Beurteilung? Jugendliche sollen, so sagt es das Jugendstrafrecht, durch ihre Strafe LERNEN, es nicht nochmal zu tun, und nicht gleich stigmatisiert werden.

  112. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 21:46 - Reply

    @Sascha: Sie schreiben viele richtige Dinge. Nicht ganz klar wird, was Sie wollen. Soll der Paragraph gestrichen werden? Soll bei uns japanisches Strafrecht eingeführt werden oder was wäre Ihnen lieb?

    Sie haben als einer der ganz wenigen hier in der Kommentarspalte zumindest erkannt, dass es in dem BVerfG Beschluss nur um die Eintragung in die Kartei ging. Dafür Lob! Was ist denn daran so schlecht? Wenn der Verurteilte noch einmal ein Mädchen missbraucht, kann er schnell ermittelt werden. Das ist bestimmt Abschreckung genug.

  113. Susanne Stetter Thu 7 Feb 2013 at 22:00 - Reply

    @Aufm.Leser:
    Der Fall geht tatsächlich in die Geschichte ein als statistisch erfasster Fall einer Straftat. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel (unter Jugendstrafrecht verhängt) reichen völig aus.

  114. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 22:20 - Reply

    @Susanne Stetter: Prima, dass Sie Ihre Meinung nun geändert haben und die Entscheidung loben.

  115. blurks Thu 7 Feb 2013 at 23:27 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser: Es gibt drei mögliche Entscheidungen in diesem Fall:

    1. Die Anordnung der DNA-Probe ist verfassungsmäßig zulässig.

    2. Die Anordnung der DNA-Probe ist verfassungswidrig. Grund: § 81g StPO selbst ist bereits verfassungswidrig.
    D.h.: Auch wenn bei einem Straftäter die Gefahr schwerer Rückfälle besteht, darf seine DNA generell nicht in eine solche Datenbank aufgenommen werden.

    2. Die Anordnung der DNA-Probe ist verfassungswidrig. Grund: § 81g StPO selbst ist zwar verfassungskonform, seine *Anwendung* auf diesen Fall ist aber verfassungswidrig.
    D.h.: Die Archivierung der DNA von Straftätern ist bei Gefahr schwerer Rückfälle grundsätzlich zulässig. Allerdings wäre es verfassungswidrig, einen 14-Jährigen, der sexuelle Handlungen an einem 13-Jährigen vorgenommen hat, generell als solch einen schweren Gefahrenherd einzustufen.

    Ich halte da Lösung 3 für richtig.

    Sie haben korrekt erkannt, dass sich die VB nur gegen die Anordnung der DNA-Probe richtet, nicht aber gegen die ursprüngliche Verurteilung nach §176 StGB. Deshalb geht es tatsächlich nicht um die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift.

    Allerdings kommt es hier sehr wohl auf die *Einordnung* dieser Vorschrift an. Oft werden Sexualstraftaten pauschal als besonders schlimm betrachtet. Insbesondere gilt vielen Leuten alles, was vom Gesetz als Kindesmissbrauch definiert wird, als ein ganz, ganz fürchterliches Verbrechen. Offensichtlich sehen das auch die Staatsanwälte und Richter so, die hier pauschal von einer Gefahr schwerer weiterer Straftaten ausgehen. Und es stellt sich die Frage, ob diese Gleichsetzung “‘Kindesmissbrauch’ = immer sehr, sehr schlimm; ‘Kinderschänder’ = immer ein schwerer Gefährder” in der Form verfassungsgemäß ist.

    Dabei ist es natürlich ganz entscheidend, was nach nach der geltenden Gesetzeslage alles als “Kindesmissbrauch” gilt. Und insofern geht es sehr wohl um die Einordnung von § 176 StGB.

  116. blurks Thu 7 Feb 2013 at 23:35 - Reply

    Übrigens: Thomas Stadler hält es sogar für möglich, dass das BVerfG sich im Rahmen dieses Verfahrens durchaus auch damit beschäftigen könnte, ob die derzeitige “Pönalisierung jugendtypischer Sexualkontakte” überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist: http://www.internet-law.de/2013/02/anordnung-einer-dna-analyse-bei-einem-14-jahrigen-wegen-eines-knutschflecks.html

    Ich halte das zwar für eine sehr wichtige Frage, rechne aber nicht damit, dass der Senat sich damit näher befassen wird. Und selbst wenn, wird er eher auf eine Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers verweisen.

    Dennoch: Eine Diskussion über diese Thema ist längst überfällig. Das ist allerdings wirklich in erster Linie eine politische Frage, und nicht so sehr eine verfassungsrechtliche.

  117. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 23:36 - Reply

    @blurks: Ein guter Anfang Ihre Überlegungen. Aber es war keine Vb, sondern eine eA, also ein sog. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die darf nur ergehen, wenn eine sog. Doppelhypothese für den Erlass spricht. Dafür beurteilt das BVerfG nicht im Hinblick auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache (darauf zielen Ihre Überlegungen), sondern nur im Hinblick darauf, ob es schlimmer ist, wenn die eA ergeht, die Vb aber keinen Erfolg hat, oder die eA nicht ergeht und die Vb erfolgreich ist. Leider kompliziert, Jura…

  118. Aufmerksamer Leser Thu 7 Feb 2013 at 23:40 - Reply

    @blurks: Die DNA-Probe wird nicht deswegen genommen, weil Sexualstraftaten besonders schlimm sind. Sondern weil man Sexualstraftaten damit besonders gut aufklären kann.

    Bei Steuerhinterziehung hilft eine DNA-Signatur nicht weiter…

  119. blurks Thu 7 Feb 2013 at 23:52 - Reply

    @ “Aufmerksamer” Leser: Dann lesen Sie besser nochmal genauer:

    Es muss die Gefahr weiterer Straftaten *von erheblicher Bedeutung* bestehen.

    Die Gefahr *irgendwelcher* weiterer Straftaten genügt eben *nicht*. Und zwar auch dann nicht, wenn bei deren Aufklärung so eine DNA-Datenbank hilfreich wäre.

  120. Aufmerksamer Leser Fri 8 Feb 2013 at 00:09 - Reply

    @blurks: So wird es schon besser. Sie haben geschrieben “Oft werden Sexualstraftaten pauschal als besonders schlimm betrachtet.” Deswegen habe ich Ihnen gesagt, dass es nicht um schlimm geht.

    Erhebliche Bedeutung hat es doch wohl, wenn Kinder sexuell missbraucht werden. Oder was fänden Sie erheblicher?

  121. Aufmerksamer Leser Fri 8 Feb 2013 at 00:11 - Reply

    @blurks: Sagen Sie jetzt bitte nicht “ein bisschen Kinder missbrauchen ist nicht erheblich”. Sagen Sie das bitte nicht.

  122. blurks Fri 8 Feb 2013 at 00:23 - Reply

    @ “Aufmerksamer” Leser: Altersentsprechende Sexualkontakte zwischen geschlechtsreifen Jugendlichen *sind* nichts Schlimmes,. Eben. Genau das habe ich Ihnen hier schonmal erklärt. Und genau das haben Ihnen auch schon andere hier erklärt. Jetzt tun Sie nicht so, als Sie Ihnen der Einwand völlig neu.

    [Anm: Falls Sie jetzt mit einem plumpen Kommentar reagieren wie “Aber die Kinder!!!”, werde ich mich hier ausklinken. Meine Geduld mit Ihnen ist langsam erschöpft.]

  123. Aufmerksamer Leser Fri 8 Feb 2013 at 00:31 - Reply

    @blurks: Jetzt haben Sie es leider doch gesagt. Ich hoffe, Sie haben keine Kinder in Ihrer Nähe.

  124. blurks Fri 8 Feb 2013 at 00:49 - Reply

    @ Unaufmerksamer Leser: Das haben ich und andere hier sogar schon *wiederholt* gesagt. Und wenn Sie nochmal nachlesen, stehen da sogar Begründungen zwischen *augenroll*

    Naja, so wie Sie hier wirken, steht zu befürchten, dass Sie an erheblichen sexuellen Störungen leiden. Das ist übrigens kein Vorwurf – So etwas ist leider immer noch recht häufig. Ich wünsche Ihnen jedenfalls ernsthaft, dass es Ihnen noch gelingt, diese Entwicklungsstörungen ein Stück weit aufarbeiten.

    Das würde Ihnen zu einem wesentlich erfüllenderen Sexualleben verhelfen, und zu einem besseren Sinn für natürliche Sexualität insgesamt. Dann würden Sie wahrscheinlich auch ein gewisses Verständnis für jugendliche Sexualität entwickeln können (Was übrigens *nicht* bedeutet, dass Sie danach Lust auf Sex mit wesentlich jüngeren Partnern bekämen. Eher im Gegenteil)

    Aber wie schon angekündigt: Mir reicht es jetzt mit Ihnen. Tschüss, und alles Gute.

  125. Aufmerksamer Leser Fri 8 Feb 2013 at 01:05 - Reply

    @blurks: ihnen auch alles Gute. Die juristischen Themen sind ja nun wirklich nicht so Ihr “Ding”. Verraten Sie uns zum Abschluss noch, was Sie genau an der Odenwald Schule unterrichtet haben?

  126. blurks Fri 8 Feb 2013 at 02:04 - Reply

    Eigentlich bin ich mir zu fein, um auf solche tumben Beschimpfungen groß einzugehen. Hier aber doch kurz:

    Sie versuchen hier, daraus, dass ich einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Jugendlichen nicht weiter schlimm finde, den Vorwurf herzuleiten, dass ich selbst als Erwachsener Kinder und Jugendliche unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses missbraucht hätte. Das ist natürlich etwas qualitativ vollkommen anderes – und das müssen eigentlich sogar Sie begriffen haben.

    Ich kann mir aber durchaus vorstellen, wie Sie zu dieser Andeutung kommen: Vermutlich projizieren Sie einfach Ihre eigenen Probleme auf mich. Wir sehen die Dinge eben nicht so, wie sie sind – Wir sehen sie so, wie *wir* sind. Das gilt übrigens auch (und insbesondere), wenn wir verdrängen, wie wir selbst sind. (Ein Paradebeispiel dafür sind die diversen lautstarken Homophoben, die selbst latent schwul oder bisexuell sind.)

    Zu juristischen Themen: Ich finde es schon irgendwo belustigend, dass gerade *Sie* sich anmaßen, meine juristischen Kenntnisse beurteilen zu wollen. Wenn Sie selbst auch nur den alten Studiensatz “Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung” beherzigt hätten, wäre Ihnen wenigstens einer Ihrer peinlichen Ausfälle hier erspart geblieben. Und die entsprechende Gesetzespassage wurde ja sogar im Blogbeitrag hier zitiert – Sie haben also offensichtlich nicht einmal *den* richtig gelesen. Und dann nennen Sie sich noch “aufmerksamer Leser”.

    Ich muss ja sagen, dass ich mit Ihnen gerade schon meinen Spaß habe. Unter anderem rätsle ich immer noch, ob sie eigentlich trollen wollen, ob Ihr Auftreten hier eine Parodie sein soll, oder ob Sie das alles am Ende tatsächlich ernst meinen sollten. Das ist ja teilweise schwer zu unterschieden.

    Und auch wenn ich so ein kleines Verbalfechten gelegentlich schon schätze, wird mir das mittlerweile doch zu off-topic. Ich möchte die Kommentarspalte nicht noch weiter zumüllen – Insofern bin ich hier jetzt wirklich raus.

    Aber wenn Ihnen das hilft, reagieren *Sie* sich ruhig noch ein bisschen weiter verbal ab.

  127. Sascha Fri 8 Feb 2013 at 03:04 - Reply

    Und um auch noch mal meinen Senf zum Hotdog zu geben:

    Sie sollten schon lesen, ich habe schon geschrieben, was meine Meinung ist: Die Eintragung eines 14jährigen Jugendlichen wegen eines Vergehens (es ist keine Vergewaltigung, es ist kein schwerer Mißbrauch, es ist eine unzüchtige Berührung einer nach unserem Gesetz als “Kind” eingestuften Teenagerin, was auch die Richter so gesehen haben müssen, sonst hätte er mehr bekommen als 60 Sozialstunden) in eine Datei, die dafür da ist, Menschen als “perverse Schweine” zu stigmatisieren (denn deren DNA-Werte werden dann bei jedem späteren Fall von Mißbrauch, Vergewaltigung etc. ja überprüft, ob sie übereinstimmen, sprich eine Vorverdächtigung), ist nichts, was man irgendwie mit modernem aufgeklärten Denken vereinbaren kann. Strafe sollte im Idealfall IMMER der Tat angemessen sein.

    Ganz ehrlich, was denken sie eigentlich von der deutschen Jugend? Das das alles potentielle Sexualstraftäter sind, die dann später Mädchen vergewaltigen? Hallo, schon zu meiner Zeit als Jugendlicher (und das war in den 90ern) war bereits in der Unterstufe das Thema Sex und so ganz normal, natürlich noch närrisch, unaufgeklärt über die Realität (man hatte halt so ein Idealbild aus der Bravo vor sich) und kaum fähig es in der Praxis zu erproben (sowohl M als auch W), aber ich wüsste von keinem Schulkameraden aus der Zeit, der seitdem eine Frau vergewaltigt hat. Oder auch nur dessen beschuldigt wurde. Und wir hatten genauso wie die heutige Jugend schon Mädchen in der Klasse, die mit 12 oder 13 den ersten “richtigen” Freund haben mussten, mit dem sie auch mehr machten als nur Händchen halten. Sicher, es mag in ihrem Empfinden schlimm sein, aber ein böser Spruch sagt (nicht zu unrecht):

    “Kommen die ersten Haare im Schambereich, kommt die Lust”.

    Was der Point ist: Wie gesagt, wir haben diese Grenze 13-14 Jahre. Und ich sag nix dagegen, dass wenn ein Erwachsener, sei es 18 oder 21 (sprich egal ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht), sich an so jungen Menschen vergreift, dafür bestraft wird und auch in dieser Kartei landet. Wenn aber wie in diesem Fall es sich um 13-14jährige handelt, die sich noch in der Entwicklung befinden, dann kann man zwar schon mal mit dem Finger draufhauen (mehr sind 60 Stunden im Altersheim oder Tierheim nicht, vor allem kriegt er dafür ja noch Taschengeld), man muss aber nicht gleich die Hand abschlagen, sprich mal eben einen 14jährigen in eine Kartei werfen mit Menschen, die als Erwachsene die Abhängigkeit bzw. Schutzlosigkeit von Kindern ausgenutzt haben. (Vor allem da ich aus eigener Erfahrung weiss, dass gleichaltrige Jungs in dem Alter den Mädchen eh nicht das Wasser reichen können, die weibliche Bevölkerung ist halt immer etwas “früher” dran als die männliche und somit ihr sogar quasi überlegen.)

  128. Maximilian Steinbeis Fri 8 Feb 2013 at 08:08 - Reply

    so, meine Lieben, jetzt stehen hier 128 Kommentare, von denen gefühlt 125 von “Aufmerksamer Leser” und Leuten sind, die sich bis zur totalen Frustration herumplagen mit ihm.
    Ich werde nicht zulassen, dass dieser Blog zugrundegetrollt wird. Ich werde künftig Kommentare löschen. Ich habe dazu Richtlinien entworfen, die ich gerade mit meinen Mitbloggern hier abstimme. Demnächst dazu also mehr.

  129. Juratussi Fri 8 Feb 2013 at 11:04 - Reply

    Mich würden auch die familienrechtlichen Konsequenzen interessieren. Ich hoffe doch, daß man den Eltern, die den Umgang der 13jährigen mit dem Kinderschänder zugelassen haben, das Sorgerecht entzogen hat.

  130. Susanne Stetter Sun 10 Feb 2013 at 17:24 - Reply

    Nach einem Spiegel-online-Bericht aus 2007 soll sogar ein 14jähriger in der DNA-Datenbank gespeichert sein, weil er mit einem beleidigenden Spruch gegen einen ausländischen Politiker auf einem Demonstationsplakat erwischt worden sein soll. (Auch ohne Anzeige des Beleidigten ist von “Gefährlichkeit” des Jugendlichen die Rede, die Speicherung ohne Gerichtsurteil.)

    (Jetzt vielleicht nicht mehr, falls nach 5 Jahren wie vorgeschrieben Löschung erfolgte.)

    Will sagen: Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht deutliche Kriterien aufstellt, was vorliegen muss, um zur Abgabe der Probe gezwungen werden zu können.

  131. Kadesh Mon 11 Feb 2013 at 12:35 - Reply

    Leider ist der Blogbeitrag sehr vage und leistet damit bei einem sehr vielschichtigen und enotionalem Thema einem Abdriften in Polemik Vorschub.

    Sicher ist es sehr schwer für die Justiz solche Fälle individuell angemessen zu beurteilen. Altersgrenzen sind ein Kompromiss dies zu vereinfachen – natürlich mit entsprechenden Ungerechtigkeiten. Alternativ alle sexuellen Handlungen, ein weites Feld, zwischen Kindern generell als “Spielen” zu definieren kann auch nicht die Antwort sein.

    Die eigentliche Frage, Eintrag in eine Kartei, wird wohl nicht gerechtfertigt sein. Aber ohne Infos zum Fall ist es für mich definitiv nicht zu sagen, ohne Info zu Schwere und Wiederholungsgefahr.

  132. Walter aus LB Sun 17 Feb 2013 at 14:26 - Reply

    Ich sitze heute (17.02.2013) mit meiner Frau seit 13 Uhr vor dem TV und sehe die Sendung “Stille” mit Iris Bergen und Jan Fedder an. Hier sind mindestens 3 Bettszenen recht deutlich vorgekommen und in einer anschließende Programmansage für heute Abend “Die Affäre” hat ein Mann einer Dame in den Schritt und danach an die Brust gefasst. Wenn unsere Kinder solche Filme tagtäglich sehen, kann ihnen hier kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie ähnlich handeln. Besser wäre es m.A., wenn im Vorabendprogramm endlich wieder mehr Zurückhaltung auferlegt werden würde.
    Und bitte hört auf, diesen Jungen als Sexmonster zu verurteilen und so seine Zukunft schwer zu belasten, sondern bekämpft die Ursache seines Handelns.

    Viele Grüße

    Walter

  133. mskdfg Sun 24 Feb 2013 at 17:58 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser “Wenn Sie den Schutz für unter 14 jährige Kinder aufheben wollen”

    Das war jetzt aber sehr perfie formuliert, um nicht zu sagen in die Irre führend: Es geht um handlungen zwischen 14 uns 13 jährigen, nicht pauschale um Handlungen von deutlich Älteren an 14 und 13 jährigen. Abstrakter formuliert geht es um den Fall, dass der Altersunterschied unter 2 oder 3 Jahren liegt. Liegt er höher, zum Beispiel im Fall eines 17-jährigen, der mit einer 13-jährigen herummacht, sieht die Lage natürlich anders aus. Aber auch bei Handlungen zwischen einem 18-jährigen und einer 14-järigen würde ich mehr Probleme sehen als zwischen einer 14-jährigen und einem 13-jährigen.

    Das die Rechtslage anders ist, das ist klar. Aber dagegen wendete sich die Kritik. Sie stellen es so dar, als ginge es um eine Lagelisierung der Verwirklichung feuchter Träume volljähriger, päpophiler Lustmolche.

    Warum? Trauen Sie ihren Argumenten nicht bezüglich der tatsächlich angebrachten Kritik an der aktuellen Rechtslage, so dass Sie meinen auf Strohmänner zurückgreifen zu müssen? Oder habe ich Sie das missverstanden?

  134. mskdfg Sun 24 Feb 2013 at 18:01 - Reply

    @ Aufmerksamer Leser “Wenn Sie den Schutz für unter 14 jährige Kinder aufheben wollen”

    Das war jetzt aber sehr perfie formuliert, um nicht zu sagen in die Irre führend: Es geht um Handlungen zwischen 14- uns 13-jährigen, nicht pauschal um Handlungen von deutlich Älteren an 14- und 13-jährigen. Abstrakter formuliert geht es um den Fall, dass der Altersunterschied unter 2 oder 3 Jahren liegt. Liegt er höher, zum Beispiel im Fall eines 17-jährigen, der mit einer 13-jährigen herummacht, sieht die Lage natürlich anders aus. Aber auch bei Handlungen zwischen einem 18-jährigen und einer 14-jährigen würde ich mehr Probleme sehen als zwischen einer 14-jährigen und einem 13-jährigen.

    Das die Rechtslage anders ist, das ist klar. Aber dagegen wendete sich die Kritik. Sie stellen es so dar, als ginge es um eine Lagelisierung der Verwirklichung feuchter Träume volljähriger, päpophiler Lustmolche.

    Warum? Trauen Sie ihren Argumenten nicht bezüglich der tatsächlich angebrachten Kritik an der aktuellen Rechtslage, so dass Sie meinen auf Strohmänner zurückgreifen zu müssen? Oder habe ich Sie das missverstanden?

    Die Schweiz hat da eine sehr sinnvolle Regelung: Das Schutzalter liegt bei 16 Jahren, aber zur Strafbarkeit ist ein Alterunterschied von mindestens 3 Jahren notwendig. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ist natürlich immer Strafbar, unabhängig vom Alter des Opfers.

  135. blog.qju.cc Wed 10 Apr 2013 at 09:23 - Reply

    […] Und während Amazon ein Patent für gebrauchte digitale Waren anmeldet (gebrauchte eBooks, Filme, etc…), das Arbeitsamt eine 19 jährige “versehentlich” an ein Bordell vermitteln will und das Militär mini-Drohnen einsetzt wird ein 14-jähriger wegen einem Knutschfleck an einer 13-jährigen mitsamt DNA in die Sexualstraftäter-Dat…… […]

  136. […] Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei – Verfassungsblog […]

  137. […] […]

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