15 August 2013

In eigener Sache: Verfassungsblog und Rechtswissenschaft im (medialen) Wandel

Wie alles begann

Fast zwei Jahre sind nun vergangen, seit wir im November 2011 die Kooperation des Verfassungsblogs mit Recht im Kontext begonnen haben. Wir waren gespannt auf die neuen Gesprächs- und Lernräume, die neuen Möglichkeiten des Streits und der Selbstvergewisserung, die wir uns von der virtuellen Öffentlichkeit im Netz erhofften. Würde sich auf dem Verfassungsblog neu und anders über die Verfassung und die Politik diskutieren lassen? Über die Konstitution Europas und die Zukunft unserer Verfassung? Über Welt und Recht? Würden Wissenschaftler und Praktiker, Politiker und Professoren, Menschen unterschiedlicher Disziplinen und Rechtskulturen ins Gespräch über aktuelle Probleme des demokratischen Rechtsstaats eintreten? Über  Grundlagen und Kontexte des Rechts?

Wo wir stehen

Wir wurden nicht enttäuscht. Im Gegenteil. Die eben noch so zögerliche Rechtswissenschaft (zumal die traditionsbewussten Staatsrechtslehrer) mischte bald kräftig mit, wenn es um die Schuldenkrise, die Beschneidungsdebatte oder die Zukunft Europas ging. Professoren und Studierende, Assistentinnen und MPI-Direktoren teilten ihre Beobachtungen und Argumente, protokollierten Verhandlungen vor dem US Supreme Court und Debatten im Europäischen Parlament, analysierten die ungarische Verfassung und die EU-Verträge, stritten und versöhnten sich, korrigierten Positionen und tauschten Argumente.

Der Verfassungsblog wird beobachtet und zitiert. Als Diskursraum verbindet er Wissenschaft und Praxis, macht der politischen Öffentlichkeit die Expertise der Wissenschaft zugänglich und verschafft dieser umgekehrt öffentliche Resonanz, integriert unterschiedliche akademische Statusgruppen, verknüpft wissenschaftliche Teilöffentlichkeiten und überwindet disziplinäre wie sprachliche und (rechts-)kulturelle Grenzen. Manchmal ist er im deutschsprachigen juristischen und verfassungspolitischen Diskurs debattenprägend. Die Symposien „Rettungsschirm für Grundrechte“ (in Kooperation mit dem MPI für Völkerrecht in Heidelberg), „Die rechtlichen Haken der Fiskalunion“, „Die Beschneidungsdebatte“ und „Europe 2023 – An Educated Guess“ (sämtlich als „Schwerpunkte“ auf dem Blog nachzulesen) werden inzwischen in wissenschaftlichen Aufsätzenund politischen Streitschriftenzitiert. Immer wieder werden wir gebeten, über unsere Erfahrungen mit dem Blog und dem Bloggen zu berichten und langsam hinzukommende weitere Projekte virtueller Kommunikation im juristischen Feld beratend zu begleiten.

Wir haben begonnen, Beiträge gezielt zweisprachig zu veröffentlichen – Schritte zur angestrebten reflexiven Mehrsprachigkeit, die wir im Rahmen des Forschungsvorhabens systematisch ausbauen wollen. Das soll einerseits durch Übersetzung geschehen, aber auch durch maßgeschneiderte Unterstützung von Autorinnen und Autoren, die in ihrer Kompetenz zu mehrsprachiger Publikation gestärkt werden sollen (z.B. durch Fachlektorat eines Muttersprachlers).

Was sich ändert

Was geschieht, wenn Juristen verfassungsrechtlich bloggen? Diese Frage beschäftigt uns inzwischen seit fast einem Jahrzehnt. Sie stand auch am Anfang unserer Kooperation. Ihr wollen wir systematisch nachgehen, in einem Prozess teilnehmender Beobachtung. Bislang fehlte es uns jedoch an personellen und finanziellen Ressourcen, um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen und das unerwartet dynamische Experiment Verfassungsblog strategisch weiterzuentwickeln und wissenschaftlich zu begleiten. Das ändert sich jetzt: Der Verfassungsblog wird zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog: Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Eine Förderung  der Humboldt-Universität aus Mitteln der Exzellenzinitiative erlaubt uns, bis zum Sommer 2015 genauer herauszufinden, was es mit unserem Blog und dem Verfassungsbloggen auf sich hat.

Für unsere Leser und Autoren ändert sich damit auf den ersten Blick nichts. Natürlich soll der Verfassungsblog noch besser, schöner und interessanter werden. Bunter und zugleich übersichtlicher. Ein Ort klarer Worte und forcierter Mehrsprachigkeit. Hinter den Kulissen ändert sich aber doch etwas: Wir wollen Öffentlichkeit und Forschung nicht nur ermöglichen, sondern diese Ermöglichung auch kritisch-reflexiv beobachten, beschreiben und analysieren.

Diese fortlaufende Reflexion aus juristischer und ethnographischer Perspektive wird von zwei wissenschaftlich Mitarbeitenden in der Qualifikationsphase getragen, die die Analyse der empirischen Erträge koordinieren, die Dokumentation der Ergebnisse des Forschungsvorhabens vorbereiten und bei Interesse und Begabung auch an der Gestaltung des Blogs mitwirken.  Eine an Rechtswissenschaft und Rechtsforschenden interessierte Ethnologin haben wir bereits gewonnen. Einen Juristen oder eine Juristin mit eigenen Forschungsinteressen im Bereich der rechtswissenschaftlichen Kommunikation am Schnittpunkt von Recht, Politik und Öffentlichkeit suchen wird derzeit noch.

Als Forschungsprojekt wird der Verfassungsblog künftig einen realen Ort in der akademischen Welt haben. In der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin  ist die kleine Geschäftsstelle zuhause, die künftig auch vor Ort Begegnungen mit unseren Autoren und Lesern und eine aktive Präsenz im Universitätsalltag ermöglichen wird.

Worum es geht

Kernanliegen des Forschungsprojekts ist es, in exemplarischer Weise in der elektronischen Publikationsform des Verfassungsblogs die Möglichkeiten und Grenzen eines rechtswissenschaftlichen Diskurses zu erproben und zu reflektieren, der vom deutschen und europäischen Verfassungsrecht ausgeht und dieses als Kernthema verhandelt, dabei Disziplinen verbindet und nationale Grenzen überschreitet. Ist das Medium des wissenschaftlichen Blogs geeignet, die intra- und interdisziplinäre Kommunikation im Bereich der Rechtswissenschaft und ihrer geistes- und sozialwissenschaftlichen „Nachbarwissenschaften“ zu verbessern? Wenn ja, wie? Lässt sich auf diesem Weg Wissensaneignung mit Reflexionskompetenz und Kritikfähigkeit verbinden und eine eng an die deutsche Sprache gebundene Disziplin dem mehrsprachigen transnationalen Austausch öffnen? Auf diese Fragen suchen wir mit unserem Projekt eine Antwort.

Wir nehmen damit auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom 9. November 2012 auf, von denen bereits jetzt starke Impulse zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft als akademische Disziplin ausgehen. Darin heißt es unter anderem, dass elektronische Publikationsformen auch für die internationale Sichtbarkeit der deutschen Rechtswissenschaft immer wichtiger würden. Hier knüpfen unsere Fragen an: Inwieweit ist die Publikationsform des wissenschaftlichen Blogs dazu geeignet, den Kommunikationsraum deutschsprachiger Rechtswissenschaft nicht nur zu erweitern, sondern auch zu vertiefen? Welche Formate und Textsorten können die Konturen des Diskurses schärfen und zu größerer Vielfalt und gesteigerter Qualität beitragen?

Der Verfassungsblog und andere neue virtuelle Kommunikationsformen können und sollen klassische Publikationsformate nicht ersetzen. Vielmehr muss es darum gehen, „mit Hilfe des Netzes netzunabhängige Inhalte zu schaffen.“ Ein lebhafter und anspruchsvoller Diskurs hilft eine Publikationspraxis zu kultivieren, mit der die Rechtswissenschaft ihren Ansprüchen an Originalität, Relevanz sowie gedankliche Eigenständigkeit in der Erkenntnisproduktion gerecht werden kann. Forschung braucht Orte intensiver, kontroverser und gründlicher Auseinandersetzungen und Debatten, damit sie auch selbst ein solcher sein kann. Hier sehen wir eine der zentralen Aufgaben des Verfassungsblogs, die wir nicht nur wahrnehmen, sondern auch auf ein wissenschaftlich tragfähiges konzeptionelles Fundament stellen wollen. Dazu bietet uns die Förderung durch die Humboldt-Universität nun die Möglichkeit, und darüber sind wir sehr froh.


7 Comments

  1. Gast Thu 15 Aug 2013 at 13:35 - Reply

    Wie kommen Sie zu der Feststellung, dass von den Empfehlungen des Wissenschaftsrats vom 9. November 2012 “bereits jetzt starke Impulse zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft als akademische Disziplin ausgehen”?? Aus Gesprächen mit “Betroffenen” gewinnt man eher den Eindruck, dass diese Empfehlungen als vollständig irrelevant betrachtet werden.

  2. Alexandra Kemmerer Fri 16 Aug 2013 at 07:07 - Reply

    Lieber Gast,
    es kommt natürlich – wie immer – ganz darauf an, mit wem man am Tisch sitzt. Mein Eindruck ist, dass die Empfehlungen von “Betroffenen” vielerorts rezipiert und diskutiert werden. Die Diskussion ist durchaus kontrovers, aber so soll es ja sein. Lesen Sie doch mal in Heft 14 der Juristenzeitung (19. Juli 2013) nach – da gibt es gleich sechs Beiträge zum Thema, die die Lektüre lohnen.

  3. Blickensdörfer Sun 18 Aug 2013 at 18:21 - Reply

    Eine wissenschaftliche Begleitung des „Verfassungsblogs“ macht diesen nicht zu einem „wissenschaftlichen Blog“.

    Das Verständnis von Wissenschaft, was dieses Wort bedeutet, es als Begriff verwenden zu können, ist nicht daran gebunden, ob und wie wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht werden.

    „Forschung braucht Orte intensiver, kontroverser und gründlicher Auseinandersetzungen und Debatten, damit sie auch selbst ein solcher sein kann. Hier sehen wir eine der zentralen Aufgaben des Verfassungsblogs . . .“.

    Die Forschung auszurichten auf die Beantwortung der Frage, was eine Publikationsform Blog (auch) für die Wissenschaft leisten kann, macht sie zur Studie, mit der mannigfache Erscheinungen der Blog-Nutzung erfasst werden, die wiederum beliebig verstanden, allenfalls einem statistisch ermittelten Erkenntnis-Ergebnis zugeführt werden können.

    Ein anderes Verständnis von Wissenschaft!

  4. […] erscheint die Webpräsenz des Forschungsprojekts „Verfassungsblog: Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“ jetzt […]

  5. Dank und Adieu Mon 16 Jun 2014 at 06:04 - Reply

    […] mit dem Wissenschaftskolleg auf den Weg bringen und ermöglichen zu dürfen, ein Konzept für die Einbindung des Blogs in universitäre Strukturen und das Forschungsprojekt zu entwickeln und dabei ein wenig zum Aufblühen von Max Steinbeis’ […]

  6. Farewell, Verfassungsblog! Mon 16 Jun 2014 at 06:19 - Reply

    […] the Verfassungsblog’s cooperation with the Wissenschaftskolleg on track, to develop a concept for embedding the blog into the landscapes of a German university, to have a hand in planting the research project into Humboldt’s Faculty of Law and to help […]

  7. Anarchist Sun 6 Jul 2014 at 17:12 - Reply

    Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil. Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen, um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten (vgl. http://gewaltenteilung.de.preview.web01.linux.cnsmr.serviceprovider.de/idee#19). Irreführung ist normalerweise strafbar.

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