10 August 2021
Eine Collage der Selbstreferenzialität
Am 5. August hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seinen schon am 20. Juli gefassten Beschluss veröffentlicht, mit dem er die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, der Rundfunkbeitragserhöhung für die Beitragsperiode 2021-2024 zuzustimmen, für verfassungswidrig erklärt. Im System der vom BVerfG aufgestellten Grundsätze ist dieses Ergebnis zwingend. Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Rundfunkrechts, insbesondere hinsichtlich der Rolle und Gestaltungsmacht des Gesetzgebers im Verhältnis zu seinen Anstalten, zeigt das Gericht dabei aber nicht auf. Continue reading >>
5
25 March 2021
„Hier ist Netflix mit der Tagesschau“
Aktuelle Diskussionen zur Reform des Rundfunkrechts in Großbritannien ziehen in Betracht, öffentlich-rechtliche Inhalte alternativ über private Streamingdienste zu verbreiten. Auch in Deutschland sind Grundsatzfragen zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ungeklärt und auch radikale Veränderungen denkbar. Politisch erzwungene, strukturelle Änderungen werden wahrscheinlicher, je länger sich die aktuelle Entwicklung der relevanten Marktanteile bei ARD und ZDF fortsetzt. Doch es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch in Deutschland eine Regelung nach dem Britischen Vorschlag (verfassungs-)rechtlich überhaupt möglich ist. Continue reading >>22 March 2019
Die Flucht aus der politischen Verantwortung – Indexierung des Rundfunkbeitrags
Am gestrigen Donnerstag berieten die Ministerpräsidenten über eine (Voll-)Indexierung, de facto also eine ständige Erhöhung, des Rundfunkbeitrags. Die geplanten Änderungen werfen dabei nicht nur ein Schlaglicht auf eine höchst zweifelhafte (medien-)politische Kultur, sondern sind auch kaum mit (europa-)rechtlichen Vorgaben vereinbar. Continue reading >>19 July 2018
Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaftlichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorschriften über den Rundfunkbeitrag für im wesentlichen verfassungsgemäß erklärt. Lediglich die Höherbelastung von Inhabern von mehr als einer Wohnung sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die verfassungsrichterliche Wertschätzung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ist im Grundton des Urteils deutlich hörbar, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Argumentation nicht in allen ihren Teilen überzeugt. Continue reading >>20 May 2018