07 June 2020
Die Genehmigungspraxis für deutsche Rüstungsexporte ist verfassungswidrig!
Das Leitbild unserer Verfassung lautet: Je weniger Waffenexporte desto besser – jedenfalls außerhalb von NATO und EU. Überraschend wenig diskutiert, und auch von der medialen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, ist in diesem Zusammenhang indes ein anderer Gesichtspunkt: Das Grundgesetz weist die außenpolitisch höchst sensible Entscheidung über Rüstungsexporte aus gutem Grunde ganz explizit dem Kollektivorgan Bundesregierung zu. Tatsächlich getroffen aber wird sie von einem Gremium, das in der Verfassung gar nicht vorkommt. Continue reading >>
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