18 December 2020

2020: Zeitenwende

For the English version of this editorial, see here.

Für dieses Jahr ist dies das letzte Editorial vor der Winterpause. Und was für ein Jahr das war…

Januar

Der meistgelesene Post im Januar war mein Editorial “Have you noticed that burnt smell?” (21.899 Abrufe): In Polen hatte die Regierung gerade der Justiz das “Maulkorbgesetz” umgehängt, das den noch unabhängigen polnischen Richter_innen bei Disziplinarstrafe verbietet, die Unabhängigkeit der bereits abhängigen polnischen Richter_innen anzuzweifeln. Damit war das erste große Generalthema dieses Jahres gesetzt: Wie wird die EU reagieren? Meine Prognose damals:

Es gibt keine Möglichkeit, sich das noch irgendwie schön zu reden oder eine Perspektive auf diesen Zustand einzunehmen, von der aus er irgendwie erträglich erscheint. Das gilt für die Kommission, das gilt für die Mitgliedstaaten, das gilt für die Bundesregierung und Angela Merkel. Vorausgesetzt natürlich, man will nicht, dass die EU aufhört, eine Rechtsgemeinschaft zu sein. Wer das für denk- oder gar wünschbar hält (so wie Orbán und Kaczyński), der sollte natürlich unbedingt weiter abwiegeln und beschwichtigen. Das ist dann nur folgerichtig.

Little did I know…

Stark nachgefragt war auch mein Interview mit FRANZ MAYER zu der Frage, was der EuGH in Hinblick auf Polen überhaupt noch ausrichten kann (6.742).

Weitere Themen: HELMUT AUSTs völkerrechtliche Analyse zur Tötung des iranischen Generals Qassem Suleimani (9.775) und DANA SCHMALZ‘ Appell an die Dekane der rechtswissenschaftlichen Fakultäten, dem beschämenden Missstand abzuhelfen, dass so viele Doktorand_innen Monate oder gar Jahre auf eine Korrektur ihrer Dissertation warten müssen (7.783).

Februar

Kurz bevor der ganze eigentliche Wahnsinn dieses Jahres losging, stach im Februar ein Bericht von JOANA MENDES und HARM SCHEPEL heraus (6.900). Die beiden ehemaligen Herausgeber_innen des ehemals ehrwürdigen European Law Journal schildern darin die Gründe, warum das komplette Editorial und Advisory Board dieser Zeitschrift Ende Januar zurücktrat aus Protest gegen die Art, wie der Verlagsriese Wiley seine Eigentumsrechte an der Zeitschrift exekutiert.

Apropos Open Access: Was wir hier machen, ist ja nichts anderes. Mehr dazu demnächst in diesem Theater.

Weitere Themen: TIM WIHL beobachtet anhand der AfD-CDU-FDP-Posse rund um die Thüringer Regierungsbildung, wie sich die bundesdeutsche Parteien-Öffentlichkeit von der “großen falschen staatspolitischen Gewissheit” der alten Bundesrepublik verabschiedet, nämlich der Vorstellung, dass rechts und links irgendwie gleich gefährlich seien (5.506). Und CHRISTOPH MÖLLERS wundert sich, wie manche auf die Idee einer “Neutralitätspflicht” der Bundeskanzlerin kommen können, die ihr angeblich verbiete, den Thüringer Vorgang öffentlich zu kritisieren (4.555). MAX PICHL und DANA SCHMALZ analysieren das EGMR-Urteil N.D./N.T. und seine schockierenden Folgen für den Schutz von Migranten an der Grenze und für die Glaubwürdigkeit des Straßburger Gerichtshofs (4.918).

März

Es wurde Frühling, in Ischgl schmolz der Schnee und in der Bundesrepublik die Gewissheit, dass dieser Virus in Wuhan, in Bergamo, jedenfalls aber weit weg von uns stattfindet: Sie kam über die Alpen, die Corona-Pandemie, und mit ihr eine ganze Lastwagenkolonne voller verfassungsrechtlicher Themen und Probleme, an denen wir uns bis heute abarbeiten und wahrscheinlich noch auf lange Zeit abarbeiten werden.

Wo warst du, als bei dir der Corona-Groschen fiel? Ich werde den Moment nicht vergessen, so wenig wie Tschernobyl, die 9/11-Türme und ein paar wenige weitere Ereignisse in meiner Lebensspanne. Der Moment, als ich “Flatten the Curve!” kapierte. Als mir klar wurde, was die Situation mir und allen anderen um mich herum abverlangt. Das ich mich einzureihen und einzuschränken habe wie alle anderen auch in einer kollektiven Kraftanstrengung zur Abwehr einer kollektiven Gefahr, und zwar ohne selbst besonders gefährlich oder gefährdet zu sein. Ein halbes Jahrhundert konnte ich erzprivilegierter Mitteleuropäer alt werden, ohne so etwas zu erleben. Allein schon ein Grund zur Demut.

Der Ausnahmezustand! Seit so vielen Jahren und Jahrzehnten war er mit endzeitlichem Eifer beschworen, geradezu herbeigefleht worden, nicht zuletzt von einem gewissen Teil der deutschen Staatsrechtslehrerschaft, nach 9/11 schon und zuletzt wieder in der Flüchtlingskrise. Wir auf dem Verfassungsblog haben immer dazu geraten, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich dem Naherwartungsfieber nicht allzu hemmungslos hinzugeben, und ich bin nicht unstolz darauf, dass auch diesmal, wo die Rollen ganz anders verteilt waren, wir der unseren doch grosso modo treu geblieben sind.

Als in dem oberpfälzischen Städtchen Mitterteich eine Ausgangssperre verhängt wurde, stellte sich ANDREA EDENHARTER hin und sagte: Das ist unverhältnismäßig (45.518). UWE VOLKMANN leistete Aufklärung im besten Sinne zum Begriff des Ausnahmezustands (24.245). THORSTEN KINGREENs Appell, den Rechtsstaat gegen ein seuchenpolizeiliches “Whatever it takes” zu verteidigen, wurde 15.584 mal gelesen, ALEXANDER THIELEs Analyse der Rechtsfragen rund um das Zweitwohnungsverbot in einigen norddeutschen Bundesländern 15.465 mal, MATTHIAS CORNILS’ frühe Handreichung zu den entschädigungsrechtlichen Folgen der Corona-Maßnahmen 13.882 mal. Eine enorme Resonanz hatte auch WEYMA LÜBBEs Stück über das ethische Dilemma der Triage-Situation, einer der ersten Texte zu diesem Thema nach Ausbruch der Pandemie überhaupt, wenn ich das richtig sehe (12.339).

Seit Corona völlig im Dunkel der Vergessenheit versunken ist der weiterhin und bis heute unfassbare und zum Himmel schreiende Skandal, der sich an der süd- und südöstlichen EU-Außengrenze jeden Tag abspielt. Anfang März war dafür noch mehr Platz, weshalb MATTHIAS LEHNERTs Analyse zum angeblichen (da isser wieder) “Ausnahmezustand” an der türkisch-griechischen Grenze immerhin 7.789 mal geklickt wurde.

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An der Bayerischen Akademie der Wissenschaften werden für das interdisziplinäre Projekt „Kulturen politischer Entscheidung in der modernen Demokratie“, das Anfang 2021 unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Wirsching (Institut für Zeitgeschichte, München) und Prof. Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht der LMU München) startet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Bereich der Rechtswissenschaften

eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (Doktorand/in) (m/w/d) in Teilzeit (65 %)

und

eine promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein promovierter wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit

 gesucht. Nähere Hinweise finden Sie hier.

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April

Anfang April kam OLIVER LEPSIUS‘ Diagnose vom “Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie” über uns wie das Strafgericht über ausgangssperrenvergessene Spaziergänger im frühlingshaften Oberbayern (sagenhafte 38.918). Viele der März-Texte blieben weiter in den Top Ten, etwa der von Thiele (12.375) oder der von Edenharter (7.941). Dazu kam die nüchterne Analyse von JAN FÄHRMANN, CLEMENS ARZT und HARTMUT ADEN zur Berliner Pflicht, zu jeder Zeit einen Ausweis mit sich zu führen (9.782) – ein Beispiel par excellence für die ständige Versuchung der Sicherheitsapparate, die Krise für Dinge zu nutzen, die sie immer schon mal ganz praktisch gefunden hätten – und die Empfehlungen von ANDREAS GUTMANN und NILS KORNMEIER, wie man in der Pandemie auf grundrechtskonforme Weise die Versammlungsfreiheit beschränkt (7.142).

Ansonsten sorgte CHRISTOPHE HILLION mit seiner Deutung des Konflikts zwischen EU und Polen und Ungarn für Aufsehen: Er hielt eine Interpretation für denkbar, wonach die beiden Länder mit ihrer Missachtung der Grundwerte der Union implizit schon ihren Austritt aus derselben nach Art. 50 EU erklärt haben (14.640). Große Resonanz hatte auch der Essay von DAVID DYZENHAUS zu dem Harvard-Professor Adrian Vermeule und seinen Ideen, den Liberalen im Namen der konservativen Sache den Konstitutionalismus streitig zu machen (5.990).

Mai

Das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts war das bestimmende Thema des Monats Mai: Erstmals drückte der Zweite Senat in Karlsruhe tatsächlich auf den Ultra-Vires-Knopf und erklärte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus verfassungsrechtlichen Gründen für in Deutschland unbeachtlich. MIGUEL POIARES MADURO, ehemaliger Generalanwalt am EuGH, warnte umgehend davor, welche Steilvorlage diese Entscheidung den von ihren autoritären Regierungen beherrschten Verfassungsgerichten in Polen, Ungarn und anderenorts liefert bzw. noch liefern könnte (10.809). ALEXANDER THIELE sah die “Büchse der ultra-vires-Pandora” geöffnet (10.535) und FRANZ MAYER den Verfassungsgerichtsverbund in Europa “auf dem Weg zum Richterfaustrecht” (9.599).

Richterfaustrecht? Mayers Artikel und der von Maduro sind zwei von vier Verfassungsblog-Posts zum Thema PSPP-Urteil, die EuGH-Generalanwalt Tanchev in seinen diese Woche verkündeten und sehr lesenswerten Schlussanträgen in dem Verfahren um den polnischen Nationalen Justizrat zitiert. Maduros Post dient dabei – festhalten! – als Beleg für die These, dass die Ausführungen des BVerfG, was die “Substanz der Rechtsfragen” betrifft, “milde gesagt, nicht ganz wasserdicht sind”.

So die Ausdrucksweise des Generalanwalts. Ein Mann, der immerhin mal selbst Präsident eines Verfassungsgerichts war. Ob ihm bewusst war, wie nah an “nicht ganz dicht” diese Formulierung zumindest auf deutsche Leser_innen wirken muss? Ich bin ja generell kein Freund der herrischen Attitüde, mit der Luxemburg gegenüber den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten auf einschränkungsloser Unterwerfung besteht, und so heftig ich mich über die m.E. unkluge und am völlig falschen Fall exemplifizierte Ultra-Vires-Linie des Zweiten Senats in Karlsruhe mitsamt der begleitenden richterlichen Öffentlichkeitsarbeit aufregen kann, so sehr alarmiert es mich, wenn das der Stil ist, in dem jetzt aus Luxemburg zurückgekeilt wird. Als ob wir uns das noch leisten können, so viel, wie gerade auf dem Spiel steht.

Juni

Im Frühsommer flachte sich die Kurve in der Tat ab, auch bei uns: weniger Supercluster, die Gesamtzahlen gehen runter, bleiben aber auf einem hohen Niveau.

Am meisten gelesen war im Juni dieses Black-Lives-Matter-Jahres der Post von THOMAS FELTES zur Debatte, ob Anlass dazu besteht, die Polizei als “verfolgte Grundrechtsträger” zu bedauern. Den Menschen, der den Gummiknüppel führt, in den Vordergrund zu schieben, ist eine Kommunikationsstrategie, die die Vertreter von “Blue Lives Matter” auch in Deutschland gelernt haben, und Feltes sagt, was aus verfassungsrechtlicher Sicht dazu zu sagen ist (4.146).

Außerdem: DIMITRY KOCHENOV wehrt sich gegen die Skandalisierung seiner Person und Arbeit als Beihelfer zum “Pass-Handel” in der EU (3.853). Meine Wenigkeit schaut sich einen Vorlagebeschluss zum EuGH aus Erfurt zu der Frage an, ob der deutschen Justiz zugetraut werden kann, über den Diesel-Skandal unbefangen zu urteilen (3.586). Und AMADOU KORBINIAN SOW fordert die “weiße Rechtswissenschaft” auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass ihre Perspektive weniger “normal” ist, als sie es gerne glauben würde (3.488).

Juli und August

In den Sommermonaten stach ein Beitrag zu dem großen Onlinesymposium “COVID-19 and States of Emergency” hervor, das wir mit der unvergleichlichen JOELLE GROGAN und freundlichst unterstützt von Democracy Reporting International und der Mercator-Stiftung über viele Wochen hin veranstaltet haben. Der Beitrag zu Südafrika von MELODIE LABUSCHAIGNE und CIARA STAUNTON war schon im April veröffentlicht worden und wurde über die Monate peu à peu von Tausenden gelesen, allein in den beiden Sommermonaten 8.009 mal.

Ende Juli gelang KILIAN WEGNER ein veritabler Scoop mit seiner Geschichte zu der De-Facto-Amnestie, die der deutsche Steuergesetzgeber still und heimlich den Nutznießern des Cum-Ex-Skandals hat zuteil werden lassen (6.662).

September

Ein Thema, das die Öffentlichkeit sonst nicht oft mit Aufmerksamkeit verwöhnt, ist die Inklusion von Kindern mit Behinderungen im Schulunterricht. Dass dieses Thema doch viele Menschen zu berühren und interessieren vermag, zeigt der Erfolg von VOLKER IGSTADTs Beitrag zu einem Eilrechtsbeschluss des BVerfG im Fall einer Mutter, der das Sorgerecht entzogen worden war, weil sie unbedingt auf Inklusion ihres Kindes bestanden hatte (4.563).

Nach dem Brand des Flüchtlingslagers von Moria kommt DANA SCHMALZ zu dem Schluss, dass das Recht in der EU keine Kraft mehr besitzt. Nicht genug jedenfalls, um sich gegen das politische Interesse, die Ankunft von Schutzsuchenden in Europa zu minimieren, durchzusetzen (3.562).

Unterdessen fährt der neue Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Robert Spanó in die Türkei und lässt sich dort mit Vertretern der AKP-Regierung fotografieren. DILEK KURBAN fordert seinen Rücktritt (3.549).

Oktober

Vor dem Hintergrund der Debatte um das PSPP-Urteil und des Konflikts mit Polen und Ungarn stellt ARMIN VON BOGDANDY in einem Onlinesymposium zur Debatte, ob es so etwas wie eine “German legal hegemony” in Europa gibt. Das Ergebnis ist durchaus kontrovers (3.923).

Das deutsche Bundesjustizministerium schreibt einen Gesetzesentwurf im Insolvenzrecht mal zur Abwechslung im generischen Femininum statt Maskulinum, und was geschieht? Bundesinnenminister Horst Seehofer hält das für verfassungswidrig. Darüber macht sich KATHARINA MANGOLD auf das Lesenswerteste lustig (3.423).

Das Thema Maskenpflicht an der Schule sorgt auf dem Verfassungsblog für eine Kontroverse, und JOHANNA WOLFFs skeptische Position wird 3.045 mal gelesen.

November

Wird der so genannte “zweiten Lockdown” noch hinter der privaten Wohnungstür exekutiert? SEBASTIAN KLUCKERT beleuchtet das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in der Corona-Pandemie (14.096).

Ob es dem Infektionsschutz-Gesetzgeber wenigstens im zweiten Anlauf gelungen ist, das Parlament auf demokratie- und verfassungsgemäße Weise zu beteiligen, untersucht ANDREA KIESSLING (5.337).

Die US-Präsidentschaftswahl ist am Morgen des ersten Mittwochs im November noch keineswegs so vorüber, wie man meinen sollte und dies aus früherer Zeit gewohnt war. KIM LANE SCHEPPELE beschreibt, welche rechtlichen Karten, gezinkt oder nicht, der Wahlverlierer Donald Trump noch ausspielen könnte und dann vielfach ja auch noch ausgespielt hat, wenngleich gottlob erfolglos (4.879).

Dezember

Der letzte Monat dieses Jahres läuft ja noch und ist daher nicht recht vergleichbar. Sebastian Kluckerts Text zur Unverletzlichkeit der Wohnung wird weiterhin wie verrückt geklickt (10.425), was vermutlich zeigt, wie groß bei vielen die Angst vor den Tentakeln des Sicherheitsstaats ist, sobald man sie sich nicht dadurch vom Leib halten kann, dass man sich auf die Seite der vermeintlich “Normalen” schlägt, die nichts zu befürchten haben.

Damit genug des Jahresrückblicks und zu…

… dieser Woche auf dem Verfassungsblog

Heute hat ein kleines Online-Symposium zum Thema verfassunggebende Gewalt begonnen. Diese ist der Gegenstand eines neuen Buches von Lucia Rubinelli, das PETER NIESEN zur Debatte stellt, mit weiteren Beiträgen von CARLOS PEREZ CRESPO, MARKUS PATBERG und ESTHER LEA NEUHANN, die in den nächsten Tagen auf dem Verfassungsblog erscheinen werden.

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche mit großer Mehrheit betont, dass der Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus tatsächlich vom 1. Januar 2021, dem Tag seines Inkrafttretens, gelten wird. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist aber keine: Bekanntlich hat der Europäische Rat in Kollusion mit der vermeintlichen Hüterin der Verträge, der Kommission, mit den Hauptbetroffenen Ungarn und Polen das Gegenteil ausgehandelt. Die des Themas überdrüssige Öffentlichkeit fand den Kompromiss, den die deutsche Ratspräsidentschaft ausgehandelt hatte, überwiegend schon okay: Hauptsache, die Coronahilfen können endlich fließen. Wir waren und sind entschieden anderer Meinung. KIM LANE SCHEPPELE, LAURENT PECH und SÉBASTIEN PLATON untersuchen ausführlich, wie sehr die „interpretative Erklärung“ des Rats und insbesondere die darin der Kommission zugedachte Rolle Recht und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt.

Eine Europäische Union, die mit Ungarn und Polen lieber faule Kompromisse schließt als sich der Verletzung ihrer eigenen Grundwerte in den Weg zu stellen, bleibt nicht die selbe. Sie verändert sich. Sie wird dem, was sich Ungarn und Polen unter einer ihren Interessen gemäßen EU vorstellen, immer ähnlicher, beobachtet RENÁTA UITZ.

Zum Thema Corona: Wenn die Pandemie einmal hinter uns liegt, werden wir über die politische Verantwortung der maßgeblich handelnden Personen reden müssen. Damit das transparent und fair verläuft, müssen einige wichtige Voraussetzungen beachten werden. Welche das sind, erklärt JOSEF FRANZ LINDNER.

Versammlungsverbote können in einer Demokratie auch während einer Pandemie nur die Ausnahme sein. Im Fall der begründeten Annahme, dass die Maskenpflicht missachtet werden wird, ist ein präventives Verbot jedoch angemessen, findet WOLFGANG HECKER.

Bereits im Frühjahr gab Ausgangsbeschränkungen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Schon damals haben Gerichte diese Regelungen zumindest teilweise kassiert. Jetzt gibt es in einigen Bundesländern wieder solche Beschränkungen, und auch diesmal sind sie verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig, meint FELIX SCHMITT.

Am 21. Dezember 2020 wird die Europäische Arzneimittelbehörde über die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer entscheiden. Bis alle geimpft sind, wird es aber vielleicht bis 2022 dauern. Im Laufe des nächsten Jahres wird sich die Frage stellen, wie wir mit der Tatsache umgehen werden, dass ein Teil der Bevölkerung bereits geimpft ist und ein Teil noch nicht. ANDREA KIESSLING und DIRK MÜLLMANN beantworten die Frage, inwiefern zwischen diesen beiden Gruppen differenziert werden darf.

Sind die Kompetenzen für Gesundheits- und Infektionsschutz zwischen Bund und Ländern richtig verteilt? In der Corona-Krise gibt es daran allerhand Zweifel. HELMUT PHILIPP AUST hat einen Vorschlag, wie man die Rolle des Bunds stärken könnte, ohne den Föderalismus zu beschädigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss zum Antiterrordateigesetz II gefällt. HANNAH RUSCHEMEIER erklärt, wie die Kombination von ‚Data Mining‘ und der Nutzung einer Verbunddatei von Polizei und Nachrichtendiensten zu Recht als unverhältnismäßig eingestuft werden kann. Es wäre wünschenswert, wenn der Grundrechtsschutz, wie so oft bei Sicherheitsgesetzgebung, nicht erst durch das Bundesverfassungsgericht garantiert, sondern bei parlamentarischen und exekutiven Entscheidungen mitgedacht würde.

Das OLG München hat entschieden, dass Facebook seine Nutzerinnen und Nutzer zur Verwendung ihrer Klarnamen zwingen darf. Warum die immer weiter voranschreitende Einschränkung der Möglichkeit der anonymen Nutzung des Internets für die Meinungsfreiheit bedenklich ist, bespricht ERIK TUCHTFELD mit JOHANNES CASPAR in Folge #53 unseres Krisenpodcasts.

Ein neuer Vorschlag zur Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für die Betreiber von Darknet-Marktplätzen liegt vor. Zwar wurde viel Kritik an den vorangegangenen zwei Vorschlägen aufgenommen. Aber Notwendigkeit, Europarechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs bleiben auch weiterhin zweifelhaft, findet CHRISTIAN RÜCKERT.

Noch ist es ein ungewohnter Anblick: Lieferroboter, die über Gehwege rollen. Was bedeutet diese Entwicklung für den öffentlichen Raum? SAMIRA AKBARIAN über Idealisierungen, Nicht-Orte und die gemeinschaftsbildende Dimension der Grundrechte.

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Der EuGH hatte im letzten Jahr entschieden, dass deutsche Staatsanwält_innen nicht unabhängig genug sind, um einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. Deswegen plant die Bundesjustizministerin nun, die Staatsanwaltschaft unabhängiger zu machen. GÜL PINAR hält von dem Vorschlag nicht viel.

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte muss der Posten der polnischen Richter_in neu besetzt werden. Das polnische Nominierungsverfahren von drei Kandidat_innen für das Richteramt war so offensichtlich unfair, intransparent, und so wenig inklusiv, dass die polnische Regierung riskiert, dass der Sitz unbesetzt bleibt. DOMINIKA BYCHAWSKA-SINIARSKA und KRZYSZTOF JARZMUS haben den Nominierungsprozess mitverfolgt und ordnen ihn für uns ein.

Das innere Funktionieren der Währungsunion hat nicht immer die Aufmerksamkeit, die sie vielleicht verdient. Jetzt hat der EuGH im Fall Kommission v. Slowenien über die Frage geurteilt, ob ein Mitgliedstaat seine europarechtlichen Pflichten verletzt, wenn er einseitig Dokumente seiner Nationalen Zentralbank beschlagnahmt, wie im Fall Sloweniens geschehen. Antwort: das tut er. GRAHAM BUTLER analysiert die Entscheidung.

Vor der Feiertagssaison wollte der EuGH obendrein noch eine ganze Reihe weiterer Verfahren abschließen, darunter auch das über das Schächtverbot in Flandern. Wie der Luxemburger Gerichtshof Tierschutz und Religionsfreiheit in die Balance zu bringen versucht, analysiert CLAUS DIETER CLAASSEN.

Am Dienstag hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen Digital Services Act veröffentlicht. QUIRIN WEINZIERL beschreibt die parallelen Governance-Strukturen, die der Vorschlag errichtet, während staatliche Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsdurchsetzung und Recht in den Hintergrund gedrängt werden.

So, das war’s für diese Woche und für dieses Jahr. Jetzt werde ich ein bisschen Pause machen, und hoffe, dass Sie in den kommenden Feiertagen auch ein bisschen zum Ausschnaufen kommen. Zwischendrin werden Sie noch mal von mir hören, aber in eigener Sache, nicht mit einem Editorial. Einstweilen wünsche ich Ihnen alles Gute und eine erholsame Zeit und hoffe, dass wir uns im neuen Jahr gesund und guten Mutes wiedersehen!

Ihr

Max Steinbeis


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