13 October 2010

Konservative Verfassungsreform in den USA?

Die US-Verfassung ist in vielerlei Hinsicht einzigartig – nicht zuletzt in ihrer Unreformiertheit: Der Text von 1787 gilt bis heute unverändert.

Seit 1791 gab es nur siebzehn Zusatzartikel, davon die meisten historisch datiert wie die Abschaffung der Sklaverei oder die Einführung und Abschaffung der Prohibition.

Alle Zusatzartikel sind dabei vom Kongress angestoßen worden. Dass das so bald wieder passiert, ist äußerst unwahrscheinlich: Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern nötig.

Und das in einer Zeit, wo sich Dems und Reps noch nicht einmal auf die Besetzung von Richterposten geeinigt kriegen.

Es gibt aber noch einen anderen Weg: Wenn zwei Drittel der Staaten das fordern, wird eine verfassunggebende Versammlung einberufen.

ObamaCare verfassungswidrig machen

Nach einem Artikel im American Spectator zieht die Idee, auf diesem Wege Obamas Gesundheitsreform zu killen, in der amerikanischen Rechten derzeit Kreise.

Wenn der Supreme Court nicht zieht, so die Spekulation, soll eben ein Zusatzartikel in die Verfassung rein, nach dem Motto: Was nicht verfassungswidrig ist, wird verfassungswidrig gemacht.

Das könnte eine ziemliche Dynamik entfalten.

Wenn die ersten Red States tatsächlich beschließen, die Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung zu fordern, dann kann das schnell Schwung bekommen. Denn es gibt alle möglichen Gründe jenseits von ObamaCare, um Reformwünsche an die US-Verfassung anzumelden.

Der linksliberale Verfassungsrechtler Sandy Levinson fordert bekanntlich seit langem eine grundlegende Verfassungsreform. Sein konservativer Kollege Randy Barnett hat im Wall Street Journal eine umfassende Föderalismusreform vorgeschlagen.

Das Schöne bzw. Gruselige an verfassungsgebenden Versammlungen ist: Keiner kann sie kontrollieren. Ist sie erst mal da, dann kann sie machen, was sie will. Wer könnte ihr in den Arm fallen? Welchem Recht müsste sie sich beugen?

Da könnte, mit etwas Fantasie, ein echter revolutionärer Moment entstehen.

Foto: Laura Padgett, Flickr Creative Commons


One Comment

  1. abc Wed 13 Oct 2010 at 15:53 - Reply

    Ähm, das ist jetzt aber vielleicht schon ein bisschen übertrieben…
    Erstmal wir keinesfalls eine “verfassunggebende Versammlung” einberufen, sondern höchstens eine verfassungsändernde. Und ob die tatsächlich machen kann, was sie will, oder nur das, wozu sie einberufen wurde, ist auch ziemlich umstritten. Außerdem fehlt die Information, dass jede Verfassungsänderung, die von der Versammlung beschlossen wird, erst noch von 38 US-Staaten ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten, was die Wahrscheinlichkeit einer Verfassungsreform (und auch noch einer konservativen, wo die Republikaner gerade mal 14 Staatsparlamente kontrollieren) doch eher gegen 0 gehen lässt.

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