17 November 2019

Markus Söder gegen den Rechtsstaat

Das Grundgesetz ist kein Naturgesetz: Wer glaubt, die Schwerkraft gelte nicht für ihn, der wird unmittelbar nachdem er über die Brüstung ins Nichts getreten ist, eine bittere Überraschung erleben. Wer aber glaubt, die Verfassung gelte nicht für ihn, der kann sie brechen und auch lange später noch bayerischer Ministerpräsident sein. 

Doch dazu später mehr, zuvor noch kurz etwas Theorie:

Unsere Verfassung, ja unser gesamtes Rechtssystem, ist eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Es funktioniert nur, weil und solange genug Menschen daran glauben, dass es funktioniert. Anders als Naturgesetze vollstrecken sich weder Gerichtsurteile noch das Grundgesetz selbst. Ihre Geltung muss zur Not gewaltsam durchgesetzt werden. Solange nur Einzelne meinen, nicht an Recht und Gesetz gebunden zu sein, gibt es einen Mechanismus, ihre Fügsamkeit zu erzwingen: die Vollstreckung. Aber auch dieses Instrument, das die Idee der Rechtsordnung in Form von Gerichtsvollziehern, Gummistöcken und Gefängnismauern realisiert, funktioniert nur, weil eine kritische Masse von der Idee unseres Rechts überzeugt ist. Wenn einige tausend Reichsbürger sich ihre eigene Realität basteln, dann ist das bedenklich, aber nicht bedrohlich. Wenn aber 40 Millionen Deutsche beschließen sollten, dass es nun vorbei ist mit der Steuerpflicht, dann ist genau das der Fall: Es ist vorbei mit ihr. 

Solche Zustände sind nicht in Sicht, aber sie sich kurz auszumalen hilft, um sich zu vergegenwärtigen, wie wichtig das Vertrauen in Recht und Gesetz sind – und dass es keine Kleinigkeit ist, wenn dieses Vertrauen untergraben wird, indem die roten Linien des Grundgesetzes folgenlos übertreten werden. Denn jeder Verfassungsbruch, jedes folgenlose Überschreiten einer solchen roten Linie zersetzt das Vertrauen in das Recht und damit das, was die Verfassung im Innersten zusammenhält.

Eine dieser roten Linien zeichnet Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes in das Nichts des außerstaatlichen Chaos. Sie trägt den Namen Rechtsstaat. Ein Begriff, der in der politischen Auseinandersetzung schnell im Mund geführt wird, besonders wenn es darum geht, Gewalttätern mit der ganzen Härte desselben zu begegnen. Dabei sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass sich diese Härte zuerst einmal gegen den Staat selbst richtet: Es ist seine Gewalt, die eingehegt, gelenkt und geteilt werden soll. 

Und hier setzt sich leider das allgemeine Problem der ganzen Rechtsordnung im Besonderen fort: Auch die Gewaltenteilung funktioniert nur, wenn und solange die Beteiligten daran glauben, sie respektieren und einhalten. Das gilt insbesondere für die Judikative: Sie hat keine eigenen Gewaltmittel, um ihre Entscheidungen durchzusetzen, falls die Exekutive sie ignoriert. Die Gerichte sind ein Mund ohne Zähne. Das System funktioniert nur, so lange alle nach den Regeln spielen. Insofern ist die Rechtsstaatlichkeit wirklich nur eine rote Linie und gerade keine Mauer: Wer sie überqueren will, stößt nicht auf physischen Widerstand, er muss nur seine etwaigen psychischen Hemmungen überwinden. 

In letzter Zeit haben Vertreter der Exekutive immer wieder genau das gemacht: Ihre Hemmungen überwunden, öffentlichkeitswirksam die rote Linie der Gewaltenteilung überschritten und gezeigt, dass die verfassungsmäßige Ordnung nicht in jedem Fall erzwungen werden kann. Nicht in Polen oder der Türkei, auch nicht in Ungarn oder Venezuela, sondern in der Bundesrepublik Deutschland. 

Markus Söder spielt nämlich leider mitnichten alleine im Team Gerichtsverachtung. Wenn es politisch opportun erscheint, vergisst die deutsche Exekutive gerne mal das Grundgesetz. Etwa bei Sami A., einem Tunesier, der in der Öffentlichkeit als Hassprediger und Ex-Leibwächter Osama bin Ladens bekannt war. Er wurde 2018 in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion von den Behörden nach Tunesien abgeschoben – obwohl eine unanfechtbare Gerichtsentscheidung das untersagte.

Noch wilder trieb es die Stadt Wetzlar: Als die NPD im März 2018 die dortige Stadthalle nutzen will, verweigert ihr die Kommune den Zutritt. Die NPD sucht Rechtsschutz und gewinnt in allen Instanzen, erst vor dem Verwaltungsgericht Gießen, dann vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Daraufhin entgleist die Sache. Die Stadt weigert sich – trotz Zwangsgeldfestsetzung – schlichtweg, der Gerichtsentscheidung nachzukommen. Der Lokalputsch ist perfekt, als sich auch noch die bewaffnete Staatsgewalt gegen die Gerichte stellt und das Polizeipräsidium Gießen am Abend vor der Veranstaltung in einer Presseerklärung mitteilt: „Das Hausrecht der Stadt Wetzlar wird gegebenenfalls durch die Polizei gewahrt. Um die Stadthalle ist eine Absperrung eingerichtet.“


Die NPD sucht daraufhin Eilrechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, das am Tag der geplanten Veranstaltung unmissverständlich entscheidet: Die NPD darf ihre Veranstaltung in der Stadthalle durchführen. Doch auch das Diktum aus Karlsruhe beeindruckt die Stadt Wetzlar nicht: Die Halle bleibt zu. Der Oberbürgermeister wird daraufhin nicht aus dem Amt gejagt, sondern als Held gefeiert. Wenn er aber ein Held ist, dann bestenfalls einer von tragischer Ambivalenz: Er ist im Kampf gegen Verfassungsfeinde selbst zum Verfassungsbrecher geworden.

Und er hat einen Präzedenzfall geschaffen, der in naher Zukunft als äußerst unbequemer Wiedergänger zurückkehren könnte: Der erste AfD-Bürgermeister, der den Parteien des sogenannten Establishments den Zutritt zu seiner Stadthalle verwehren will, wird sich auf Wetzlar berufen. 

Und das wäre noch das Best-Case-Szenario. Denn die Logik von Wetzlar, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nur dann als bindend anzusehen, wenn sie politisch opportun sind, lässt sich natürlich auch auf die Bundesebene übertragen – wo es für gewöhnlich um mehr geht als um einen Samstag in einer Stadthalle. 

Reinere Luft

Und damit kommen wir endlich zum Bayerischen Ministerpräsidenten.

Der Freistaat Bayern weigert sich seit Jahren beharrlich, einen Luftreinhalteplan so anzupassen, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden, was in München teilweise ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge nötig machen würde. Der Freistaat ignorierte nicht nur ein Urteil, sondern ließ sich auch von mehreren Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen nicht beeindrucken. Schließlich beantragte die Deutsche Umwelthilfe, den bayerischen Umweltminister in Zwangshaft zu nehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah hierfür nach deutschem Recht keine Grundlage und stellte im November 2018 eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof, die man nicht für notwendig gehalten hätte: Macht das Unionsrecht es möglich oder gar zur Pflicht, Amtsträger in Zwangshaft zu nehmen, um die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen zu erwirken? Die Lektüre des 41-seitigen Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichtshofs macht fassungslos; man muss sich immer wieder gewaltsam daran erinnern, dass es hier nicht um Vorgänge in einem Failed State geht, sondern sich dieses Maß an Justizverachtung in der Bundesrepublik Deutschland abspielt. 

Der Beschluss macht in der Eindeutigkeit seiner Formulierungen keinen Hehl aus der Hilflosigkeit des Gerichts: „Bekundet die vollziehende Gewalt ihre Entschlossenheit, bestimmte gerichtliche Entscheidungen nicht zu befolgen, sowohl gegenüber der Volksvertretung als auch gegenüber der Öffentlichkeit in einer Deutlichkeit und Beharrlichkeit, wie das vorliegend geschehen ist, so muss es zur Überzeugung des Gerichts als ausgeschlossen gelten, dass die Androhung oder die Festsetzung weiterer und höherer Zwangsgelder an diesem Verhalten etwas ändern wird.“ Als letzte Rettung sieht das Gericht die Zwangshaft und nennt als mögliche Adressaten unter anderem den bayerischen Umweltminister und den Ministerpräsidenten Markus Söder.

Die Staatsregierung lenkte aber nicht etwa ein, sondern lacht dem Gericht ins Gesicht: Bereits bevor der Vorlagebeschluss erlassen wird, nennt Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und außerdem Staatsminister für – ausgerechnet – Europaangelegenheiten, die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker „unverständlich und absurd“. Der Mann ist promovierter Jurist (wie im Übrigen Ministerpräsident Markus Söder auch). Der bayerische Verfassungsgerichtshof stellt in seiner Vorlagefrage dann in schlichten Worten klar, was jeder Jurastudent im ersten Semester lernt: Die bindende Wirkung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen sei Bestandteil des Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes, das wiederum Kernbestandteil der deutschen Verfassungsordnung und über die Ewigkeitsklausel selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber entzogen sei.

Unverständlich und absurd ist da höchstens, warum die bayerische Staatsregierung meint, dem Grundgesetz und seiner Ewigkeitsklausel enthoben zu sein.

Auch die Presse scheint die Tragweite der Geschehnisse nicht wahrhaben zu wollen und handelt den Vorgang eher knapp als amüsantes juristisches Kuriosum ab, ein eher lustiges als gruseliges „Was wäre, wenn Markus Söder ins Gefängnis muss?“-Gedankenspiel. 

Weniger lustig wird es, wenn man dieses Gedankenspiel zu Ende spielt: Es geht nicht um eine harmlose Kraftmeierei der Regierung; stattdessen öffnet sie unbedacht eine juristische Büchse der Pandora. Das Recht dient dazu, die Macht einzuhegen. Es ist die Übereinkunft, es im Konfliktfalle eben nicht darauf ankommen zu lassen, wer sich faktisch durchsetzen kann, es ist der Verzicht zugunsten aller, nicht wegen jeder Petitesse einen Verschleißkampf zu führen, sondern eine dritte, neutrale Instanz nach zuvor festgelegten Regeln entscheiden zu lassen: Die Gerichte. 

Wenn Bürger sich im Einzelfall diesen Entscheidungen nicht fügen wollen, kann der Staat diese Entscheidung einfach vollstrecken. Was aber, wenn nicht Bürger, sondern der Staat mit sich selbst streitet? Es gibt keine effektiven Vollstreckungsmöglichkeiten gegen eine randalierende Exekutive. Ein mögliches Zwangsgeld ist lächerlich gering und sobald der Widerstand wie in diesem Fall auf höchster Stufe stattfindet, kommt es nicht einmal zu dieser geringen Vermögenseinbuße, weil sich die Zwangsgeldbeitreibung darin erschöpft, dass die Summe von einer Stelle des Staatshaushaltes zur nächsten umgebucht wird.

Auf den ersten Blick wirkt die Zwangshaft wie ein deutlich schärferes Schwert – aber selbst, wenn es den Gerichten theoretisch zur Verfügung stünde, ist es nicht praxistauglich: Sowohl der Ministerpräsident als auch der Umweltminister sind zugleich Mitglieder des bayerischen Landtags – und können deshalb nur in Haft genommen werden, wenn dieser ihre Immunität als Abgeordnete aufhebt. Dies ist eine Pointe von bitterer Ironie: Ein historisch gewachsenes Recht, das Abgeordnete vor staatlicher Willkür schützen soll, schützt sie nun dabei, selbst staatliche Willkür auszuüben. 

Doch auch angenommen, die Mehrheit des Landtags würde die Immunität eines Regierungsmitglieds aufheben und der Betroffene könnte sich trotzdem irgendwie im Amt halten, so dass es Sinn machen würde, ihn in Zwangshaft zu nehmen: Wer vollstreckt dann diese? Wer führt die Verhaftung aus? Würde der Innenminister notfalls der Polizei die Anordnung geben, seinen Kabinettskollegen nicht anzurühren? Und würde die Polizei einer solchen Anordnung folgen? 

Wir haben die Sphäre des Rechts längst verlassen und sind hinabgestiegen in die Arena des Politischen, auf das Schlachtfeld der Macht – und es stellt sich die finale Frage nach der Staatsgewalt. Wem gehorchen die bewaffneten Kräfte? Eine Situation, in der es zu diesem Schwur kommt, heißt gemeinhin Staatsstreich. 

Zu allem Überfluss weist der Fall auch noch über Deutschland hinaus, denn er liegt ja nun beim EuGH. Dessen Generalanwalt hat zwar am Donnerstag keine Möglichkeit für eine Zwangshaft gesehen, doch damit ist noch nicht die Entscheidung des EuGH selbst determiniert. Wie auch immer sie ausfällt: Sie wird in allen Mitgliedsstaaten gehört werden, auch in jenen, denen wir selbstgerecht fehlende Rechtsstaatlichkeit vorwerfen. Die Vorlage datiert im Übrigen auf den 20. November 2018. Nur einen Tag später legte die Regierung in unserem Nachbarland Polen einen Gesetzesentwurf vor, der Teile der Justizgleichschaltung im Land rückgängig machen soll. Sie reagierte damit auf eine einstweilige Anordnung des EuGH. 

Sollte der EuGH vor diesem Hintergrund demnächst doch entscheiden, die Gerichte gegen die Exekutive zumindest symbolisch zu stärken und eine Zwangshaft gegen Regierungsmitglieder und leitende Beamte anerkennen – wie wird das öffentlich ankommen? Viel spricht dafür, dass sich die Interpretation „EuGH stärkt den Rechtsstaat gegen Verfassungsfeinde“ nicht durchsetzen wird, sondern die Lesart „EuGH schickt gewählte Volksvertreter souveräner Staaten ins Gefängnis“. Ganz zu schweigen von der Möglichkeit für Politiker, sich als Märtyrer zum Wohle des Volkes gegen eine außer Kontrolle geratene Justiz zu stilisieren, indem sie damit kokettieren, für ihre Überzeugungen auch ins Gefängnis zu gehen.

Zugegeben: Eine Vorlagefrage allein macht noch keine Staatskrise, auch wenn man Sami A. und Wetzlar hinzuzählt. Aber es ist auch kein bloßer Juristenkram. Die Exekutive kann sich eine solche Gerichtsverachtung nämlich nur leisten, wenn sie weiß, dass der Souverän sie nicht sanktioniert. Gerade weil die Gerichte keine reelle Möglichkeit haben, von der Exekutive Gehorsam zu erzwingen, ist es Aufgabe des Souveräns selbst, die Exekutive notfalls in ihre Schranken zu weisen. Am Ende müssen also wir als Bürger das Grundgesetz um- und durchsetzen.

Aber die Bevölkerung blieb bedrohlich ruhig. Stattdessen war man überwiegend froh, dass endlich hemdsärmelig mit Hasspredigern, Verfassungsfeinden und Autogegnern umgegangen wurde, und applaudierte Politikern, die das Grundgesetz zur Speisekarte degradieren, von der man nur das wählt, was einem gerade schmeckt. Im 70. Jahr des Grundgesetzes haben alle Beteiligten viel feierliche Worte gemacht über die Verfassung. Aber an den Taten sollt ihr sie erkennen.


8 Comments

  1. Joshua Karlsbach Sun 17 Nov 2019 at 16:18 - Reply

    Ich vermag einen Fehler in dem, sonst sehr schönen Text, zu erkennen. Die Immunität deckt nur strafrechtlich relevante Taten ab. Der Nichtvollzug eines Gerichtsurteils ist aber nicht strafbar. Die Ordnungshaft soll auch keine strafbare Handlung sanktionieren, sie ist ein Beugemittel.

    Man müsste also eine teleologische Extension des Art. 46 GG initiieren. Diese gelingt im Ergebnis, für mein Dafürhalten, aber nicht.

    • P.S. Mon 18 Nov 2019 at 13:38 - Reply

      Das ist falsch, siehe Art. 46 Abs. 3 GG sowie Art. 28 Abs. 2 BayVerf.

  2. björn gohla Sun 17 Nov 2019 at 16:33 - Reply

    Man mag es sich kaum vorstellen, aber könnten sich entsprechend motivierte Bürger ab einem bestimmten Punkt nicht auf das Widerstandsrecht (Art. 20(4) GG) berufen?

  3. Peter Camenzind Mon 18 Nov 2019 at 07:45 - Reply

    Kann denn Europarecht rechtstaatlich zulässig eine im Verwaltunsgzwang durchsetzbare Pflicht zur Erstellung eines Luftreinhalteplanes in Mitgliedstaaten vorgeben werden, und inwiefern können rechtsaatlich sozusagen verfassungswidrige Gerichtsentscheidungen mit Verwaltungszwang durchsetzbar sein?
    Zu klären und diskutieren könnte dabei zudem erstmal noch als Frage scheinen, inwiefern verfassungswidrige Gerichtsentscheidungen, wie sogar von Seiten des Bundesverfassungsgerichtes, theoretisch und praktisch denkbar möglich sein können und inwiefern solche rechtstaatlich mit welchen Rechtsfolgen bindend und weiter im Verwaltungszwang durchsetzbar sein können.
    Frage kann dabei also besonders sein, wo ein Verfassungsbruch genau beginnen kann und wie von wem alles und allein verbindlich zu entscheiden sein kann.
    Wenn man dabei sagen will, die entscheidungsgewalt auch in verafssungswidirger Weise könne hier allein bei den zuständigen Gerichten liegen, kann dies darauf hinauslaufen, dass man allein Gerichten eine Kompetenz sozusagen zum im Artikel angeführten “Staatstreich” zugestehen will.
    Von Justizseite kann dies natürlicherweise begrüssenswert scheinen.
    Die Justiz wäre nur mitnichten “Mund ohne Zähne”, wie im Artiekl angeführt.
    Dahingehnd könnte noch weiterer Diskussionsbedarf möglich scheinen.
    Unter uMständen kann Dies mitunter teils ähnlich wirken, wie eine abschließend zu klärende Frage, was zuerst da war: das Huhn, oder das Ei?

  4. mq86mq Tue 19 Nov 2019 at 03:18 - Reply

    Allerdings ist die Judikative bisweilen auch nicht so zimperlich mit dem Überschreiten bzw. freihändigen Setzen roter Linien. Insofern beruht das schon auf Gegenseitigkeit bzw. auf mangelnder Einigkeit über die jeweiligen Grenzen. Rein formal hat die Judikative als Ganze zwar unbeschränkte Macht, aber das funktioniert nur, solang sie so sparsam davon Gebrauch macht, dass es allgemein respektiert wird.

  5. Frank Köhler Wed 20 Nov 2019 at 10:32 - Reply

    Viel schlimmer als das teilweise Aufheben des Rechtsstaates seitens der Exekutive gegenüber der Judikative halte ich das Aufheben des Rechtssystems der Legislative gegenüber den Bürgern.

    Alle Gewalt und Gesetz geht vom Volke aus. Welche Gesetze die in den letzten Jahrzehnten erlassen wurden, sind denn inhaltlich noch wirklich vom Volke ausgegangen? Wen wundert es, wenn die Exekutive dann ausbricht, da die Exekutive das Rechtsorgan ist, welches am nächsten am Bürger ist, und sich dem immer größer werdenden Irrsinn verweigert, der von dort eingeleitet wird.

    Die Legislative hat sich doch längst in eine Blase zurückgezogen, aus der heraus sie gegen die Bürger regiert, und zu der eigentlich nur noch die Lobbyisten und damit die Vertreter der Großkonzerne zutritt haben.

    Der Fisch stinkt vom Kopfe her, daß bewahrheitet sich immer wieder. Auch, daß es bei den Menschen im Lande zu immer weniger Toleranz untereinander kommt, halte ich für einen Effekt, der seinen Ursprung in dem “auf Line bringen” im Bundestag hatte. Wer nicht auf der Line ist, die von der Regierung von oben herab diktiert wird, hat keine Chance, obwohl er von den Bürgern ins Parlament gewählt wurde. Die Diskussionsverweigerung gegenüber der AfD ist doch nicht nur gegen die AfD gerichtet, sondern richtet sich gegen alles, was nicht der von der Regierung erlassenen Linie entspricht. Die AfD ist do nur die Bündelung dessen, was die Regierung ausschließt, obwohl es von den Bürgern gewollt wird.

    Daß die Populisten derzeit so einen Auftrieb haben, ist doch nur ein Kennzeichen dafür, daß die Regierungen immer Bürgerferner agieren. Und da ist wirklich der Plural gemeint, denn leider ist das nicht nur ein Phänomen unserer deutschen Regierung, sondern ein Phänomen von den meisten Regierungen auf der ganzen Welt. In Deutschland ist es jedoch im GG verankert.

    Wo geht denn alle Gewalt und Gesetz noch wirklich vom Bürger aus? Politik sei die Umsetzung des Machbaren tönt es nun zur Entkräftung solcher Argumente entgegen. Dem kann ich nur erwidern, Blödsinn, alles ist machbar, so man es denn will. Aber man scheint Demokratie da nicht mehr zu wollen, weil man in der Legislative einer anderen Agenda folgt, als einen der Grundpfeiler der Demokratie einzuhalten. Alles Gesetz geht vom Volke aus.

    Das ist ein Feudalismus der schlimmsten Sorte, den sich nicht mal die Monarchen getraut hatten, denn da gab es immer regelmäßige Tage an dem der einfache Mensch vorstellig vor dem Monarchen werden konnte und sein Anliegen vorbringen konnte. Heutzutage haben da nur noch Journalisten und Lobbyisten Zugang.

    Also schön, daß man sich hier mal dem Thema des Rechtsstaates annimmt, aber, daß die Exekutive das Hauptproblem darstellt, trifft den Nagel nicht mal ansatzweise. Das die Exekutive derzeit ausschert, ist Symptom eines Entfernen der Legislative von ihrem Auftraggeber, dem Ursprung aller Gesetze in einer Demokratie.

  6. Rolf Schober Sun 1 Dec 2019 at 08:15 - Reply

    Reinere Luft: “Aber die Bevölkerung blieb bedrohlich ruhig”: die Bevoelkerung koennte ganz leicht selbst kleinere Autos fahren, weniger. Die NPD ist verfassungsfeindlich, die AfD spielt mit den Aengsten der Menschen: niemand muss solches waehlen.

  7. jurastudi Thu 19 Dec 2019 at 22:49 - Reply

    Ein sehr schöner Artikel, passend zu dem heute veröffentlichem Vorlageurteil.
    Weiter so!

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