24 September 2021

Nach der Union

Angenommen, es kommt am Sonntag so, wie die Umfragen es vorhersagen: Die CDU/CSU verliert. Sie fällt hinter die SPD zurück, historische Niederlage, Armin Laschet tritt noch am Wahlabend von allen Ämtern zurück. Kanzleramt, Regierungsbeteiligung, Macht in Bund, Europa und der Welt: nichts mehr da. Die Union, diese Vereinigung von Unvereinbarem, die nichts zusammenhält als der gemeinsame Wille zur Macht im gemeinsamen Bewusstsein der eigenen stinknormalen Majorität, hat mit einem Mal nichts mehr zu melden. Hat nichts mehr zu verteilen. Hat nichts mehr anzubieten außer Oppositions-Geschimpfe auf diejenigen, die jetzt an ihrer statt in den Ministerien und in Brüssel und im G7-Gipfel sitzen und im Haushaltsausschuss über die Geldströme bestimmen. Ihre Kreisvorsitzenden können nicht mehr sagen: lass mich mal ein paar Telefonanrufe machen. Ihre Abgeordneten können sich nicht mehr rühmen, für diesen Park und jenes Gewerbezentrum soundso viele Millionen Bundeszuschüsse klar gemacht zu haben. All das ist weg.

Kann ja auch noch anders kommen. Aber angenommen, so kommt es. Was macht das mit ihr?

Gegenfrage: Was kümmert mich das? Bin ich die CDU? Was muss ich das Schicksal dieses privatrechtlichen Vereins, dem ich nicht angehöre, zur Verfolgung von politischen Interessen, die nicht meine sind, zu meinem Problem machen?

Es gehört zu den Besonderheiten der deutschen Verfassungsordnung, dass sie das Innenleben der Parteien nicht allein deren Privatangelegenheit sein lässt. Sie sind nicht einfach nur ein Verein privater Bürger_innen. Sie haben eine öffentliche Aufgabe für die Demokratie zu erfüllen. Sie tragen Verantwortung dafür, dass die “Willensbildung des Volkes” funktioniert, von dem schließlich bekanntlich alle Staatsgewalt ausgeht. Diese Willensbildung müssen sie organisieren, und zwar so, dass es der Wille der Organisierten und nicht der Organisierer ist, der sich da in ihnen bildet: “von unten nach oben“, wie es das Bundesverfassungsgericht bereits 1952 formulierte, als es eine Nazi-Partei verbot, deren innere Organisation am “Führerprinzip” der NSdAP orientiert war statt an “demokratischen Grundsätzen”, wie das Grundgesetz es verlangt.

Das gehört alles zum Verfassungskatechismus der alten Bundesrepublik, den wir herbeten können, ob wir ihn treuen Herzens glauben oder nicht. Denn was, könnte man versucht sein zu fragen, hat das noch mit der Wirklichkeit zu tun? Wer ist denn überhaupt noch in Vereinen organisiert? Die Mitgliederzahlen der meisten Parteien und der Unionsparteien ganz besonders schrumpft seit vielen Jahren dramatisch, und wer je einem CDU-Parteitag beigewohnt hat, muss schon sehr fest in seinem Glauben ruhen, um nicht beim Aufsagen der Doktrin von der “Willensbildung von unten nach oben” von Spott und Zweifel angefochten zu werden.

Wir leben im 21. Jahrhundert. Wir sind Follower, keine Mitglieder. Wir liken mehr als dass wir wählen, mal diese und mal jenen, eigentlich immer nur für den Moment, tatsächlich aber bemerkenswert treu doch irgendwie immer die gleichen Leute, die uns für unsere Likes höchst effizient zurückbeinfluencen, so dass sich ein Kreislauf schließt, der mit “Willensbildung von unten nach oben” nur mehr wenig und mit plebiszitärer Herrschaft um so mehr zu tun hat: alle reden irgendwie mit und sind irgendwie dabei, aber die Follower-Power konzentriert sich bei ganz bestimmten Leuten. Und weh dem, der sich die zum Feind macht.

Das Modell Kurz

Pionier dieser plebiszitären Follower-Demokratie ist der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz. 2017 war seine Österreichische Volkspartei in einer nicht unähnlichen Situation wie heute die CDU, hatte einen Parteichef nach dem anderen verschlissen, blieb scheinbar unverrückbar bei 21, 22 Prozent festgenagelt, verzweifelt, zerstritten, entleert und ohne Hoffnung, eine graue, greise Veranstaltung für dickliche Schlipsträger, die immer weniger plausibel machen konnten, wofür man gerade sie überhaupt an die Macht lassen sollte. Dann kam Kurz als “Retter”, die schwarze ÖVP wurde zur türkisen “Liste Sebastian Kurz – die Neue Volkspartei” und ihr neuer Namenspatron Bundeskanzler.

Die alte ÖVP war, wie die deutsche CDU schon dem Namen nach, eine Union, ein Zusammenschluss von Gegensätzen zum gemeinsamen Befestigen des jeweiligen Selbstbilds, dass man die ganz normalen Leute und vernünftige Mehrheit und Mitte der Gesellschaft repräsentiere. Sie ruhte auf drei mächtigen “Bünden”, dem Österreichischen Bauernbund (ÖBB), dem Österreichischen Wirtschaftsbund (ÖWB) und dem Österreichischem Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenbund (ÖAAB). Wer in der ÖVP etwas werden wollte, musste zuerst in einem dieser drei Bünde etwas werden und dann die anderen überzeugen, ihn trotzdem zu unterstützen. Kurz kam aus keiner dieser drei Bünde, sondern aus der Jugendorganisation JVP, und ließ sich von den “Bünden” bitten, die Führung zu übernehmen. Er knüpfte seine Annahme an Bedingungen. Seither bestimmt das Parteistatut der “Neuen Volkspartei”, dass er allein entscheidet, wer auf welchem Platz auf der ÖVP-Liste für Nationalrat und Europaparlament kandidiert (bei Landtagslisten hat er ein Vetorecht).

+++++++++Anzeige++++++++

In der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg ist eine Professur der Besoldungsgruppe W 3 (Lehrstuhl) für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Bewerbungsschluss ist der 30.11.2021. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

+++++++++++++++++++++++

In Deutschland wäre so ein Parteistatut undenkbar. Das deutsche Wahlrecht schreibt vor, dass es die Mitglieder bzw. deren Delegierte sind, die über die Kandidatenaufstellung entscheiden (§ 27 Abs. 5 i.V.m. § 21 Abs. 1 BWahlG). Wer daran etwas ändern wollte, bekäme es vermutlich mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun.

Faktisch mag der Unterschied nicht so groß erscheinen: Jedenfalls die Listenaufstellung läuft in Deutschland in den meisten Parteien nicht so viel anders. Wenn die Delegierten lauter Leute auf die Liste wählen, die die Parteichef_in dort nicht haben will, dann wird die Parteichef_in vermutlich nicht mehr lang Parteichef_in bleiben, und das ist per se erst mal auch nicht undemokratisch, sondern eine Frage der politischen Message-Konsistenz. Dennoch bleibt “die Basis” in jeder Partei ein Faktor, mit dem jeder deutsche Möchtegern-Kurz zu rechnen hätte. Dazu kommen andere Dinge: beispielsweise, dass die Wahllisten für die Bundestagswahl von den Landesverbänden aufgestellt werden. Dieses Stück innerparteilicher vertikaler Gewaltenteilung stellt sicher, dass die Kontrolle über den Zugang zur Macht von den Landesparteichef_innen allenfalls anteilig und von der Bundesparteichef_in allenfalls indirekt ausgeübt werden kann. Ein weiterer Faktor ist die Existenz von Wahlkreiskandidat_innen: Die werden von den Kreisverbänden gewählt, die sich auch nicht notwendig den Wünschen der Zentrale fügen.

Das würde die Lage für, sagen wir, Jens Spahn also erst mal verkomplizieren.

Aber was ist mit Markus Söder?

Die CSU hat, anders als die CDU, keine Landesverbände. Es gibt sie ja nur in Bayern. Wenn ich in NRW wohne, kann ich zwar Mitglied bei der CSU werden, aber dort weder Delegierte noch Kandidaten wählen. Man muss schon aus Gründen des Parteienrechts immer noch einem bestimmten Gebietsverband der CSU angehören, und die gibt es nicht in NRW.

Was es allerdings seit 2019 gibt, ist eine sogenannte Online-Mitgliedschaft für alle, die “ortsungebunden in der CSU mitwirken” wollen. Das ist zwar, technisch gesehen, ein Etikettenschwindel: Online-“Mitglieder” haben kein Stimm-, Wahl- oder Antragsrecht und dürften, wie gesagt, parteienrechtlich auch gar keins haben. Was sie haben, ist “Anspruch auf Information durch Parteiorgane und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller Bereiche. Sie können insbesondere durch Diskussionen und Online-Befragungen im Rahmen der digitalen Teilhabe mitwirken” (§ 6 Abs. 9 der CSU-Satzung).

Mit anderen Worten: Sie sind Follower.

Traumhafte Sache, oder nicht? Eine zahlende Basis, die mir niemals mit irgendeinem unvorhergesehenen Stimmverhalten oder irgendwelchen Parteitagsanträgen meine Kreise stört. Die mir aber jederzeit zur Verfügung steht, um mit “Online-Befragungen” meinen Wünschen plebiszitären Wumms zu verleihen, wenn ich das möchte. Stimmvieh also, nur ohne Stimme. Wobei das Angebot auch für die, die es kaufen, gut anfühlt! Der Markus hört auf uns! Er fragt uns um unsere Meinung! Wir haben teil an seiner Macht! Mehr vielleicht als durch unsere reguläre Mitgliedschaft im CDU-Landesverband NRW! Wenn genügend CDU-Mitglieder in NRW die Online-“Mitgliedschaft” in der CSU erwerben, dann könnte das Markus Söder beträchtlichen Einfluss in der nordrhein-westfälischen CDU bescheren und so womöglich den Weg ebnen zu einer Art bundesweiten “Liste Markus Söder – die Neue Volkspartei”. Ganz informell, an allen etablierten Parteistrukturen vorbei und parteien- und verfassungsrechtlich kaum zu greifen.

Alles nur Gruselphantasien? Vielleicht. Hoffentlich.

Wenn nicht? In vier Jahren, vielleicht auch schon früher, wird wieder gewählt in Deutschland. Danach: siehe hier.

Dank an Sven Jürgensen und Christian Neumeier für wertvollen Input!

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Letztes Wochenende mussten wir durcharbeiten, aber wir haben es geschafft: Die erste Folge des VerfassungsPods ist raus und wir sind müde, aber zufrieden. In drei Teilen sind wir den rechtlichen Fragen auf den Grund gegangen, die sich im Rahmen der Berliner Volksabstimmung “Deutsche Wohnen & Co Enteignen” stellen. Falls Sie also bisher noch nicht die Gelegenheit hatten, hören Sie doch mal rein. Und wenn Ihnen gefällt, was wir da machen, dann unterstützen Sie uns doch bitte auch hier auf Steady. Nur mit Ihrer Hilfe können wir das Projekt langfristig finanzieren.

ANNA-KATHARINA KÖNIG hat sich ebenfalls mit dem Berliner Volksentscheid auseinandergesetzt. Für sie ermöglicht die Vergesellschaftung im Sinne von Art. 15 GG in erster Linie eines: die Kontestation der Verteilungsmechanismen privaten Grundbesitzes durch eine demokratische Mehrheit.

In Berlin könnte es möglicherweise in den nächsten Jahre einen weiteren Volksentscheid geben. Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend vom privaten Autoverkehr befreien und so die größte autoreduzierte Zone der Welt schaffen. Kürzlich hat die Initiative dem Berliner Senat die notwendigen 20.000 Unterschriften vorgelegt und damit die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid erfolgreich genommen. Was es rechtlich damit auf sich hat, klärt für uns CHARLOTTE HEPPNER.

Nach der scharfen Kritik von Joachim Wieland an der Staatsanwalt Osnabrück und ihrer Durchsuchung des Bundesfinanzministeriums des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz mitten im Wahlkampf nimmt KLAUS FERDINAND GÄRDITZ die Gegenposition ein: Wielands Argumente seien nicht überzeugend, und insbesondere könne sich ein Ministerium nicht auf Grundrechtsschutz berufen.

Apropos Kurz: Was man leicht vergisst, ist die Tatsache, dass an der österreichischen Regierung die Grünen beteiligt sind. Gewählt wurden sie für zwei Kernthemen: Klimaschutz und Menschenrechte für alle. Aber in der Koalition mit Kurz und seiner “Neuen Volkspartei” tragen sie in punkto Menschenrechte von Migranten eine Politik mit, die dazu in eklatantem Gegensatz steht. Warum sie das tun und welche institutionellen Gründe es im österreichischen Regierungssystem gibt, beleuchtet SIEGLINDE ROSENBERGER.

++++++++++Anzeige++++++++

Ihre Forschung sichtbar machen – hier könnte Ihre ANZEIGE stehen

Wenn Sie auf eine Konferenz aufmerksam machen möchten, Stellen zu besetzen haben oder für Veröffentlichungen werben möchten, können Sie das beim Verfassungsblog tun. Unser Editorial, das als Newsletter weltweit verschickt wird, erreicht über 12.000 Verfassungsrechtler_innen.

Zögern Sie nicht sich bei uns zu melden (advertise@verfassungsblog.de).

Beste Grüße
Ihr Verfassungsblog-Team

++++++++++++++++++++++

Am 2. September 2021 hat der EuGH in seinem EPSU-Urteil die Kompetenz der Europäischen Kommission bestätigt, Sozialtarifverhandlungen in der Europäischen Union zu behindern. FILIP DORSSEMONT und PIETER-AUGUSTIJN VAN MALLEGHEM überzeugt die Argumentation des EuGH nicht. Das Urteil stelle einen düsteren Wendepunkt für das EU-Arbeitsrecht dar, da es die Autonomie der Sozialpartner auf eine leere Hülle reduziert.

Frankreich feiert dieser Tage die 40-jährige Abschaffung der Todesstrafe. Doch in Europa droht dieser menschenrechtlichen Grundüberzeugung eine schleichende Erosion, warnt CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns gewogen, unterstützen Sie uns auf Steady und/oder Paypal, und bis bald!

Ihr

Max Steinbeis


One Comment

  1. Ton Braegelmann Wed 29 Sep 2021 at 16:18 - Reply

    Selbstverständlich ist Herr Steinbeis nicht die CDU und er muss sich um sie nicht kümmern, mich bekümmert die auch nicht so sehr, seitdem dort die liberaleren von der Basis abgesägt werden – nur wird es doch selbstverständlich einen Effekt auf alle anderen demokratischen Bundestagsparteien haben, wenn die CDU auf lange Sicht weg vom Macht-Fenster ist, denn gewisse Eigenarten der SPD, der FDP und der Grünen sind auch nur deswegen so, weil es die CDU gibt, oder? Wenn der Widerpart der CDU fehlt, könnte es sein, dass alle drei Parteien gewisse Felder der CDU besetzen möchten… Und wenn die CDU zum Beispiel nicht mehr so viel Macht hat, werden sich viele großzügige Parteispender an diese anderen Parteien halten, und das wird die anderen Parteien zwangsläufig verändern, und zwar selbst bei völlig legalen und transparenten Spenden. Oder?

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
CDU, Markus Söder, Parteienrecht, Sebastian Kurz, Wahlrecht