Kein Staatsgeld für die NPD, dafür ein Loch in der Verfassung
Der Bundesrat will morgen in erster Lesung über einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen und zwei Entschließungsanträge aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland entscheiden, die alle den gleichen Gegenstand haben: der verfassungsfeindlichen, aber nicht -widrigen NPD die staatliche Parteienfinanzierung wegzunehmen.
Über das Ziel dieser Vorstöße ist Konsens vermutlich schnell erzielt. Über die avisierten Mittel aber nicht. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Ich halte insbesondere den Vorstoß aus Niedersachsen für eine handfeste Gefahr für den liberalen demokratischen Verfassungsstaat Deutschland.
Der niedersächsische Entwurf sieht vor, das Grundgesetz zu ändern und den Parteien-Artikel 21 um zwei Sätze zu ergänzen: In Abs. 1 soll die staatliche Teilfinanzierung der Parteien explizit konstitutionalisiert werden. Und Abs. 3 (bisher: “Das Nähere regeln Bundesgesetze”) soll folgenden Zusatz erhalten:
Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können auf Grund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden.
Das passiert in dem niedersächsischen Entwurf, indem § 18 Abs. 1 des Parteiengesetzes einen gleichlautenden Zusatz erhält. Die Formulierung “Bestrebungen … verfolgt” macht klar, dass die Partei nicht unbedingt, wie in Art. 21 Abs. 2 GG für das Parteiverbot verlangt, auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung “ausgehen” muss, was laut NPD-Urteil bekanntlich die “Potentialität” genannte reale Aussicht auf Erfolg ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen impliziert, sondern sie muss diese Bestrebungen nur “verfolgen”. Was die NPD, wie wir spätestens seit dem 17. Januar wissen, ganz klar tut.
Das Problem liegt aber nicht beim Tatbestand. Sondern beim Verfahren.
Wer bestimmt nach dem niedersächsischen Entwurf darüber, ob eine Partei solche Bestrebungen verfolgt? Das ist dann wohl der Bundestagspräsident, der die Gelder, auf die die Parteien Anspruch haben, festlegt. Er prüft als erstes die Anspruchsberechtigung, und wenn er findet, dass eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann verneint er sie. Dagegen kann die Partei dann Rechtsmittel einlegen, und zwar nach dem niedersächsischen Entwurf vor dem Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz.
Die bloße Existenz eines solchen Verwaltungsverfahrens wäre schon ein irreparabler Schaden für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik. Wer Zuständigkeiten schafft, der schafft Verantwortungen. Der Bundestagspräsident hätte künftig als Teil der exekutiven Staatsgewalt (der er insoweit ist) künftig eine Differenzierungsentscheidung zu treffen, welche Parteien am Maßstab der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gemessen in Ordnung gehen und welche nicht. Die Staatsgewalt, die vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 1 GG), hätte die Willensbildung desselben Volkes (Art. 21 Abs. 1 GG) zu filtern – da schlingt sich die Legitimationskette, an die das Demokratieprinzip die Staatsgewalt legt, doch um ihren eigenen Hals. Irreparabel wäre dieser Schaden deshalb, weil er ihr ja vom verfassungsändernden Gesetzgeber zugefügt würde, gegen den diesseits von Art. 79 III GG kein verfassungsgerichtliches Kraut gewachsen ist. Das stünde dann in der Verfassung! Da käme man, außer durch ein präzedenzloses und keineswegs leicht begründbares Verfassungswidriges-Verfassungsrecht-Urteil aus Karlsruhe, kaum jemals wieder runter.
Das wäre auch mitnichten nur ein verfassungsästhetisches Problem für Feinschmecker der Demokratietheorie. Das hätte ganz handfeste politische Auswirkungen. Eine solche Zuständigkeit in der Hand des Bundestagspräsidenten wäre ein politisches Tool, und in Anbetracht der Zeiten, in denen wir uns befinden, würde ich es für naiv halten, sich darauf zu verlassen, dass die Politiker_in, die dieses Tool in die Hand bekommt, sich dann nicht schon auch mal überlegen würde, was man damit so alles anstellen kann. Eine kleine Pressemitteilung, man “prüfe”, ob die AfD die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 2 PartG erfülle…? Ein Fernsehinterview, wo man besorgt die Stirn in Falten legt und sagt, natürlich ohne dem Ergebnis der Prüfung vorweg greifen zu wollen, dass ganz abstrakt die Freiheit der Feinde der Freiheit Grenzen haben müsse und Herr Höcke doch zweifellos immer wieder sehr problematische Dinge sage…?
Das wäre nicht so schlimm, würde es nicht exakt der Strategie der Selbstviktimisierung, mit der AfD den größten Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit bestreitet, in die Hände spielen. Das sind die Methoden des Establishments – da sieht man mal! The system is rigged! Die Altparteien verteidigen ihre Pfründe mit allen Mitteln! Die Social-Media-Manager der AfD hätten den Spaß ihres Lebens.
Wer das noch nicht glaubt, möge sich vorstellen, wie es ein paar Meilen down the road aussieht, wenn vielleicht irgendwann die AfD den Bundestagspräsidenten stellt (ausgeschlossen? wirklich?).
Nein: was verfassungsfeindlich ist und was nicht, gehört nicht ins Verwaltungsrecht. Das gehört ins Verfassungsrecht. Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Institution, die eine solche Entscheidung fällen kann (was man dort wenig überraschenderweise genauso sieht, wie Richter Peter Müller, Berichterstatter im NPD-Verbotsverfahren, neulich bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung verriet).
Zumal man das gleiche Ziel auch auf viel weniger problematische Weise erreichen könnte: die Streichung der Parteienfinanzierung als Hilfsantrag im Parteiverbotsverfahren verankern für den Fall, dass eine Partei – wie die NPD – alle Tatbestandsmerkmale der Verfassungswidrigkeit erfüllt außer halt das der Potenzialität. Das kann man machen.
Die Bundesländer haben mit ihrem Drang, ihre exekutiven Probleme im Kampf gegen Extremisten und andere “Gefährder” mit verdoppelter legislativer Tatkraft zu kompensieren, schon genügend Schaden angerichtet. Hoffentlich obsiegt im Bundesrat oder spätestens im Bundestag die Vernunfteinsicht, das wenigstens dort mal bleiben zu lassen, wo es um die Verfassung selber geht.
Also in Ihrem Beitrag damals zur Ramelow-Entscheidung (BVerfGE 134, 141 ) …
https://staging.verfassungsblog.de/bodo-ramelows-triumph-und-grenzen-streitbaren-demokratie/
… klang das alles noch etwas weniger aufgeregt, wiewohl die Legitimationsketten dort nicht minder Schlaufen werfen.
Wenn schon Art. 21 GG geändert wird, kann man auch gleich klarstellen, dass das frisch erfundene Kriterium der Potentialität keine Voraussetzung eines Verbots ist. Fertig ist das Parteiverbot.
Das ist ja das merkwürdige an Voßkuhles Appell an den verfassungsändernden Gesetzgeber bei der Urteilsverkündung. Der verfassungsändernde Gesetzgeber kann nicht bloß Lösungen jenseits des Parteiverbots suchen, er kann das nun lahmgelegte Parteiverbotsverfahren auch einfach von den Beschränkungen, die Karlsruhe ihm gerade erst auferlegt hat, befreien.
Was die Zuständigkeit beim Bundestagspräsidenten nach dem niedersächsischen Entwurf angeht: Die ist ja selbst nur einfachrechtlich vorgesehen. Während der neue Art. 21 GG nur am Art. 79 Abs. 3 GG zu messen ist, gilt selbiges dann nicht ohne weiteres für die Zuständigkeitsregelung im PartG. Diese könnte für sich – scheint mir – auch gegen Art. 21 i.V.m. Art. 3 I GG verstoßen und somit eine verfassungswidrige Umsetzung des neuen Art. 21 Abs. 3 Satz 2 GG sein. Oder nicht?
@Schorsch: ad 1) dann hat man halt wieder das EGMR-Problem an der Backe, oder?
ad 2) wenn das Grundgesetz den Parteiengesetzgeber ermächtigt, den Ausschluss von der Parteienfinanzierung zu regeln, dann zu sagen, es sei verfassungswidrig, wenn er den Ausschluss von der Parteienfinanzierung regelt? Weiß nicht. Schwierig, finde ich. Die dann verfassungswidrige Norm im Parteiengesetz wiederholt ja Wort für Wort ihre Ermächtigungsgrundlage im Grundgesetz.
1) Wenn es das häufig behauptete EMRK-Problem tatsächlich gibt, ja.
2) Wenn die Zuständigkeitsregelung ein eigenes verfassungsrechtliches Problem ist – und das scheint mir ja Ihre These zu sein -, kann sie auch für sich verfassungswidrig sein. Und die Zuständigkeit – Richtervorbehalt, Verfassungsrichtervorbehalt – ist ja nicht von der Verfassungsänderung vorgegeben. Insofern ist nicht bloß die Wiederholung des Verfassungswortlauts interessant, sondern auch, wo dieser wiederholt wird und welche Zuständigkeit sich dann aus der Systematik ergibt.
Man mag kann dann (naheliegend) mit dem Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers argumentieren, dass Art. 21 Abs. 3 Satz 2 gerade keinen Richtervorbehalt haben wollte. Man kann selbiges aus einem systematischen Vergleich mit Art. 21 Abs. 2 GG ziehen. Man könnte aber auch aus umgekehrt dem gleichrangigen Parteienprivileg (sprich Art. 21 Abs. 2) oder der Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) besondere verfahrensrechtliche Anforderungen entnehmen. Das ist alles nicht zwingend, aber wo ein verfassungsgerichtlicher Wille ist (–> Müller bei KAS), ist auch ein Weg.
Ich gebe zu: Diesen Willen bräuchte es vermutlich auch. Sie haben Recht.
Okay, aber immerhin. Stimmt schon, das ginge.
Na dann mal los mit den Streichungen!
Wenn haben wir den so im Visier als Störer:
Kommunisten, Faschisten, Öko-Faschisten, Christliche Bibeltreue, Radikaler Tierschutz, Aggressive Feministinnen Parteien, Anarcho-Parteien jeglicher Couleur, etc. …
Mal so spontan für den Anfang.
Ps. Wer übrig bleibt ist lieb und hat das ganze Geld für sich.
NRW sollte über sein Demokratieverständnis noch mal nachdenken.
Echt mal. Was denkt sich NRW dabei, dass es Niedersachsen solche Anträge stellen lässt? Eine Frechheit!
@MS: Worin genau liegt EGMR-Problem, wenn der Verfassungsgesetzgeber in Art. 21 GG klarstellt, dass Potentialität nicht erforderlich ist? Die EMRK gilt nur einfachgesetzlich und kann Art. 21 GG nicht außer Kraft setzen. Bliebe letztlich also allenfalls ein Entschädigungsanspruch, der der – aufgrund von Art. 21 GG nF wirksam! – verbotenen Partei nichts nutzt. Möglicherweise wäre der Anspruch in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar, sofern das Parteiverbot nicht nur den “Parteistatus”, sondern die ganze Rechtsperson vernichtet.
@EGMR: okay, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass es irrelevant ist, ob man in Straßburg verurteilt wird oder nicht, dann wird alles ganz einfach. Klar.
@BGF: Lassen Sie mal die Kirche im Dorf. verfassungswidrig muss die Partei schon noch sein.
@EGMR: Das EGMR-Problem liegt eben in der EMRK. Es entsteht gewissermaßen gerade dadurch, dass das BVerfG deren Maßstäbe nicht mehr im nationalen Verfassungsrecht berücksichtigen kann.
Die Rechtspersönlichkeit der NPD wird man für das Verfahren selbst wohl noch unterstellen können. Ich vermute, die Entschädigung müsste dann mit dem Parteivermögen eingezogen werden.
Interessant wird übrigens auch die erneute Ermittlung der Verfassungswidrigkeit der NPD. Das ziemlich lange obiter dictum des BVerfG zu dieser Frage hat diese jedenfalls nicht verbindlich geklärt. Dass der Bundestagspräsident die Ressourcen und rechtlichen Befugnisse dafür hat, darf bezweifelt werden.
Es gibt doch für das Problem eine ganz einfach Lösung.
Die Parteienfinanzierung und Steuerprivilegien wird abgeschafft, ganz!
Die Finanzierung von politischen Stiftungen durch den Staat wird verboten.
Der Besitz und die Steuerung von Unternehmen durch Parteien oder Vereinen oder nicht private Stiftungen wird verboten.
Parteispenden sind Unternehmen und Stiftungen jeder Art verboten.
Parteien finanzieren sich nur aus Mitgliederbeiträgen.
Den Parteien wird wieder bewusst für wenn sie tätig werden wollten/sollten.
Das wäre, keine Verrenkungen, keine neu Privilegierungen, keine neuen Machtanhäufung.
Sondern Stärkung der Volkssouveränität!
Beschneidung von Pfründen und Pöstchen!
Und die 3 (?) Milliarden € jährlich oder mehr, die man dabei einspart, zahlen wir an die deutschen Rentner aus die mehr als 3 Kinder groß gezogen haben!
Das wäre doch mal ein Plan!
**frostiges Schweigen, betretenes Zu-Boden-Gucken**
Super Plan! Und die nächste Wahl gewinnt dann die Partei der Millionäre (PdM), weil sie als einzige von ihren Mitgliedsbeiträgen einen Wahlkampf bestreiten kann. Oder die Partei der kinderreichen Rentner (PdkR), deren Klientel die ausbezahlten Milliarden gleich in politische Aktionen investiert.
@Jessica Lourdes Pearson
Karriereangst?
@Maximilian Steinbeis
Warum?
Steht im Parteiprogramm der AfD?
Können Sie die nicht leiden?
Im Art. 21(1) GG steht nur die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Da steht weder das Sie das allein machen noch steht da das sie dafür bezahlt werden (müssen).
Mitwirken bedeutet einer von vielen zu sein.
Ach, der Vorschlag stammt von den Goldhändlern von der AfD? Von den Jungs und Mädels, die sich auch nicht erklären können, welche anonymen Gönner da ständig Plakate für sie aufstellen?
(Stimmt auch nicht. Grad einmal ins Grundsatzprogramm von Aurum für Deutschland geguckt. Die staatliche Parteienfinanzierung soll nicht komplett abgeschafft werden.)
@Steinbeis
“Das wäre nicht so schlimm, würde es nicht exakt der Strategie der Selbstviktimisierung, mit der AfD den größten Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit bestreitet, in die Hände spielen.”
http://www.faz.net/aktuell/politik/gewalt-gegen-afd-mitglieder-mit-zweierlei-mass-14233720.html
Der Artikel ist von Mitte 2016, in der Zwischenzeit ist ja genug weiteres vorgefallen.
Von einer Selbstviktimisierung zu sprechen ist wohl mindestens zynisch…
Wie verfassungstreu sind Parteien, die den Vollzug geltenden Rechts aussetzen?
Was ist von einem Verfassunggericht zu halten, das sich teilweise aus Mitgliedern solcher Parteien zusammensetzt?
@Lauert: Mir käme es im Leben nicht in den Sinn Gewalt und Morddrohungen gegen AfD-Politiker zu verteidigen. Leider ist das Thema für Politiker aller Couleur (und Journalisten) erschreckend aktuell. Aber das war nicht das Steinbeis’sche Thema. Dass die AfD gezielt provoziert, um sich dann als Opfer der Gegenkampagne zu inszenieren, ist bekannt. Selbstviktimisierung ist also erklärtermaßen deren Strategie. Die versuchen sich als Opfer “des Systems” (der “Systemparteien”, der “Pinocchiopresse”) zu inszenieren. Die im FAZ-Artikel behandelte “Antifa” mag ja vieles sein – aber Teil des Systems? Das würden sie Ihnen übernehmen.
@Populist: Tut ja niemand. Ein Literaturverzeichnis dazu finden Sie andernorts in diesem Kommentarbereich.
“Aktuell leben laut Ausländerzentralregister mehr als 215.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland.”
@Fischreuse: Um genau zu sein: 207.484. Die großer Mehrheit davon ist geduldet. Das ist also gerade die Anwendung geltenden Rechts (§ 60a AufenthG). Im Übrigen sind Abschiebungen rechtlich wie tatsächlich kompliziert. Man ist auf die Kooperation u.a. der Aufnahmestaaten angewiesen. Das mag man frustrierend finden, es ändert aber nichts. Auch diese Probleme haben jedenfalls nichts damit zu tun, dass die der Vollzug geltenden Rechts ausgesetzt würde.
> Das ist also gerade die Anwendung geltenden Rechts …
Nein, dass ist Rechtsmissbrauch, der dem zentralen Zweck des Asylrechts, nämlich schutzberechtigten Schutz zu verschaffen, diametral entgegenläuft, weil nahezu jeder bleibt, wenn er sich nur lange genug querstellt.
Unter diesem Rechtsmissbrauch leiden bereits heute viele tausende Verbrechensopfer und deren Angehörige. Aber für deren Traumatisierungen durch die kriminelle Regierungspolitik interessiert sich die veröffentliche Meinung nicht.
Der jungen Frau, die in Berlin beide Eltern verloren hat, haben unsere Behörden dann auch gleich mal die Autopsiekosten ihrer Eltern in Rechnung gestellt …
Die Regierung setzt die Migrationswaffe rücksichtslos gegen die eigene Bevölkerung ein. Wer daran zweifelt, der betrachte sich mal die “Asylkarriere” von Amis Anri: Fünf mal unter unterschiedlichen Namen registriert. Zweimal wurden die deutschen Behörden im Hinblick auf die Terrorabsichten durch Tunesien vor ihm gewarnt. Geschehen ist nichts und in der Folge sind zwölf Menschen tot und etliche verletzt.
@Abschafen @Steinbeis
So uninteressant ist diese radikale Lösung (zumindest auf theoretischer Ebene) garnicht. Jedenfalls würde sie zu einer immensen Förderung und Forderung partizipativer Bürgerrechte (und -pflichten) führen. Statt Parteiendemokratie und “Entpflichtung” des Bürgers stünde selbiger als politisch aktives Subjekt im Mittelpunkt des demokratischen Verfahrens.
Zugegeben, praktisch gesehen reichlich unrealistisch.
Dass gegenwärtig nahezu jedes Thema, von Kriminalität über Sozialabgaben bis Parteienfinanzierung, allein mit dem Ausländerthema zu erklären versucht wird, ist schon bemerkenswert.
“Monokausale Erklärungsansätze” nennt man das hochsprachlich, glaube ich, umgangssprachlich “Scheuklappendenken”.
Ich persönlich mache hiermit übrigens die Afrikaner in ihrer Gesamtheit verantwortlich dafür, dass ich kalte Füße habe. Wenn wir nicht deren marode Staaten mit Entwicklungshilfe und ihre kriminellen, vergewaltigenden Auswanderer mit unseren Steuern finanzieren müssten, könnten wir das Geld stattdessen verbrennen, um uns warm zu halten.
Und wenn arische Frauen sich endlich wieder auf die Straße trauen könnten, ohne auf dem Weg zum Penny mehrfach von dunkelhäutigen Mobs vergewaltigt zu werden, hätte VW auch nicht bei den Dieselwerten betrogen.
Und die Musik war früher auch besser. Und der Fußball heute ist nur taktisches Gehudel. Früher, da waren das noch echte Männer! Und das Bier hat auch besser geschmeckt!
Die Parteienfinanzierung hat schon ihren Sinn. Die USA führen vor, dass rein oder vorrangig private Finanzierung zur Herrschaft von Oligarchien führt, und man dank großzügiger eine Bildungsministerin bekommt, die sich für Waffen in Schulen ausspricht, um Bären abzuwehren.
Sinnvoll wäre m. E. eher, die Parteien komplett auf staatliche Finanzierung umzustellen, Spenden zu verbieten und “drittfinanzierte” Plakatkampagnen vom Finanzierungsbetrag abzuziehen. Damit wären bizarre Auswüchse wie der Goldhandel abgestellt. Und möglicherweise würde es genau so gut gegen seltsame Randerscheinungen wirken wie ein Vorenthaltung im Einzelfall.
@schorsch
“Leider ist das Thema für Politiker aller Couleur (und Journalisten) erschreckend aktuell.”
Nette Relativierung. Faktisch ist momentan keine Partei so sehr von Bedrohungen und Gewalt betroffen wie die AfD.
“Aber das war nicht das Steinbeis’sche Thema.”
Mag sein, geht aus dem Artikel aber nicht eindeutig hervor, insbesondere da Herr Steinbeis behauptet, die AfD würde überwiegend ihre Öffentlichkeitsarbeit mit Selbstviktimisierung bestreiten, ohne dies inhaltlich zu beschränken. Insofern ist eine Klarstellung angebracht.
“Dass die AfD gezielt provoziert, um sich dann als Opfer der Gegenkampagne zu inszenieren, ist bekannt.”
Ist das so? Mir fallen jetzt auf Anhieb Petrys “ultima ratio auf Flüchtlinge schießen”, von Storchs “auch auf Kinder und Frauen”, Gaulands angebliches “Deutsche wollen nicht neben Boateng wohnen” und die Björn Höcke-Rede neulich ein.
Davon ist allein die Äußerung von Storch’s eine gezielte Provokation.
Frauke Petry wurde in dem betroffenen Interview gezielt auf diese Äußerung gelenkt, was sie ja selbst in dem Interview klarstellt. Die Skandalisierung erfolgte allein durch einige Kommentatoren von faz/spon/welt etc. Vielleicht lesen Sie mal das ganze Interview.
Ähnliches bei Gauland; ob die Äußerung genau so wie behauptet gefallen ist und ob sie im Kontext richtig erfasst ist, ist ja nach wie vor umstritten. Das Interview wurde auf Initiative der faz durchgeführt, nicht anders herum.
Die Höcke-Rede war vor der Jugendorganisation der AfD, nicht in der Öffentlichkeit. Die Aussagen darin waren vielleicht provokant; es ist aber eben keine gezielte Provokation, nur weil ein paar Kommentatoren daraufhin in Schnappatmung verfallen, nur weil der Inhalt ihrer eigenen Meinung zuwider laufen mag.
@Lauert:Ja das ist so. https://www.tagesschau.de/inland/afd-strategiepapier-101.html
Ich hab auch nichts relativiert. Im Gegenteil: Ich Sorge mich ganz grundsätzlich ob der Gewalt und der Drohungen gegen Politiker und Journalisten. Und ob die AfD besonders betroffen ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Ich will und kann auch gar nicht das eine gegen das andere aufrechnen. Nur plausibel erscheint mir Ihre Behauptung nicht unbedingt: Sie können ja mal Simone Peter fragen, wie viele Morddrohungen sie dieses Jahr schon erhalten hat. Oder um Beispiele aus dem FAZ-Artikel zu nehmen: Fragen Sie Frau Wagenknecht nach Totenwürfen. Oder lesen Sie das NPD-Urteil zu Demonstrationen vor Privathäusern (Rn. 194, 207, 981).
Again: Ich will gar nichts relativieren. Da geht was grundsätzlich schief mit unserem demokratischen Diskurs.
@Leser
“Die USA führen vor, dass rein oder vorrangig private Finanzierung zur Herrschaft von Oligarchien führt”
Ja, das war bisher so. Die von Trump überwiegend selbst finanzierte Kampagne war insofern eine erfrischende Ausnahme. Die nominierte Bildungsministerin hat sich ihren Posten wohl erkauft; das Gesamtbild ist aber immer noch deutlich besser, wie der Vergleich zu vergangenen Präsidenten zeigt.
Immerhin wird nicht mal eben der Großteil des Kabinetts nach einer Wunschliste von einem früheren Citigroup-Manager besetzt, sowie bei Obama (http://observer.com/2016/10/obama-makes-first-appearance-in-wikileaks-receives-admin-list-from-big-banker/).
Da verwundert es nicht, wenn dann so großartige “Regulierungen” wie Dodd-Frank erlassen werden, die eher der Main Street schaden (http://www.nytimes.com/roomfordebate/2016/04/14/has-dodd-frank-eliminated-the-dangers-in-the-banking-system/dodd-frank-is-hurting-community-banks)
Naja, immerhin hat Barney Frank erfolgreiche fundraiser abgehalten (http://www.businessinsider.com/the-guy-that-co-wrote-dodd-frank-is-having-a-wall-street-fundraiser-tonight-2011-10?IR=T)
Auf George W. brauche ich wohl nicht einzugehen, da kennen Sie denke ich selber das Ausmaß der Kampagnenfinanzierung durch Dritte.
Auch die Korruption der Alternative zu Trump dürfte bekannt sein. (http://observer.com/2016/08/the-clinton-foundations-global-bribery-and-crony-access-scam/).
Im Ergebnis ist also die Trump-Administration immerhin eine Verbesserung.
@schorsch:
Das Strategiepapier ist bekannt. Trotzdem muss für jede Handlung einzeln geprüft werden, ob es sich um eine gezielte Provokation handelt. Ich habe Ihnen die prominentesten genannt und ausgeführt, warum nur bei einer eine gezielte Provokation vorlag. Dagegen hatten Sie ja auch keine Einwände.
Im Übrigen ist gut, dass Sie nicht aufrechnen wollen, dann muss ich nicht weiter ausholen. Ich stimme Ihnen voll zu, dass der demokratische Kurs beschädigt ist, ohne jetzt einer der (vielen) Seiten dafür ein Mehr an Schuld als den anderen zuzusprechen.
und wenn ich nicht rechtzeitig widerspreche, gelten ihre einordnungen als zugestanden? sie sind lustig.
recht haben sie freilich mit höcke: der macht keine pr. der ist einfach faschist. ganz geradeaus, quasi.
“Die von Trump überwiegend selbst finanzierte Kampagne war insofern eine erfrischende Ausnahme.”
Sehr gut. Der Lachanfall wird mich durch’s Wochenende tragen. Danke!
Die Zuweisung zum Bundesverwaltungsgericht kann ich mir nur insoweit erklären, als dass dieses auch über Vereinsverbote zu entscheiden hat. Die VerfasserInnen des niedersächsischen Entwurfs sehen da scheinbar eine Vergleichbarkeit. Aber ich sehe das ähnlich wie Herr Steinbeis: Die Frage der Verfassungsfeindlichkeit gehört vor das BVerfG. Punkt. Problematisch sehe ich auch dass der Bundestagspräsident durch den Entwurf befugt wird. Verglichen mit den Hürden zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahren (Antragsberechtigung) ist das ein Witz. Da besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Aber zur Feststellung – und Ausbesserung – solcher Lücken ist die Diskussion ja gut.
@schorsch:
“und wenn ich nicht rechtzeitig widerspreche, gelten ihre einordnungen als zugestanden? sie sind lustig.”
Nö, aber Sie widersprechen ja nach wie vor nicht, scheinen also keine Gegenargumente zu haben.
“recht haben sie freilich mit höcke: der macht keine pr. der ist einfach faschist.”
Aha. Woran machen Sie das fest? Ziehen Sie dazu bitte eine brauchbare Definition von Faschismus heran.
“Sehr gut. Der Lachanfall wird mich durch’s Wochenende tragen. Danke!”
Ok, erwischt, der Großteil kommt von Kleinspendern (https://www.opensecrets.org/pres16//candidate.php?id=N00023864) (s. auch (http://www.politifact.com/truth-o-meter/statements/2016/feb/10/donald-trump/donald-trump-self-funding-his-campaign-sort/)
Vor allem der Vorwahlkampf wurde viel von eigenen Mitteln getragen. Der Anteil an Großspendern ist deutlich geringer (natürlich nicht gering genug mE) wie bei anderen Präsidenten oder seiner Konkurrentin, also immerhin…
Sie dürfen also ein bisschen schmunzeln :)
Oder das ganze Wochenende in Ihrer Blase lachen, wie es Ihnen beliebt.
Die Zusammensetzung der Spender war nicht mein Punkt. Aber die Sonderinteressen, die bei andern die Spender haben, hatte bei Trump halt der Kandidat. Sehr erfrischend.
Der niedersächsische Entwurf ist wohl auch deshalb so schnell nach der Karlsruher Entscheidung in den Bundesrat gelangt, weil der damalige niedersächsische Innenminister Schünemann bereits 2008 eine entsprechende Grundgesetznovelle angeregt hatte, die dann aber im Sande verlaufen ist.
Der Vorschlag basiert auf einem Rechtsgutachten von Professor Epping, das man hier nachlesen kann (auch erschienen im Nomos-Verlag: “Eine Alternative zum Parteienverbot”, 2013):
http://www.mi.niedersachsen.de/download/34931
Auch wenn es danach zutreffen mag, dass gegen diese Grundgesetzänderung kein “Kraut” aus Art. 79 Abs. 3 GG wächst (siehe oben), so bleiben doch die von Herrn Steinbeis aufgezeigten Einwände grundsätzlicher, verfassungspolitischer und -theoretischer Art bestehen. Die weiteren Ausschuss- und anschließend die Bundestagsberatungen werden spannend bleiben!
> Im Übrigen sind Abschiebungen rechtlich wie tatsächlich kompliziert.
Ja, und wenn die Regierung die Landesgrenzen zum Scheunentor macht, sind sie ganz einfach sinnlos:
“Ermittlungen ergaben, dass der Mann am 31. Januar 2017 über den Flughafen Düsseldorf nach Mailand abgeschoben worden ist. In einer Befragung gab der 22-Jährige an, bereits am 2. Februar wieder nach Deutschland eingereist zu sein.”
@Populist: Das ist in der Tat ärgerlich. Nur eine Regierung, die Landesgrenzen zum Scheunentor macht, kommt in Ihrer Geschichte nicht vor. Ein Rechtsbruch erst recht nicht. Den Schengen-Raum gibt es seit den 90ern. Jetzt führt die Bundespolizei trotzdem (ich vermute, Sie sind der Bundesregierung dankbar) wieder Grenzkontrollen durch. Nur: Ganz verhindern können Sie solche Fälle natürlich nur, wenn Sie Grenzbefestigungen nach nordkoreanischem Modell errichten. Das finde ich politisch eine furchtbare Vorstellung, (unions-)rechtswidrig wäre es übrigens auch. Vor diesem Hintergrund scheint mir doch die Identifikation des Mannes über seine Fingerabdrücke und die anschließende Verhaftung eher nicht in die Richtung eines Vollzugsdefizits zu deuten.
> Jetzt führt die Bundespolizei trotzdem (ich vermute, Sie sind der Bundesregierung dankbar) wieder Grenzkontrollen durch.
Es gibt keine systematischen Grenzkontrollen der Landgrenzen durch die deutsche Regierung. Ich habe in den vergangen Monaten dutzendemale die Grenze passiert und noch nie einen Bundespolizisten auch nur gesehen. Die einzige Kontrolle erlebte ich letzte Woche bei Lauterburg durch französische Soldaten.
In 90er Jahren gab es übrigens wirkungsvolle Grenzkontrollen, die keinerlei Assoziationen mit Nord-Korea haben aufkommen lassen. Durch Überdramatiserung entkräften Sie keine vernünftige Maßnahmen.
> Das finde ich politisch eine furchtbare Vorstellung,
Ja, es wäre schon eine “furchtbare Vorstellung”, wenn wir wieder dafür sorgen würden, dass Frauen, Kinder und Alte wirkungsvoll vor Straftätern geschützt werden. Da würde wir ja vom “guten Weg” in den Failed State abkommen.
Also erst einmal ist natürlich sowohl die Rede vom “failed state” Deutschland als auch die Vorstellung, über offene Grenzen kämen vor allem Kriminelle bzw. Kriminalität käme vor allem über offene Grenzen (Frauen! Kinder! Alte!), alberner Bullshit. Das für’s Protokoll.
Was den Nordkorea-Vergleich angeht, gestehe ich eine Dramatisierung gerne zu.
Aber erstens sprach ich nur davon, dass ein entsprechendes Grenzregime nötig sei, wenn Sie Fälle, wie den von Ihnen eingeworfenen, “ganz verhindern” wollen. Da Sie hier einzelne Meldungen der Bundespolizei (ohne Quellenangabe) zum Maßstab darüber erheben, ob Deutschland ein “failed state” sei, muss ich davon ausgehen, dass nur die Verhinderung aller solcher Meldungen/Fälle Sie vom Gegenteil überzeugt. (Die sofortige Ergreifung, Identifizierung und Verhaftung der Täter genügt Ihnen ja jedenfalls nicht.)
Zweitens ist die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ja nur der erste Schritt. Sie müssen im Anschluss sicherstellen, dass diese nicht umgangen werden. Das heißt Sie müssen die grüne Grenze sichern. Dazu können Sie Deutschland in einem ersten Schritt einzäunen. Nur: In einer Welt voller Bolzenschneider, werden Sie diese Zäune wiederum sichern müssen. Und so weiter und so fort. Wie unüberwindbar hätten Sie die Grenze denn gern? Davon hängt ab, wie passend welche Vergleiche sind.
Nur am Rande: Die Schleuser haben das Dollarzeichen schon in den Augen.
Zwei weitere Bemerkungen:
– Sie können die Grenze hochrüsten, wie Sie wollen. Weil Deutschland zumindest zur Durchführung des Vorverfahrens (Zuständigkeitsprüfung) nach der Schengenverordnung verpflichtet ist, Flüchtlinge passieren zu lassen (siehe dazu die Debatte im Verfassungsblog, die Links hatte ich neulich erst rausgesucht), wird die schärfste Grenzsicherung Sie und andere Populisten im Land nicht besänftigen können.
– Und bauen wir Ihr Beispiel für ein Gedankenexperiment doch einmal etwas um: Ein Flüchtling beantragt in Berlin Asyl, wird aber nach dem Königsteiner Schlüssel umverteilt und nach Hessen geschickt. Drei Tage später ist er wieder in Berlin. Was nun? Grenzkontrollen um Berlin? Sie merken: Die Plausibilität aller Lösungen hängt von politischen Vorannahmen ab, die im Falle von Grenzkontrollen den politischen Raum betreffen, in dem Probleme gelöst werden sollen.
Aber, revenons à nos moutons: Ihr Beispiel taugt nicht zum Beweis der aufgestellten Behauptung, dass in Deutschland Parteien den Vollzug geltenden Rechts aussetzten.
@schorsch: Warum wiederholen Sie unentwegt dieselben vermeintlichen Alternativlosigkeiten? Schauen Sie doch einfach mal Richtung Frankreich, Dänemark oder GB, dann sehen Sie, was sich Menschen, die andere politische Vorstellungen haben als Sie, konkret vorstellen. Und wie man das konkret umsetzt, ohne dadurch “NORDKOREA!!!1!!!” zu werden. Alles nicht so kompliziert, wie Sie meinen…
@Gähn: Okay, schießen Sie sich jetzt alle auf den polemischen Nordkorea-Vergleich ein, meinetwegen. Nur meinem Beitrag werden Sie so nicht gerecht.
Und dann wieder die liebe Alternativlosigkeit. Nichts ist alternativlos! Wir reden doch die ganze Zeit von Alternativen und davon, ob diese rechtmäßig und wünschenswert sind, was sie nutzen und wie sie aussehen müssten, um die Hoffnungen von The Populist zu erfüllen. Wenn Sie die Diskussion mit Positionen aus dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Dänemark erhellen können, nur zu. Viel interessanter freilich fände ich die Diskussion über eine Reform des europäischen Asylrechtssystems. Da mitgliedsstaatliches Handeln hier vielfach determiniert wird, ist vieles ohne eine solche Reform *rechtlich* in der Tat alternativlos.
Aber bevor Sie Myriaden von gut begründeten und rechtlich sorgsam geprüften Alternativen abfeuern, berücksichtigen Sie vielleicht das Thema dieser Diskussion: Parteienfinanzierung.
Die Grenze zwischen Nord- und Südkorea diente nur der Illustration einer tatsächlich undurchlässigen Grenze. Wenn Sie sich in der Welt mal umgucken, gibt es davon nämlich gar nicht so viele. Dementsprechend hab ich von “Grenzbefestigungen nach nordkoreanischem Modell” geschrieben, nicht davon, dass irgendwer fordere, Deutschland zu Nordkorea zu machen. Derartige Untergangsszenarien finden Sie nur bei The Populist (“failed state”).
Dass ich Ihnen solch eine Derailing-Vorlage gegeben habe, war freilich trotzdem ziemlich ungeschickt. Zugestanden.
„Der Schutz der Freiheit bedarf nötigenfalls auch einer Beschränkung der Freiheit.“ Das fordert Frau Kamp-Karrenbauer in dem Entschließungsantrag des Bundeslandes Saarland.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/95-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Eine verfassungsfeindliche Partei, die so bedeutungslos ist, dass sie nicht einmal vom BVerfG verboten wird, wird nun als Freiheitsbedrohung hochstilisiert, um damit eine „Beschränkung der Freiheit“ zu begründen. Dazu soll das Grundgesetz geändert werden.
An dieser Stelle ist zu fragen, wie an anderer Stelle schon geschehen, wer denn zukünftig entscheiden soll, welche Partei nicht mehr an der „politischen Willensbildung des Volkes“ (Artikel 21, Absatz 1 Satz 1)teilnehmen darf?
Vielleicht eine neue „Correctiv-Abteilung“?
Hände weg vom Grundgesetz!
> Die Grenze zwischen Nord- und Südkorea diente nur der Illustration einer tatsächlich undurchlässigen Grenze.
Allein der Vergleich mit einer Grenze, die sich ähnlich der ehemaligen DDR-Grenze gegen die Bürger des eigenen Landes richtet, offenbart die blanke Unkenntnis darüber, um was es hier geht. Da rettet dann auch der Hinweis auf angebliche Polemik nichts mehr.
Die mittlerweile zahlreichen Veranstaltungen, bei denen hilflose Polizisten den Bürgern erklären, wie sie ihre Häuser auf eigene Kosten in Behelfsfestungen verwandeln sollen, um einigermaßen sicher vor Verbrechen zu sein, weisen zusammen mit zwischenzeitlich unzähligen Vergewaltigungsopfern zwischen 14 und 90 Jahren nach, was die tatsächlichen Folgen der “no border” – Politik sind.
> Wenn Sie sich in der Welt mal umgucken, gibt es davon nämlich gar nicht so viele.
Die Fähigkeit die eigene Grenze zu schützen ist Teil der Definition eines funktionierenden Staatswesens. Echten Seltenheitswert haben hingegen Staaten, die ihre Grenzen nicht schützen können. Und noch seltener sind Staaten, die ihre Grenzen nicht schützen wollen und gleichzeitig eigenladenen (!), illegalen Zuwanderern den nahezu vollen, häufig mehrfachen Zugriff auf ihr Sozialsystem ermöglichen.
Wer daran zweifelt, dass sich ein solcher Staat über kurz oder lang in einen Failed State wandeln wird, dem kann ich nur noch die Unkenntnis der Grundrechenarten attestieren.
“Die von Trump überwiegend selbst finanzierte Kampagne war insofern eine erfrischende Ausnahme.”
Bezüglich der Finanzierung mag man Positives sehen. Auch muss man Trump zubilligen, dass er seine Wahlversprechen umzusetzen versucht, zumindest einige.
Aber ein Gewinn an Demokratie bringt nicht immer Positives hervor. Das Wahlrecht für Frauen wurde leider auch genutzt, um Stimmen für Hitler abzugeben.
“Ein Flüchtling beantragt in Berlin Asyl, wird aber nach dem Königsteiner Schlüssel umverteilt und nach Hessen geschickt. Drei Tage später ist er wieder in Berlin. Was nun? Grenzkontrollen um Berlin?”
Etwas off-topic, aber…: Dazu gibt es technische Lösungen, bspw. elektronische Fußfesseln. Ob man das gut findet oder nicht, ist eine zweite Frage, aber lösbar ist das Problem – und das ohne den Schengen-Raum aufzugeben oder Minenfelder an der holländischen Grenze anzulegen.
Um etwas mehr auf das Thema zuzurückzulenken, stelle ich die Frage nach dem rosa Elephanten im Raum:
Ist die Initiative ein Anlauf, die AfD zu schwächen? Geht es wirklich noch um die (bedeutungslose) NPD?
Würde man letztere verbieten oder finanziell ausbluten, würden die erzürnten ehemaligen Mitglieder vermutlich doch zur AfD oder anderen “unerwünschten” Parteien wechseln. Das ganz ergibt daher für mich eigentlich nur Sinn, wenn man auch auf die AfD abzielt. Hätte das Erfolgsaussichten?
***gelöscht wegen Hijacking der Diskussion zur Verbreitung unspezifischer “Verfassung-gibts-gar-nicht”-Faseleien, d.Red.***