15 April 2016
Die Kanzlerin schützt den Rechtsstaat. Oder wie?
In einem Rechtsstaat, so Kanzlerin Angela Merkel in Sachen Böhmermann, sei „es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Wieso eigentlich nicht? Warum gibt es dann überhaupt ein einschlägiges Ermächtigungsdelikt? Tatsächlich ist nach Art. 1 Abs. 3 GG die Bundesregierung durchaus verpflichtet, eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Continue reading >>
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22 May 2012
Geisterjagd auf das Gespenst des bösen Carl: Eine Anmerkung zu Max Steinbeis’ Turiner Beobachtungen
Neulich fielen mir zwei Sätze in die Hand, die […] Continue reading >>
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21 June 2010