05 March 2021

Gewinnen durch Verlieren

Hurra! Fidesz und EVP gehen künftig getrennte Wege, und das ist zweifellos eine tolle Nachricht. Noch eine Idee mehr Freude hätte mir diese Nachricht natürlich im Jahr 2020 oder 2019 oder, for that matter, 2011 bereitet. Jetzt ist der EU-Haushalt verabschiedet und der Rechtsstaatsmechanismus aufs rechtsstaatswidrigste suspendiert, Viktor Orbán und seine Freunde können sich in aller Ruhe die Taschen füllen. Dafür steht für Angela Merkels und Ursula von der Leyens CDU/CSU die Bundestagswahl vor der Tür, in welchem Moment sie von der jähen Erkenntnis übermannt wird, welch unüberbrückbare Kluft sie von Fidesz doch trennt alles in allem. Aber was hilft’s, die Erkenntnis wird ja nicht falsch dadurch, dass sie so spät kommt, also Schluss mit dem Gejammer, lasst uns Vergangenes vergangen sein lassen und kraftvoll nach vorne schauen.

Und was sehen wir da?

Ich habe heute mal mit einigen Freunden aus Ungarn telefoniert. Die sehen dort vor allem ein Datum, nämlich die ungarische Parlamentswahl im Frühjahr 2022 und die reale Möglichkeit, dass Fidesz da tatsächlich abgewählt wird.

Die gibt es nämlich, und sie ist gar nicht mal so klein. Die bislang so zersplitterten Opposition hat sich zu einem Wahlbündnis zusammengetan mit gemeinsamer Plattform und gemeinsamen Kandidaten, und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass sie im Parlament in Budapest damit am Wahltag eine Mehrheit zusammenkriegt. Fidesz hat bisher immer davon profitiert, dass das Wahlrecht in Ungarn große Parteien überproportional begünstigt. Jetzt ist sie nicht mehr die einzige große Partei unter lauter kleinen. Jetzt hat sie Konkurrenz.

Und in diesem Wettkampf steht Fidesz nicht besonders gut da. Die Pandemie hat das Land hart getroffen mit fast so vielen Toten relativ zur Bevölkerung wie in den USA und einer Sterblichkeitsrate von 3,5%, der Zweithöchsten in der EU nach Bulgarien. Die Strategie der Fidesz-Regierung, im Alleingang chinesische und russische Impfstoffe einzusetzen, scheint auf Widerstand in der Bevölkerung zu stoßen: Viele misstrauen dem chinesischen Impfstoff, zumal der nicht reicht, um sich wieder frei bewegen zu können, weil die anderen EU-Staaten ihn nicht anerkennen, nicht einmal Polen.

Wer weiß also: Vielleicht gibt in gut einem Jahr eine neue Regierung in Ungarn. Natürlich kann es noch ganz anders kommen.  Orbáns Wahlmaschinerie ist so gut geölt wie immer, die Regierung macht sich gerade warm, nach Soros und den Flüchtlingen nach polnischem Vorbild die LGBTQI-Community als konservativen Kinderschreck aufzubauen, und den Recovery-Milliarden der EU sei Dank verfügt er über genügend Geld, überall dort für Zufriedenheit zu sorgen, wo er es für seinen Wahlerfolg benötigt. Aber immerhin: eine Möglichkeit, eine reale Möglichkeit! In einigen Monaten werden die Wähler_innen in Ungarn erst mal in einer Vorwahl entscheiden, wer Spitzenkandidat wird. Der Frühling naht im Karpatenbecken. Wer hätte das gedacht.

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 Call for Applications

Democratic values and the rule of law are increasingly put under pressure in the EU, and the ways and means of upholding them have become much-discussed legal, political and social issues. In light of these challenges, re:constitution fosters exchange and analysis on democracy and the rule of law in Europe.
The programme invites applications for 20 Fellowships for the upcoming 2021/2022 academic year. Please find the Call for Applications here, the deadline for applications is 6 April 2021.

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Was, wenn sich die Möglichkeit verwirklicht? Was, wenn die vereinigte Opposition nicht mehr in der Opposition ist, sondern regiert? Versprochen ist ihren Wählern nicht nur eine Übergangsregierung für einen demokratischen Neuanfang, sondern eine richtige Regierung für eine ganze Legislaturperiode. Die Koalition schließt die vormaligen Neonazis von der Jobbik-Partei genauso ein wie die Erben der postkommunistischen Korruptionsgangster, deren Herrschaft den Aufstieg von Fidesz erst möglich gemacht hat. Selbst wenn die alle ihre Wähler_innen auch dort, wo nicht ihre eigenen Kandidaten antreten, mobilisiert bekommen – die Frage, wie eine solch disparate Koalition um Gottes willen vier Jahre lang regieren will, ist nicht ganz trivial zu beantworten. Im Nachbarland Slowakei steht die Vier-Parteien-Koalition, angetreten um mit dem Mafiastaat der SMER aufzuräumen, mittlerweile auf einem Trümmerhaufen.

Dazu kommt, dass die Koalition auf einen Staat träfe, der von Orbán in zehn Jahren Fidesz-Herrschaft geradezu planmäßig auf den Fall des demokratischen Machtverlustes vorbereitet worden ist, um den Neuen ein erfolgreiches Regieren so unmöglich wie möglich zu machen. Wesentliche Teile der Gesetzgebung sind in so genannten Kardinalgesetzen niedergelegt, die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können. An allen möglichen Stellen sieht Orbáns Verfassung Ämter vor, die ebenfalls nur mit Zweidrittelmehrheit besetzt werden können, und obendrein mit extrem langen Amtszeiten, so dass die neue Regierung auf Jahre hinaus mit Leuten zusammenarbeiten müsste, die auf den Befehl von Viktor Orbán hören.

Double bind

Wie soll die neue Regierung erfolgreich regieren, wenn sie nicht zumindest mal Generalstaatsanwalt Péter Polt los wird? Solange der im Amt ist, haben die Korruptionsnetzwerke der Fidesz-Partei wenig zu befürchten. Polt wurde erst 2019 für eine neue Amtszeit bestätigt, und die beträgt nicht weniger als 9 Jahre. Natürlich könnte die Regierung eine parallele Antikorruptions-Ermittlungsbehörde errichten, so wie sie es in Rumänien erfolgreich gemacht haben. Aber damit das nicht passiert, dafür gibt es das Verfassungsgericht, ebenfalls bis unters Dach voller loyaler Orbán-Freunde. Die Koalition wäre umstellt von Institutionen, die ihnen kaum Bewegungsspielraum lassen würden: Justiz, Notenbank, Rechnungshof (der über die Parteifinanzen wacht, sehr praktisch!), dazu die famosen neuen “Stiftungen”, in deren Hände Fidesz die Medien und staatlichen Hochschulen “privatisiert” hat bzw. will.

Sofern der Opposition kein Erdrutschsieg gelingt und sie eine Zweidrittelmehrheit erobern (zumindest eine theoretische Möglichkeit im ungarischen Wahlsystem; Fidesz ist das ja auch gelungen), wird die neue Regierung also kaum eine Wahl haben, wenn sie irgendetwas ausrichten will in den vier Jahren, für die sie gewählt worden ist: Sie wird die Regeln biegen, wenn nicht brechen müssen. Sie wird sich zur Herrschaft des Rechts in Konflikt begeben müssen. Verfassungsgerichtsurteile ignorieren. Amtsinhaber ohne rechtliche Grundlage feuern. Solche Sachen.

Und in Brüssel wird man sich entscheiden müssen, ob man den – dann ja wohl endlich scharf geschalteten – Rechtsstaatlichkeitsmechanismus dann auf die neue Regierung loslässt. Oder ob man lieber wegschaut. So oder so: Orbán hätte einen Mordsspaß.

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12.03.2021 | 14:30-16:00 | via Livestream

Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht:

Verleihung der Hermann-Mosler- und Gerhard-Kegel-Preise 2020/2021

Die Dissertationspreise für NachwuchswissenschaftlerInnen werden dieses Jahr an Dr. Maria Monnheimer (Hermann-Mosler-Preis) und Dr. Adrian Hemler (Gerhard-Kegel-Preis) verliehen.

Die Veranstaltung wird über den Völkerrechtsblog gestreamt. Der Link sowie weiterführende Informationen sind auf http://www.dgfir.de zu finden.
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Manche glauben, eine die Fidesz eine solche Wahlniederlage regelrecht herbei hofft. Dann müsste die Opposition die Verwüstungen aufräumen, die die Pandemie angerichtet hat, ohne Geld, da die EU-Milliarden bis dahin weitgehend verplant oder ausgegeben sind, ohne Personal, ohne Ressourcen. Seht her, könnte sie sagen, das passiert, wenn ihr diese Loser wählt. Sie könnte obendrein all jene zum Schweigen bringen, die ihr mangelnden Respekt vor der Demokratie vorwerfen: Seht her, könnte sie sagen, friedlicher Machtwechsel ist möglich bei uns, alles völlig unproblematisch, was habt ihr denn? Sie könne den Rechtsstaatsmechanismus der EU in ein Double-Bind-Labyrinth schicken, aus dem er so schnell nicht wieder herausfinden würde. Und sie könnte nach zwei, drei, spätestens vier Jahren triumphal an die Macht zurückkehren, und diesmal für immer.

Und trotzdem: Orbán von der Macht zu vertreiben, und sei es auch nur für einige Jahre, würde sich immer noch lohnen. Zu den Dingen, die die neue Regierung tun könnte, gehört zum Beispiel die Anerkennung der Europäischen Staatsanwaltschaft für Ungarn, die gegen Betrugsfälle zu Lasten des EU-Haushalts vorgehen kann. Orbán war strikt dagegen bisher. Wen wundert’s.

Vielen Dank an Viktor Kazai, Petra Bard, Csaba Györy und Márta Pardavi für wertvollen Input!

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Im Fall Xhoxhaj v Albanien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht die Klage einer ehemaligen Richterin des albanischen Verfassungsgerichts gegen ihre Entlassung abgewiesen. Wie TILMANN HOPPE berichtet, hat der EGMR dem Kampf gegen Korruption klare Priorität eingeräumt.

Georgien rutscht in den Autoritarismus ab, und EU-Ratspräsident Charles Michel ist hingefahren, um zu vermitteln. Wie DAVIT ZEDELASHVILI notiert, scheint die EU auf Nachbarländer insoweit mehr Einfluss zu besitzen als auf ihre eigenen Mitgliedstaaten.

Der EuGH hat in dieser Woche ein wichtiges Urteil im Zusammenhang mit der Unterjochung der Justiz in Polen gefällt: Es geht um den Nationalen Justizrat, der die Kandidaten für Richter_innenposten auswählt. Dass es gegen Nominierungen von Richter_innen zum Obersten Gerichtshof keinen Rechtsbehelf mehr gibt, ist europarechtswidrig. Darüber und über die weit reichenden Implikationen dieses Urteils spreche ich in unserem Krisenpodcast mit WOJCIECH SADURSKI.

5231 Richter_innen und Staatsanwält_innen hatten die EU-Kommission in einem offenen Brief aufgefordert, endlich aktiver zu werden gegenüber der Justizpolitik der polnischen Regierung. Die Antwort hat JOHN MORIJN aufs Heftigste erzürnt.

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Zögern Sie nicht sich bei uns zu melden.

Beste Grüße
Ihr Verfassungsblog-Team

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Vor dem EuGH sind derzeit zwei Fälle anhängig, in denen es um das muslimische Kopftuch geht. Generalanwalt Athanasios Rantos hat dazu Schlussanträge vorgelegt, die nach Ansicht von MARTIJN VAN DEN BRINK gravierende Mängel aufweisen.

In UK hat der Supreme Court, wie letzte Woche schon berichtet, sein Urteil im Fall Shamima Begum gefällt: eine junge Britin, die sich als 15-Jährige dem IS in Syrien angeschlossen hatte und der daraufhin die britische Staatsangehörigkeit entzogen war. Dagegen wollte sie klagen, kann das aber nicht, weil sie nicht in das Vereinigte Königreich einreisen darf. Das fand der Supreme Court in Ordnung. DEVYANI PRABHAT ordnet das Urteil ein.

Im Streit um die Priorisierung bei der Covid-Impfung in Deutschland weist LINO MUNARETTO auf das Gebot hin, die Impfkapazitäten effektiv auszuschöpfen.

In Norwegen hatte die Regierung in der Pandemie vorgeschlagen, eine Sperrstunde gesetzlich zu verankern. Das kam in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gut an. Am 17. Februar 2021 wurde der Vorschlag angesichts der starken Opposition auf Eis gelegt. KRISTIN BERGTORA SANDVIK, HANS PETTER GRAVER und PETER SCHARFF SMITH berichten, was dieser Fall über das Vertrauen zwischen den Behörden und der Öffentlichkeit in Norwegen sagt.

In den Niederlanden hat sich in der Berufungsinstanz herausgestellt, dass die von der Regierung coronahalber vehängte Ausgangssperre nun doch rechtlichen Bestand hat. KYRA WIGARD und ARTHUR DYEVRE sehen das Selbstbewusstsein der niederländischen Justiz, sich auch in höchst politische Fragen einzumischen, wachsen.

In Dänemark hat das Parliament ein Amtsenthebungsverfahren gegen eine ehemalige Ministerin für Immigration eingeleitet. Diese hatte eine Verordnung durchgesetzt, wonach bedingungslos alle Paare getrennt werden sollten, wenn eine Ehepartner_in minderjährig war. PERNILLE BOYE KOCH zeigt die Relevanz des Verfahrens im Spannungsfeld zwischen dänischer Migrationspolitik und Menschenrechtsverpflichtungen.

In Chile wird im April 2021 eine neue Verfassungsversammlung gewählt, um die jetzige, der Zeit der Militärdiktatur entstammende Verfassung zu ersetzen. Die Integration von sozialen Rechten ist eine zentrale Forderung der chilenischen Bevölkerung. ERNESTO VARGAS WEIL erklärt, was die Versammlung insoweit aus der deutschen Verfassungsgeschichte lernen kann.

Ist Palästina ein Staat? Anfang Februar gab es dazu eine Entscheidung einer Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs, die KAI AMBOS ausführlich analysiert.

Eigentlich sollte der Digital Services Act (DSA) der EU die 20 Jahre alte E-Commerce Richtlinie überholen, doch im ersten Entwurf reproduziert der DSA zahlreiche Verworrenheiten seiner Vorgängerregelung. JOAN BARATA erklärt, wie sich das auf die Moderation von Online-Inhalten durch Plattformen auswirken wird.

Im deutschen Bundestag hat kürzlich die Linke vorgeschlagen, die Lesbarkeit von Gesetzentwürfen durch Synopsen zu verbessern, was FELIX HERBERT eine sehr gute Idee findet.

Unser groß angelegtes COVID-19 Symposium hat in dieser Woche Berichte aus Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Portugal, Russland, Singapur, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand und Ukraine umfasst. In der kommenden Woche 3 folgen Belgien, Estland, Island, Iran, Italien, Kanada, Libanon, Slowakei, Südafrika und Ungarn.

Womit ich wieder durch wäre für diese Woche. Ihnen alles Gute, Gesundheit und dass Ihre Verfassungsblog-Kaffeetasse immer wohl und duftend gefüllt sein möge.

Vielen Dank und bis nächste Woche,

Ihr

Max Steinbeis


3 Comments

  1. SzabadSzellem Sat 6 Mar 2021 at 18:48 - Reply

    Schade, vor lauter Ungarn-Bashing cum ira et studio ist einmal mehr der nüchterne Blick auf das Verfassungsrecht, der den Verfassungsblog und seinen Gründer einstmals ausmachte, getrübt und diesmal gleich doppelt:
    1. Wie bereits die Budapester OB-Wahlen gezeigt haben, funktioniert die Demokratie in Ungarn durchaus noch. Dann sollte aber auch anerkannt werden, dass die Orbán-Regierung demokratisch legitimiert ist – unabhängig davon, ob das als politisch genehm empfunden wird oder nicht.
    2. Auch für demokratisch Wohlmeinende erscheint es allerdings rechtsstaatlich als äußerst bedenklich, wenn der Regierungschef in amtlicher Funktion – mit Brief und Siegel – einen parteibezogenen Fraktionsaustritt erklärt. Im Unterschied zur Kundgabe persönlicher politischer Überzeugungen lohnte dieses in der (auch fach-)öffentlichen Diskussion bislang völlig unterbelichtete Detail wahrlich eine kritische Betrachtung im Verfassungsblog-Editorial…

  2. Weichtier Sun 7 Mar 2021 at 10:10 - Reply

    „Und in diesem Wettkampf steht Fidesz nicht besonders gut da. Die Pandemie hat das Land hart getroffen mit fast so vielen Toten relativ zur Bevölkerung wie in den USA und einer Sterblichkeitsrate von 3,5%, der Zweithöchsten in der EU nach Bulgarien.“

    Die Todesfälle je 100.000 Einwohner stellen sich laut der Statistik, auf die MS verweist, wie folgt dar:
    China 0.35
    New Zealand 0.53
    Finland 13.90
    Germany 86.64
    Sweden 127.69
    France 132.01
    Spain 152.25
    United States 159.78
    Hungary 159.89
    Italy 164.27
    United Kingdom 187.24
    Slovenia 187.77
    Belgium 194.49
    Czechia 200.69

    Wenn Herr Orban ein Problem mit der Anzahl der Toten hat, sollte Frau Merkel auch ein Problem mit Blick auf Finnland haben (o.k. Frau Merkel stellt sich vermutlich nicht zur Wiederwahl). Ein Zusammenhang zwischen der Rechtsstaatspolitik von Herrn Orban und den Pandemiefolgen, der für einen Wahlkampf etwas hergeben könnte, drängt sich mir nicht auf.

    Und Corona sollte meines Erachtens für Herrn Orban als ausgewiesenen Populisten sowieso kein Problem sein. Er braucht da nur auf die Kritik in der deutschen Qualitätspresse an der Impftstoffbeschaffung durch die EU verweisen. Diese Impfstoffbeschaffung dürfte Auswirkungen auf die Impfquote und die Sterblichkeit in den nächsten Monaten haben.

    • Dominic Bair Sun 7 Mar 2021 at 20:05 - Reply

      Gemeint war wohl die Sterblichkeit der Infizierten, -nicht die der Gesamtbevölkerung.

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