Für mich bist du der Karl
Das heutige EuGH-Urteil Sayn-Wittgenstein hat mich an einen alten Freund meines Vaters denken lassen, ein Münchner Bergsteiger-Original namens Fredi, der die Angewohnheit hatte, österreichische Grenzbeamte zu hassen. Jedesmal, wenn er an die Tiroler Grenze kam (was oft vorkam, weil er fast jedes Wochenende zum Klettern ging), entspann sich folgender Dialog:
Fredi: Servus, Karl!
Grenzer: Ich heiß nicht Karl.
Fredi: Wie denn dann?
Grenzer: Ich heiß Soundso
Fredi: Ach geh, ich brech mir doch nicht die Zunge ab bloß wegen dir. Für mich bist du der Karl.
Woraufhin der Grenzer natürlich erst mal Fredis Auto eine Stunde lang von oben bis unten durchfilzte (was wiederum Fredi Grund gab, österreichische Grenzer zu hassen, usw. usf.).
Kein Adel in Österreich
Zur Sache: In Österreich (apropos) gibt es seit 1919 ein Gesetz, und zwar eines von Verfassungsrang, wonach alle Adelstitel abgeschafft sind. Se. Kais. und Kgl. Hoheit Franz Joseph Otto Robert Maria Anton Karl Max Heinrich Sixtus Xaver Felix Renatus Ludwig Gaetan Pius Ignatius, Kaiserlicher Prinz, Erzherzog von Österreich, Königlicher Prinz von Ungarn heißt somit in Österreich vergleichsweise schlicht Otto Habsburg-Lothrigen.
Zu einem Fall für das Europarecht wird dieses Gesetz, wenn es auf Adelstitel angewandt wird, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten erworben wurden.
Die Klägerin, eine Österreicherin namens Ilonka Havel, hatte sich 1991 mit Mitte Vierzig von einem gewissen Lothar Fürst von Sayn-Wittgenstein adoptieren lassen, um unter diesem hübschen Namen ein Immobilien-Business mit Schlössern und anderen standesgemäßen Behausungen aufzuziehen.
(So ein Titel ist schon deshalb eine feine Sache, weil man ihn gleich mehrfach verticken kann. Papa Lothar scheint von dieser Möglichkeit regen Gebrauch gemacht zu haben. Dieser Spaßvogel hier ist womöglich Ilonkas, öhm, Bruder…)
Nach deutschem Recht hatte Ilonka ihren nagelneuen Namen völlig rechtmäßig erworben. Es gelang ihr sogar, sich als Fürstin von Sayn-Wittgenstein ins österreichische Geburtsregister eintragen zu lassen und einen Pass auf diesen Namen zu bekommen – bis 2003 der österreichische Verfassungsgerichtshof dem Spuk ein Ende machte und mit robespierresker Strenge urteilte: Ilonka heißt bestenfalls Frau Sayn-Wittgenstein. Aber Fürstin von? Niemals.
Republikanische Gleichheit
Der EuGH bekräftigt (zur Beruhigung aller österreichischen Grenzbeamten) erstmal, dass der eigene Name Teil der Identität ist und unter dem Schutz der Grundrechtecharta steht und deshalb die Mitgliedsstaaten mitnichten befugt sind, Ilonka Fürstin von Sayn-Wittgenstein plötzlich Karl zu nennen.
Aber ihr das “Fürstin von” rausstreichen, das dürfen sie.
Der schwierigen Frage, wie es um die identitätsstiftende Qualität dieses ganz speziellen Namens für diese ganz spezielle Ilonka bestellt ist, geht der Gerichtshof gar nicht nach, sondern wendet sich den Nachteilen zu, die sich daraus ergeben, wenn man im einen Land so heißt und im anderen Land so.
Und die sind beträchtlich.
Ich weiß da selber ein Lied davon zu singen. Ich hatte mal einen Mobilfunkvertrag als “Max Steinbeis” abgeschlossen, und als dann das Handy kam, wollte der Postbote meinen Perso sehen. Da steht aber “Maximilian” drin. Er gab mir das Handy nicht, ich musste den Vertrag auflösen und als “Maximilian” neu abschließen.
Ilonka jedenfalls, um es kurz zu machen, wird damit klar kommen müssen: Die ihr auferlegte Einschränkung, so der EuGH, sei nämlich gerechtfertigt. Um des Schutzes der republikanischen Gleichheit in Österreich willen.
Das Adelsaufhebungsgesetz, so der EuGH, sei Teil der nationalen Identität Österreichs, genieße Verfassungsrang und sei sogar Ausfluss eines Grundrechts, nämlich der Gleichheit aller Österreicher vor dem Gesetz:
Die Unionsrechtsordnung zielt unbestreitbar darauf ab, den Gleichheitsgrundsatz als allgemeinen Rechtsgrundsatz zu wahren. Dieser Grundsatz ist auch in Art. 20 der Charta der Grundrechte niedergelegt. Es besteht daher kein Zweifel, dass das Ziel, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Zur nationalen Identität gehöre auch die republikanische Staatsform:
Im vorliegenden Fall erscheint es nicht unverhältnismäßig, wenn ein Mitgliedstaat das Ziel der Wahrung des Gleichheitssatzes dadurch erreichen will, dass er seinen Angehörigen den Erwerb, den Besitz oder den Gebrauch von Adelstiteln oder von Bezeichnungen verbietet, die glauben machen könnten, dass derjenige, der den Namen führt, einen solchen Rang innehat.
Schafft zwei, drei, viele Ilonkas!
Nun ist das ja alles sehr nett, und für die Republik sind wir hier alle von ganzem Herzen.
Aber was soll das eigentlich für ein Rang sein, von dem der EuGH da spricht?
Soll hier dem Missverständnis vorgebeugt werden, dass Ilonka als Souverain von Gottes Gnaden über die Grafschaften Sayn und Wittgenstein im Westerwald herrscht? Dass sie bei Hofe Zutritt hat? Dass sie am Flughafen schneller durch die Security kommt?
Ich weiß nicht. Mir scheint diese ganze Republikanernummer eine genauso große Kasperei wie das Adoptionstheater von Lothar und Ilonka und tutti quanti. Ich kann im Jahre 2010 keine wirklich dringliche Notwendigkeit mehr erkennen, die Republik vor adeliger Particularité in Schutz zu nehmen.
Im Gegenteil: Wäre es nicht eine viel republikanischere Tat, möglichst viele Ilonkas mit möglichst blumigen Fürstinnentiteln durch die Welt spazieren zu lassen? Hat sich nicht Frederic Prinz von Anhalt um die republikanischen Sache mehr verdient gemacht als jeder noch so eifrige Aristokratenfresser?
Frederic und Ilonka gegenüber fühle ich mich in meinem bürgerlichen Selbstbewusstsein jedenfalls völlig unbeschnitten. Bei Otto Habsburg-Lothringen ist das eine andere Sache.
Nunja, in Deutschland gilt auch etwas in die Richtung: Man kann ja im Prinzip seinen Namen ändern lassen. Aber nicht in einen, der wie ein Adelstitel aussieht, sagt die VwV zum Personenstandsgesetz (oder irgendwas in die Richtung, Recherchemöglichkeiten sind mobil eingeschränkt …). Grund ist auch da die Aufhebung des Adelsstandes durch die WRV und damit das Verbot an den Staat, Adelstitel zu verleihen …
Ich applaudiere den Österreichern. Das ist doch mal ein konsequenter mit dem sogenannten Adel.
Wie sehr solche albernen Titel auch heute noch Eindruck schinden kann man doch an unserem Verteidigungsminister sehen. Noch nichts geleistet aber Topkandidat für Merkels Nachfolge.
Aus republikanischer Sicht würde ich daher eine Abschaffung aller Adelstitel auch in Deutschland nur begrüßen.
@ Jens:
Obwohl die Argumentation für eine gänzliche Abschaffung auch nicht wirklich trägt. Ansonsten könnten wir unter einem sog. republikanischen Gesichtspunkt ja alle den Namen Mustermann oder gar Musterbürger annehmen, um völlige republikanische Uniformität zu schaffen. Nichtsdestotrotz finde auch ich den Kauf von Adelstiteln ebenfalls absurd.
Entschuldigung: Der Kommentar richtete sich an Dante
Der Adel ist nur noch in gewissen Zeitschriften up to date! Der wahre Adel mit dem Namen “Zu Sayn Wittgenstein – Berleburg” gibt es nur in Bad Berleburg. Hier wohnt der “Chef” der Linie Sayn-Wittgenstein. Dazu kommen die Linien Sayn Wittgenstein Sayn, Sayn Wittgenstein Hohenstein und Sayn Wittgenstein Sayn. Es gibt auch eine Linie von Wittgenstein. Erkaufte Titel und jene, welche den Titel tragen (Bordellbesitzer u. a.) sind eine Schmäh der wahren…… Fazit: Jeder hat seine eigene Familiengeschichte und dabei sollte er bleiben!