Perspektivwechsel
Liebe Freund:innen des Verfassungsblogs,
Max Steinbeis hatte es bereits angekündigt: Auch diese Woche gibt es Post, diesmal von uns. Wir haben die kommende Woche organisiert, in der sich im Tagesbetrieb eigentlich nichts ändert – und doch wird die nächste Woche anders. Wir, das sind zwei Editors und eine Associate Editor. Uns verbindet vieles. Wir sind Juristinnen; wir arbeiten im Völkerrecht; wir sind dem Verfassungsblog verbunden. Und noch etwas verbindet uns. Wir haben in unserem Leben mehr als einmal die berühmte Frage gehört. “Wo kommen Sie denn wirklich her?”
Seit Wochen wird in den USA darüber diskutiert, wie tief der Rassismus in dem Land verwurzelt ist. Seit Wochen gibt es eine Debatte über rassistische Strukturen auch in Deutschland, auch darüber, inwieweit die Erfahrungen aus den USA auf uns übertragbar sind. Dies war für uns der Anlass, uns zu fragen, was wir tun können. Angeregt von verschiedenen Seiten, die Debatte rund um die “Black Lives Matter”-Proteste auch auf dem Verfassungsblog aufzugreifen, entstand die Idee: eine Woche lang wollen wir auf dem Blog ausschließlich Menschen zu Wort kommen lassen, die nicht-weiße Zuschreibungen erfahren. Obwohl die Autor:innenschaft auf dem Verfassungsblog divers ist, kommt es gar nicht selten vor, dass eine Woche lang ausschließlich Texte von weißen Wissenschaftler:innen veröffentlicht werden. Bemerkenswert dürfte das für die Wenigsten sein. Eine Woche nur mit Texten von nicht-weiß gelesenen Wissenschaftler:innen hingegen passiert nicht einfach. Man muss sie gezielt organisieren. Das wollen wir mit diesem Editorial offenlegen. Ansonsten soll in der kommenden Woche auf dem Verfassungsblog alles so sein wie immer: Tagesaktuelles wird kommentiert, eigene Forschung vorgestellt, Debatten werden aufgegriffen. Einige Autor:innen haben wir gezielt zu aktuellen Themen angefragt, haben ihnen aber sonst die Wahl gelassen, worüber sie schreiben möchten. Und obwohl wir für die kommende Woche Beiträge organisiert haben, freuen wir uns wie immer über Textvorschläge und Spontan-Einsendungen.
Wir haben mit unserer Woche einen anderen Ansatz gewählt als etwa EJIL:Talk!, die ein Symposium gezielt zu Black Lives Matter und Völkerrecht durchführen. Wir wollten keine Themenwoche ausschließlich zu Rassismus organisieren. Keine von uns arbeitet schwerpunktmäßig in diesem Bereich. Dass wir uns – wie auch viele Texte der kommenden Woche – auf die eine oder andere Weise trotzdem mit Rassismus beschäftigen, vielleicht dadurch auch einen spezifischen Blick auf Fragestellungen im Öffentlichen Recht entwickeln, hat vermutlich ebenso viel damit zu tun, dass die Idee für diese Woche eben aus dem Kontext einer antirassistischen Bewegung geboren wurde, wie mit unseren persönlichen Erfahrungen.
Drei von Millionen
I can’t breathe. Als Amy Cooper der Welt performativ zeigte, wie bewusst sich die weiße Mehrheitsgesellschaft in den USA über Gegenwärtigkeit und Tödlichkeit von Rassismus ist, als George Floyd einen Tag danach vor laufenden Kameras von einem Polizisten ermordet wurde, kamen bei vielen in Deutschland lebenden POC wie mir die Erinnerungen an eigene rassistische Erfahrungen wieder hoch.
Ich bin Schwarz und ich bin deutsch. Rassismus war in meinem ganzen Leben präsent. Am Bahnhof werde ich anlasslos polizeilich kontrolliert, auf der Straße werde ich mit dem N-Wort beleidigt, in der Grundschule ist allen völlig klar, wer in welche Rolle schlüpft bei dem Spiel “Wer hat Angst vor’m schwarzen Mann”, in der Regionalbahn werde ich von Männern mit einschlägigen Tattoos und weißen Schnürsenkeln an schwarzen Springerstiefeln bedroht, ich schlafe auf dem Nachhauseweg nie in der U-Bahn ein. Zu gefährlich. Wie viele andere Schwarze Frauen glätte ich meine Haare vor Vorstellungsgesprächen. In der Uni bin ich “die Exotin”. Auf Partys werde ich immer und immer wieder gefragt, wo ich denn herkomme. Gefolgt von: “Wo kommst du denn wirklich her? Ursprünglich.” (Wer wissen will, wie man dieses Spiel erfolgreich durchspielen kann, klicke hier.) Auf den Hinweis, dass ich die Frage nicht mag, weil sie exkludierend wirkt, muss ich begründen, warum man nicht mal “neugierig” sein darf und wie man denn sonst bitteschön fragen solle, wo jemand herkommt. Ich könnte noch so viel mehr berichten, aber wie viele POC bin ich die Seelenstriptease leid.
Es gibt Rassismus in Deutschland. Nicht nur beim KSK, nicht nur in Sachsen und Thüringen, auch im Alltag, in der Schule und im Beruf. Auch habe ich Hanau, Halle, NSU, Oury Jalloh, Mölln und Solingen nicht vergessen… Allein 2019 wurden insgesamt 22.337 Delikte mit rechtsextremem Hintergrund im Kriminalpolizeilichen Meldedienst für Politisch Motivierte Kriminalität gemeldet. In Stuttgart will man jetzt Stammbäume von Verdächtigen recherchieren, aber der Bundesinnenminister will mit aberwitziger Begründung keine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Studie zum Thema Racial Profiling bei der Polizei zulassen.
Rassismus hat unterschiedliche Formen. Institutionalisiert, alltäglich, subtil, unbewusst.
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Bin ich eine person of color? Was ist das eigentlich? Man liest: der Begriff ist selbst gewählt; aber ich benutze ihn im Alltag eigentlich nie. Inwieweit betrifft mich die derzeitige Debatte? Ja, ich werde öfter mal auf meine Herkunft angesprochen, auch im beruflichen Kontext, und es gab schon die eine oder andere Irritation, wenn Menschen nur meinen Namen kannten, nicht aber mein Gesicht, und ich dann auftauchte (ist weniger geworden, seit es Google gibt). Ja, ich bin auch schon gefragt worden, ob ich Hund esse oder Affenhirn. Und als ich zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit durch Berlin schlenderte, wurde mir Ching Chang Chong entgegen gerufen. Aber racial profiling passiert mir selten. Dass ich eindeutige Nachteile im Berufsleben gehabt hätte, die auf meine Migrationsgeschichte zurückzuführen wären, kann ich nicht sagen.
In den USA findet neben der breiteren gesellschaftlichen Debatte auch eine Debatte zu Rassismus in der Wissenschaftslandschaft statt. Unter dem Hashtag #BlackInTheIvory haben viele Schwarze Forscher:innen ihre Erfahrungen gepostet: wie sie selten als Akademiker:innen, viel eher als Service-Personal identifiziert werden, wie viele Menschen die Wissenschaft verlassen, weil sie sich dort nie zugehörig fühlen konnten, wie unter dem Hashtag nur “gefilterte” Realitäten abgebildet werden (those who stayed, telling those stories that feel safe enough to tell). Eine vergleichbare Debatte findet in Deutschland weniger statt. Vielleicht, jedenfalls in den Rechtswissenschaften, weil es schlicht fast keine Blacks In The Ivory gibt. Ähnlich sieht es mit anderen sichtbaren Migrationsgeschichten aus: An Juristischen Fakultäten, auf öffentlich-rechtlichen Lehrstühlen, gibt es derer vielleicht zwei Handvoll (und türkische Namen finden sich hier, soweit ich es sehe, gar nicht). Vielleicht ist es also an der Zeit, sich zu solidarisieren. Die eigene Herkunft doch zu thematisieren, auch wenn natürlich gleichzeitig die Angst mitschwingt, sich zu exponieren und dann in der Folge nur noch auf diese Eigenschaft reduziert zu werden, die man bislang ausgeblendet hat. Und vielleicht spielt der Hintergrund dann doch eine Rolle, weil er beeinflusst, wie man sich verhält. Dass man besonders versucht, sich anzupassen, weil man am Ende ja doch immer irgendwie auffällt.
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Ich bin deutsch und ziemlich weiß. Denke ich. Andere weiße Deutsche scheinen das nicht zu denken: „Wo kommst Du her?“ „Griechenland.“ „Italien.“ „Türkei.“ „Israel.“ Egal, welches dieser Länder ich als Antwort wähle, es folgt ein bestätigendes Nicken. Wenn ich sage, ich komme aus Deutschland, folgt die Rückfrage. Das bestätigende Nicken kommt dann erst, wenn mein Gegenüber weiß, wo meine Eltern herkommen. In diesem Dialog – in dem ich eigentlich überflüssig bin – diene ich lediglich als Projektionsfläche für eine verfestigte Vorstellung davon, wie Deutsche nicht aussehen und wie kein deutscher Name klingt. Die perfekte nicht-weiße Leinwand. Zugegeben, es gibt Schlimmeres. Ich habe das Glück, nicht wegen meines Aussehens beschimpft, bespuckt oder angepöbelt zu werden (es gibt trotzdem Orte, die ich meide). Aber diese Frage, die mir immer und immer wieder gestellt wird, suggeriert, dass ich nicht dazugehöre. Und damit nirgends dazugehöre. Denn ich ich bin keine Griechin. Keine Italienerin. Keine Türkin. Keine Israelin.
Jenseits dessen spielen solche Selbst- und Fremdzuschreibungen in meinem Alltag eher selten eine Rolle, und seit Studienbeginn haben sie es meiner Wahrnehmung nach immer weniger getan. Stattdessen wurden andere Gruppenzugehörigkeiten sichtbarer. In den Rechtswissenschaften hängt der Studienerfolg maßgeblich mit dem Bildungshintergrund der Eltern zusammen (S. 25). Gleichzeitig liegt bei Familien mit Migrationshintergrund “der Anteil der gering qualifizierten Eltern deutlich über dem Durchschnitt“ (S. 23). Das klingt schön sachlich. Aber was bedeutet das für die Studierenden, deren Studienerfolg statistisch gesehen weniger wahrscheinlich ist? Sie sind exzeptionell. In vielerlei Hinsicht. Sie fallen auf. Sie sehen anders aus. Sie tragen einen Namen, den kaum jemand aussprechen, geschweige denn buchstabieren kann. Sie studieren und arbeiten gegen die Wahrscheinlichkeiten an. Ausreichend ist mangelhaft, Durchschnitt bedeutet Scheitern. Und wenn sie erfolgreich sind, dienen sie als Beispiel dafür, dass das System funktioniert und nicht diskriminiert und dass jede:r es schaffen kann. Sie sind aber die Ausnahmen, und als solche bestätigen sie die Regel.
Sehen und gesehen werden
Ein Blick an die juristischen Fakultäten deutscher Hochschulen scheint den Statistiken recht zu geben: “Sichtbare Migrationsgeschichte” – den Bildungshintergrund der Eltern außen vor gelassen, der ist nicht sichtbar – gibt es selten. Auch deswegen musste diese Woche organisiert werden. Einfach war die Organisation nicht. Schon bei der Auswahl der Autor:innen waren wir in der merkwürdigen Situation, Personen anzuschreiben, weil wir zumindest selbst angenommen haben, dass sie nicht-weiße Zuschreibungen erfahren. Und wie soll man diese Personen dann ansprechen. Als person of color? So bezeichnet sich nicht jede:r und möchte auch nicht so bezeichnet werden. Und nicht jede:r möchte sich in einem explizit nicht-weißen Rahmen exponieren, wobei die Gründe hierfür ebenso vielfältig und individuell sind wie die Erfahrungen, die Personen machen, die sichtbar oder weniger sichtbar nicht weiß sind.
Man kann den gewählten Ansatz dieser Woche kritisieren, und das mit guten Gründen, wie wir selbst finden. Zu exponierend, vielleicht gar essenzialisierend. Wir glauben, dass es dennoch den Versuch wert ist, um vielleicht überhaupt eine Debatte über Zuschreibungen in der deutschen Rechtswissenschaft anzustoßen. Denn eines ist uns in der Vorbereitung klar geworden: Die eigene oder zugeschriebene Identität ist nicht egal. Sie mag im Leben der einen eine größere Rolle spielen als im Alltag des anderen, aber es scheint kaum möglich, nicht zu irgendeinem Zeitpunkt damit konfrontiert zu werden.
Die Woche auf dem Verfassungsblog
… zusammengefasst von LENNART KOKOTT:
Die Arbeit der Polizei, aber auch die Polizei als soziologischer Komplex sind seit Wochen Gegenstand öffentlicher Diskussionen. In Corona Constitutional #43 diskutieren CHARLOTTE HEPPNER und TOBIAS SINGELNSTEIN einen Fall, der zeigt, warum das dringend notwendig ist: Ausgehend von der Ankündigung der Stuttgarter Polizei, im Ermittlungsverfahren zu den Vorfällen in der Stuttgarter Innenstadt auch zu eruieren, ob die Beschuldigten einen Migrationshintergrund hätten, befassen sie sich mit der Frage, welchen rechtlichen Anforderungen solche Stammbaumforschungen genügen müssen, ob sie kriminologisch sinnvoll sein können und auf welchen Reformbedarf der Vorgang weist.
Eine Reform der Polizeiarbeit hat sich auch die Bremische Bürgerschaft vorgenommen, der ein Vorschlag der rot-rot-grünen Koalition für ein neues Polizeigesetz vorliegt. CATHARINA PIA CONRAD, JULIA GELHAAR, ANDREAS GUTMANN, GIANNA M. SCHLICHTE und TORE VETTER stellen vor, wie sich die Kompetenzen der Bremer Polizei durch das Gesetz ändern würden und konstatieren eine moderate Ausweitung. Zugleich erweitere der Entwurf partiell die Kontrollmöglichkeiten polizeilichen Handelns – dies rechtfertige aber nicht die polemische Kritik der Opposition, die darin ein Antipolizeigesetz sehe.
Der Diskussion um Paritätsgesetze für Parlamente, die in Deutschland mit dem diese Woche ergangenen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, das ein solches Gesetz für den Landtag von Thüringen für verfassungswidrig erklärte, auch außerhalb der Rechtswissenschaften erneut Fahrt aufgenommen hat, widmet sich unser aktuelles Online-Symposium Gender Parity in Parliaments. MICHAELA HAILBRONNER und RUTH RUBIO MARÍN führen in das Thema ein, das fundamentale Fragen des Verhältnisses von Recht und Politik betreffe. Einen vehementen Widerspruch zum angesprochenen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs formuliert CHRISTINE HOHMANN-DENNHARDT, denn es zeige, dass die Zahl der Gründe, die gegen gleichberechtigte politische Partizipation ins Feld geführt werden, schier unerschöpflich sei – und grundgesetzliche Wertentscheidungen missachtet würden.
Für die Zukunft von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen macht der Sieg des PiS-Kandidaten in der Stichwahl der Präsidentschaftswahlen keine Hoffnung auf Besserung. Mit WOJCIECH SADURSKI hat MAX STEINBEIS in Corona Constitutional #44 über das Wahlergebnis gesprochen, das der PiS-Regierung für ihre autoritären Plänen freie Bahn lasse. Von der vermeintlich versöhnlichen Rhetorik des Wahlsiegers dürfe man sich deshalb nicht fehlleiten lassen.
Vor welche Probleme stellt ein authoritarian shift die Verfassungsrechtswissenschaft und -lehre? ANDRÁS JAKAB stellt moralische Dilemmata fest und legt dar, welche Optionen Verfassungsrechtler*innen zur Verfügung stehen, wenn sie sich der Partei- und Tagespolitik enthalten wollen. WOJCIECH SADURSKI widerspricht diesem Postulat politischer Neutralität, das positivistisch anmute, und betont, auch und gerade Verfassungsrechtler*innen könnten sich politisch gegen die Erosion von Rechtsstaatlichkeit engagieren.
Eine solche Erosion kann gegenwärtig vielerorts diagnostiziert werden. In der Türkei sehen sich nun die Anwaltskammern Angriffen der Regierung ausgesetzt, schreibt BERTIL EMRAH ODER, Angriffen, die der Schwächung der Zivilgesellschaft dienten und Bestandteil einer Politik der Ablenkung seien, die den Anschein mache, dass das Regime seine Wähler*innen etwa mit Blick auf mögliche Neuwahlen um sich zu scharen suche. TEODORA PETROVA blickt nach Bulgarien, wo sich ein manifester verfassungsrechtlicher Skandal abspiele, da der Generalstaatsanwalt verfassungswidrig gegen den Staatspräsidenten vorgehe und so die Institutionenordnung in einer Weise schwäche, die von der Verachtung rechtsstaatlicher Verfahren zeuge. In Indien entfaltet sich eine Gefahr für den Rechtsstaat in einer anderen Dynamik, wie SAKSHAM SHRIVASTAV und ADESH SHARMA zeigen: Die Regierung lasse eine Entfesselung der Polizeigewalt zu, die auch zu außerrechtlichen Tötungen durch die Polizei führe – und viele Bürger*innen stünden hinter dieser Entwicklung.
Ein rechtsstaatsfeindliches Hausmittel ist auch die Einflussnahme auf die Gerichte, insbesondere auf Verfassungsgerichte. Das müsse aber nicht heißen, dass jeder Reformvorschlag einen populistischen Spin habe, schreiben BOJAN BUGARIC und MARK TUSHNET, die mit Blick auf Vorschläge zur Reform des Supreme Courts der Vereinigten Staaten argumentieren, dass der Kontext entscheidend sei und Reformen durchaus sinnvoll sein könnten, um entgrenzten Verfassungsgerichten Schranken zu setzen und den politischen Prozess zu stärken. Für das Gericht in seiner gegenwärtigen Form fragt MATHIAS HONG, ob nun alle Richter*innen Textualismus betrieben und mithin methodisch auf den Spuren des verstorbenen Richters Antonin Scalia wandelten. Die Antwort fällt zwiegespalten aus: Zwar habe der Supreme Court Scalias Methode auch für unerwartete Anwendungsfälle geöffnet, tue dies aber inkonsequent, und überdies sei zu befürchten, dass in Zukunft ein Rückbau gleicher Freiheit im Resultat stehen könnte.
VINCENT PIEGSA stellt eine Entscheidung des EuGH vor, die eine Lücke im Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union schließe und anschaulich mache, unter welchen Voraussetzungen der EuGH bereit ist, im Wege der Vertragsauslegung neue Rechtsschutzmöglichkeiten zu gewähren. GENNA CHURCHES und MONIKA ZALNIERIUTE blicken auf die Schrems-II-Entscheidung des EuGH zum Privacy-Shield-Abkommen, die deutlich mache, dass es der Gerichtshof als seine Aufgabe verstehe, die zentrale Rolle des Datenschutzes in der europäischen Rechtsordnung aufrecht zu erhalten.
Datenschutzrechtliche Fragen werden auch rund um den Ausbau des Mobilfunkstandards 5G diskutiert, gerade mit Blick auf eine mögliche Beteiligung des chinesischen Unternehmens Huawei. IOANNIS GLIVANOS beleuchtet die Möglichkeiten nationaler Regierungen, Huawei daran zu hindern und weist auf investitionsschutzrechtliche Folgen hin.
Angesichts gegenwärtiger politischer Auseinandersetzungen um die Praxis des hacking back, also der aktiven Reaktion auf Cyberangriffe durch einen Gegenangriff, befasst sich HENNING LAHMANN mit rechtlichen Problemen eines solchen Vorgehens, die insbesondere Zweifel an einer völkerrechtskonformen Durchführbarkeit als berechtigt erscheinen ließen.