Karlsruhe verhandelt am 5.7. zu Euro-Rettungsschirm
Das Bundesverfassungsgericht wird am 5.7. zum Fall Griechenland/Euro-Rettungsschirm eine mündliche Verhandlung veranstalten. Das höre ich gerade über den Verteiler der Justizpressekonferenz; offenbar funktioniert in Karlsruhe der Pressemitteilungsverteiler gerade nicht.
Ich bin, wie jeder andere auch, sehr gespannt darauf, wie sich Karlsruhe hier positioniert.
Inzwischen ist die PM online: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-037.html
Allerdings fehlt der erwähnte Anhang, die Verhandlungsgliederung.
Hm, diese Ankündigung kommt in der Tat etwas überraschend. Nach unwidersprochenen Angaben aus Karlsruhe soll das fertige Votum des Berichterstatters (Di Fabio ists nicht) bereits auf dem Tisch lesen und in der Redigierung liegen. Ob die mündliche Verhandlung da wohl eher den aktuellen Entwicklungen geschuldet ist?
Spannend wirds auf jeden Fall, so viel steht fest.
… auf dem Tisch liegen …
Im Ergebnis wird es darauf ankommen, ob das BVerfG “mutig” genug ist sich ausschließlich auf rechtliche Erwägungen zu beschränken und politische außen vor zu lassen. Dass die Hilfen rechtswidrig sind, dürfte ziemlich offensichtlich sein und wurde ja schon in mehreren Gutachten bestätigt. Bin mal gespannt ob sie die Frage bzgl. des Verstoßes gegen den Art. 125 AEUV an den EUGH weiterleitenn.
Sehe ich das richtig, dass nur über die Griechenlandhilfen sowie den sog. Euro-Rettungsschirm (d.h. EFSF und den im Mai 2010 beschlossenen Stabilisierungsmechanismus), nicht aber über den ab 2013 geltenden ständigen Stabilisierungsmechanismus verhandelt wird? Ist dagegen überhaupt VB erhoben worden? Von der Gruppe um Schachtschneider offenbar nicht, die VB von Murswiek für Gauweiler scheint nicht online verfügbar zu sein. Evtl. durch die Gruppe um Kerber, über deren VB (trotz Annahme) aber gar nicht verhandelt wird? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte…
Entscheidungen, die den
Bundeshaushalt derartig stark belasten, dürfen nicht ohne Zustimmung des
Parlaments getroffen werden. Sie unterliegen dem
parlamentarischen Zustimmungserfordernis. Ob sich die jüngsten
Entscheidungen mit der gesetzlichen Schuldenbremse vereinbaren lassen,
ist überdies mehr als fraglich. Es ist dringend zu wünschen, dass das
Verfassungsgericht der Regierung hier Grenzen aufzeigt.
@LA, @Jens und alle Interessierten:
Die Schriftsätze im Verfahren 2 BvR 1099/10 (Verfassungsbeschwerde Dr. Gauweiler, MdB) stehen nunmehr online -> http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/gutachten
Die Verhandlungsgliederung ist in der PM des BVerfG zwischenzeitlich nachgetragen und abrufbar -> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-037.html (ganz nach unten scrollen!)