This article belongs to the debate » Die Beschneidungs-Debatte
24 September 2012

Menschenrechte als potenzielles Antisemiten-Tool?

Extreme Positionen wie die des Kölner Landgerichts in punkto Kriminalisierung der Beschneidung und seiner strafrechtswissenschaftlichen Büchsenspanner erzeugen extreme Gegenpositionen.

Das sieht man mit Grausen an einem Artikel, den der britische Jurist Jonathan Fisher in der Jewish Chronicle veröffentlicht hat. Der Strafrechtsanwalt stellt dabei das Kölner Urteil in eine Reihe mit einer Entscheidung aus der Schweiz, die offenbar die Ewigkeit jüdischer Friedhöfe in Frage gestellt hat, und dem Urteil des britischen Supreme Court, der 2009 die Aufnahme-Policy einer jüdischen Schule, nur Juden aufzunehmen, als rassistische Diskriminierung bezeichnet hatte.

Dazu kommt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2010, das den Zeugen Jehovas gegen Verfolgung in Russland zur Seite springt und in  folgende “chilling passage (…) that should send a shiver down the spine of the Anglo-Jewish community” (Fisher) enthält:

The Court observes, on a general note, that the rites and rituals of many religions may harm believers’ well-being, such as, for example, the practice of fasting, which is particularly long and strict in Orthodox Christianity, or circumcision practised on Jewish or Muslim male babies. It does not appear that the teachings of Jehovah’s Witnesses include any such contentious practices.

Nun bin ich der Letzte, der die Ernsthaftigkeit der Bedrohung anzweifelt, die die pseudoaufklärerische Anti-Beschneidungs-Kampagne für das jüdische Leben in Deutschland und Europa bedeutet. Ich bin auch überzeugt, dass auch und gerade Gerichte zu einem ganz fürchterlichen Werkzeug dieser Bedrohung werden können. Wenn Fisher vermutet, das Kölner Urteil sei Symptom eines rasant um sich greifenden, zutiefst verstörenden Antisemitismus in Europa, der sich den Menschenrechtsdiskurs mehr oder minder bewusst zu seinem Vehikel macht – ich würde ihm nicht widersprechen.

Die Schlussfolgerungen, die Fisher daraus zieht, sind aber ehrlich gesagt schon auch geeignet, mir einen “shiver down my spine” zu senden:

Since the Holocaust, human rights have focused on the notion of entitlement at the expense of individual and communal responsibility. As Prince Charles noted: “The Human Rights Act is only about the rights of individuals (I am unable to find a list of social responsibilities attached to it) and this betrays a fundamental distortion in social and legal thinking.”

His thinking is more closely aligned with Judaism’s approach, which posits a system of duties rather than one of rights. Recognition of an individual or communal duty implies the recognition of a collateral right, unlike secular systems where it seems to be the other way round. A classic example is the right to privacy. Judaism obliges every individual to respect his neighbour’s privacy, rather than the responsibility resting on the state.

It is a pity the Jewish jurists who influenced the development of human rights did not draw more comprehensively on Jewish law. We might have been spared the growing attacks on our traditions if greater emphasis had been placed on individual responsibility, communal cohesion and the role faith can play in delivering these objectives.

Ich weiß nicht genug über Judaismus, um beurteilen zu können, ob das stimmt. Aber wie auch immer: Die Idee, Rechte als Kehrseite von Pflichten zu betrachten und an die Übernahme von Verantwortung für die Gemeinschaft zu knüpfen, die ist mir nur allzu bekannt. Sie ist Ausdruck eines Grundrechtsverständnisses, das Rechte nicht als Minderheitenschutz, nicht als Freiheitssphären des Einzelnen gegenüber den Ein- und Unterordnungszumutungen der Gemeinschaft versteht, sondern als etwas, was man sich verdienen muss, was die Gemeinschaft ihren Mitgliedern zuerkennt, wenn und nur wenn sie sich brav verhalten. Sie ist die Perversion all dessen, worum es bei Menschenrechten geht. Sie ist das Kennzeichen autoritärer Verfassungen.

Die verfassungspolitische Autorität des königlichen Keksbäckers Charles imponiert mir da, pardon, nicht so furchtbar arg.

Adam Wagner weist verdienstvollerweise darauf hin, dass Jonathan Fisher hätte erwähnen sollen, dass er eins von acht Mitgliedern einer Regierungskommission ist, die derzeit die Frage beantwortet, ob Großbritannien statt der Implementierung der EMRK eine eigene, genuin britische Bill of Rights ins Leben rufen soll.

Ich bin ja mal sehr gespannt, was diese Kommission am Ende so alles empfiehlt.

Tatsächlich ist diese Rundum-Denunzierung der Menschenrechte als potenzielle Antisemiten-Tools völlig unnötig. Man kann auch auf Basis des klassischen liberalen Rechteverständnisses zu dem Schluss kommen, dass es mit den Menschenrechten nicht vereinbar sein kann, einer kulturellen Minderheit für ihre seit Jahrtausenden praktizierten, sozial vollkommen akzeptierten Riten den Staatsanwalt auf den Hals zu hetzen. Man kann auf dieser Basis auch die Motive derer bezweifeln, die vorgeben, sich unaufgefordert die Rechte kleiner Kinder, die niemand nach ihrer Meinung fragen kann, zu eigen zu machen und gegen deren eigene Eltern in Stellung zu bringen.

All dies kann man tun. Außer man hat eine ganz andere Agenda, natürlich.

So bekommen diejenigen, die gern die Europäische Menschenrechtskonvention einem imaginierten Merry-Old-England-Idyll opfern wollen, die Gelegenheit, die berechtigte Furcht vor der Ausbreitung des Antisemitismus auf ihre Mühlen zu lenken. Das ist der Fluch der bösen Kölner Tat.

Foto: Ulf Liljankoski, Flickr Creative Commons


4 Comments

  1. DerKritiker2011 Thu 27 Sep 2012 at 20:18 - Reply

    Eine Kultur, welche sich nicht an neue Gegebenheiten anpasst, wird immer Probleme haben.

    Es gibt nun mal im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse oder Gegebenheiten, an die sich die Menschen anpassen müssen. Das geschieht täglich und ist für das Überleben der Menschen zwingend.

    Dies ist in der Vergangenheit auch in den Religionen erfolgt.

    Ein Beispiel ist hier das frühere Verbot der Autopsie im Judentum, das dann durch Uminterpretationen der Schriften letztendlich an die Bedürfnisse der Zeit angepasst wurden. Natürlich gibt es auch heute noch ewig gestrige, die das auch heute noch ablehnen.

    Das Beschneidungsverbot wäre vielleicht eine neue Chance für die entsprechenden Religionen sich hier in die m.E. richtige Richtung zu bewegen.

    Die Ansicht des Authors, dass die Verletzung anderen Menschen zu einem Menschenrecht gehören soll, nur weil es schon immer so praktiziert wurde, ist schon extrem zumindest viel fernliegender als das “extreme” Urteil aus Köln.

  2. Mark Swatek-Evenstei Fri 28 Sep 2012 at 16:29 - Reply

    Ich will den Text von Fisher nicht verteidigen, aber mir scheint in der Kritik daran doch auch eine gewisse Überreaktion zu liegen. Dass den Menschenrechten der ersten Generation ein das Individuum in seiner Rechtsposition gegenüber dem Staat/der Gemeinschaft stärkender Impetus innewohnt, der andererseits wenig auf die Positionierung des einzelnen in der Gemeinschaft schaut, ist doch als Beobachtung gar nicht falsch. Und Fishers Bemerkung zum Judentum, das ein System der Pflichten, denn eines von Rechten bedeute, ist meiner Ansicht nach in erster Linie in dem Sinne zu verstehen, dass „das Judentum“ vor allem aus einer Annahme dieser Pflichten (nämlich entsprechend den jüdischen Geboten zu handeln) entsteht: Die (jüdische) Gemeinschaft entsteht durch übereinstimmendes Brauchtum. Es geht also (meinem Eindruck nach) bei Fisher nicht darum, Rechte als das zu verstehen, was die Gemeinschaft den sich brav verhaltenden Mitgliedern zuerkennt, sondern darum, dass aus der (gemeinschaftlichen) Einhaltung einer Pflicht eine Gemeinschaft (in Eigenverantwortung) erst erwächst – das zeigt m.E. auch Fishers Beispiel mit dem Recht auf Privatsphäre, die durch die gemeinsame Einhaltung einer entsprechenden Pflicht entsteht, nicht durch einen darüber wachenden Staat.

  3. DerKritiker2011 Wed 3 Oct 2012 at 21:54 - Reply

    Hier habe ich ein Problem mit Ihnen bzw. mit Herrn Fisher mitzugehen.

    Wenn die Einhaltung einer Pflicht – die mit Menschenrechten nicht vereinbar sind – quasi erst eine Gemeinschaft erwächst, und man daher die Menscherechtsverletzung tolerieren muss, erscheint mir weit weit hergeholt.

    Die Haltungsweise von Fisher müsste man auch die Beschneidung von Mädchen in einigen Ländern gut heißen.

    Nein, selbst wenn man zustimmen würde, dass man Brauchtum achten sollte, muss es in der aufgeklärten Welt auch Grenzen geben. Man darf nicht alles tolerieren, nur weil es Brauchtum ist.

    Ich persönlich glaube auch kaum, dass das Judentum aufhören würde zu existieren oder auseinanderzufallen, wenn das Beschneidungsverbot Bestand hat.

  4. tunichtgut Fri 23 Nov 2012 at 20:50 - Reply

    “Wenn die Einhaltung einer Pflicht – die mit Menschenrechten nicht vereinbar sind – quasi erst eine Gemeinschaft erwächst, und man daher die Menscherechtsverletzung tolerieren muss, erscheint mir weit weit hergeholt.”

    Es bildet sich in der BRD im sozialen Sicherungssystem eine ebensolche Praktik ab, da können Menschen die existentiell wegen Armut notwendigen Leistungen bei “Fehlverhalten” komplett legal versagt werden, weil sie den Antrag unterschreiben.

    §§ 60,66 SGB I oder § 31a SGB II beinhalten einseitige Methoden der Willkür die aktuell mit nur politisch ausgewählten und daher nicht unabhängigen Richtern locker durchgezogen werden können und werden.

    Rechtsanwälte für Menschenrechte Armer im Lande gibt es nicht, da haben es Asylbewerber in Berlin besser.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Deutschland, Vereinigtes Königreich