11 February 2019
Freiheit oder Gleichheit? Kopftuchverbote im Spannungsfeld von Unionsrecht und Grundgesetz
Am 30. Januar hat das Bundesarbeitsgericht dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung betreffend ein Kopftuchverbot vorgelegt. Hintergrund dieser und einer weiteren Vorlage ist eine mögliche Kollision der jüngsten deutschen und europäischen Rechtsprechung zu Kopftuchverboten, bei der das vergleichsweise hohe deutsche Schutzniveau zugunsten von Kopftuchträgerinnen auf dem Spiel steht. Continue reading >>
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08 October 2018
Ein Recht auf Kopftuch im Gerichtssaal
Am 18. September 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Lachiri v Belgium erstmals zugunsten des Rechts muslimischer Frauen geurteilt, ein Kopftuch zu tragen. Konkret ging es um den Ausschluss einer Prozessbeteiligten aus dem Gerichtssaal als Folge ihrer Weigerung, ihr Kopftuch abzulegen. Hierin erkannte der EGMR eine Verletzung der in Artikel 9 EMRK verankerten Religionsfreiheit. Das Urteil zeigt, dass der margin of appreciation der Mitgliedstaaten doch nicht grenzenlos ist – auch dann nicht, wenn es um die Rechte muslimischer Frauen geht. Continue reading >>11 April 2018
Albtraumwelt und Narrenfreiheit: Versuch über die Symbolpolitik
In der Debatte um ein Kopftuchverbot in Kindergärten wird das Ressentiment schöpferisch und ersinnt sich eine soziale Bedeutsamkeit, die sich bei näherem Hinsehen als die Albtraumwelt von Moralisten erweist. Sie ist eine Welt von Eindeutigkeit und einfacher Kausalität. Lässt sich dagegen ankommen? Continue reading >>07 July 2017
Rechtsreferendarin mit Kopftuch: Rosa Parks im Zuschauerraum des Gerichts
Die verfassungsrechtliche Billigung der Verbannung einer kopftuchtragenden Rechtsreferendarin in den Zuschauerraum eines Gerichtssaals erweist sich als folgenreich. Das Bundesverfassungsgericht modifiziert in seinem Beschluss vom 27. Juni 2017 nicht nur das staatliche Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität hin zu einer „unbedingten Neutralität“ und setzt Referendare staatlichen Akteuren gleich. Es schafft auch ein Zweiklassensystem der juristischen Ausbildung. Continue reading >>06 July 2017
Justitias Dresscode: Wie das BVerfG Neutralität mit „Normalität“ verwechselt
Am Dienstagmorgen hat die Erste Kammer des Zweiten Senats einer hessischen Rechtsreferendarin einstweiligen Rechtsschutz gegen ein pauschales Kopftuchverbot verwehrt, das Beamt*innen nach § 45 HBG auferlegt wird. Diese Norm soll auch auf Referendar*innen Anwendung finden. Die Referendarin darf nun keine gerichtliche Sitzungsleitung und keine Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Zudem muss sie aus dem Publikum den Verhandlungen beiwohnen, während ihre Mitreferendar*innen neben der* Richter*in auf der Bank sitzen dürfen. Selten wurden Ausschlusspraktiken räumlich so deutlich gemacht. Continue reading >>15 January 2017
Warum Vertrauen in die Neutralität der Justiz ein schützenswertes Verfassungsgut ist
Gibt es Allgemeininteressen mit Verfassungsrang, die es rechtfertigen, Richterinnen das Tragen eines Hidschab zu untersagen? Anders als Aqilah Sandhu glaubt, lautet die Antwort Ja. Wer nicht bereit ist, auf auffallende Symbole gruppenbezogener Identität zu verzichten, kann nicht ein Richteramt beanspruchen. Dies gilt auch, wenn Anwärter ernsthaft und glaubwürdig versichern, ihre Zugehörigkeiten bei konkreten Entscheidungen ausblenden zu können. Zu der verantwortungsvollen Richterrolle gehören nicht nur die fachliche Ausbildung und die Fähigkeit zur Selbstbeobachtung, sondern auch Verständnis für die Funktionsbedingungen, die für das System Justiz von zentraler Bedeutung sind. Continue reading >>09 January 2017
Der „Anschein der Neutralität“ als schützenswertes Verfassungsgut?
Seit dem (noch nicht rechtskräftigen) Augsburger Richterspruch vom Juni 2016 haben Kopftuchverbote wieder Konjunktur. In dem von mir angestrengten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ging und geht es zwar nicht um das Amt des Berufsrichters, sondern um unzumutbare Beschränkungen bereits in meiner Referendarausbildung. Unabhängig von der fehlenden rechtlichen Grundlage, erachte ich ein Kopftuchverbot in der Justizausbildung als einschneidende Verletzung multipler Grundrechte, insbesondere der Ausbildungsfreiheit und der Chancengleichheit, aber auch der Glaubensfreiheit. Dennoch hat das Urteil über die Landesgrenzen hinweg erneut einen Gesetzgebungsaktionismus ausgelöst, diesmal für alle möglichen Bereiche in der Justiz. Continue reading >>14 December 2016