09 June 2011

Karlsruhe verhandelt am 5.7. zu Euro-Rettungsschirm

Das Bundesverfassungsgericht wird am 5.7. zum Fall Griechenland/Euro-Rettungsschirm eine mündliche Verhandlung veranstalten. Das höre ich gerade über den Verteiler der Justizpressekonferenz; offenbar funktioniert in Karlsruhe der Pressemitteilungsverteiler gerade nicht.

Ich bin, wie jeder andere auch, sehr gespannt darauf, wie sich Karlsruhe hier positioniert.


7 Comments

  1. Jens Fri 10 Jun 2011 at 09:08 - Reply

    Inzwischen ist die PM online: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-037.html

    Allerdings fehlt der erwähnte Anhang, die Verhandlungsgliederung.

  2. bec Sun 12 Jun 2011 at 22:09 - Reply

    Hm, diese Ankündigung kommt in der Tat etwas überraschend. Nach unwidersprochenen Angaben aus Karlsruhe soll das fertige Votum des Berichterstatters (Di Fabio ists nicht) bereits auf dem Tisch lesen und in der Redigierung liegen. Ob die mündliche Verhandlung da wohl eher den aktuellen Entwicklungen geschuldet ist?
    Spannend wirds auf jeden Fall, so viel steht fest.

  3. bec Sun 12 Jun 2011 at 22:09 - Reply

    … auf dem Tisch liegen …

  4. Student Mon 13 Jun 2011 at 21:04 - Reply

    Im Ergebnis wird es darauf ankommen, ob das BVerfG “mutig” genug ist sich ausschließlich auf rechtliche Erwägungen zu beschränken und politische außen vor zu lassen. Dass die Hilfen rechtswidrig sind, dürfte ziemlich offensichtlich sein und wurde ja schon in mehreren Gutachten bestätigt. Bin mal gespannt ob sie die Frage bzgl. des Verstoßes gegen den Art. 125 AEUV an den EUGH weiterleitenn.

  5. LA Thu 16 Jun 2011 at 17:45 - Reply

    Sehe ich das richtig, dass nur über die Griechenlandhilfen sowie den sog. Euro-Rettungsschirm (d.h. EFSF und den im Mai 2010 beschlossenen Stabilisierungsmechanismus), nicht aber über den ab 2013 geltenden ständigen Stabilisierungsmechanismus verhandelt wird? Ist dagegen überhaupt VB erhoben worden? Von der Gruppe um Schachtschneider offenbar nicht, die VB von Murswiek für Gauweiler scheint nicht online verfügbar zu sein. Evtl. durch die Gruppe um Kerber, über deren VB (trotz Annahme) aber gar nicht verhandelt wird? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte…

  6. OTK Sat 18 Jun 2011 at 23:30 - Reply

    Entscheidungen, die den
    Bundeshaushalt derartig stark belasten, dürfen nicht ohne Zustimmung des
    Parlaments getroffen werden. Sie unterliegen dem
    parlamentarischen Zustimmungserfordernis. Ob sich die jüngsten
    Entscheidungen mit der gesetzlichen Schuldenbremse vereinbaren lassen,
    ist überdies mehr als fraglich. Es ist dringend zu wünschen, dass das
    Verfassungsgericht der Regierung hier Grenzen aufzeigt.

  7. O. Sauer Sun 26 Jun 2011 at 13:50 - Reply

    @LA, @Jens und alle Interessierten:

    Die Schriftsätze im Verfahren 2 BvR 1099/10 (Verfassungsbeschwerde Dr. Gauweiler, MdB) stehen nunmehr online -> http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/gutachten

    Die Verhandlungsgliederung ist in der PM des BVerfG zwischenzeitlich nachgetragen und abrufbar -> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-037.html (ganz nach unten scrollen!)

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