14 February 2019
Selbstbestimmung oder Pathologisierung? Österreichs Konflikte um die dritte Option
Auch in Österreich sind Geschlechtseinträge nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nicht mehr auf ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ beschränkt. Bei der Umsetzung macht nun ein Rundbrief des Bundesministeriums für Inneres von sich reden. Die dritte Option soll auf die Bezeichnung ‚divers‘ beschränkt und nur auf Basis eines medizinischen Gutachtens einzutragen sein. Dieses Vorgehen ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Continue reading >>
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29 November 2018
Zwischen Unbehagen und Ignoranz. Die Anhörung im Gesetzgebungsverfahren zur “Dritten Option”
Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober letzten Jahres wird um eine verfassungskonforme (Nicht-)Erfassung des Personenstandes gerungen, zuletzt in einer kontroversen Anhörung des Innenausschusses am Montag dieser Woche. Dreh- und Angelpunkt war hierbei die Frage, ob die Abgeordneten bereit sein würden, das tradierte Geschlechterbild der bisherigen Regelung aufzugeben – oder ob es in einer neuen Regelung versteckt weiterlebt. Continue reading >>11 October 2018
Postgender! Für ein Recht ohne Geschlecht
Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der für die Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister eine neue Kategorie einführen will: „divers“. Viel ist darüber diskutiert worden, ob solche Änderungen des Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können. Die viel grundlegendere Frage aber ist, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen. Continue reading >>06 July 2018
Tertium datur – causa finita? Zum Dritten Geschlecht in Österreich
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 hat nun auch der österreichische Verfassungsgerichtshof erkannt, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate, ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Dafür bedarf es keiner Aufhebung bestehender gesetzlicher Bestimmungen: Das Ergebnis kann (und muss) vielmehr durch verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts erreicht werden. Continue reading >>
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