05 October 2021
Eine Dekonstruktion des (westlichen) Exzeptionalismus bei internationalen Verbrechen
Die Untersuchung der Art und Weise, wie westliche Staaten - in erster Linie die USA, das Vereinigte Königreich und Kanada - ihren Ausnahmestatus in Bezug auf den Vorwurf internationaler Verbrechen wahrnehmen und ausbauen zeigt, dass sie den "Ausnahmestatus" und seine Vorteile durch eine Vielzahl von Strategien verfolgen. Angesichts des relativen Ansehens und der Macht dieser Staaten auf internationaler Ebene können die von ihren Taktiken ausgehenden Risiken eher internationale Institutionen und Normen als die Staaten selbst unverhältnismäßig stark belasten. Continue reading >>
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04 October 2021
Intermediate Solidarities: The Case of the Afghan Interpreters
The Western imaginary of solidarity to distant others has long dominated discussions of Afghanistan. This commentary looks at what might be described as intermediary solidarities - towards local suppletives who have put themselves in harm’s way to aid foreign interventions, primarily Afghan interpreters, employed by Western armies. I contrast a sense of patriotic noblesse oblige to former allies with a more critical international evaluation of the status of these interpreters. Continue reading >>
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04 October 2021
Intermediäre Solidaritäten: Der Fall der afghanischen Dolmetscher
Westliche Vorstellungen von Solidarität mit Fremden dominieren seit langem die Diskussionen über Afghanistan. Dieser Kommentar befasst sich mit 'intermediärer Solidarität' bezeichnen könnte: gegenüber Ortskräften, die sich selbst in Gefahr begeben haben, um die ausländischen Interventionen in Afghanistan zu unterstützen. Dabei argumentiere ich, dass die reflexartige Solidarität, die westliche Staaten gegenüber ehemaligen Helfern gezeigt haben, eine höchst problematische Übung in Tugendhaftigkeit ist. Continue reading >>27 August 2021
Recht reicht nicht
Das Argument für die rechtlich-legitimierte Einreise von Ortskräften öffnet die Falle, zwischen verdienenden und nicht-verdienenden Migrant*innen zu unterscheiden. Insbesondere riskiert es, die Bevorteilung und Privilegierung jener Menschen zu re-inskribieren, die näher an den militärischen, intervenierenden Besatzungskräften und an ‚whiteness‘ situiert sind. Es gilt somit zu reflektieren, inwiefern eine Argumentation, die sich auf Ortskräfte konzentriert, Logiken des Grenzregimes reproduziert. Continue reading >>11 June 2021
Kein „body-count“ bei subsidiärem Schutz
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg muss über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden und hat den EuGH um Klärung der unionsrechtlichen Kriterien zur Gewährung subsidiären Schutzes gebeten. Am 10. Juni entschied der EuGH nun gegen den rein quantitativen „body-count“ Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts. Continue reading >>31 May 2021
Mehr als nur empfundene Verpflichtung
Mit dem Ende der NATO Mission „Resolute Support“ in Afghanistan ist das Leben afghanische Ortskräfte in akuter Gefahr. Ihr Schutz durch die Bundesrepublik ist nicht nur moralisch geboten, sondern ergibt sich auch aus der Schutpflichtdimension der Grundrechte. Continue reading >>
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08 April 2021
Kollektive Gefährdungslage Corona
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lebenssituation in Afghanistan sind derzeit unter den Verwaltungsgerichten heftig umstritten. Dabei wird die kol-lektive Gefährdungslage junger, alleinstehender Männer uneinheitlich bewertet, abhängig von den jeweiligen Annahmen der Gerichte zur zeitlichen Dimension der Krise sowie ihrer Kompensation durch humanitäre Unterstützung. Die Afghanis-tan-Entscheidungen führen damit zwei grundlegende Probleme der deutschen Asyl-rechtsprechung vor Augen: Die Uneinheitlichkeit bei der Bewertung vergleichbarer Fallkonstellationen und die Defizite bei herkunftslandbezogener Tatsachenfeststel-lung. Continue reading >>
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06 April 2021
Politik > Recht
An diesem Mittwoch, den 7. April wird vom Flughafen in Berlin-Schönfeld eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden, obwohl Afghanistan eines der gefährlichsten Länder der Welt ist. Angesichts der dortigen Gefahren- und Versorgungslage und der Lebensbedingungen kann es eigentlich nur ein Gebot geben: Einen bedingungslosen und für alle Schutzsuchenden geltenden Abschiebungsstopp. Dieser ist politisch aber nicht gewollt. Statt dem Primat der Menschenrechte zu folgen, praktizieren das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 mit zweifelhaften rechtlichen und tatsächlichen Argumenten eine Politik der Abschreckung und Abschottung. Continue reading >>22 February 2021
Die Quantifizierbarkeit von Gefahr
Die deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz ist in mehrfacher Hinsicht europarechtlich bedenklich. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen im Vorabentscheidungsverfahren CF, DN gegen die BRD. Insbesondere die Feststellung des Generalanwalts, dass es sich bei der Asylentscheidung um eine Zukunftsprognose handelt, statistische Erhebungen aber vergangenheitsbezogen sein müssen und für sich genommen daher keine ausreichende Grundlage dafür sein können, die künftige Gefährdung bei einer unterstellten Rückkehr zu bewerten, rüttelt an einer Grundkonzeption der deutschen Asylrechtsdogmatik. Continue reading >>
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18 February 2021