17 November 2011

Polnischer Verfassungsgerichtshof will über EU-Recht urteilen

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat es immer nur angedroht, aber nie durchgezogen: die Prüfung von EU-Recht am Maßstab nationalen Verfassungsrechts.

Jetzt scheinen die Kollegen in Polen entschlossen zu sein, den Streit wieder neu zu entfachen: Der polnische Verfassungsgerichtshof hat gestern ein Urteil gefällt, wonach er unter bestimmten Bedingungen auch über Verfassungsbeschwerden entscheidet, die sich direkt gegen EU-Verordnungen richten. Er misst somit EU-Rechtsakte unmittelbar am Maßstab der polnischen Verfassung.

Ich kann kein Polnisch und finde keine deutsche oder englische Übersetzung von Urteil oder Pressemitteilung. Deshalb halte ich mich erst mal zurück.

Soviel kann ich aber sagen: Ein Mitgliedsstaat, der die Geltung von EU-Recht unter Billigungsvorbehalt durch die nationale Justiz nach nationalen Maßstäben stellt, sägt an den Grundlagen des Europarechts. Das ist das Letzte, was Europa in der gegenwärtigen Krise brauchen kann.


25 Comments

  1. non nomen Thu 17 Nov 2011 at 13:13 - Reply

    Ich finde es sehr vernünftig, sich das Recht vorzubehalten, den teilweisen Irrwitz, welcher in der EU abgekaspert wird (Rolltreppenkinderwagenverordnung, Glühbirnenverbot, Erzwingung einer Seilbahnverordnung für Berlin unter Zwangsgeldandrohung, um nur ein paar Beispiele zu nennen) kritisch zu hinterfragen, Und wer hier gleich die Existenz des Abendlandes gefährdet sieht, dem fehlt ein wenig die kritische Distanz zum Verwaltungsirrsinn.

  2. Jens Thu 17 Nov 2011 at 14:20 - Reply

    An welchem Maßstab soll man europäische Rechtsakte denn sonst messen? Auf europäischer Ebene ist ja jeder Maßstab, der dafür herhalten könnte, verlorengegangen.

  3. Satanic Verses Thu 17 Nov 2011 at 14:20 - Reply

    “Und wer hier gleich die Existenz des Abendlandes gefährdet sieht, dem fehlt ein wenig die kritische Distanz zum Verwaltungsirrsinn”
    Der richtiger Weg hier wäre die Stärkung des Europäischen Parlaments, nicht der ohnehin wachsenden Übermacht der Nationalstaaten.

  4. Max Steinbeis Thu 17 Nov 2011 at 14:33 - Reply

    @non nomen, Jens: kritisch hinterfragen bin ich immer dafür. Aber das heißt doch nicht gleich, den Vorrang des EU-Rechts in Frage zu stellen (mal unterstellt, das tut der polnische VerfGH tatsächlich). Wir haben den EuGH und die Grundrechtecharta, wir haben künftig den EGMR über die EU-Mitgliedschaft in der EMRK – ich kann nicht erkennen, dass es uns an Maßstäben und an Maßnehmern fehlt, was Grundrechtseingriffe durch EU-Rechtsakte betrifft. Und schon gar nicht, dass ausgerechnet jetzt ein Anlass dafür besteht, die Einheitlichkeit des EU-Rechts in Frage zu stellen und nationale verfassungsrechtliche Geltungsvorbehalte zu errichten.

  5. Max Steinbeis Thu 17 Nov 2011 at 14:33 - Reply

    @Satanic Verses: sehe ich genauso

  6. Matthias Bäcker Thu 17 Nov 2011 at 15:03 - Reply

    Der Wurschtelcode, den der Google-Übersetzer erzeugt, ist sicher mit Vorsicht zu genießen, aber auf den ersten Blick scheint mir das nicht so wild zu sein. Wenn ich es richtig sehe, verweist der VerfGH auf die Solange-Rechtsprechung des BVerfG und die Bosphorus-Rechtsprechung des EGMR und befindet sich damit in guter Gesellschaft.

    I.Ü. finde ich es sogar begrüßenswert, wenn ein nationales Verfassungsgericht das EU-Recht bzw. seine Umsetzung in nationales Recht am Maßstab nationaler Grundrechte *prüft*. Wenn es dann zu einem Grundrechtsverstoß kommt, kann es die Sache mit eingehender Begründung dem EuGH zur Prüfung am Maßstab der Unionsgrundrechte vorlegen. Auf diese Weise wird national-verfassungsrechtliche Expertise für die Unionsrechtsordnung fruchtbar gemacht und ein Dialog zwischen den Gerichten eröffnet, der über Sonntagsreden hinausgeht. Soooo ausgebaut ist die EuGH-Grundrechtsrechtsprechung in vielen Sachgebieten doch noch nicht, dass der Gerichtshof von den nationalen Verfassungsgerichten nichts mehr lernen könnte.

    Problematisch wird es erst, wenn das nationale Gericht EU-Recht wegen eines Grundrechtsverstoßes *verwirft*. Das sollte in der Tat vermieden werden, wenn es nicht ums Eingemachte geht, wie es zB der Solange-Vorbehalt des BVerfG formuliert. Prüfungs- und Verwerfungskompetenz lassen sich also durchaus trennen.

  7. Peter Panter Thu 17 Nov 2011 at 15:13 - Reply

    Vielen Dank für den Hinweis!

    Ein Verwerfen wäre in der Tat höchst besorgniserregend, ein Solange-ähnliches Vorgehen nicht. Wir müssen wohl abwarten. Wollen Sie, Herr Steinbeis, nicht einmal bei den gut international vernetzten Richtern nachfragen, wie beispielsweise Herr Tuleja, Frau Gintowt-Jankowicz oder Herr Biernat? Das würde doch etwas Licht in das Dunkel bringen und sicherlich auch einen schönen Zeitungsbericht ergeben.

  8. non nomen Thu 17 Nov 2011 at 15:59 - Reply

    @Satanic Verses:
    “Der richtiger Weg hier wäre die Stärkung des Europäischen Parlaments, nicht der ohnehin wachsenden Übermacht der Nationalstaaten.” Die Parlamentarier werden in ihren, Verzeihung – Nationalstaaten gewählt und vertreten diese auch. Auch.
    Wenn ein Staatsvolk, welches immer noch das Recht hat, sich im eigenen Lande so einzurichten, wie es meint Angelegenheiten rechtlich regeln zu müssen. Wenn ebendieses Staatsvolk vertreten durch seine verfassungsgemäß gewählten Richter eine andere Ansicht vertritt als die oft von keinerlei Sachkenntnis getrübten Bürokraken im seit vielen Jahrzehnten existierenden, kostenträchtigen aber aus nationalem Prestigedenken immer noch bestehenden Wanderzirkus Brüssel-Straßburg und zurück, so ist es nicht zu beanstanden. Die Steuerbarkeit großer Verwaltungseinheiten ist ohne fragwürdig fragil. Ich begrüße es außerordentlich, dass polnische Richter sich unter den “Vorbehalt des eigenen Nachdenkens” stellen.

  9. VonFernSeher Fri 18 Nov 2011 at 19:14 - Reply

    Für mich ist das eine zweiseitige Sache. Denn leider sieht man ja an vielen Beispielen, dass die EU-Politik Dinge durchsetzt, die auf nationaler Ebene nie so leicht eine Mehrheit gefunden hätten und dann wiederum die Vertreter der gleichen Parteien, die in Brüssel und Straßburg dafür waren, zuhause behaupten, man müsse das jetzt umsetzen, dass sei ja schließlich eine EU-Richtlinie. Solange sich die Politik dabei nicht “ehrlich macht”, wie man wohl in der CDU sagen würde, muss man das Ganze auf nationale Verfassungskonformität prüfen.

  10. […] Das Nuf advanced (306) 46. Wikimedia Deutschland e.V. (321) 47. DaWanda (327) 48. Medienelite (359) 49. Verfassungsblog (360) 50. Berliner Comicladen Grober Unfug (389) 51. urbanophil.net (402) 52. classless Kulla (406) […]

  11. Wolf-Dieter Sun 20 Nov 2011 at 00:09 - Reply

    Es sollte sich herumgesprochen haben, dass die EU zum Durchsetzen unpopulärer Entscheidungen missbraucht wird. Populärstes Beispiel Vorratsdatenspeicherung. Ich erlebe das Verfassungsgericht als letzten Schutzwall.

    […] über Verfassungsbeschwerden entscheidet, die sich direkt gegen EU-Verordnungen richten.

    Sie fordern Vorrang von EU-Verordnungen gegenüber Verfassung oder Grundgesetz? Aus meiner Sicht als Politik-Betroffener ein unanständiges Ansinnen.

  12. Max Steinbeis Sun 20 Nov 2011 at 08:29 - Reply

    @Wolf-Dieter: Unanständiges Ansinnen? Den Vorrang des Europarechts vor dem nationalen einschließlich Verfassungsrecht hat das BVerfG schon vor vierzig Jahren akzeptiert. Das ist seit vier Jahrzehnten die Welt, in der wir leben.

    @Bäcker, Panter: Wenn das Solange I und II in einem Urteil bzw. Lissabon und Honeywell in einem Urteil wäre, dann wäre mir das sehr recht. Ich bin der letzte, der dagegen protestieren würde, eine nationale justizielle Schutzinstitution gegen das komplette Abdriften der EU samt EuGH zu erhalten. Aber das kann man erst sagen, wenn eine Übersetzung vorliegt bzw. ein polnischsprachiger Kollege uns Aufklärung verschafft. Ich schaffe es leider in der nächsten Woche nicht, polnische Richter abzutelefonieren, bin in Schottland und dann auf der spannenden Ebert-Stiftungs-Konferenz zu Recht und Grenzen – aber Herr Panter, wollen Sie nicht einen der drei mal ansprechen und uns Aufschluss verschaffen? Sie kennen sich doch aus. Das wäre super, fände ich.

  13. JB Sun 20 Nov 2011 at 12:13 - Reply

    Dieses ganze Vorratsdatenspeicherungsgepöbel! Es genügt doch der EuGH, um die Richtlinie zu kontrollieren. Wieso legt denn kein Gericht dem EuGH die Frage vor? Hätte das Bundesverfassungsgericht das getan, hätte der Gerichtshof ihm doch den Gefallen, die RL für nichtig zu erklären, (als Belohnung für die erste Vorlage) kaum versagen können. Das Urteil des EuGH zur Klage Irlands liest sich doch fast als Einladung:

    “Klarzustellen ist außerdem, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.” (C‑301/06, Rn. 57)

  14. Wolf-Dieter Sun 20 Nov 2011 at 14:30 - Reply

    @Steinbeis — vor 40 Jahren hieß es noch EWG. Und ich spreche ausdrücklich von Missbrauch. Sie haben das zumindest bislang nicht ausdrücklich in Abrede gestellt.

  15. Wolf-Dieter Sun 20 Nov 2011 at 14:39 - Reply

    @JB

    Dieses ganze Vorratsdatenspeicherungsgepöbel!

    Danke, ich fühle mich geehrt. — Auch in EU gilt die normative Gewalt des Faktischen. Auf die Zusammensetzung des EuGH habe ich nicht einmal indirekt Einfluss.

  16. Coccodrillo Sun 20 Nov 2011 at 19:00 - Reply

    @Wolf-Dieter:
    Auf die Zusammensetzung des EuGH habe ich nicht einmal indirekt Einfluss.

    Doch, jedenfalls sofern du Unionsbürger bist. Dann wählst du nämlich (direkt oder indirekt über das nationale Parlament) die Regierung deines Mitgliedstaats, und die wiederum ernennt nach Art. 253 AEUV “im gegenseitigen Einvernehmen” mit den übrigen nationalen Regierungen die Richter des EuGH.

    @VonFernSeher:
    “Sich ehrlich machen” ist ein schöner Ausdruck – aber gerade das wird es ja nur dann geben, wenn die EU-Gesetzgebung in erster Linie beim Europäischen Parlament liegt (das sich bei den Europawahlen gegenüber den Bürgern verantworten muss) und nicht beim Ministerrat, wo sich die nationalen Regierungen gut vor der Öffentlichkeit verstecken können.

    @non nomen:
    ein Staatsvolk, welches immer noch das Recht hat, sich im eigenen Lande so einzurichten, wie es meint

    Unabhängig davon, wie hoch man die Idee der nationalen Souveränität überhaupt hängen will: Sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben jedenfalls beschlossen, es sich im eigenen Land so einzurichten, dass ein guter Teil ihrer Gesetzgebung von supranationalen Institutionen gemacht wird. Falls sie das nicht mehr wollen, können sie nach Art. 50 EUV auch wieder austreten. Aber solange sie Mitgliedstaaten der EU sind, haben sie nun einmal den Vorrang des Unionsrechts zu respektieren.

    (Und inwiefern das Glühbirnenverbot gegen irgendwelche verfassungsmäßig garantierten Rechte verstoßen soll, erschließt sich mir auch nicht ganz.)

  17. Wolf-Dieter Sun 20 Nov 2011 at 20:05 - Reply

    @Coccodrillo

    Dann wählst du nämlich (direkt oder indirekt über das nationale Parlament) die Regierung deines Mitgliedstaats, und die wiederum ernennt nach Art. 253 AEUV “im gegenseitigen Einvernehmen” mit den übrigen nationalen Regierungen die Richter des EuGH.

    Die “übrigen nationalen Regierungen” sind nicht von mir gewählt. Eben.

  18. Coccodrillo Sun 20 Nov 2011 at 20:39 - Reply

    @Wolf-Dieter:
    Sicher, aber “indirekten Einfluss” nimmst du trotzdem – dafür genügt es ja, an der Wahl einer einzigen Regierung (mit Vetomacht gegen alle Kandidaten!) beteiligt zu sein.

    Natürlich fände auch ich es besser, wenn bei der Besetzung eines supranationalen Organs wie dem EuGH die gesamteuropäische Bürgerschaft etwas mehr zum Tragen käme, d.h. das Europaparlament stärker beteiligt würde. Aber ich denke, ehrlich gesagt, nicht, dass das unser derzeitiges Hauptproblem ist.

  19. Wolf-Dieter Mon 21 Nov 2011 at 09:21 - Reply

    @Coccodrillo

    “indirekten Einfluss” nimmst du trotzdem – dafür genügt es ja, an der Wahl einer einzigen Regierung (mit Vetomacht gegen alle Kandidaten!) beteiligt zu sein.

    Läuft hinaus auf Begriffsdefinition für indirekt. Die Diskussion läuft aus dem Ruder, nicht wahr?

  20. EU Mon 21 Nov 2011 at 13:42 - Reply

    English translation of the press release:

    http://www.trybunal.gov.pl/eng/index.htm

  21. VonFernSeher Mon 21 Nov 2011 at 19:15 - Reply

    @Coccodrillo
    “Ehrlich machen” ist kein schöner Ausdruck, sondern CDU-Geschwätz für “Ich verlange etwas von dir, was ich nie machen würde und wenn du dich weigerst, erkläre ich dich für unehrlich.”, vgl. Herdprämie alias “Betreuungsgeld”, Griechenhetze alias “Griechenlandrettung” oder Mindestlohnverhinderung alias “Tarifautonomie”.

    Auch die Regierungen, die in den Ministerräten vertreten sind, sind mal gewählt worden, bloß müssen die sich nie für “Brüssel” rechtfertigen, denn da funktioniert die Verschleierung ziemlich gut; Europas Medien und Völker wollen/können es nicht sehen.

  22. Peter Panter Thu 24 Nov 2011 at 16:34 - Reply

    Fehlalarm ;-) Eine direkte Solange II-Übertragung.

  23. Guido Strack Sat 26 Nov 2011 at 20:26 - Reply

    Ich hätte da noch zwei Fragen an die geehrten Experten:

    Sind Bosphorus und Solange nicht die de facto Abschaffung der nationalen Grundrechte als Individualgrundrechte nach dem Motto “so ein bisschen Grundrechtsverletzung im Einzelfall muss man halt mal hinnehmen, wenn es denn insgesamt noch halbwegs passt mit dem Rechtsschutz”?

    Hat sich eigentlich jemand von Ihnen schon einmal die Frage gestellt, ob Verfahren vor den EU-Gerichten, also z.B. in Beamtensachen wo der einzelne gegen eine EU-Institution klagt und jene Gerichte eigentlich Tatsachenfeststellungen treffen müssten, fair und waffengleich im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK sind?

    • Gh Sat 9 Oct 2021 at 22:31 - Reply

      …oder ob die beispielsweise in der österreichischen Verfassung durch Kelsen als letztes Mittel vorgesehene Verhinderung der “schleichenden Gesamtänderung der Verfassung”, die es dem VfGH ermöglicht, die Verfassung anhand der Baugesetze inhaltlich zu überprüfen, denn nicht schon längst eingetreten ist ;)

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland, Europa, Polen