04 May 2012

Karrieren und Kontinuitäten: Das Bundesministerium der Justiz und seine Vergangenheiten

„Was soll hier eigentlich erforscht werden?” Wie ein roter Faden zog sich diese Frage durch Vorträge und Diskussionen des langen Konferenztages im Berliner Kammergericht, mit dem die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ am 26. April 2012 ihre Arbeit aufnahm. Ist nicht längst bekannt, wie schnell gerade in der Justiz der frühen Bundesrepublik die alten Funktionseliten wieder in ihre Führungspositionen zurückkehrten? Wissen wir nicht längst, was der Freiburger Historiker Ulrich Herbert in Berlin noch einmal betonte: Dass das deutsche Justizsystem in den ersten drei Jahrzehnten nach dem Krieg in überdurchschnittlichem Maße von früheren Parteigängern des nationalsozialistischen Regimes bestimmt wurde? Und ist das Wissen um die „in ihrer Aggressivität bemerkenswerte erfolgreiche Selbstbehauptung der Juristen” nicht bereits zeithistorisches Allgemeingut?

Die Arbeit in den Aktenbeständen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) könnte nun dazu beitragen, hinter dem bereits etablierten Forschungsstand jene Fragen sichtbar zu machen, die Michael Stolleis im gerade erschienenen abschließenden Teil seiner vierbändigen „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ (1945 bis 1990) als „wichtigere Fragen“ charakterisiert: „Wie war die Gesellschaft insgesamt gestimmt, ihre eigene kulturelle Vergangenheit wahrzunehmen? Wie war ein Neuanfang mit so vielen belasteten Führungspersönlichkeiten möglich?“

Dies sind Fragen, die unmittelbar verbunden sind mit der Frage nach dem Zusammenhang personeller und inhaltlicher Kontinuitäten, die die Justizministerin den Wissenschaftlern in ihrer Einführung aufgab, bevor sie einen ganzen Tag lang aufmerksam lauschte. Und die zu jener Frage führen, die Ulrich Herbert auf den Punkt brachte: „Wie konnte es gelingen, dass in und mit einem solchen Justizapparat ein demokratisches und ab Ende der sechziger Jahre auch liberales Rechtssystem etabliert wurde?”

Bis zur bereits für 2015 geplanten Vorlage ihres Abschlußberichts soll die Kommission den Umgang des BMJ mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in den 1950er und 1960er Jahren untersuchen. Wie stand es um personelle und sachliche Kontinuitäten? Wie viele „belastete” Mitarbeiter waren im Ministerium beschäftigt? Welchen Einfluß hatte diese „Belastung” auf Gesetzgebung und Rechtsprechung? Wie positionierte sich das Ministerium zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen? Zu den Nürnberger Prozessen? Zur Errichtung der „Zentralen Stelle” in Ludwigsburg?

Die Arbeitsgruppe ist klein, ihre Finanzierung noch ungesichert: Im Januar hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker und den Marburger Strafrechtler Christoph Safferling, stellvertretender Direktor des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse, zu Kommissionsmitgliedern bestellt. Den beiden Wissenschaftlern wird umfassender Zugang zu den einschlägigen Aktenbeständen des Ministeriums gewährt, die anschließend ins Bundesarchiv überführt werden sollen. Das von Görtemaker und Safferling konzipierte Auftaktsymposion soll helfen, die Forschungsfragen der Kommission zu präzisieren und ein Arbeitsprogramm zu entwickeln.

Der Blick auf den Forschungsstand, der in Berlin von einer Gruppe herausragender Referenten vorgestellt wurde, machte vor allem eines klar: die Arbeit der Kommission verspricht im Idealfall ein Experiment disziplinverbindender Rechtsforschung zu werden, von dem nicht nur für die öffentliche Diskussion, sondern auch für die schwächelnden juristischen Grundlagenfächer wichtige neue Impulse ausgehen könnten.

Der Konstanzer Zivilrechtler und Rechtstheoretiker Bernd Rüthers, der in seinem Vortrag Kontinuitäten der Gesetzgebung vom „Dritten Reich” zur Bundesrepublik beleuchtete, unterstrich nachdrücklich die Bedeutung zeithistorischer Reflexion im Umgang mit juristischer Methode und Methodenlehre: „Die Funktionseliten behielten nach einer kurzen Warteschleife auch nach 1945 ihre Position, und wendeten genau die Instrumente und Methoden an, die sie auch nach 1933 angewendet hatte. Es herrschte – in den Gerichten wie an den juristischen Fakultäten – großes Schweigen. In Festschriften und Nachrufen führte die alte Sozialisationskohorte die Regie.” Eine vorbehaltlose Wahrnehmung der Rechtsgeschichte diene einer sensiblen Wahrnehmung der auch heute gegebenen Risiken eines Wandels vom Gesetzgebungs- zum Rechtsprechungsstaat. Rechtgeschichte und Rechtsphilosophie, die Fächer, die das verdeutlichen könnten, seien indes in den meisten Bundesländern in der juristischen Ausbildung zu Wahlfächern geworden.

Joachim Rückert, emeritierter Professor für Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, griff bei seinen „Bemerkungen über Mitläufer, Weiterläufer und andere Läufer im Bundesministerium der Justiz nach 1949” bereits auf erste Forschungen in den Personalakten des BMJ zurück, ebenso wie der Würzburger Staatsrechtslehrer Horst Dreier, der den Einfluss des Ministeriums auf die Verfassungsentwicklung der frühen Bundesrepublik in den Blick nahm. Rückert hatte bei seiner Analyse der Personalakten ermittelt, dass im BMJ erst 1966 der Höchstanteil „belasteter” Mitarbeiter der Leitungsebene erreicht war: alle vier Abteilungsleiter und die Hälfte der Referatsleiter waren vormalige Mitglieder der NSDAP oder ihrer Parteiorganisationen. Solche Zahlen sagten aber wenig über die Art der Belastung, der politischen und ideologischen Kontinuitäten, räumte Rückert ein. Er stimmte dem Historiker Raphael Gross zu, als dieser Aufmerksamkeit für Kontinuitäten im Bereich des moralischen Urteils einforderte.

Ulrich Herbert hatte diese Perspektive vehement zurückgewiesen. Man müsse sich stärker auf Taten beziehen, so Herbert. Dann sei auch der Aspekt der Parteimitgliedschaft weniger relevant. Wenn man sich auf die Handlungen fokussieren würde, würde auch die Diskussion einfacher. Will man aber tatsächlich jener von Herbert beschriebenen Autosuggestion auf die Spur kommen, mit der sich die Täter selbst weismachten, sie hätten stets nur dem Recht gedient – dann dürfte sich solche Vereinfachung verbieten.

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Dieser Beitrag erschien zuerst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 02.05.2012,  Seite N4 (Geisteswissenschaften)

Unser Bild zeigt die “Rosenburg“, von 1950 bis 1973 Sitz des Bundesministeriums der Justiz.

Foto: (c) Gerd Nettersheim, all rights reserved.

„Was soll hier eigentlich erforscht werden?” Wie ein roter Faden zog sich diese Frage durch Vorträge und Diskussionen des langen Konferenztages im Berliner Kammergericht, mit dem die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ am 26. April 2012 ihre Arbeit aufnahm. Ist nicht längst bekannt, wie schnell gerade in der Justiz der frühen Bundesrepublik die alten Funktionseliten wieder in ihre Führungspositionen zurückkehrten? Wissen wir nicht längst, was der Freiburger Historiker Ulrich Herbert in Berlin noch einmal betonte: Dass das deutsche Justizsystem in den ersten drei Jahrzehnten nach dem Krieg in überdurchschnittlichem Maße von früheren Parteigängern des nationalsozialistischen Regimes bestimmt wurde? Und ist das Wissen um die „in ihrer Aggressivität bemerkenswerte erfolgreiche Selbstbehauptung der Juristen” nicht bereits zeithistorisches Allgemeingut?

Die Arbeit in den Aktenbeständen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) könnte nun dazu beitragen, hinter dem bereits etablierten Forschungsstand jene Fragen sichtbar zu machen, die Michael Stolleis im gerade erschienenen abschließenden Teil seiner vierbändigen „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ (1945 bis 1990) als „wichtigere Fragen“ charakterisiert: „Wie war die Gesellschaft insgesamt gestimmt, ihre eigene kulturelle Vergangenheit wahrzunehmen? Wie war ein Neuanfang mit so vielen belasteten Führungspersönlichkeiten möglich?“

Dies sind Fragen, die unmittelbar verbunden sind mit der Frage nach dem Zusammenhang personeller und inhaltlicher Kontinuitäten, die die Justizministerin den Wissenschaftlern in ihrer Einführung aufgab, bevor sie einen ganzen Tag lang aufmerksam lauschte. Und die zu jener Frage führen, die Ulrich Herbert auf den Punkt brachte: „Wie konnte es gelingen, dass in und mit einem solchen Justizapparat ein demokratisches und ab Ende der sechziger Jahre auch liberales Rechtssystem etabliert wurde?”

Bis zur bereits für 2015 geplanten Vorlage ihres Abschlußberichts soll die Kommission den Umgang des BMJ mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in den 1950er und 1960er Jahren untersuchen. Wie stand es um personelle und sachliche Kontinuitäten? Wie viele „belastete” Mitarbeiter waren im Ministerium beschäftigt? Welchen Einfluß hatte diese „Belastung” auf Gesetzgebung und Rechtsprechung? Wie positionierte sich das Ministerium zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen? Zu den Nürnberger Prozessen? Zur Errichtung der „Zentralen Stelle” in Ludwigsburg?

Die Arbeitsgruppe ist klein, ihre Finanzierung noch ungesichert: Im Januar hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker und den Marburger Strafrechtler Christoph Safferling, stellvertretender Direktor des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse, zu Kommissionsmitgliedern bestellt. Den beiden Wissenschaftlern wird umfassender Zugang zu den einschlägigen Aktenbeständen des Ministeriums gewährt, die anschließend ins Bundesarchiv überführt werden sollen. Das von Görtemaker und Safferling konzipierte Auftaktsymposion soll helfen, die Forschungsfragen der Kommission zu präzisieren und ein Arbeitsprogramm zu entwickeln.

Der Blick auf den Forschungsstand, der in Berlin von einer Gruppe herausragender Referenten vorgestellt wurde, machte vor allem eines klar: die Arbeit der Kommission verspricht im Idealfall ein Experiment disziplinverbindender Rechtsforschung zu werden, von dem nicht nur für die öffentliche Diskussion, sondern auch für die schwächelnden juristischen Grundlagenfächer wichtige neue Impulse ausgehen könnten.

Der Konstanzer Zivilrechtler und Rechtstheoretiker Bernd Rüthers, der in seinem Vortrag Kontinuitäten der Gesetzgebung vom „Dritten Reich” zur Bundesrepublik beleuchtete, unterstrich nachdrücklich die Bedeutung zeithistorischer Reflexion im Umgang mit juristischer Methode und Methodenlehre: „Die Funktionseliten behielten nach einer kurzen Warteschleife auch nach 1945 ihre Position, und wendeten genau die Instrumente und Methoden an, die sie auch nach 1933 angewendet hatte. Es herrschte – in den Gerichten wie an den juristischen Fakultäten – großes Schweigen. In Festschriften und Nachrufen führte die alte Sozialisationskohorte die Regie.” Eine vorbehaltlose Wahrnehmung der Rechtsgeschichte diene einer sensiblen Wahrnehmung der auch heute gegebenen Risiken eines Wandels vom Gesetzgebungs- zum Rechtsprechungsstaat. Rechtgeschichte und Rechtsphilosophie, die Fächer, die das verdeutlichen könnten, seien indes in den meisten Bundesländern in der juristischen Ausbildung zu Wahlfächern geworden.

Joachim Rückert, emeritierter Professor für Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, griff bei seinen „Bemerkungen über Mitläufer, Weiterläufer und andere Läufer im Bundesministerium der Justiz nach 1949” bereits auf erste Forschungen in den Personalakten des BMJ zurück, ebenso wie der Würzburger Staatsrechtslehrer Horst Dreier, der den Einfluss des Ministeriums auf die Verfassungsentwicklung der frühen Bundesrepublik in den Blick nahm. Rückert hatte bei seiner Analyse der Personalakten ermittelt, dass im BMJ erst 1966 der Höchstanteil „belasteter” Mitarbeiter der Leitungsebene erreicht war: alle vier Abteilungsleiter und die Hälfte der Referatsleiter waren vormalige Mitglieder der NSDAP oder ihrer Parteiorganisationen. Solche Zahlen sagten aber wenig über die Art der Belastung, der politischen und ideologischen Kontinuitäten, räumte Rückert ein. Er stimmte dem Historiker Raphael Gross zu, als dieser Aufmerksamkeit für Kontinuitäten im Bereich des moralischen Urteils einforderte.

Ulrich Herbert hatte diese Perspektive vehement zurückgewiesen. Man müsse sich stärker auf Taten beziehen, so Herbert. Dann sei auch der Aspekt der Parteimitgliedschaft weniger relevant. Wenn man sich auf die Handlungen fokussieren würde, würde auch die Diskussion einfacher. Will man aber tatsächlich jener von Herbert beschriebenen Autosuggestion auf die Spur kommen, mit der sich die Täter selbst weismachten, sie hätten stets nur dem Recht gedient – dann dürfte sich solche Vereinfachung verbieten.

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Dieser Beitrag erschien zuerst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 02.05.2012,  Seite N4 (Geisteswissenschaften)

Unser Bild zeigt die “Rosenburg“, von 1950 bis 1973 Sitz des Bundesministeriums der Justiz.

 

Foto: (c) Gerd Nettersheim, all rights reserved.


4 Comments

  1. EuroTanic Wed 9 May 2012 at 00:04 - Reply

    Nachkriegsdeutschland und das gesamte EUtopia Projekt sind eine Fortführung der Nazi Allmachtsfantasien, finanziert durch die globale Finanzmafia. Adenauer holte sich Altnazis ins Kanzleramt. Der Altnazi und Blut und Boden Jurist Hallstein unterzeichnete die römischen Verträge und wurde folgerichtig der erste Präsident der EWG. Die heutige Politik in der EU und Anglo-Amerika sind eine Weiterführung der faschistoiden Ideen mit Mitteln der globalen Politik und Medienmanipulation.

  2. […] original German version of this post was first published in Frankfurter Allgemeine Zeitung of 2 May 2012,  p. N4 […]

  3. […] Careers and Continuities: The German Federal Ministry of Justice and its Past (see here for the German version). She discusses the evolving research programme and the task that the Commission […]

  4. […] Krechel greift mit ihrem Roman ein Thema der juristischen Zeitgeschichte auf, das von der Forschung längst nicht erschöpfend bearbeitet ist. Ihr Protagonist Kornitzer hat wirklich gelebt, er hieß anders, doch seinen Fall hat sie aus […]

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