13 September 2014

Mann oder Frau – keine Frage für Experten

Ob man Däne ist oder Dänin, darüber soll künftig niemand anders Auskunft geben können als man selbst. Soeben ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem sich die Dänen neben Argentinien an die Spitze der Transgender-Liberalisierung weltweit setzen. Trans-Frauen und -Männer, die nicht länger rechtlich als Männer bzw. Frauen gelten wollen, können – soweit sie 18 sind und eine Cool-Off-Periode von sechs Monaten hinter sich haben, die personenstandsrechtliche Änderung des Geschlechts einfach beantragen. Ein ärztliches Attest oder psychologisches Gutachten, das ihnen bescheinigt, dass sie das, was sie sind, auch wirklich sind, ist nicht erforderlich.

In Deutschland ist das Recht noch nicht so weit. Seit 2011 verlangt das Standesamt immerhin nicht mehr, sich unters Skalpell zu legen und sich die Geschlechtsorgane chirurgisch umformen zu lassen, um empfundene und rechtlich zugewiesene geschlechtliche Identität miteinander in Deckung bringen zu können. Das haben wir nicht der Einsicht des Gesetzgebers zu verdanken (nominell steht das immer noch so im Gesetz), sondern dem BVerfG, das in seinem jüngsten von vielen, vielen Urteilen zum Transsexuellengesetz zu dem Schluss kam, dass einem solch massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit kein so richtig zwingender Rechtfertigungsgrund gegenübersteht.

Aber einen “auf objektive Kriterien gestützten Nachweis” zu verlangen, dass man tatsächlich “stabil und irreversibel” transsexuell ist, das findet auch das BVerfG vollkommen in Ordnung.

Ob das so bleiben wird? Neulich habe ich hier über Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in einem Fall geschrieben, in dem es um die amtliche Feststellung von Homosexualität bei Asylbewerbern geht. Kann man jemanden, der behauptet, homosexuell zu sein, erst einmal zum Arzt schicken, damit der überprüft, ob das stimmt? Das kann man nicht, findet Generalanwältin Eleanor Sharpston. Das Recht auf Privatsphäre impliziere das Recht, die eigene Identität zu definieren, und das schließe die sexuelle Identität ein.

Wenn (unterstellt, der EuGH folgt hier dem Generalanwalt) das für Homosexualität gilt, warum soll es dann nicht auch für Transgender gelten?

Das BVerfG dürfte diese Frage mit dem Hinweis beantworten, dass am Geschlecht rechtliche Folgen hängen:

Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden.

Hm. Stimmt das überhaupt?

Welche “Rechten und Pflichten” hängen noch mal am Geschlecht? Die Wehrpflicht ja nun dank der famosen Tanja Kreil schon mal nicht, selbst wenn es sie noch gäbe. Mutterschutz kriegt man nicht, weil man Frau, sondern weil man schwanger ist. Ehrlich gesagt scheint mir die Behauptung, die das BVerfG hier aufstellt, mit dem verfassungs- und europarechtlichen Diskriminierungsverbot ganz generell nicht recht in Einklang zu bringen, oder irre ich mich?

Und “familiäre Zuordnungen”: Auch da bin ich nicht ganz sicher, was damit gemeint sein soll. Ich kann ja verstehen, dass es ein Kind durcheinanderbringt, wenn Mama plötzlich zu Papa wird. Aber die Erfahrung wird ihm nicht erspart bleiben, nur weil der Staat diesen Wechsel personenstandsrechtlich nicht mitvollzieht. Wenn meine Frau plötzlich zu einem Mann wird, dann wird meine Ehe zu einer Homo-Ehe – equal in all but in name, wie das Verfassungsgericht ja selbst wiederholt festgestellt hat – oder nicht mal das. Unerfreulich für mich als Hetero-Ehegatten, aber ebenfalls kein Problem, das sich personenstandsrechtlich lösen ließe. Gut, man käme ins Schleudern mit der verfassungsrechtlichen Doktrin, dass Ehe i.S.v. Art. 6 GG nur zwischen Mann und Frau stattfinden kann, aber das scheint mir doch ein weitestgehend akademisches Problem.

Was immer das BVerfG sich da vorstellt, es scheint ihm jedenfalls gewichtig genug, um ein Regel-Ausnahmeverhältnis herzustellen: “Möglichst” zu vermeiden sei es, dass Frauen mit männlichen Geschlechtsorganen herumlaufen und umgekehrt. Dafür müsse es schon wirklich “tragfähige” Gründe geben, und die bloße Tatsache, dass ein erwachsener, mündiger Mensch, der weiß, was er/sie tut, das will, ist noch lange kein tragfähiger Grund, sondern womöglich ein “beliebiger” Personenstandswechsel, der nicht auf “objektivierten Kriterien” beruht, die man “nachweisen” kann, indem man sich von einem Experten untersuchen lässt und dieser dann ein Gutachten schreibt.

Jemand kommt und sagt, mein Geschlecht stimmt nicht: Ist das ein faktisches Problem oder ein normatives? Wenn jemand zum Grundbuchamt kommt und sagt, mein Grundstück ist falsch vermessen, dann kann man Vermessungsingenieure losschicken und nachmessen; das Grundstück ist dann entweder tatsächlich falsch vermessen oder nicht, jedenfalls ist das Problem hinterher gelöst. Und hier? Angenommen, ich will eine Frau werden und der Gutachter glaubt mir das nicht, aus welchen Gründen auch immer – was sagt mir das dann? Dass ich mich wohl geirrt habe? Gehe ich dann beruhigt nach Hause, in der Gewissheit, dass alles in Ordnung ist, weil jetzt feststeht, dass ich ja doch in Wirklichkeit ein Mann bin?

Das hätte der Staat wohl gerne. Es macht für ihn die Welt einfacher, wenn die Sachverhalte, mit denen er es zu tun bekommt, sich sauber, trennscharf und stabil in unterschiedliche Tatbestandskästchen sortieren lassen. Es heißt ja nicht umsonst Personen-“Stands”-Recht. Aber so ist die Welt nicht. Die Welt besteht aus Menschen, und die wollen etwas. Die wollen den ihnen zugewiesenen “Stand” nicht haben, die stören, nerven und machen Schwierigkeiten, die flutschen dauernd aus ihren Tatbestandskästchen heraus und richten ein Riesendurcheinander an.

Nun sind die Geschlechts-Tatbestandskästchen sowieso alle durch das Diskriminierungsverbot weitgehend weggeschliffen worden. Aber der Sortierreflex ist halt noch da. Mal sehen, ob die Praxiserfahrung in Dänemark und Argentinien jetzt helfen wird, ihn zu überwinden.


13 Comments

  1. Xylakant Sat 13 Sep 2014 at 14:59 - Reply

    Als “Recht”, dass direkt vom Geschlecht abhängt fiele mir spontan das Thema Frauenquote ein. Ob das jetzt ein ausreichender Grund ist, die Eintragung beim Standesamt zu blockieren oder nicht ist natürlich eine andere Frage.

  2. Ano Nym Sat 13 Sep 2014 at 18:21 - Reply

    I. Zur Kreil-Entscheidung: Es heißt immer noch „Frauen dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“ [1], Männer hingegen schon. Der Staat hat natürlich ein Interesse daran, dass sich die verpflichtbaren Männer nicht durch einen einfachen Willenentscheid der Pflicht entziehen.

    II. “Mutterschutz kriegt man nicht, weil man Frau, sondern weil man schwanger ist.” Das läuft darauf hinaus, das Wort “Frau”, wie etwa auch in “[Dieses Arzneimittel ist] zur Anwendung bei gebährfähigen Frauen nicht zugelassen.” [2] zu streichen und an seine Stelle “schwangere Person” oder “gebährfähige Person” zu schreiben.

    Und Komplikationen sind denkbar: Ist das Merkmal “m/w”, das der Arzt in seinen Patientenunterlagen führt, biologisch oder rechtlich gemeint? Wenn der Arzt eines der o.g. Präparate verschreiben will, kann er sich im rechtlichen Falle auf das Merkmal nicht mehr verlassen. Er muss zusätzlich noch die Gebährfähigkeit feststellen. Soll das biologische Merkmal dann noch zusätzlich gespeichert werden?

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Kreil-Entscheidung
    [2] BT-Drucksache 11/3187 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/031/1103187.pdf

  3. Holliday Sat 13 Sep 2014 at 21:26 - Reply

    Der Punkt ist nur, dass niemand zum Anghörigen des anderen Geschlechts “werden” kann. Geschlecht ist Fortpflanzungsfunktion und Vorhandensein von Keimdrüsen. Diese kann man entfernen, aber damit wird kein Mann zur Frau.

    Hirn- oder Identitätsgeschlecht gibts nicht. Es sind definitorische Kontrukte, die mit dem Geschlecht nichts zu tun haben.
    Ein Mann kann sich nicht einfach einen Rock anziehen, die Nägel lackieren und behaupten, eine Frau zu “sein”. Er möchte vielleicht eine Frau sein, wird es aber nicht. Er kann lediglich eine Frau spielen.

  4. Maximilian Steinbeis Sat 13 Sep 2014 at 21:34 - Reply

    @ Holliday: also, das ist nun ganz sicher nicht der Punkt.

  5. […] Verfassungsblog: Mann oder Frau – keine Frage für Experten (via […]

  6. Ano Nym Sun 14 Sep 2014 at 12:15 - Reply

    @Holliday

    Geschlecht ist Fortpflanzungsfunktion und Vorhandensein von Keimdrüsen. Diese kann man entfernen, aber damit wird kein Mann zur Frau.

    Offensichtlich gibt es dann zwei solcher Holliday-Geschlechter: 0 (keine Fortpflanzungsfunktion oder keine Keimdrüsen mehr) und 1 (Fortpflanzungsfunktion und Keimdrüsen vorhanden). Mann (XY) und Frau (XX), sofern sie sich fortpflanzen können, fallen in das Holliday-Geschlecht 1, alle anderen in 0.

    Was wäre mit dieser Definition gewonnen, außer es Noah die Selektion der Paare für die Arche vereinfacht?

  7. Holliday Sun 14 Sep 2014 at 15:12 - Reply

    Nun ja, Ano Nym,
    für Leute wie dich, muss man es ganz genau ausführen: männliche und weibliche Keimdrüsen.

    Zufrieden?
    fein.

  8. Holliday Sun 14 Sep 2014 at 15:17 - Reply

    “also, das ist nun ganz sicher nicht der Punkt.”

    Doch, Maximilian Steinbeis, genau das ist der Punkt.
    Was ist Geschlecht, was ist ein Mann, was ist eine Frau.

    Transsexuelle meinen, Geschlecht wäre eine Art Gefühl oder die Überzeugung, etwas zu “sein”. Sie meinen, es gäbe keine organische Voraussetzung für das Geschlecht. Wenn man mal von dem herbeidefinierten “Hirngeschlecht” absieht.
    Das Geschlecht ist allerdings die potenzielle Fortpflanzungsfunktion eines Organismus: männelich oder weiblich. Mit dem, was sich da im HInr befindet, kann man sich nicht fortpflanzen. Es ist kein Geschlecht.

  9. Ano Nym Sun 14 Sep 2014 at 18:57 - Reply

    @Holliday

    männliche und weibliche Keimdrüsen.

    Dann gibt es Personen mit Holliday-Geschlecht 0 (ohne Keimdrüsen), 1 (mit XY-Keimdrüsen aber nicht fortpflanzungsfähig), 2 (mit XY-Keimdrüsen und fortpflanzungsfähig) und 3 und 4 wie 1 und 2 nur für XX-Personen. Also fünf Holliday-Geschlechter. Auf die Arche dürfen dann nur die Personen mit Geschlecht 2 und 4, die anderen beißen ins biblische Gras.

    Es gibt echte Holliday-Geschlechtsumwandlungen: Durch Entfernen der Keimdrüsen kann man eine Person mit H-Geschlecht 1, 2, 3, 4 in 0 umwandeln. Durch Sterilisieren kann man 2 in 1 und 4 in 3 verwandeln.

    Und das soll alles in den Personalausweis?

    Was ist Geschlecht, was ist ein Mann, was ist eine Frau.

    Auf das, was Begriffe bedeuten sollen, muss man sich verständigen.

    Transsexuelle meinen, Geschlecht wäre eine Art Gefühl oder die Überzeugung, etwas zu “sein”.

    Das knüpft an das soziale Geschlecht an. Transsexualität ist zwar selten aber weder un- noch übernatürlich. Es kommt vor, dass XY-Personen sich wie XX-Personen verhalten und umgekehrt. An der Meinung kann ich nichts Verkehrtes erkennen.

    Sie meinen, es gäbe keine organische Voraussetzung für das Geschlecht.

    Das ist unter allen drei denkbaren Bedeutungen von “Geschlecht” (biologisches Geschlecht, Holliday-Geschlecht, soziales Geschlecht) falsch. Für das soziale Geschlecht gilt das aber nur im statistischen Sinne, weil es ja gerade Transsexuelle gibt, die nicht so ihrem bioligischen Geschlecht “gemäß” empfinden.

    Das Geschlecht ist allerdings die potenzielle Fortpflanzungsfunktion eines Organismus: männelich oder weiblich.

    Jetzt schon potenziell! Ist eine XX-Person ohne Keimdrüsen potenziell fortpflanzungsfähig? Ist eine XY-Person die mit XX-Personen nur Nachwuchs zeugen kann, der 6 Monate intensivmedizinische Betreuung braucht, fortpflanzungsfähig? Ist ein Antinatalist [1] fortpflanzungsfähig?

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Antinatalismus

  10. Peter Camenzind Sun 14 Sep 2014 at 19:44 - Reply

    Nach neuesten Gerüchten sollen einige Bären – unterstützt von Tierschützern – im Frankfurter Zoo einen Aufstand gegen das Zoopersonal planen, weil sie sich als Giraffen fühlten und auch ohne Operation als solche von Rechts wegen anzuerkennen seien. Alles andere erschiene quasi als in Deutschland verbotene Tierquälerei.

  11. Claudia-Lusa Mon 15 Sep 2014 at 20:42 - Reply

    Als Mutter eines transsexuellen Kindes plädiere ich für:
    Wissenschaft anstatt Ideologien!
    Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter und die Erde ist kein Scheibe!

    http://www.hawaii.edu/PCSS/biblio/articles/2005to2009/2008-soziale.html

    Medizinische Ursachen für Transsexualität

    Im Zusammenhang mit Befunden, die mit Anomalien der Genitalien (vgl. oben) zu tun haben, scheint sich die Geschlechterrollenidentität unabhängig vom äußeren Aussehen der Genitalien zu entwickeln, selbst wenn das Aussehen und die zugewiesene Identität durch medizinische und soziale Eingriffe verstärkt werden. Es wurde daher postuliert, dass die »Verdrahtung des Gehirns« oftmals einen stärkeren Faktor bei der Bestimmung der Geschlechtsrollenidentität darstellt (Diamond 1999, 2006; Reiner 2001; Reiner/ Gearhart 2004).

    Auch andere Studien stützen die Hypothese, dass es psychoneuroendokrinologische Verbindungen zur Entwicklung von Transsexualität gibt, das heißt dass das pränatale endokrine Umfeld auf die Nervenstruktur in denjenigen dimorphischen Teilen des Gehirns, die potentiell das Geschlecht bestimmen. Einfluss nimmt; diese beeinflussen wiederum die psychologische Identifikation als männlich oder weiblich (Diamond 2002; Gooren 1990; Kruijver u.a. 2000; Zhou u.a, 1995).

    Es konnte gezeigt werden, dass die Festlegung des Geschlechts bei Säugetieren im Mutterleib initiiert und nach der Geburt fortgesetzt wird (Chung u.a. 2002; Phoenix u.a. 1959). Es wurde ebenfalls postuliert, dass Hormone während verschiedener kritischer Abschnitte der Festlegung des Geschlechts, während derer möglicherweise die Geschlechterrollenidentität entsteht, auf das Gehirn einwirken. Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt der genaue Ablauf noch nicht vollständig geklärt ist, kann man doch die Hypothese aufstellen, dass ein atypisches Hormonumfeld zu einer kritischen Zeit im Aufbau des fötalen Gehirns mit einer späteren inkonsistenten Geschlechterrolle in Verbindung steht (Diamond 2006; Gires 2006).

    Mehrere Studien haben verschiedene geschlechtsdimorphische Zellkerne im Hypothalamus und in anderen Bereichen des Gehirns gefunden (LeVay 1993; Swaab u.a. 2001). Von besonderem Interesse in Bezug auf Transsexualismus ist der geschlechtsdimorphische Bereich, den man den zentralen unteren Bereich des eingebetteten Kerns der Stria Terminalis nennt. Die Studie von Kruijver u.a. (2000) hat herausgefunden, dass die Größe dieses Kerns und die Anzahl seiner Neuronen im Falle von transsexuelle Frauen genau denen von Frauen in der Kontrollgruppe und damit von Frauen generell in der Bevölkerung entsprachen. Bei einer Betrachtung aller Subjekte erwiesen sich die neuronalen Unterschiede als äußerst signifikant. Es konnte nur ein Gehirn von einem transsexuellen Mann untersucht werden, aber das Volumen und die Struktur jenes Kerns entsprachen genau denen von Männern in der Kontrollgruppe und damit von Männern generell in der Bevölkerung………
    Schlussfolgerungen

    Geschlechtsrollenidentität sollte vielleicht eher als eine Frage der Biologie denn als Frage der freien Entscheidung betrachtet werden. Wissenschaftliche Belege stützen das Paradigma, dem zufolge Transsexualismus eng verbunden ist mit der Neuroentwicklung des Gehirns. Es ist klar, dass man diesen Zustand nicht einfach durch konsistente psychologische Sozialisation als männlich oder weiblich von frühester Kindheit an überwinden kann und dass er auch nicht ausschließlich auf psychologische oder psychiatrische Behandlung anspricht.

    Über die bereits beschriebene Diskussion hinaus ist es auch unbedingt notwendig, die Aufmerksamkeit auf Menschenrechte, Gerechtigkeit und Gleichheit gegenüber den Bedürfnissen von transsexuellen Menschen zu lenken. Medizinisch-wissenschaftliche Ergebnisse werden immer wieder ergänzt und spezifiziert, aber das Recht des Individuums auf angemessenen Umgang und Respekt bleibt davon unberührt. Gesellschaften überall auf der Welt haben eine größere Bandbreite an männlichen und weiblichen Rollen und Verhaltensweisen akzeptiert und profitieren meist von dieser Toleranz.
    Schlussfolgerungen

    Geschlechtsrollenidentität sollte vielleicht eher als eine Frage der Biologie denn als Frage der freien Entscheidung betrachtet werden. Wissenschaftliche Belege stützen das Paradigma, dem zufolge Transsexualismus eng verbunden ist mit der Neuroentwicklung des Gehirns. Es ist klar, dass man diesen Zustand nicht einfach durch konsistente psychologische Sozialisation als männlich oder weiblich von frühester Kindheit an überwinden kann und dass er auch nicht ausschließlich auf psychologische oder psychiatrische Behandlung anspricht.

    Über die bereits beschriebene Diskussion hinaus ist es auch unbedingt notwendig, die Aufmerksamkeit auf Menschenrechte, Gerechtigkeit und Gleichheit gegenüber den Bedürfnissen von transsexuellen Menschen zu lenken. Medizinisch-wissenschaftliche Ergebnisse werden immer wieder ergänzt und spezifiziert, aber das Recht des Individuums auf angemessenen Umgang und Respekt bleibt davon unberührt. Gesellschaften überall auf der Welt haben eine größere Bandbreite an männlichen und weiblichen Rollen und Verhaltensweisen akzeptiert und profitieren meist von dieser Toleranz.

  12. Peter Camenzind Tue 16 Sep 2014 at 18:45 - Reply

    Wie gesagt: Nur keine Frage für Experten!

  13. Holliday Sun 21 Sep 2014 at 15:34 - Reply

    @Ano Nym

    Fleißig geschrieben und trotzdem falsch.
    Geschlecht ist Fortpflanzungsfunktion, derer gibt es zwei. Anomalien sind zahlreich aber kein Geschlecht.

    Ganz einfach.

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