18 January 2021
Es bedarf mehr
Ab heute gilt in Bayern – und möglicherweise auch bald bundesweit – im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder ihr geringes Einkommen mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, trifft diese Pflicht besonders hart: Auf sie kommen Mehrkosten zu, die im Regelbedarf nicht zur Verfügung stehen. Es spricht viel dafür, dass die Jobcenter diese zusätzlichen Kosten als Mehrbedarf erstatten müssen. Continue reading >>
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