This article belongs to the debate » Die Beschneidungs-Debatte
27 March 2013

Karlsruhe weist Klage gegen Beschneidungsgesetz zurück

Zehn Zeilen Begründung: Mehr braucht die 2. Kammer des Ersten Senats nicht für die erste Entscheidung aus Karlsruhe zu dem im letzten Jahr so heiß umstrittenen Beschneidungsgesetz.

Das liegt allerdings an der konkreten Verfassungsbeschwerde: Die hatte (der Sachverhalt ist äußerst knapp) ein Mann erhoben, der 1991 als Sechsjähriger von einem nicht ärztlich ausgebildeten “Beschneider” beschnitten worden war.

Das Beschneidungsgesetz stellt mit dem neuen § 1631d BGB klar, dass es keine Straftat ist, sein Kind beschneiden zu lassen – wenn dabei die Regeln der ärztlichen Kunst befolgt werden. Nur während der ersten sechs Monate darf auch ein Nichtmediziner die Beschneidung vornehmen.

Damit war die Beschneidung des Sechsjährigen von vornherein nicht von dieser gesetzlichen Regelung betroffen, sagt die Kammer. Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zu erheben, das einen gar nicht “selbst, unmittelbar und gegenwärtig” betrifft, ist aber unzulässig, wie jeder Jurastudent seit dem ersten Semester weiß.


4 Comments

  1. RA JM Wed 27 Mar 2013 at 18:33 - Reply

    … womit Klägerinnen hier von vornherein ausgeschlossen sind. Hm .. ;-)

  2. möbius Thu 28 Mar 2013 at 13:10 - Reply

    Warten wir einfach auf die Verfassungsbeschwerde gegen das Beschneidungsgesetz eines acht Tage alten Säuglings, der selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist und der gesetzlich von seinen Eltern vertreten wird, die eine Beschneidung vornehmen lassen möchten und der es vor seinem achten Lebenstag geschafft hat, den Rechtsweg auszuschöpfen.

  3. Ulrich Chilian Fri 14 Jun 2013 at 10:34 - Reply

    Wie könnte man also gegen diese Gesetz, welches als sog “weiterführendes Gesetz” gleich mehere Artikelabschnitte des GG außer Kraft setzt, und zwar sog. Grundrechte!, vorgehen?
    Wir haben hier m.E. ein schönes Beispiel dafür, wie das GG ohne 2/3-Mehrheit ausgeheblet worden ist! Eine einfache Mehrheit hat gelangt, um z.B. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für männliche Säuglinge außer Kraft zu setzen. Es ist unfassbar, dass hier noch nichts passiert ist!

    U.Chilian

  4. Marcel Hoffmann Fri 13 Sep 2013 at 10:39 - Reply

    @ RA JM:
    Klägerinnen sind sehr wohl betroffen da eine neue Studie beweist, dass durch die Beschneidung der Penis des beschnittenen Mannes 4 mal unempfindlicher ist als der des integren (http://www.prweb.com/releases/2007/03/prweb512999.htm)

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